Pflegegeld 2025 für Pflegegrad 3 spielt eine entscheidende Rolle in der finanziellen Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Besonders für Menschen mit Pflegegrad 3 bietet das Pflegegeld im Jahr 2025 eine wichtige Entlastung. In diesem Blog erfahren Sie alles über die Höhe des Pflegegelds, die Voraussetzungen, wie es beantragt wird und welche zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Eine praktische Hilfe im Pflegealltag bietet die Pflegehilfsmittelbox, die wichtige Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen direkt nach Hause liefert
Inhaltsverzeichnis
Was ist Pflegegeld und wofür wird es gezahlt?
Pflegegeld ist eine der zentralen finanziellen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Es wird direkt an Pflegebedürftige ausgezahlt, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Pflegepersonen betreut werden. Die Leistung soll die private Pflege fördern, indem sie die pflegenden Personen finanziell unterstützt und dabei hilft, die zusätzlichen Kosten zu decken, die im Alltag durch die Pflege entstehen.
Das Pflegegeld ist vor allem für jene Menschen gedacht, die ihre Pflege im häuslichen Umfeld organisieren und auf die Unterstützung durch private Pflegepersonen angewiesen sind. Es dient dazu, diese Pflegeleistung anzuerkennen und die finanzielle Belastung der Pflegenden zu reduzieren. Die Höhe des Pflegegeldes hängt dabei vom jeweiligen Pflegegrad ab, der durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder eine unabhängige Gutachterstelle festgestellt wird.
Pflegegeld erhalten ausschließlich Personen mit anerkanntem Pflegegrad (ab Pflegegrad 2), die zu Hause oder in einer betreuten Wohnform leben.
Pflegegeld 2025: Was bekommen Sie bei Pflegegrad 3?

Das Pflegegeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die Höhe dieser Leistung richtet sich nach dem Pflegegrad, der den individuellen Pflegebedarf definiert. Für das Jahr 2025 wurden die Pflegeleistungen durch eine allgemeine Erhöhung von 4,5 % angepasst, um der Inflation und den steigenden Pflegekosten Rechnung zu tragen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 profitieren von folgenden Leistungen:
1. Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige): 545 € pro Monat
Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Pflegepersonen betreut werden, erhalten Pflegegeld in Höhe von 545 € monatlich. Diese finanzielle Unterstützung dient dazu, die private Pflege zu fördern und die Aufwendungen der Pflegepersonen auszugleichen, wie z. B. Zeitaufwand, Fahrtkosten oder notwendige Anschaffungen.
Das Pflegegeld wird steuerfrei ausgezahlt und steht der pflegebedürftigen Person zur Verfügung. Es ermöglicht eine flexible Nutzung, wobei die Auszahlung in der Regel auf das Konto des Pflegebedürftigen erfolgt, der die Verteilung des Geldes eigenverantwortlich regelt.
2. Pflegesachleistungen (ambulante Pflegedienste): 1.363 € pro Monat
Pflegesachleistungen sind Gelder, die direkt an einen ambulanten Pflegedienst gezahlt werden, wenn dieser im häuslichen Umfeld Pflegeleistungen erbringt. Mit einem monatlichen Höchstbetrag von 1.363 € können professionelle Pflegedienste für Tätigkeiten wie Körperpflege, Mobilitätshilfe, Ernährung oder hauswirtschaftliche Unterstützung beauftragt werden.
Diese Leistungen sind ideal, wenn die Pflege nicht ausschließlich durch Angehörige gewährleistet werden kann und professionelle Unterstützung erforderlich ist. Pflegesachleistungen werden nicht direkt ausgezahlt, sondern vom Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet.
3. Entlastungsbetrag: 125 € pro Monat
Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung für Pflegebedürftige, die flexibel für bestimmte Dienstleistungen eingesetzt werden kann, z. B.:
• Unterstützung im Haushalt
• Betreuung im Alltag
• Fahrdienste zu Terminen oder Freizeitaktivitäten
Dieser Betrag ist zweckgebunden und wird nicht ausgezahlt. Stattdessen können die Kosten für entsprechende Dienstleistungen bei der Pflegekasse eingereicht werden. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu erhöhen.
Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Es besteht die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander zu kombinieren. Wenn Pflegebedürftige nur einen Teil ihres Anspruchs auf Pflegesachleistungen nutzen, wird das Pflegegeld anteilig ausgezahlt.
Beispiel:
Wenn Sie von den 1.363 € für Pflegesachleistungen nur 50 % (681,50 €) in Anspruch nehmen, erhalten Sie zusätzlich 50 % des Pflegegelds (272,50 €). Diese flexible Regelung ist besonders vorteilhaft, wenn sowohl Angehörige als auch ambulante Pflegedienste in die Pflege eingebunden sind.
