Pflege Grad 1: Was Betroffene und Angehörige wissen müssen

Der Pflege Grad 1 stellt häufig den ersten Schritt auf dem Weg in eine Pflegesituation dar – und bringt für viele Betroffene und ihre Angehörigen Unsicherheiten mit sich. Was bedeutet dieser Pflegegrad konkret? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ihn zu erhalten? Und welche finanziellen und praktischen Leistungen stehen zur Verfügung?

Pflege Grad 1: Was Betroffene und Angehörige wissen müssen

Gerade zu Beginn einer sich verändernden Lebenssituation, in der der Alltag zunehmend Unterstützung erfordert, ist eine frühzeitige Information und Orientierung besonders wichtig. Denn wer gut informiert ist, kann gezielt Entlastungsangebote nutzen und sich rechtzeitig auf die kommenden Herausforderungen vorbereiten – sowohl organisatorisch als auch emotional.

Pflege Grad 1 wird Personen zugewiesen, deren Selbstständigkeit zwar nur in geringem Maß beeinträchtigt ist, die aber dennoch auf regelmäßige Hilfe im Alltag angewiesen sind. Auch wenn keine klassische Pflegebedürftigkeit vorliegt, haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Leistungen, die ihnen den Alltag erleichtern und die Lebensqualität verbessern sollen.

In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über alles, was Sie zu Pflege Grad 1 wissen müssen:

  • Wie erfolgt die Einstufung?
  • Welche Leistungen stehen zur Verfügung?
  • Und wie lassen sich z. B. monatlich 42 Euro für wichtige Pflegehilfsmittel ganz unkompliziert über die Pflegekasse nutzen?

Ob Sie selbst betroffen sind oder sich um ein Familienmitglied kümmern: Mit dem richtigen Wissen lassen sich viele Prozesse einfacher und zielgerichteter gestalten. Wir zeigen Ihnen, wie.


Was bedeutet ein Pflegegrad – und warum wird Pflege Grad 1 oft unterschätzt?

Ein Pflegegrad dient in Deutschland als Maßstab für den Grad der Selbstständigkeit eines Menschen im Alltag und damit für seinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Mit der Pflegereform von 2017 wurden die früheren Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt, um auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen wie Demenz besser zu erfassen.

Grundsätzlich gilt:

Je höher der Pflegegrad, desto stärker ist die Selbstständigkeit beeinträchtigt – und desto umfassender sind die Unterstützungsleistungen, auf die Betroffene Anspruch haben.

Pflege Grad 1 ist der niedrigste Pflegegrad und wird oft unterschätzt – von Betroffenen, Angehörigen und manchmal auch von Fachpersonen. Das liegt vor allem daran, dass kein direktes Pflegegeld oder ambulante Pflegesachleistungen damit verbunden sind. Viele denken daher, dass „es sich nicht lohnt“, den Antrag zu stellen. Das ist jedoch ein Irrtum.

Denn auch mit Pflege Grad 1 erhalten Betroffene wichtige Leistungen, die sie entlasten, den Alltag sicherer machen und eine frühzeitige Unterstützung ermöglichen – zum Beispiel die monatliche Pauschale von 42 Euro für Pflegehilfsmittel, Beratungsangebote oder der Entlastungsbetrag von 125 Euro.

Gerade für Menschen mit beginnendem Unterstützungsbedarf, die noch überwiegend selbstständig leben, aber punktuelle Hilfe benötigen, bietet Pflege Grad 1 die Möglichkeit, frühzeitig Hilfen in Anspruch zu nehmen, bevor sich die Pflegesituation verschärft.


Pflege Grad 1: Definition und Voraussetzungen

Pflege Grad 1 wird Personen zugesprochen, die eine geringe Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit aufweisen. Das bedeutet: Die betroffene Person kann die meisten Alltagsaufgaben noch selbstständig erledigen, braucht aber in bestimmten Bereichen des täglichen Lebens gelegentliche oder regelmäßige Unterstützung.

Die rechtliche Grundlage bildet § 15 SGB XI, nach dem der Pflegegrad anhand eines einheitlichen Begutachtungsinstruments ermittelt wird. Dabei werden sechs Lebensbereiche untersucht, die den Grad der Selbstständigkeit bewerten:

  • Mobilität: Kann sich die Person selbstständig bewegen (z. B. aufstehen, sich im Wohnraum fortbewegen)?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie gut sind Orientierung, Erkennen von Personen, zeitliches Einordnen?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Liegen z. B. Unruhe, Ängste oder nächtliche Unruhe vor?
  • Selbstversorgung: Gelingt es, sich selbst zu waschen, anzuziehen, zu essen und zu trinken?
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Wie gut gelingt der Umgang mit Medikamenten, Arztbesuchen oder Hilfsmitteln?
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie eigenständig kann der Tagesablauf organisiert werden?

