Das Pflegegeld ist eine entscheidende finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Im Jahr 2025 treten wichtige Änderungen in Kraft, die insbesondere Personen mit Pflegegrad 2 betreffen. Dieser Leitfaden bietet einen detaillierten Überblick über die neuen Pflegegeldbeträge, zusätzliche Leistungen und praktische Hinweise für Betroffene.
Inhaltsverzeichnis
Änderungen beim Pflegegeld 2025
Zum 1. Januar 2025 werden die Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 % erhöht. Dies betrifft unter anderem das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen und die Pflegehilfsmittelpauschale. Weitere Informationen zu den Änderungen beim Pflegegeld 2025 finden Sie auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).
Was ist Pflegegeld und wer hat Anspruch?
Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die an Pflegebedürftige gezahlt wird, die in häuslicher Umgebung von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt werden. Es dient dazu, die häusliche Pflege zu unterstützen und die Pflegepersonen finanziell zu entlasten.
Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld 2025
Um Pflegegeld zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Pflegegrad 2 oder höher: Eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit muss vorliegen.
- Häusliche Pflege: Die Pflege muss in der eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft erfolgen, nicht in einer stationären Einrichtung.
- Pflege durch Privatpersonen: Die Pflege wird von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen übernommen.
Pflegegeld 2025 für Pflegegrad 2 im Detail
Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich das Pflegegeld für Pflegegrad 2 um 4,5 % auf 347 Euro monatlich. Dieser Betrag kann flexibel eingesetzt werden, beispielsweise für:
- Unterstützung der Pflegeperson
- Anschaffung von Pflegehilfsmitteln
- Deckung zusätzlicher Pflegekosten
Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann nach eigenem Ermessen verwendet werden.
Pflegehilfsmittelpauschale 2025: Einfacher Zugang zu wichtigen Pflegehilfsmitteln
Neben dem Pflegegeld steht Pflegebedürftigen eine zusätzliche Unterstützung in Form der Pflegehilfsmittelpauschale zu. Diese Pauschale ermöglicht es, essenzielle Verbrauchsmaterialien für die tägliche Pflege zu beziehen, ohne zusätzliche finanzielle Belastung. Ab Januar 2025 wird der monatliche Betrag von bisher 40 Euro auf 42 Euro erhöht.

Welche Pflegehilfsmittel sind in der Pauschale enthalten?
Die Pflegehilfsmittelpauschale deckt eine Reihe von Verbrauchsmaterialien ab, die für die tägliche Pflege notwendig sind. Dazu gehören:
- Desinfektionsmittel: Für die gründliche Hygiene von Händen, Oberflächen und Pflegeutensilien.
- Einmalhandschuhe: Zum Schutz von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen vor Infektionen und Keimen.
- FFP2-Masken: Für zusätzliche Sicherheit, besonders in Situationen mit engem Kontakt.
- Bettschutzeinlagen: Zum Schutz von Matratzen und Bettzeug bei Inkontinenz oder Pflegevorfällen.
Diese Hilfsmittel erleichtern den Alltag und sorgen für mehr Hygiene und Sicherheit – sowohl für Pflegebedürftige als auch für pflegende Angehörige.
Beantragung des Pflegegeldes: So funktioniert es Schritt für Schritt

Pflegebedürftige, die häuslich gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegegeld. Um diese Leistung in Anspruch zu nehmen, ist eine Antragstellung bei der zuständigen Pflegekasse erforderlich. Der Prozess ist klar strukturiert, dennoch können einige Schritte Zeit in Anspruch nehmen. Hier finden Sie eine ausführliche Anleitung, wie Sie Pflegegeld erfolgreich beantragen.
1. Antragstellung bei der Pflegekasse
Der erste Schritt ist die Einreichung eines ausgefüllten Antragsformulars bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Dieses Formular erhalten Sie direkt von der Pflegekasse oder können es online herunterladen. Wichtig ist, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind.