Die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen ermöglicht eine individuelle Gestaltung der Pflege. Angehörige können weiterhin in die Pflege eingebunden werden, während Pflegedienste ergänzend professionelle Unterstützung leisten.
Warum ist das Pflegegeld 2025 für Pflegegrad 3 besonders?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben erhebliche Einschränkungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten und benötigen regelmäßig Unterstützung in mehreren Bereichen des täglichen Lebens. Der erhöhte Pflegebedarf macht eine Kombination aus familiärer und professioneller Pflege oft sinnvoll. Die Leistungen für Pflegegrad 3 bieten daher eine solide finanzielle Grundlage, um den Pflegealltag individuell zu gestalten und eine hochwertige Betreuung sicherzustellen.
Mit diesen Leistungen unterstützt das Pflegegeld 2025 Betroffene und ihre Angehörigen effektiv dabei, die häusliche Pflege zu organisieren und den Alltag zu bewältigen.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld bei Pflegegrad 3?
Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die gezielt Pflegebedürftige unterstützt, die zu Hause betreut werden. Um Pflegegeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese stellen sicher, dass die Leistung wirklich denjenigen zugutekommt, die auf häusliche Pflege angewiesen sind.

1. Pflegegrad 3: Voraussetzung für Pflegegeld
Pflegegeld wird nur an Personen gezahlt, die einen anerkannten Pflegegrad besitzen. Bei Pflegegrad 3 handelt es sich um eine Einstufung für Menschen mit erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Typische Kriterien für Pflegegrad 3 sind:
• Regelmäßige Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
• Notwendigkeit einer ständigen Beaufsichtigung oder Anleitung bei alltäglichen Aktivitäten.
• Ein erhöhter zeitlicher Pflegeaufwand, der sowohl körperliche als auch geistige Unterstützung umfasst.
Die Einstufung in Pflegegrad 3 erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder eine andere unabhängige Gutachterstelle.
2. Häusliche Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche
Pflegegeld ist ausschließlich für die häusliche Pflege gedacht. Das bedeutet, dass die Betreuung im häuslichen Umfeld erfolgen muss, sei es in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in einer betreuten Wohnform.
Die Pflege wird von informellen Pflegepersonen wie Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern übernommen. Pflegegeld steht nicht zur Verfügung, wenn ausschließlich professionelle Pflegedienste die Betreuung übernehmen, da in diesem Fall die Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden können.
Beispiele für pflegende Personen:
• Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder des Pflegebedürftigen.
• Nachbarn oder Freunde, die regelmäßig helfen und unterstützen.
• Ehrenamtliche Pflegepersonen, die sich unentgeltlich um die Betreuung kümmern.
3. Antragstellung bei der Pflegekasse
Das Pflegegeld wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss aktiv bei der Pflegekasse beantragt werden. Dafür sind folgende Schritte notwendig:
1. Pflegegrad beantragen: Stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen.
2. Begutachtung durch den MDK: Ein Gutachter prüft den individuellen Pflegebedarf und legt den Pflegegrad fest.
3. Pflegegeld beantragen: Nach der Bewilligung des Pflegegrads können Sie das Pflegegeld schriftlich oder online bei der Pflegekasse beantragen.
Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt monatlich im Voraus und rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.
Pflegegeld wird nicht für stationäre Pflege gezahlt. Befindet sich der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Heimkosten direkt an die Einrichtung. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Pflegegeld.
Steuerliche Vorteile bei Pflegegrad 3
Neben den direkten Leistungen der Pflegekasse gibt es steuerliche Möglichkeiten, Pflegekosten zu reduzieren. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten steuerlichen Vorteile:
1. Außergewöhnliche Belastungen
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Dazu zählen:
• Kosten für die häusliche Pflege, wenn sie nicht von der Pflegekasse gedeckt werden
• Zuzahlungen zu Pflegesachleistungen
• Eigenanteile für Pflegehilfsmittel, die über die Pflegehilfsmittelpauschale von 40 € hinausgehen
Außergewöhnliche Belastungen wirken sich steuerlich erst aus, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung überschreiten. Diese Grenze hängt vom Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder ab.
2. Pflege-Pauschbetrag
Wenn Sie einen nahen Angehörigen mit Pflegegrad 3 unentgeltlich zu Hause pflegen, können Sie den Pflege-Pauschbetrag nutzen. Dieser beträgt ab 2021 1.800 € jährlich. Er steht pflegenden Personen zur Verfügung, die:
• Den Pflegebedürftigen unentgeltlich und regelmäßig pflegen
• Keine anderweitigen Aufwendungen für die Pflege geltend machen
Der Pflege-Pauschbetrag wird direkt von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen, wodurch sich Ihre Steuerlast reduziert.
