
Pflegeartikel für Pflegebedürftige sind Verbrauchsprodukte wie Handschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel, die für die häusliche Pflege benötigt werden. Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse dafür bis zu 42 € monatlich. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause durch Angehörige oder Privatpersonen erfolgt.
Mit box4pflege.de können Sie Ihre Pflegeartikel bequem monatlich beziehen – inklusive direkter Abrechnung mit der Pflegekasse bis zu 42 €.
Inhaltsverzeichnis
Was sind Pflegeartikel für Pflegebedürftige?
Pflegeartikel für Pflegebedürftige sind sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die im Rahmen der häuslichen Pflege eingesetzt werden. Sie dienen vor allem dem Schutz der pflegebedürftigen Person sowie der pflegenden Angehörigen und helfen dabei, Hygiene und Sicherheit im Alltag zu gewährleisten.
Im Gegensatz zu technischen Hilfsmitteln wie Pflegebetten oder Hausnotrufsystemen handelt es sich hierbei um regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte.
Definition – Pflegeartikel vs. Pflegehilfsmittel
Rechtlich werden Pflegeartikel als „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ gemäß § 40 SGB XI bezeichnet. Sie sind für die tägliche Pflege zu Hause vorgesehen und werden monatlich bis zu einem festen Betrag von der Pflegekasse übernommen.
Unterschied im Überblick:
| Pflegeartikel (Verbrauch) | Technische Pflegehilfsmittel |
|---|---|
| Handschuhe | Pflegebett |
| Bettschutzeinlagen | Rollstuhl |
| Desinfektionsmittel | Hausnotrufsystem |
| Schutzschürzen | Badewannenlift |
Pflegeartikel werden regelmäßig verbraucht, technische Hilfsmittel sind langlebige Geräte.
Warum sind Pflegeartikel in der häuslichen Pflege so wichtig?
Pflegeartikel erfüllen mehrere zentrale Funktionen:
- Schutz vor Infektionen
- Hygienische Durchführung der Pflege
- Schutz der Kleidung und Einrichtung
- Entlastung pflegender Angehöriger
- Mehr Sicherheit im Pflegealltag
Gerade bei der Pflege zu Hause ist ein hoher Hygienestandard entscheidend, um Komplikationen zu vermeiden und sowohl die pflegebedürftige Person als auch Angehörige zu schützen.
Pflegeartikel Liste – Diese Produkte übernimmt die Pflegekasse

Pflegebedürftige mit anerkannter häuslicher Pflege haben Anspruch auf bestimmte Pflegeartikel (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch). Diese Produkte dienen dem Hygiene- und Infektionsschutz und werden im Rahmen der monatlichen Pauschale von bis zu 42 € (2025) übernommen.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Pflegeartikel im Überblick:
| Pflegeartikel | Zweck | Kostenübernahme durch Pflegekasse |
|---|---|---|
| Einmalhandschuhe | Schutz vor Keimen bei der Pflege | Ja |
| Händedesinfektionsmittel | Hygienische Händereinigung | Ja |
| Flächendesinfektionsmittel | Desinfektion von Oberflächen | Ja |
| Bettschutzeinlagen (Einweg) | Schutz von Matratze & Bett | Ja |
| Schutzschürzen (Einweg) | Schutz der Kleidung | Ja |
| Mundschutz / FFP2-Masken | Infektionsschutz | Ja |
| Fingerlinge | Hygieneschutz bei Wundversorgung | Ja |
Diese Pflegeartikel können monatlich neu bezogen werden, solange die häusliche Pflege besteht und ein Pflegegrad vorliegt.
Wichtig zu wissen
1. Die 42 € sind eine monatliche Pauschale, kein Jahresbetrag.
2. Nicht genutzte Beträge können in der Regel nicht dauerhaft angespart werden.
3. Die Abrechnung kann direkt über einen zugelassenen Anbieter erfolgen.
Wer hat Anspruch auf Pflegeartikel für Pflegebedürftige?
Grundsätzlich haben alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) Anspruch auf Pflegeartikel, wenn die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet. Entscheidend ist nicht die Höhe des Pflegegrades, sondern dass eine private Pflegeperson – meist Angehörige – die Versorgung übernimmt.
Anspruch ab Pflegegrad 1 – Was bedeutet das konkret?
Bereits ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Das bedeutet:
- Die pflegebedürftige Person lebt zu Hause
- Die Pflege erfolgt durch Angehörige, Freunde oder private Pflegepersonen
- Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor
- Ein Antrag bei der Pflegekasse wurde gestellt
Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Pauschale.
Wann besteht kein Anspruch?
Kein Anspruch besteht in der Regel:
- Bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim
- Wenn keine private Pflegeperson beteiligt ist
- Ohne anerkannten Pflegegrad
In diesen Fällen übernimmt die Einrichtung oder ein anderer Kostenträger die Versorgung.