Folgende Unterlagen werden in der Regel benötigt:
- Persönliche Angaben des Pflegebedürftigen (Name, Anschrift, Versicherungsnummer)
- Beschreibung des Pflegebedarfs
- Ggf. ärztliche Bescheinigungen oder Vorbefunde
Sollte der Pflegebedürftige nicht selbst in der Lage sein, den Antrag zu stellen, kann dies eine bevollmächtigte Person oder ein gesetzlicher Vertreter übernehmen.
2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) oder eine vergleichbare Stelle (z. B. Medicproof bei Privatversicherten), um den Pflegebedarf festzustellen.
Die Begutachtung erfolgt in der Regel durch einen Hausbesuch oder per Videotelefonie. Dabei werden folgende Aspekte bewertet:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Ernährung)
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens
Der Begutachter erstellt anschließend ein Gutachten, das den Pflegegrad des Antragstellers bestimmt. Die Einstufung reicht von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege).
Bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor, indem Sie den Alltag der pflegebedürftigen Person im Vorfeld dokumentieren. Notieren Sie, welche Unterstützung regelmäßig benötigt wird, um den tatsächlichen Pflegebedarf darzustellen.
3. Entscheidung der Pflegekasse
Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Antrag und informiert den Antragsteller schriftlich über:
- Den bewilligten Pflegegrad
- Den Beginn der Pflegegeldzahlungen
- Weitere Leistungen, die mit dem Pflegegrad einhergehen (z. B. Pflegehilfsmittelpauschale).
Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags eine Entscheidung zu treffen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
- Frühzeitige Antragstellung: Es ist empfehlenswert, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, da die Bearbeitung inklusive Begutachtung mehrere Wochen dauern kann. Pflegegeld wird jedoch ab dem Zeitpunkt der Antragstellung rückwirkend gewährt.
- Vorbereitung auf die Begutachtung: Der MD sollte ein realistisches Bild des Pflegealltags erhalten. Es hilft, die Anforderungen und Einschränkungen im Vorfeld klar zu dokumentieren.
Eine sorgfältige Vorbereitung und rechtzeitige Antragstellung können Verzögerungen verhindern. Nutzen Sie bei Unsicherheiten die Unterstützung durch eine Pflegeberatung oder erfahrene Dienstleister wie box4pflege.de, um den Prozess zu erleichtern.
Mit diesen Schritten und Hinweisen stellen Sie sicher, dass der Antrag auf Pflegegeld erfolgreich bearbeitet wird und die finanzielle Unterstützung schnell bereitgestellt werden kann.
Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 2
Zusätzlich zum Pflegegeld haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Ab Januar 2025 erhöht sich der monatliche Erstattungsbetrag von 40 Euro auf 42 Euro. Zu den Pflegehilfsmitteln gehören:
- Desinfektionsmittel
- Einmalhandschuhe
- FFP2-Masken
- Bettschutzeinlagen
- Einwegmasken (OP-Masken)
- Schutzschürzen (Einmalschürzen)
- Fingerlinge (Fingerlinge aus Latex oder Vinyl)
- Einweglätzchen
Unternehmen wie box4pflege.de bieten die Möglichkeit, diese Pflegehilfsmittel unkompliziert zu beziehen. Der Ablauf ist einfach:
- Auswahl der benötigten Pflegehilfsmittel
- Unterzeichnung des Antragsformulars
- Lieferung der Produkte direkt nach Hause
Mit der pflegemittelbox von box4pflege.de erhalten Sie monatlich die benötigten Pflegehilfsmittel bequem nach Hause geliefert.
Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen: Flexible Lösungen für die Pflege
Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander zu kombinieren, um ihre individuellen Bedürfnisse bestmöglich abzudecken. Diese Option bietet Flexibilität und ermöglicht sowohl die Unterstützung durch Angehörige als auch den Einsatz professioneller Pflegedienste.

