
Das Pflegegeld 2025 wird in der Regel monatsweise im Voraus ausgezahlt, meist am ersten Werktag des Monats, sofern dieser kein Feiertag oder Wochenende ist.
| Monat 2025 | Voraussichtlicher Auszahlungstermin |
|---|---|
| Januar | Donnerstag, 02.01.2025 |
| Februar | Montag, 03.02.2025 |
| März | Dienstag, 04.03.2025 |
| April | Dienstag, 01.04.2025 |
| Mai | Freitag, 02.05.2025 |
| Juni | Montag, 02.06.2025 |
| Juli | Dienstag, 01.07.2025 |
| August | Freitag, 01.08.2025 |
| September | Dienstag, 02.09.2025 |
| Oktober | Mittwoch, 01.10.2025 |
| November | Montag, 03.11.2025 |
| Dezember | Montag, 01.12.2025 |
Wichtige Erkenntnisse
- Das Pflegegeld 2025 wird in der Regel am ersten Werktag jedes Monats im Voraus ausgezahlt.
- Die Auszahlung erfolgt durch die Pflegekasse (z. B. AOK, Barmer, DAK, TK, etc.) und kann je nach Banklaufzeit leicht variieren.
- Fällt der Auszahlungstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird das Geld am nächsten Werktag überwiesen.
- Pflegegeld wird monatlich für die häusliche Pflege von Angehörigen gezahlt – unabhängig davon, ob Pflegedienste zusätzlich genutzt werden.
- Die Zahlung deckt die Pflegeleistungen des Vormonats ab (z. B. Januar-Zahlung = Pflege für Dezember).
- Nutzer können die genauen Pflegegeld Auszahlungstermine 2025 der Pflegekasse online aufrufen oder telefonisch erfragen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist das Pflegegeld und wer erhält es?
Das Pflegegeld ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 37 SGB XI). Es soll pflegebedürftige Menschen finanziell unterstützen, die zuhause von Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden (nicht durch Pflegedienste).
Wer erhält Pflegegeld?
- Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 2 bis 5.
- Die Pflege erfolgt häuslich durch Privatpersonen.
- Der Antrag auf Pflegegeld muss bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.
Für Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld.
Aktuelle Pflegegeld-Beträge ab 2025
Mit dem Gesetz zur Anpassung der Pflegeleistungen werden ab 1. Januar 2025 die Pflegegeldbeträge um 4,5 % erhöht.
| Pflegegrad | Pflegegeld 2025 | Pflegegeld 2024 (zum Vergleich) |
|---|---|---|
| 1 | 0 € | 0 € |
| 2 | 347 € | 332 € |
| 3 | 599 € | 573 € |
| 4 | 800 € | 765 € |
| 5 | 990 € | 947 € |
Diese Werte gelten bundesweit als Standard, wobei einzelne Pflegekassen oder Bundesländer leichte Abweichungen vornehmen können.
Hinweise & Besonderheiten
- Pflegegeld wird monatlich im Voraus überwiesen.
- Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden (Kombinationsleistungen), wenn zusätzlich ein ambulante Pflegedienst beteiligt ist.
- Es existieren Pflegeberatungspflichten (§ 37 Abs. 3 SGB XI): Empfänger von reinem Pflegegeld müssen sich regelmäßig beraten lassen.
Pflegegeld Auszahlungstermine 2025 – Monatsübersicht
Das Pflegegeld 2025 wird von der jeweiligen Pflegekasse (z. B. AOK, Barmer, DAK, TK) monatlich im Voraus überwiesen. Die Zahlung erfolgt in der Regel am ersten Werktag eines Monats, sofern dieser kein Wochenende oder Feiertag ist.
Die folgende Tabelle zeigt die voraussichtlichen Auszahlungstermine für 2025. Diese Daten basieren auf offiziellen Angaben und typischen Banklaufzeiten.
| Monat 2025 | Voraussichtlicher Auszahlungstermin | Bemerkung |
|---|---|---|
| Januar | Donnerstag, 02.01.2025 | Auszahlung für Januar im Voraus |
| Februar | Montag, 03.02.2025 | Wochenende verschiebt Termin |
| März | Dienstag, 04.03.2025 | Regulärer Termin (1. Werktag) |
| April | Dienstag, 01.04.2025 | Regulärer Auszahlungstag |
| Mai | Freitag, 02.05.2025 | 1. Mai (Feiertag) verschiebt Termin |
| Juni | Montag, 02.06.2025 | Regulär |
| Juli | Dienstag, 01.07.2025 | Regulär |
| August | Freitag, 01.08.2025 | Regulär |
| September | Dienstag, 02.09.2025 | Regulär |
| Oktober | Mittwoch, 01.10.2025 | Regulär |
| November | Montag, 03.11.2025 | Regulär |
| Dezember | Montag, 01.12.2025 | Frühere Zahlung vor Feiertagen |
Hinweis: Diese Termine gelten bundesweit als Orientierung.