Die Begutachtung wird durch den Medizinischen Dienst (MDK) bei gesetzlich Versicherten bzw. durch Medicproof bei privat Versicherten durchgeführt. Jede Fähigkeit wird mit Punkten bewertet – insgesamt können bis zu 100 Punkte erreicht werden.

Pflege Grad 1 entspricht einem Punktwert zwischen 12,5 und unter 27 Punkten.

Er ist damit der Einstieg in das System der Pflegeversicherung.

Info-Box: Typische Beispiele für Pflege Grad 1
Leichte körperliche Einschränkungen, z. B. nach einer Operation
Erste Anzeichen einer Demenz
Chronische Erkrankungen mit leichtem Hilfebedarf
Probleme bei der Haushaltsführung oder Medikamenteneinnahme


Voraussetzungen & Begutachtung: So läuft das Verfahren ab

So beantragen Sie Pflege Grad 1

Bevor ein Pflegegrad – und damit ein möglicher Anspruch auf Leistungen wie Pflegehilfsmittel – gewährt werden kann, muss zunächst ein formeller Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Dies kann formlos erfolgen – etwa telefonisch, schriftlich oder online. Entscheidend ist das Eingangsdatum des Antrags, denn ab diesem Zeitpunkt können Leistungen rückwirkend gewährt werden.

Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse eine externe Begutachtungsstelle mit der Prüfung:

  • Bei gesetzlich Versicherten ist dies der Medizinische Dienst (MDK),
  • bei privat Versicherten ist es das Unternehmen Medicproof, eine Tochtergesellschaft des PKV-Verbands.

Ziel der Begutachtung ist es, den Grad der Selbstständigkeit der antragstellenden Person zu ermitteln – und zwar im realen häuslichen Umfeld. Dabei spielt nicht nur die körperliche Verfassung eine Rolle, sondern auch kognitive, psychische und organisatorische Aspekte des Alltags.


Ablauf der Begutachtung – Schritt für Schritt
Antragstellung bei der Pflegekasse:
Formlos per Telefon, E-Mail oder Brief. Auch Angehörige oder Betreuer können den Antrag stellvertretend einreichen.
Terminvereinbarung durch MDK oder Medicproof:
Nach Eingang des Antrags nimmt die Begutachtungsstelle Kontakt auf, um einen Termin zur Hausbesichtigung zu vereinbaren.
Begutachtung vor Ort:
Ein medizinischer Gutachter besucht die antragstellende Person zu Hause. Dort werden anhand eines strukturierten Fragebogens (NBA – Neues Begutachtungsassessment) sechs Lebensbereiche bewertet.
Punktbewertung gemäß Begutachtungsinstrument:
Je nach Ergebnis der Untersuchung werden Punkte vergeben. Für Pflege Grad 1 sind 12,5 bis unter 27 Punkte erforderlich.
Schriftliche Mitteilung der Pflegekasse:
Innerhalb weniger Wochen erhalten die Antragstellenden (bzw. deren Angehörige) den schriftlichen Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad.


Gut vorbereitet in die Begutachtung: Darauf sollten Sie achten

Die Begutachtung ist ein entscheidender Moment im Prozess – denn sie bestimmt, ob und welcher Pflegegrad zugeteilt wird. Umso wichtiger ist es, sich gründlich vorzubereiten:

  • Dokumentieren Sie typische Alltagssituationen, in denen Unterstützung benötigt wird – etwa beim Anziehen, Kochen, Waschen, Medikamenteneinnahme oder im Umgang mit Verwirrtheit.
  • Führen Sie ein Pflegetagebuch über mehrere Tage oder Wochen. Das hilft, den Unterstützungsbedarf nachvollziehbar darzustellen.
  • Angehörige oder Pflegepersonen sollten beim Termin anwesend sein und die tatsächliche Situation schildern. Besonders bei psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen können Außenstehende wichtige Informationen liefern, die Betroffene selbst nicht mehr klar benennen.

