Zum 1. Januar 2025 ist in Deutschland eine wichtige Änderung in Kraft getreten: Im Zuge der Pflegereform wurde das Pflegegeld für häuslich gepflegte Menschen mit anerkanntem Pflegegrad erstmals seit mehreren Jahren erhöht. Die Anpassung um 5 % betrifft alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die nicht stationär in einer Einrichtung leben, sondern zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht professionellen Pflegepersonen betreut werden.
Diese Maßnahme ist Teil eines umfassenden Reformpakets der Bundesregierung zur Stärkung der häuslichen Pflege. Ziel ist es, pflegende Angehörige – die den größten Teil der Pflege in Deutschland leisten – finanziell besser zu unterstützen und die Versorgung im häuslichen Umfeld langfristig zu sichern.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
- Wie hoch das Pflegegeld 2025 für Pflegegrad 2 tatsächlich ist
- Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Pflegegeld zu erhalten
- Welche Änderungen mit der Erhöhung verbunden sind
- Und warum diese Leistung für viele Familien eine wichtige finanzielle Hilfe darstellt
Die Information richtet sich sowohl an Pflegebedürftige selbst als auch an ihre Angehörigen, die tagtäglich wertvolle Pflegearbeit leisten – häufig neben Beruf und Familie.
Inhaltsverzeichnis
Pflegegeld Pflegegrad 2 – Neuer Betrag ab 2025
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, die in ihrem häuslichen Umfeld von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht-professionellen Pflegepersonen betreut werden, erhalten seit dem 1. Januar 2025 ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 332 Euro. Damit wurde der bisherige Betrag von 316 Euro um 5 % erhöht, was einem Plus von 16 Euro pro Monat entspricht.
Diese Erhöhung ist Teil der Pflegereform 2025, mit der die Bundesregierung auf die zunehmenden finanziellen Belastungen von Pflegehaushalten reagiert. Die gestiegenen Kosten für den Lebensunterhalt, Pflegehilfsmittel, Energiekosten oder Mobilität machen es für viele Familien immer schwieriger, die häusliche Pflege zu stemmen. Durch das höhere Pflegegeld soll die private Pflege zu Hause besser abgesichert und die Leistung der Angehörigen stärker anerkannt werden.
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 ist vor allem für Menschen gedacht, die noch nicht auf professionelle Pflege durch einen Pflegedienst angewiesen sind, aber dennoch in ihrem Alltag regelmäßig Unterstützung benötigen – z. B. bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Ernährung oder der Haushaltsführung.
Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Sozialleistung der Pflegeversicherung. Es wird ausschließlich an Pflegebedürftige ausgezahlt, wenn die Pflege zu Hause durch private Pflegepersonen erfolgt, also z. B. durch Familienangehörige, Nachbarn oder Freunde. Wird hingegen ein ambulanter Pflegedienst beauftragt, zahlt die Pflegekasse keine Geldleistung, sondern übernimmt sogenannte Pflegesachleistungen.
Hintergrund: Warum wurde das Pflegegeld erhöht?
Die Entscheidung, das Pflegegeld ab dem 1. Januar 2025 zu erhöhen, ist Teil der umfassenden Pflegereform 2025, die von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde. Ziel dieser Reform ist es, die Situation pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen nachhaltig zu verbessern – insbesondere im Bereich der häuslichen Pflege, die nach wie vor den größten Teil der pflegerischen Versorgung in Deutschland ausmacht.
Viele pflegende Angehörige leisten täglich einen enormen Beitrag – häufig unentgeltlich, neben dem Beruf und ohne professionelle Ausbildung. Doch während die Lebenshaltungskosten und Ausgaben für Pflege und Betreuung in den letzten Jahren stetig gestiegen sind, blieb das Pflegegeld lange Zeit unverändert.
Mit der nun umgesetzten Erhöhung des Pflegegeldes um 5 % soll dieser Entwicklung entgegengewirkt werden. Die finanzielle Unterstützung soll pflegende Angehörige spürbar entlasten und die häusliche Pflege als tragende Säule des Pflegesystems stärken. Die Anpassung betrifft dabei alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die im privaten Umfeld versorgt werden.
Auch wenn die Erhöhung nur ein erster Schritt ist, begrüßen viele Verbände und Experten diese Maßnahme – fordern jedoch bereits weitergehende Reformen, um den Pflegealltag in Deutschland langfristig zu sichern.
Die letzte Erhöhung des Pflegegeldes vor 2025 wurde im Jahr 2017 vorgenommen – also acht Jahre zuvor. Seitdem haben sich viele wirtschaftliche Rahmenbedingungen verändert. Die jetzt erfolgte Anhebung um 5 % gilt für alle Pflegegrade ab Pflegegrad 2 und wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, sofern die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere ehrenamtliche Helfer erfolgt.