3. Haushaltsnahe Dienstleistungen
Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie die Unterstützung bei der Hausarbeit oder Pflegeleistungen, können steuerlich berücksichtigt werden. Bis zu 20 % der Kosten (maximal 4.000 € jährlich) können direkt von der Steuer abgezogen werden.
Hierzu zählen:
• Dienstleistungen von Pflegekräften oder Haushaltshilfen
• Reinigung, Gartenpflege und ähnliche Aufgaben
Um diesen Vorteil zu nutzen, benötigen Sie eine Rechnung sowie einen Nachweis über die Zahlung per Überweisung.
4. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse
Wenn pflegende Angehörige berufstätig sind, können sie steuerfreie Zuschüsse von ihrem Arbeitgeber erhalten. Diese Zuschüsse sind für Maßnahmen zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege gedacht, wie z. B. die Kosten für eine Pflegeberatung oder Haushaltshilfen.
Pflegegeld beantragen: So geht’s
Der Antrag auf Pflegegeld ist unkompliziert, wenn Sie die richtigen Schritte kennen. Hier eine einfache Anleitung:
1. Pflegegrad beantragen: Stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse. Ein Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder ein unabhängiger Gutachter prüft Ihren Bedarf.
2. Pflegegradbescheid abwarten: Nach der Begutachtung erhalten Sie einen Bescheid, der Ihnen den Pflegegrad und die Höhe der Leistungen mitteilt.
3. Pflegegeld beantragen: Sobald der Pflegegrad bewilligt ist, können Sie das Pflegegeld beantragen.
Die Auszahlung des Pflegegelds erfolgt rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Verzögerungen können also vermieden werden, wenn der Antrag frühzeitig gestellt wird.
Unterstützung durch Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 3

Ab dem 1. Januar 2025 werden die Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung um 4,5 % erhöht. Dies betrifft auch die Pflegehilfsmittel 42 Euro, deren monatlicher Höchstbetrag von bisher 40 € auf 42 € steigt.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die im Rahmen der häuslichen Pflege regelmäßig benötigt werden. Dazu zählen unter anderem:
• Desinfektionsmittel
• Einmalhandschuhe
• FFP2-Masken
• Bettschutzeinlagen
Diese Erhöhung ermöglicht es Pflegebedürftigen, einen größeren Bedarf an notwendigen Pflegehilfsmitteln abzudecken und somit die Qualität der häuslichen Pflege zu verbessern.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf diese Leistung. Die Kostenübernahme muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Beantragung der Pflegehilfsmittelpauschale steht Ihnen box4pflege.de zur Verfügung.
Weitere Leistungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3
Neben dem Pflegegeld stehen Ihnen weitere Leistungen zu, darunter:
1. Kurzzeitpflege
Wenn die Pflegeperson ausfällt, können Pflegebedürftige bis zu 1.774 € für die Kurzzeitpflege erhalten.
2. Verhinderungspflege
Für die Vertretung der Pflegeperson bei Urlaub oder Krankheit stehen 1.612 € pro Jahr zur Verfügung.
3. Pflegehilfsmittel-Pauschale (42 € monatlich ab 2025 )
Die Pflegehilfsmittelpauschale ermöglicht den kostenlosen Bezug wichtiger Pflegehilfsmittel. Mehr Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Pflegepaket für Pflegegrad 3
Ein speziell zusammengestelltes Pflegepaket bei Pflegegrad 3. Es enthält alles, was für die häusliche Pflege benötigt wird – von Desinfektionsmitteln bis zu Einmalhandschuhen.
Pflegepakete sind ideal, um Pflegehilfsmittel einfach und schnell zu erhalten. Box4pflege.de kümmert sich um die Genehmigung und Lieferung.
Fazit: Pflegegeld 2025 Pflegegrad 3 – Ihre Unterstützung im Alltag
Pflegegeld 2025 bietet mit 545 € monatlich für Pflegegrad 3 eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Mit ergänzenden Leistungen wie der Pflegehilfsmittelpauschale und umfassenden Paketen wie der Pflegebox können Sie den Pflegealltag erheblich erleichtern. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen zustehen, und holen Sie sich die Unterstützung, die Sie benötigen.
Entdecken Sie die Vorteile der Pflegemittelbox, um Pflegehilfsmittel bequem nach Hause zu bestellen. Box4pflege.de übernimmt die gesamte Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse – schnell, einfach und zuverlässig!
FAQ
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja, eine Kombination ist möglich. Die Pflegekasse zahlt anteilig Pflegegeld, wenn nicht der gesamte Anspruch auf Pflegesachleistungen genutzt wird.
Wie oft wird das Pflegegeld ausgezahlt?
Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus überwiesen.