Pflegegeld: Unterstützung für häusliche Pflege durch Angehörige
Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn die Pflege von Angehörigen oder anderen ehrenamtlichen Pflegepersonen übernommen wird. Es handelt sich dabei um eine monatliche Geldleistung, die die pflegebedürftige Person erhält, um damit die private Pflege zu finanzieren.
Vorteile des Pflegegeldes:
- Freie Verfügung: Pflegebedürftige können das Pflegegeld nach eigenem Ermessen nutzen.
- Unterstützung von Angehörigen: Das Pflegegeld würdigt die Pflegeleistung und bietet finanzielle Entlastung.
Pflegesachleistungen: Unterstützung durch professionelle Dienste
Pflegesachleistungen beziehen sich auf die Inanspruchnahme von professionellen Pflegediensten, die Leistungen wie Körperpflege, Ernährungshilfe oder Mobilitätsunterstützung anbieten. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse.
Vorteile der Pflegesachleistungen:
- Entlastung der Angehörigen durch professionelle Unterstützung.
- Sicherstellung einer fachgerechten Pflege, insbesondere bei komplexen Bedürfnissen.
- Flexibilität bei der Wahl des Pflegedienstes.
Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen bietet Pflegebedürftigen die Möglichkeit, beide Ansätze zu nutzen:
Pflegegeld wird weiterhin anteilig ausgezahlt, abhängig davon, wie viele Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.
- Der Anteil der Sachleistungen wird prozentual von der maximalen Sachleistungsgrenze abgezogen.
Beispiel für Pflegegrad 2 (Pflegesachleistungen bis zu 724 Euro):
- Wird ein Pflegedienst nur zu 50 % des Sachleistungsbudgets genutzt (362 Euro), bleibt die Hälfte des Pflegegeldes (173,50 Euro) erhalten.
Diese Kombination ist ideal für Pflegebedürftige, die teilweise professionelle Unterstützung benötigen, aber auch von Angehörigen betreut werden möchten.
So finden Sie die optimale Kombination
Die Wahl der Kombination hängt von den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person und der verfügbaren Unterstützung ab. Wichtig ist:
- Pflegebedarf einschätzen: Überlegen Sie, welche Pflegeaufgaben Angehörige übernehmen können und wo professionelle Hilfe notwendig ist.
- Pflegeberatung nutzen: Eine Pflegeberatung kann helfen, die ideale Aufteilung zwischen Pflegegeld und Sachleistungen zu finden.
- Regelmäßige Überprüfung: Der Pflegebedarf kann sich ändern. Passen Sie die Kombination bei Bedarf an, um eine optimale Versorgung sicherzustellen.
Welche Vorteile bietet die Kombination?
Die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen bietet mehrere Vorteile:
- Maximale Flexibilität: Die Leistungen können individuell an die Pflegebedürfnisse angepasst werden.
- Entlastung der Pflegepersonen: Angehörige werden nicht überlastet, während die fachgerechte Pflege gewährleistet bleibt.
- Finanzielle Unterstützung: Das anteilige Pflegegeld sorgt weiterhin für finanzielle Entlastung der pflegebedürftigen Person.
Mit einer durchdachten Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige und Angehörige eine optimale Balance zwischen professioneller Unterstützung und häuslicher Betreuung schaffen. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Pflege individuell zu gestalten, um bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Diese ergänzenden Leistungen helfen, wenn die häusliche Pflege vorübergehend unterbrochen werden muss:
- Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 Euro jährlich für stationäre Pflege.
- Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 Euro jährlich für Ersatzpflege durch Angehörige oder andere Pflegepersonen.
Diese Leistungen bieten Entlastung, wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt, z. B. durch Krankheit oder Urlaub.
Vorteile der Pflegehilfsmittelpauschale 2025
Die Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale auf 42 Euro monatlich bietet folgende Vorteile:
- Kostenerstattung: Pflegehilfsmittel können ohne finanzielle Vorleistung bezogen werden.