Voraussetzungen für den Erhalt von Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene finanzielle Unterstützung der Pflegeversicherung und richtet sich ausschließlich an Personen, die nicht professionell, sondern durch private Helfer gepflegt werden. Obwohl viele Menschen mit einem Pflegegrad Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse haben, erhält nicht jeder automatisch Pflegegeld. Es müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Leistung bewilligt wird:
Voraussetzung | Erklärung |
---|---|
Pflegegrad | Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld, sondern nur bestimmte Sachleistungen. |
Pflegeform | Die Pflege muss im häuslichen Umfeld erfolgen – z. B. in der eigenen Wohnung oder bei Angehörigen. Sie wird durch private Pflegepersonen erbracht, etwa durch Familienmitglieder, Nachbarn oder ehrenamtliche Helfer. |
Keine professionelle Pflege | Die Pflege darf nicht überwiegend durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. Sobald die Hauptpflege durch Fachpersonal übernommen wird, besteht kein Anspruch auf Pflegegeld – stattdessen können sogenannte Pflegesachleistungen beantragt werden. |
Wohnform | Die pflegebedürftige Person darf nicht dauerhaft in einem Pflegeheim oder einer stationären Einrichtung wohnen. Das Pflegegeld ist ausschließlich für die ambulante Pflege im privaten Umfeld vorgesehen. |
Diese Voraussetzungen sollen sicherstellen, dass das Pflegegeld zweckgebunden eingesetzt und nicht doppelt beansprucht wird – also nicht parallel zur professionellen Pflege über den Sachleistungsanspruch hinaus.
Ausschließlich bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen wird Pflegegeld ausgezahlt. Kommt ein ambulanter Pflegedienst zum Einsatz – etwa zur Unterstützung bei der Körperpflege oder Medikamentengabe – kann anstelle des Pflegegeldes die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen erfolgen. In einigen Fällen ist auch eine Kombination beider Leistungen möglich, je nach Pflegeaufwand und -verteilung.
Pflegegeld 2025 im Überblick nach Pflegegraden

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich in Deutschland nach dem festgestellten Pflegegrad, der den Grad der Selbstständigkeit bzw. Hilfebedürftigkeit einer Person abbildet. Mit der Pflegereform 2025 wurden alle Pflegegeldbeträge ab Pflegegrad 2 um 5 % angehoben – das ist die erste Erhöhung seit dem Jahr 2017.
Zur besseren Orientierung finden Sie hier eine übersichtliche Gegenüberstellung der Pflegegeldbeträge für 2024 und 2025:
Pflegegrad | Pflegegeld 2024 | Pflegegeld 2025 |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 0 € | 0 € |
Pflegegrad 2 | 316 € | 332 € |
Pflegegrad 3 | 545 € | 573 € |
Pflegegrad 4 | 728 € | 764 € |
Pflegegrad 5 | 901 € | 946 € |
Diese Geldleistungen werden monatlich direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt – vorausgesetzt, die Pflege erfolgt im häuslichen Umfeld durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen und nicht durch einen professionellen Pflegedienst.
Tipp: Pflegegeld kombinieren mit Pflegehilfsmitteln
Ein oft unterschätzter Vorteil für Pflegebedürftige mit häuslicher Versorgung ist der zusätzliche Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat – komplett kostenfrei, da die Kosten von der Pflegekasse übernommen werden. Diese Leistung steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, unabhängig vom Pflegegeld.
Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln zählen unter anderem:
- ✅ Einmalhandschuhe
- ✅ Händedesinfektionsmittel
- ✅ Flächendesinfektionsmittel
- ✅ Schutzschürzen
- ✅ Mund-Nasen-Schutz (MNS)
- ✅ FFP2-Masken
- ✅ Fingerlinge
- ✅ Einmallätzchen
- ✅ Bettschutzeinlagen
- ✅ Desinfektionstücher
Diese Produkte unterstützen die tägliche Pflege im häuslichen Umfeld und tragen wesentlich zum Schutz vor Infektionen und zur Hygieneerhaltung bei – sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die Pflegepersonen.
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad ab Pflegegrad 1 und einer häuslichen Pflegeform haben Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 42 Euro pro Monat. Die Abrechnung erfolgt direkt über den Anbieter mit der Pflegekasse – es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Versicherten.