Begutachtung bei Demenz oder kognitiven Einschränkungen
Gerade bei leichten Formen von Demenz oder psychischen Erkrankungen ist es entscheidend, dass Verhaltensweisen wie Vergesslichkeit, Verwirrung oder Rückzug vom sozialen Leben klar angesprochen und dokumentiert werden. Nur so kann der tatsächliche Hilfebedarf vollständig erfasst werden.


Leistungen bei Pflege Grad 1

Leistungen bei Pflege Grad 1 (2025)

Auch wenn Pflege Grad 1 als Einstieg in das Pflegesystem gilt und keine klassischen Geld- oder Sachleistungen für körperliche Pflege beinhaltet, stehen Betroffenen dennoch wertvolle Unterstützungsleistungen zu. Diese sollen dabei helfen, die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten, alltägliche Herausforderungen besser zu bewältigen und bei Bedarf gezielt Entlastung zu erhalten – etwa durch pflegeunterstützende Produkte, Beratung oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Die folgenden Leistungen stehen Personen mit Pflege Grad 1 zur Verfügung – unabhängig davon, ob sie zu Hause leben oder von Angehörigen betreut werden:

LeistungBetrag / UmfangDetails
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 € / MonatFür Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, FFP2-Masken u. v. m. → Was sind Pflegehilfsmittel?
Entlastungsbetrag125 € / MonatKann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden (z. B. Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter, Betreuungsdienste).
Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XIKostenlosBeratungsbesuche durch Pflegefachkräfte – helfen bei der Organisation und Planung der Pflegesituation.
Zuschuss zur WohnraumanpassungBis zu 4.000 € (einmalig)Für Umbaumaßnahmen im häuslichen Umfeld – z. B. Einbau eines Haltegriffs, barrierefreier Badumbau oder Türverbreiterung.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)Bis zu 50 € / MonatZuschuss für zertifizierte Apps oder digitale Anwendungen, die pflegebedürftige Personen im Alltag unterstützen (z. B. Erinnerung an Medikamente).

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Entlastungsbetrag: 125 € monatlich für Unterstützung im Alltag

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich steht Pflegebedürftigen aller Pflegegrade zu – also auch bei Pflege Grad 1. Er kann für qualitätsgesicherte Unterstützungsangebote im Alltag eingesetzt werden, zum Beispiel:

  • Haushaltshilfe
  • Einkaufsbegleitung
  • Betreuungsangebote für Menschen mit kognitiven Einschränkungen
  • Angebote zur Aktivierung und Alltagsgestaltung

Der Betrag muss zweckgebunden verwendet und von der Pflegekasse bewilligt werden. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden.


Weitere Leistungen im Überblick

Neben Hilfsmitteln und Entlastung bieten die Pflegekassen noch weitere wertvolle Unterstützungen:

  • Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI:

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsgespräche durch Pflegefachkräfte. Diese helfen bei der Auswahl passender Leistungen, klären über mögliche Ansprüche auf und bieten Hilfe bei organisatorischen Fragen.

  • Wohnraumanpassung:

Um das Wohnen im gewohnten Umfeld trotz Einschränkungen zu ermöglichen, fördert die Pflegekasse bauliche Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro. Auch mehrere Maßnahmen können kombiniert beantragt werden – z. B. Türverbreiterung, Einbau eines Treppenlifts oder eine bodengleiche Dusche.

  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA):

Für anerkannte, zertifizierte Pflege-Apps – etwa zur Medikamentenverwaltung, Sturzprävention oder Erinnerungshilfen – erhalten Pflegebedürftige einen monatlichen Zuschuss von bis zu 50 Euro.


Die Pflegehilfsmittelpauschale – monatlich 42 € nutzen

Wer einen anerkannten Pflege Grad 1 hat und zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf die sogenannte Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von monatlich 42 Euro. Diese Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung dient dazu, notwendige Verbrauchsmaterialien bereitzustellen, die den Pflegealltag sicherer, hygienischer und einfacher gestalten – sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für betreuende Angehörige.

Die Pauschale deckt ausschließlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ab – also Artikel, die regelmäßig benötigt und nach Gebrauch entsorgt werden.