- Bequeme Lieferung: Anbieter wie box4pflege.de liefern die Produkte direkt nach Hause.
- Einfache Abwicklung: Die Anbieter übernehmen die Antragstellung und Abrechnung mit der Pflegekasse.
Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber zu pflegehilfsmittel 40 euro auszahlen lassen.
Steuerliche Vorteile für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige können steuerliche Entlastungen nutzen:
- Pflege-Pauschbetrag: Bis zu 1.800 Euro jährlich, wenn die Pflege unentgeltlich erfolgt.
- Außergewöhnliche Belastungen: Nachweisbare Pflegekosten können zusätzlich abgesetzt werden.
Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater über mögliche Vorteile und holen Sie sich die Unterstützung, die Ihnen zusteht.
Technische Hilfsmittel und Wohnraumanpassung
Pflegebedürftige können Zuschüsse für technische Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen beantragen, z. B.:
- Treppenlifte
- Barrierefreie Umbauten
- Hausnotrufsysteme
Diese Zuschüsse erleichtern den Alltag und fördern die Sicherheit in der häuslichen Umgebung.
Regelmäßige Überprüfung des Pflegegrades
Pflegebedürftige sollten regelmäßig prüfen, ob der aktuelle Pflegegrad noch den tatsächlichen Bedürfnissen entspricht. Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands kann ein Antrag auf Neubegutachtung gestellt werden, um einen höheren Pflegegrad und somit mehr Leistungen zu erhalten.
Fazit: Pflegegeld 2025 Pflegegrad 2 – Ihre Rechte und Möglichkeiten
Das Pflegegeld 2025 für Pflegegrad 2 bietet eine wesentliche finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Die Erhöhung auf 347 Euro monatlich sowie die Anhebung der Pflegehilfsmittelpauschale auf 42 Euro tragen dazu bei, die Versorgung im Alltag zu erleichtern und Angehörige zu entlasten.
Indem Sie Pflegegeld mit Sachleistungen oder zusätzlichen Unterstützungen wie der Pflegehilfsmittelpauschale kombinieren, können Sie die bestmögliche Versorgung sicherstellen. Wichtig ist, sich frühzeitig mit den Änderungen und Ansprüchen vertraut zu machen, um keine Leistungen zu verpassen.
Setzen Sie auf kompetente Unterstützung: Anbieter wie box4pflege.de helfen nicht nur bei der Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln, sondern auch bei der unkomplizierten Abwicklung aller notwendigen Schritte. Profitieren Sie von einer einfachen, schnellen und zuverlässigen Lösung, um Pflegegeld und weitere Leistungen optimal zu nutzen.
Bleiben Sie informiert, nutzen Sie Ihre Ansprüche und gestalten Sie die Pflege so angenehm wie möglich – für sich selbst oder Ihre Angehörigen.
FAQ: Häufige Fragen zu Pflegegeld 2025 für Pflegegrad 2
Kann Pflegegeld mit anderen Leistungen kombiniert werden?
Ja, Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden. Dabei wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, abhängig vom Umfang der in Anspruch genommenen Sachleistungen. Diese Möglichkeit bietet Flexibilität und hilft, die Pflege individuell anzupassen.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Pflegegeldantrags?
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen, da die Begutachtung des Pflegebedarfs durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof notwendig ist. Es ist daher ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen, um eine schnelle Versorgung sicherzustellen.
Kann das Pflegegeld rückwirkend beantragt werden?
Ja, Pflegegeld kann rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung gewährt werden. Voraussetzung ist, dass der Antrag korrekt eingereicht wurde und der Pflegegrad festgestellt wurde. Rückzahlungen für Zeiträume vor der Antragstellung sind nicht möglich.
Was passiert bei einer Unterbrechung der häuslichen Pflege?