Die tatsächliche Überweisung kann sich durch Wochenenden, Feiertage oder interne Banklaufzeiten um 1–2 Tage verschieben.
Wie funktioniert die Auszahlung des Pflegegeldes (und was tun bei Verzögerungen)?
Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse monatlich im Voraus überwiesen. Dabei deckt die Zahlung den Pflegezeitraum des aktuellen Monats ab (z. B. Pflegegeld für Februar = Auszahlung Anfang Februar).
Ablauf der Auszahlung
- Pflegegeldbewilligung: Nach Antragstellung und Genehmigung des Pflegegrades durch den Medizinischen Dienst (MD) teilt die Pflegekasse den monatlichen Betrag schriftlich mit.
- Automatische Auszahlung: Die Pflegekasse überweist das Pflegegeld monatlich im Voraus – meist zwischen dem 1. und 5. Werktag.
- Banklaufzeit: Je nach Bank dauert die Gutschrift 1–2 Werktage.
- Pflicht zur Beratung: Pflegegeldempfänger müssen sich regelmäßig pflegefachlich beraten lassen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Fehlt dieser Nachweis, kann die Pflegekasse Zahlungen vorübergehend stoppen.
Was tun, wenn das Pflegegeld zu spät kommt?
- Konto prüfen: Kontrolliere den Zahlungseingang – oft erfolgt die Gutschrift ein bis zwei Tage später.
- Feiertage beachten: Bei Wochenenden oder Feiertagen erfolgt die Zahlung am darauffolgenden Werktag.
- Pflegekasse kontaktieren: Wenn das Geld nach 5–6 Tagen noch fehlt, telefonisch bei der Pflegekasse nachfragen.
- Beratungsnachweis prüfen: Fehlende Pflegeberatung kann zur vorübergehenden Sperrung führen.
- Bankverzögerung: In Einzelfällen liegt eine technische Verzögerung seitens der Bank vor.
Regionale & bankbedingte Unterschiede bei Auszahlungsterminen (möglich, aber nicht gesetzlich festgelegt)
Das Pflegegeld wird in der Regel am ersten Werktag des Monats im Voraus überwiesen. Falls der Monatsanfang auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, erfolgt die Überweisung meist an den nächsten Werktag.
In der Praxis kann es je nach Pflegekasse, Bundesland oder Banklaufzeit zu leichten Abweichungen kommen, z. B.:
- Manche Pflegekassen geben bei hoher Auslastung den Zahlungsauftrag erst am zweiten Werktag frei.
- Die Überweisung kann bereits einen Tag früher erfolgen, wenn der 1. des Monats auf einen Wochenend- oder Feiertag fällt.
- Der tatsächliche Geldeingang hängt von der Hausbank ab:
- Beispiel: Bei Sparkassen / regionalen Banken kann das Geld oft noch am Tag der Überweisung sichtbar sein.
- Bei Direkt- oder Onlinebanken kann die Gutschrift 1–2 Tage dauern.
Tipp: Wenn die Pflegekasse bestätigt, dass die Zahlung angewiesen wurde, aber nach 2–3 Tagen kein Eingang erkennbar ist, lohnt sich eine Nachfrage bei der Bank.
5 Tipps für Pflegepersonen und Angehörige
Das Pflegegeld bietet pflegenden Angehörigen finanzielle Unterstützung, ist aber auch mit gewissen Pflichten verbunden. Wer die monatliche Zahlung optimal nutzen möchte, sollte folgende Punkte beachten:
Pflegegeld regelmäßig überprüfen
- Prüfe die monatliche Gutschrift immer am Monatsanfang.
- Bei ausbleibender Zahlung nach 5 Werktagen Pflegekasse kontaktieren.
- Eventuelle Änderungen (z. B. neuer Pflegegrad oder Kontoänderung) frühzeitig melden.
Beratungsbesuche einhalten (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
- Bei Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich,
- Bei Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich.