Zu den erstattungsfähigen Produkten zählen unter anderem:

  • Einmalhandschuhe – schützen bei pflegerischen Tätigkeiten vor direkten Hautkontakten und verringern das Infektionsrisiko.
  • Händedesinfektionsmittel – für eine zuverlässige Handhygiene nach jeder Pflegesituation.
  • Flächendesinfektion – wichtig zur Reinigung von Pflegeflächen wie Nachttische, Toilettenstühle oder Türklinken.
  • Bettschutzeinlagen – schützen Matratzen vor Feuchtigkeit und Verschmutzung.
  • Schutzschürzen – verhindern die Kontamination der Kleidung bei pflegerischen Tätigkeiten.
  • FFP2-Masken – schützen sowohl Pflegende als auch Pflegebedürftige vor übertragbaren Erkrankungen.
  • Fingerlinge – praktische Hilfe für punktuelle Hygienemaßnahmen, z. B. bei der Wundversorgung.
  • Einmallätzchen – erleichtern die Pflege bei eingeschränkter Selbstständigkeit beim Essen.
  • Medizinischer Mund-Nasen-Schutz – sinnvoll bei engem Kontakt, insbesondere bei Infektionsgefahr.

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Antrag einfach gemacht
Ein Anbieter wie box4pflege.de übernimmt für Sie ohne Zuzahlung den gesamten Antragsprozess:
– Bedarfsermittlung per Telefon oder Online-Formular
– Erstellung der notwendigen Unterlagen (z. B. Anlage 4 Pflegehilfsmittel)
– Einreichung bei der Pflegekasse
– Direkte Abrechnung mit Ihrer Kasse – kein Aufwand, keine Vorkasse
– Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten die passenden Pflegehilfsmittel monatlich ohne Zusatzkosten, bequem nach Hause geliefert – zuverlässig und rechtssicher.


Pflege zu Hause: Herausforderungen frühzeitig begegnen

Eine Pflegesituation beginnt oft schleichend – mit kleinen Einschränkungen im Alltag, gelegentlicher Vergesslichkeit oder körperlicher Unsicherheit. Gerade in dieser frühen Phase, wenn ein Pflege Grad 1 festgestellt wird, ist es besonders wichtig, nicht zu warten, sondern aktiv zu werden.

Denn wer frühzeitig Unterstützungsleistungen nutzt, kann:

  • den Alltag besser strukturieren,
  • Überforderung vorbeugen,
  • die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person langfristig fördern
  • und den Verlauf möglicher Erkrankungen positiv beeinflussen.

Pflege Grad 1 bietet die ideale Möglichkeit, notwendige Entlastung rechtzeitig zu organisieren. Die Pflegekasse stellt wichtige Leistungen zur Verfügung, um die häusliche Pflege von Anfang an auf stabile Füße zu stellen.


Die wichtige Rolle der Angehörigen
Oft übernehmen Partner, Kinder oder andere nahe Verwandte die erste Pflege – meist neben Beruf und eigenem Familienalltag. Gerade zu Beginn einer Pflegesituation ist die Unterstützung durch Angehörige entscheidend. Dazu gehört:
Frühzeitige Planung und Organisation: z. B. Terminmanagement, Beantragung von Leistungen, Pflegehilfsmittel organisieren
Emotionale Begleitung: Zuhören, Dasein, gemeinsame Aktivitäten – auch bei Unsicherheiten und Ängsten
Unterstützung bei Arzt- und Behördengängen: Pflegeanträge stellen, Begleitung zu Terminen, Gespräche mit Ärzten führen
Ein strukturierter Start verhindert spätere Belastungsspitzen und fördert ein gutes Miteinander in der neuen Pflegesituation.


Entlastung im Alltag: Den 125-Euro-Entlastungsbetrag gezielt einsetzen

Mit Pflege Grad 1 steht jedem Pflegebedürftigen ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro zu. Dieser kann – zweckgebunden – für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag verwendet werden. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Hilfe beim Einkaufen oder der Haushaltsführung
  • Unterstützung bei Spaziergängen oder Arztbesuchen
  • Betreuungsdienste oder niedrigschwellige Entlastungsangebote
  • Nachbarschaftshilfe durch geschulte Anbieter

Besonders entlastend: Nicht genutzte Beträge können angespart und später genutzt werden – zum Beispiel, wenn vorübergehend mehr Unterstützung nötig ist.


Fazit: Pflege Grad 1 ist mehr, als viele denken

Pflege Grad 1 wird häufig als „zu niedrig“ abgetan oder gar nicht erst beantragt – dabei bietet er konkrete Leistungen, die den Pflegealltag spürbar erleichtern können. Wer sich frühzeitig informiert und die richtigen Schritte einleitet, profitiert langfristig – körperlich, organisatorisch und emotional.