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Fazit: Pflegegeld 2025 bringt spürbare Entlastung
Die Anhebung des Pflegegeldes zum 1. Januar 2025 ist ein längst überfälliger Schritt zur besseren Unterstützung pflegender Angehöriger in Deutschland. Insbesondere bei Pflegegrad 2, bei dem viele Betroffene noch einen relativ hohen Grad an Selbstständigkeit besitzen, aber dennoch regelmäßig Hilfe benötigen, wirkt sich der erhöhte Betrag von nun 332 Euro pro Monat spürbar positiv aus.
Pflegende Angehörige – die meist im Verborgenen tagtäglich enorme Arbeit leisten – erhalten dadurch mehr finanzielle Anerkennung für ihre Leistung. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und wachsender Anforderungen an die häusliche Pflege ist diese Maßnahme eine wichtige Entlastung, die vielen Familien hilft, die Pflege im eigenen Zuhause zu organisieren und aufrechtzuerhalten.
Noch wirkungsvoller wird die finanzielle Unterstützung, wenn das Pflegegeld mit weiteren Leistungen kombiniert wird – allen voran der Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 42 Euro monatlich, die für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 gilt. Diese ermöglicht den kostenlosen Bezug wichtiger Verbrauchsprodukte wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen und trägt zusätzlich zur Sicherheit und Hygiene in der häuslichen Pflege bei.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Die Reform 2025 entlastet pflegende Haushalte sowohl finanziell als auch organisatorisch – ein wichtiges Signal für mehr Wertschätzung und Unterstützung in einem Bereich, der für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist.
Häufige Fragen zum Pflegegeld 2025 bei Pflegegrad 2 (FAQ)
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld ab Pflegegrad 2 im Jahr 2025?
Anspruch auf Pflegegeld haben alle Personen mit mindestens Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden – und zwar nicht durch einen Pflegedienst, sondern durch Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen. Die pflegebedürftige Person darf nicht dauerhaft in einem Pflegeheim wohnen.
Wie hoch ist das Pflegegeld für Pflegegrad 2 ab Januar 2025?
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt das Pflegegeld für Pflegegrad 2 332 Euro pro Monat. Das ist eine Erhöhung um 5 % gegenüber dem bisherigen Betrag von 316 Euro.
Warum wurde das Pflegegeld überhaupt erhöht?
Die Pflegereform 2025 sieht eine finanzielle Entlastung für Pflegehaushalte vor. Angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten und wachsender Herausforderungen in der häuslichen Pflege wurde das Pflegegeld erstmals seit 2017 erhöht. Die Maßnahme soll die private Pflege durch Angehörige stärken und besser unterstützen.
Wird das Pflegegeld auch gezahlt, wenn ein ambulanter Pflegedienst beteiligt ist?
Nein. Sobald ein ambulanter Pflegedienst die Hauptpflege übernimmt, besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Stattdessen erhalten Pflegebedürftige dann Pflegesachleistungen. In manchen Fällen ist jedoch eine Kombinationsleistung möglich, bei der beide Leistungen anteilig gewährt werden – abhängig vom tatsächlichen Pflegeanteil durch Angehörige.
Kann man Pflegegeld und Pflegehilfsmittel gleichzeitig bekommen?
Ja! Pflegegeld und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können parallel beantragt und bezogen werden. Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause gepflegt wird, hat zusätzlich Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 42 Euro pro Monat. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse – ohne Zuzahlung.
Welche Pflegehilfsmittel sind über die Pauschale abgedeckt?
Zu den kostenfrei verfügbaren Pflegehilfsmitteln zählen unter anderem:
Einmalhandschuhe
Händedesinfektion
Flächendesinfektion
Schutzschürzen
FFP2-Masken
Mund-Nasen-Schutz
Fingerlinge
Bettschutzeinlagen
Einmallätzchen
Desinfektionstücher
Diese Produkte werden monatlich bis zu einem Wert von 42 Euro erstattet – ganz ohne Eigenanteil.
Was passiert, wenn sich die Pflegesituation ändert?
Ändert sich die Pflegesituation – z. B. durch den Umzug in ein Pflegeheim oder die Beauftragung eines ambulanten Dienstes – muss die Pflegekasse informiert werden. Der Anspruch auf Pflegegeld kann dann entfallen oder angepasst werden. Eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wie beantrage ich Pflegegeld und Pflegehilfsmittel?
Pflegegeld wird über die Pflegekasse der Krankenkasse beantragt. Voraussetzung ist ein bewilligter Pflegegrad (ab Grad 2) und eine häusliche Pflegeform.
Die Pflegehilfsmittel können ebenfalls über die Pflegekasse bezogen werden – am einfachsten über einen spezialisierten Anbieter, der Antrag, Genehmigung und Lieferung übernimmt.