Bei vorübergehenden Unterbrechungen der häuslichen Pflege, etwa durch Krankenhausaufenthalte, wird das Pflegegeld bis zu 4 Wochen weitergezahlt. Nach Ablauf dieser Frist pausiert die Auszahlung, bis die Pflege wieder aufgenommen wird.
Kann Pflegegeld ins Ausland gezahlt werden?
Innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) kann Pflegegeld unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin gezahlt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die Pflege ebenfalls im Ausland erbracht wird und vergleichbare Standards eingehalten werden.
Welche steuerlichen Vorteile gibt es für pflegende Angehörige?
Pflegende Angehörige können den Pflege-Pauschbetrag von bis zu 1.800 Euro jährlich beanspruchen, wenn sie unentgeltlich pflegen. Zusätzlich können nachweisbare Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden, was zu einer erheblichen finanziellen Entlastung führen kann.
Welche Unterstützung bietet die Pflegeberatung?
Pflegeberatung ist ein kostenloses Angebot der Pflegeversicherung. Die Beratung umfasst:
• Unterstützung bei der Antragstellung für Pflegegeld und andere Leistungen.
• Erstellung eines individuellen Pflegeplans.
• Klärung von Ansprüchen und Informationen zu zusätzlichen Leistungen wie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege.
Wie oft wird das Pflegegeld ausgezahlt?
Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus direkt an die pflegebedürftige Person oder deren gesetzliche Vertretung überwiesen.
Was passiert, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?
Wenn der Antrag auf Pflegegeld abgelehnt wird, können Betroffene innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist möglich, um die Entscheidung zu überprüfen.
Können Pflegehilfsmittel zusätzlich zum Pflegegeld beantragt werden?
Ja, Pflegehilfsmittel können unabhängig vom Pflegegeld beantragt werden. Ab 2025 steht eine Pflegehilfsmittelpauschale von 42 Euro pro Monat zur Verfügung, um Verbrauchsmaterialien wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe zu finanzieren.
Können auch Minderjährige Pflegegeld erhalten?
Ja, das Pflegegeld ist altersunabhängig. Kinder und Jugendliche, die pflegebedürftig sind und zu Hause betreut werden, haben ebenfalls Anspruch auf Pflegegeld, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Was passiert, wenn sich der Pflegebedarf ändert?
Sollte sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen verschlechtern, kann eine Neubegutachtung beantragt werden. Bei Feststellung eines höheren Pflegegrades erhöht sich auch das Pflegegeld entsprechend.
Wie werden Pflegeleistungen bei mehreren Pflegepersonen aufgeteilt?
Wenn sich mehrere Personen an der Pflege beteiligen, kann das Pflegegeld aufgeteilt werden. Dies muss der Pflegekasse schriftlich mitgeteilt werden, damit die Auszahlung entsprechend angepasst wird.
Gibt es Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten beim Pflegegeld?
Die Höhe des Pflegegeldes und der Leistungen ist bei gesetzlich und privat Versicherten identisch. Der Unterschied liegt darin, dass bei Privatversicherten der Dienst Medicproof die Begutachtung übernimmt, während dies bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst (MD) tut.
Kann Pflegegeld gekürzt werden?
Ja, Pflegegeld wird anteilig gekürzt, wenn:
• Sachleistungen wie professionelle Pflegedienste in Anspruch genommen werden.
• Der Pflegebedarf nicht mehr die Voraussetzungen für den festgelegten Pflegegrad erfüllt.
Wie wird das Pflegegeld bei längerer Abwesenheit geregelt?
Bei längeren Abwesenheiten, etwa bei Urlaub oder Krankenhausaufenthalt, pausiert die Auszahlung nach 4 Wochen. In dieser Zeit können alternative Leistungen wie Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Welche Leistungen ergänzen das Pflegegeld?
Neben dem Pflegegeld können Betroffene zusätzliche Leistungen wie Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder die Entlastungsleistungen von bis zu 125 Euro monatlich beantragen. Diese Angebote ergänzen die häusliche Pflege.