Wer zahlt Pflegeartikel für Pflegebedürftige? – Kosten & Abrechnung einfach erklärt

Pflegeartikel für Pflegebedürftige werden bei häuslicher Pflege von der Pflegekasse übernommen – und zwar im Rahmen der gesetzlichen Pflegehilfsmittelpauschale von bis zu 42 € pro Monat (2025).
Die pflegebedürftige Person muss diese Kosten also nicht selbst tragen, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie funktioniert die Kostenübernahme?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Selbstkauf mit Erstattung
- Pflegeartikel werden eigenständig im Handel gekauft
- Rechnung wird bei der Pflegekasse eingereicht
- Erstattung erfolgt bis maximal 42 € pro Monat
- Direktabrechnung über einen Anbieter (empfohlen)
- Ein zugelassener Anbieter übernimmt die Antragstellung
- Monatliche Lieferung der Pflegeartikel
- Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
- Kein Vorstrecken der Kosten
Gerade für Angehörige ist die Direktabrechnung deutlich unkomplizierter.
Übersteigen die bestellten Pflegeartikel den Betrag von 42 €, muss die Differenz privat bezahlt werden.
Bleibt der Betrag darunter, verfällt der Rest in der Regel am Monatsende.
Die Pauschale ist nicht auf das nächste Jahr übertragbar.
Unterschied Selbstkauf vs. Pflegebox
| Selbstkauf | Pflegebox über Anbieter |
|---|---|
| Rechnung sammeln | Keine Rechnungen nötig |
| Erstattung beantragen | Direkte Abrechnung |
| Eigene Produktauswahl im Handel | Monatliche Lieferung nach Hause |
| Mehr Verwaltungsaufwand | Weniger Bürokratie |
Viele Angehörige entscheiden sich daher für eine regelmäßige Versorgung über einen spezialisierten Anbieter.
Pflegeartikel bequem nach Hause bestellen – So funktioniert die Pflegebox
Viele Angehörige möchten sich auf die Pflege konzentrieren – nicht auf Bürokratie oder monatliche Einkäufe. Genau hier bietet eine Pflegebox eine praktische Lösung.
Mit einer monatlichen Lieferung erhalten Pflegebedürftige alle benötigten Pflegeartikel zuverlässig nach Hause. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse im Rahmen der 42 € Pauschale.
Vorteile einer Pflegebox
- Monatliche automatische Lieferung
- Individuelle Zusammenstellung der Pflegeartikel
- Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
- Kein Vorstrecken der Kosten
- Jederzeit anpassbar bei Bedarf
Gerade in einer belastenden Pflegesituation sorgt eine strukturierte Versorgung für Entlastung und Planungssicherheit.
Pflegeartikel einfach & sicher beziehen
Über box4pflege.de können Sie Ihre Pflegeartikel schnell und unkompliziert beantragen.
Der Anbieter übernimmt die Kommunikation mit der Pflegekasse und sorgt für eine regelmäßige Versorgung.
Häufige Fragen zu Pflegeartikeln für Pflegebedürftige
Was sind Pflegeartikel für Pflegebedürftige?
Pflegeartikel sind Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel, die bei der häuslichen Pflege benötigt werden. Sie dienen dem Hygiene- und Infektionsschutz und werden bei anerkanntem Pflegegrad von der Pflegekasse bis zu 42 € monatlich übernommen.
Stehen Pflegeartikel bereits ab Pflegegrad 1 zu?
Ja. Bereits ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder private Pflegepersonen erfolgt. Die Pflegekasse übernimmt dann die monatliche Pauschale von bis zu 42 €.
Wie hoch ist die Pflegehilfsmittelpauschale 2025?
Im Jahr 2025 beträgt die Pauschale für Pflegeartikel bis zu 42 € pro Monat. Dieser Betrag gilt für alle Pflegegrade (1–5), sofern die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Muss man Pflegeartikel selbst bezahlen?
Nein, grundsätzlich übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zur monatlichen Höchstgrenze von 42 €. Nur wenn der Betrag überschritten wird, muss die Differenz privat gezahlt werden.
Wie beantragt man Pflegeartikel?
Pflegeartikel können über einen zugelassenen Anbieter beantragt werden oder durch Einreichen eines Antrags bei der Pflegekasse. Viele Anbieter übernehmen die Antragstellung und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegeartikeln und Hilfsmitteln?
Pflegeartikel sind Verbrauchsprodukte, die regelmäßig ersetzt werden müssen. Technische Hilfsmittel hingegen sind langlebige Geräte wie Pflegebetten oder Notrufsysteme, die separat beantragt und genehmigt werden.