Nutzen Sie die Leistungen, die Ihnen zustehen – dazu gehören insbesondere:

  • ✅ Die monatliche Pflegehilfsmittelpauschale von 42 Euro, z. B. für Handschuhe, Desinfektion oder Bettschutzeinlagen
  • ✅ Der Entlastungsbetrag von 125 Euro für alltagsnahe Dienstleistungen und Betreuung
  • ✅ Die kostenlose Pflegeberatung zur besseren Orientierung und individuellen Planung
  • Zuschüsse zur Wohnraumanpassung in Höhe von bis zu 4.000 Euro

Antragstellung leicht gemacht
Ein Anbieter wie box4pflege.de unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche schnell, unkompliziert und kostenlos geltend zu machen. Sie erhalten Ihre Pflegehilfsmittel monatlich direkt nach Hause – und die Abrechnung mit der Pflegekasse erfolgt automatisch.


FAQs zu Pflege Grad 1

Was ist Pflege Grad 1?

Pflege Grad 1 wird Personen zugesprochen, die eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen. Die betroffenen Personen benötigen gelegentlich Hilfe im Alltag, können jedoch noch viele Aufgaben selbstständig erledigen. Er stellt den Einstieg in das System der Pflegeversicherung dar und bietet erste Unterstützungsleistungen – zum Beispiel Pflegehilfsmittel oder den Entlastungsbetrag.

Welche Voraussetzungen müssen für Pflege Grad 1 erfüllt sein?

Um Pflege Grad 1 zu erhalten, müssen im Begutachtungsverfahren durch den MDK oder Medicproof mindestens 12,5 und weniger als 27 Punkte erreicht werden. Bewertet werden dabei sechs Lebensbereiche wie Mobilität, Selbstversorgung oder kognitive Fähigkeiten.

Wie beantrage ich Pflege Grad 1?

Der Antrag wird bei der Pflegekasse der Krankenkasse gestellt – telefonisch, schriftlich oder online. Nach der Antragstellung erfolgt eine Begutachtung durch den MDK (gesetzlich Versicherte) oder Medicproof (Privatversicherte). Der Pflegegrad wird auf Basis dieser Begutachtung festgelegt.

Gibt es mit Pflege Grad 1 Pflegegeld oder Pflegesachleistungen?

Nein, Pflegebedürftige mit Pflege Grad 1 erhalten kein Pflegegeld und keine klassischen Pflegesachleistungen. Allerdings stehen ihnen andere Unterstützungen zu, z. B. der Entlastungsbetrag (125 €/Monat) oder die Pflegehilfsmittelpauschale (42 €/Monat).

Welche Leistungen gibt es bei Pflege Grad 1?

Leistungsübersicht bei Pflege Grad 1:
✅ 42 €/Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
✅ 125 €/Monat Entlastungsbetrag
✅ Kostenlose Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
✅ Bis zu 4.000 € für Wohnraumanpassung
✅ Bis zu 50 €/Monat für digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Welche Pflegehilfsmittel kann ich mit der Pauschale von 42 € erhalten?

Mit der Pauschale können Sie unter anderem folgende Produkte erhalten:
Einmalhandschuhe
Händedesinfektion & Flächendesinfektion
FFP2-Masken
Bettschutzeinlagen
Schutzschürzen
Fingerlinge
Medizinischer Mund-Nasen-Schutz
Einmallätzchen

Wer kann mir beim Antrag für Pflegehilfsmittel helfen?

Ein Anbieter wie box4pflege.de übernimmt für Sie kostenfrei die Beantragung, Kommunikation mit der Pflegekasse und die regelmäßige Lieferung der Pflegehilfsmittel – ohne Aufwand und ohne Vorkasse.

Kann ich Pflege Grad 1 auch rückwirkend bekommen?

Ja, Leistungen aus der Pflegeversicherung können rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung gewährt werden – nicht ab dem Tag der Begutachtung. Deshalb ist es wichtig, den Antrag frühzeitig zu stellen.

Was passiert, wenn sich der Zustand verschlechtert?

Sollte sich die Pflegesituation verschlechtern, können Sie jederzeit einen Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse stellen. Eine erneute Begutachtung entscheidet dann, ob ein höherer Pflegegrad gewährt wird.

Wie oft wird Pflege Grad 1 überprüft?

Es gibt keine feste Frist, in der Pflege Grad 1 automatisch neu bewertet wird. Eine Neubegutachtung erfolgt nur auf Antrag (z. B. bei Verschlechterung) oder wenn es konkrete Hinweise auf Veränderungen gibt.