Kann ich das Pflegegeld für Pflegegrad 3 auch für private Pflegehilfsmittel verwenden?
Ja, das Pflegegeld ist zur freien Verfügung gedacht und kann für Pflegehilfsmittel, Haushaltshilfen oder andere Unterstützungen verwendet werden.
Was passiert, wenn sich mein Pflegebedarf ändert?
In diesem Fall können Sie einen Höherstufungsantrag stellen. Der MDK prüft, ob ein höherer Pflegegrad bewilligt werden kann.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
• Pflegegeld: Wird direkt an Pflegebedürftige gezahlt, die zu Hause von Angehörigen oder anderen informellen Pflegepersonen versorgt werden.
• Pflegesachleistungen: Werden genutzt, um professionelle ambulante Pflegedienste zu bezahlen, die die Pflege zu Hause durchführen.
Kann ich Pflegegeld beantragen, wenn ich keinen anerkannten Pflegegrad habe?
Nein, Pflegegeld wird ausschließlich Personen mit einem anerkannten Pflegegrad ab Pflegegrad 2 gewährt. Bei Pflegegrad 1 stehen Ihnen jedoch andere Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, zur Verfügung.
Kann ich Pflegegeld rückwirkend beantragen?
Pflegegeld kann rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass der Pflegegrad rückwirkend bestätigt wurde.
Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn die pflegende Person ausfällt?
In diesem Fall kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Sie deckt die Kosten einer Ersatzpflegeperson und sichert gleichzeitig den Anspruch auf Pflegegeld (anteilig für bis zu sechs Wochen pro Jahr).
Wird Pflegegeld versteuert?
Nein, Pflegegeld ist steuerfrei. Auch die Einnahmen der pflegenden Angehörigen gelten nicht als steuerpflichtiges Einkommen.
Was passiert, wenn der Pflegebedürftige ins Pflegeheim wechselt?
Der Anspruch auf Pflegegeld entfällt bei einem dauerhaften Aufenthalt in einem Pflegeheim. Stattdessen übernimmt die Pflegekasse die Kosten anteilig als Pflegeheimkosten-Zuschuss.
Kann ich das Pflegegeld kürzen lassen, wenn ich weniger Pflege benötige?
Eine Kürzung des Pflegegelds erfolgt automatisch, wenn sich der Pflegebedarf verringert und der Pflegegrad herabgestuft wird. Eine freiwillige Kürzung ist nicht möglich.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Pflegegeldantrags?
Nach Antragstellung prüft die Pflegekasse den Pflegebedarf in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen. Bei einer Genehmigung wird das Pflegegeld rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt.
Was passiert, wenn die Pflegekasse den Pflegegeldantrag ablehnt?
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Es ist ratsam, eine detaillierte Begründung und zusätzliche medizinische Unterlagen einzureichen.
Kann ich Pflegehilfsmittel zusätzlich zum Pflegegeld beziehen?
Ja, Pflegehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel) werden unabhängig vom Pflegegeld über die Pflegehilfsmittelpauschale finanziert. Ab 2025 erhöht sich diese Pauschale auf 42 €.
Können mehrere Personen Pflegegeld für die Pflege derselben Person erhalten?
Nein, das Pflegegeld wird nur einmal pro Monat und Pflegebedürftigem gezahlt. Es steht der Pflegeperson zur Verfügung, die die Hauptpflege übernimmt.
Wird das Pflegegeld erhöht?
Ja, das Pflegegeld wird regelmäßig angepasst. Für 2025 ist eine allgemeine Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 % vorgesehen. Dies gilt auch für das Pflegegeld bei Pflegegrad 3, das auf 569 € monatlich steigen könnte (Stand: Prognose).
Gibt es finanzielle Hilfen für pflegende Angehörige, die berufstätig sind?
Ja, berufstätige pflegende Angehörige können während der Pflegezeit Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld haben, wenn sie eine kurzzeitige Arbeitsauszeit für die Pflege nehmen.
Kann ich das Pflegegeld für Therapien oder Behandlungen verwenden?
Ja, da das Pflegegeld zur freien Verfügung steht, kann es für individuelle Zwecke wie Therapien, Haushaltshilfen oder unterstützende Dienstleistungen genutzt werden.
Was passiert mit nicht genutzten Pflegeleistungen?
Nicht genutzte Pflegeleistungen wie Sachleistungen oder der Entlastungsbetrag können nicht angespart werden und verfallen am Monatsende. Es lohnt sich daher, diese Leistungen regelmäßig zu nutzen.
Kann ich Pflegegeld und die Pflegehilfsmittelpauschale gleichzeitig beantragen?
Ja, beide Leistungen können parallel in Anspruch genommen werden, da sie unabhängig voneinander sind. Die Pflegehilfsmittelpauschale wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.