Diese Beratungen sind Pflicht. Wird der Nachweis nicht geführt, kann die Pflegekasse die Zahlung zeitweise aussetzen.
Pflegegeld sinnvoll einsetzen
- Pflegehilfsmittel (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen)
- Fahrtkosten für Arzttermine
- Unterstützung durch stundenweise Haushaltshilfe
- Entlastungsleistungen
Pflegehilfsmittel automatisch erhalten
Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € pro Monat können direkt über die Pflegekasse bezogen werden – ohne Eigenkosten. Mit der Pflegebox von box4pflege.de lassen sich diese Hilfsmittel bequem monatlich liefern – inklusive kompletter Kostenübernahme durch die Kasse.
Pflegegeld + Pflegesachleistungen kombinieren
Wenn zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst hilft, kann das Pflegegeld anteilig mit den Sachleistungen kombiniert werden (Kombinationsleistung). Die Pflegekasse rechnet automatisch den passenden Anteil ab.
Fazit: Pflegegeld Auszahlungstermine 2025 – Planungssicherheit für Pflegebedürftige und Angehörige
Das Pflegegeld für 2025 schafft für Pflegebedürftige und Angehörige eine solide finanzielle Basis. In der Regel erfolgt die Auszahlung zu Monatsbeginn – meist am ersten Werktag – was eine verlässliche Planung ermöglicht.
Pflegende Angehörige oder Pflegeeltern sollten regelmäßig prüfen, ob die Zahlungen pünktlich auf ihrem Konto eingehen. Bei Verzögerungen empfiehlt sich eine Nachfrage bei der Pflegekasse oder der Bank.
Wichtig: Bei Leistungen, die nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Pflegeversicherung) gezahlt werden, ist es gesetzlich verpflichtend, regelmäßige Beratungsbesuche wahrzunehmen. Werden diese versäumt, drohen Leistungskürzungen.
Gleichzeitig lohnt es sich, die zusätzlichen Ansprüche auf Pflegehilfsmittel zu nutzen. Mit der Pflegebox von box4pflege.de erhalten Pflegebedürftige monatlich Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € direkt nach Hause – ohne Aufwand und ohne Kosten, da die Pflegekasse alles übernimmt.
FAQ: Pflegegeld Auszahlungstermine 2025
Wann wird das Pflegegeld 2025 überwiesen?
Das Pflegegeld wird in der Regel am ersten Werktag des Monats überwiesen. Wenn dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, erfolgt die Auszahlung am darauffolgenden Werktag. Die Zahlung gilt jeweils für den aktuellen Monat (z. B. Auszahlung am 2. Januar = Pflegegeld für Januar 2025).
Wer zahlt das Pflegegeld aus?
Die Auszahlung erfolgt durch die Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist (z. B. AOK, Barmer, DAK, TK). Sie überweist den Betrag automatisch, sobald ein Pflegegrad (2–5) bewilligt wurde.
Was passiert, wenn das Pflegegeld nicht auf dem Konto ist?
Bleibt die Zahlung aus, sollten Sie zuerst 2–3 Werktage abwarten. Danach empfiehlt sich ein Anruf bei der Pflegekasse.
Gründe für Verzögerungen können sein:
● Feiertage oder Wochenenden
● Fehlender Beratungsnachweis (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
● Banktechnische Verzögerungen
Wird das Pflegegeld 2025 erhöht?
Ja. Zum 1. Januar 2025 steigt das Pflegegeld um 4,5 %.
Neue monatliche Beträge:
● Pflegegrad 2: 347 €
● Pflegegrad 3: 599 €
● Pflegegrad 4: 800 €
● Pflegegrad 5: 990 €
Bekomme ich Pflegegeld auch rückwirkend?
Ja, wenn der Antrag auf Pflegegrad rückwirkend bewilligt wird. Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld ab dem Monat der Antragstellung nachträglich aus.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja, über die sogenannte Kombinationsleistung. Wenn Sie teilweise Pflegesachleistungen (z. B. Pflegedienst) nutzen, wird das Pflegegeld anteilig ausgezahlt. Die Pflegekasse berechnet den Betrag automatisch.
Wie kann ich sicherstellen, dass ich keine Zahlung verpasse?
● Prüfen Sie Ihr Konto am Monatsanfang.
● Pflegeberatungstermine regelmäßig wahrnehmen.
● Bei Änderungen (Pflegegrad, Konto, Betreuungsform) sofort die Pflegekasse informieren.