MDK Pflegegrade – Bewertung durch den Medizinischen Dienst (MD)

Pflegeberaterin erklärt Pflegegrade 1 bis 5 mit Symbolen für unterschiedliche MDK Pflegegrade.

Der ehemals als MDK bekannte Dienst heißt nun offiziell MD (Medizinischer Dienst). Er begutachtet im Auftrag der Pflegekassen den Pflegebedarf eines Antragstellers anhand eines Punktesystems und stuft danach einen Pflegegrad (1–5) zu. Diese Einstufung entscheidet über Pflegeleistungen und Zuschüsse.

Wichtige Erkenntnisse – MDK Pflegegrade (heute MD)

  • Der MD (früher MDK) ist der Medizinische Dienst, der im Auftrag der Pflegekassen den individuellen Pflegebedarf begutachtet.
  • Grundlage der Bewertung ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA) mit einem Punktesystem von 0 bis 100.
  • Je nach Punktzahl wird der Antragsteller einem Pflegegrad von 1 bis 5 zugeordnet.
  • Bewertet werden sechs Lebensbereiche wie Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten und Alltagsgestaltung.
  • Die Pflegegrad-Einstufung bestimmt, wie viel Pflegegeld, Sachleistungen oder Zuschüsse eine Person erhält.
  • Bei Unzufriedenheit kann innerhalb eines Monats Widerspruch gegen das MD-Gutachten eingelegt werden.

Was sind MDK und Pflegegrade?

Der MD (Medizinische Dienst) – früher bekannt als MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) – ist eine unabhängige Begutachtungsstelle, die im Auftrag der Pflegekassen den individuellen Pflegebedarf einer Person prüft.

Ziel ist es, objektiv festzustellen, wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigen kann und welche Unterstützung sie benötigt.

Die Pflegegrade (1 bis 5) sind die gesetzlich definierten Stufen der Pflegebedürftigkeit nach dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI).

Je höher der Pflegegrad, desto größer ist der Unterstützungsbedarf – und desto umfangreicher sind die Leistungen, die von der Pflegeversicherung übernommen werden.

Der MD nutzt dafür das Neue Begutachtungsassessment (NBA), ein standardisiertes Punktesystem, das alle relevanten Lebensbereiche bewertet – von Mobilität über kognitive Fähigkeiten bis hin zur Alltagsgestaltung.

Das Ergebnis dieser Bewertung bestimmt, welchen Pflegegrad eine Person erhält und wie hoch die entsprechenden Pflegeleistungen ausfallen.

Grundlagen der Begutachtung: Begutachtungsrichtlinien & Bewertungsinstrument (NBA)

Die Begutachtung durch den MD (früher MDK) erfolgt nach den sogenannten Begutachtungsrichtlinien (BRi), die bundesweit einheitlich gelten und im Auftrag des GKV-Spitzenverbands entwickelt wurden.

Ziel ist eine objektive und vergleichbare Einschätzung der Pflegebedürftigkeit in allen Bundesländern.

Das zentrale Bewertungsinstrument ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Es ersetzt seit 2017 das alte Minutenmodell und berücksichtigt nicht mehr den zeitlichen Pflegeaufwand, sondern den Grad der Selbstständigkeit einer Person.

Das NBA umfasst sechs Bewertungsmodule, die jeweils unterschiedlich gewichtet werden:

  1. Mobilität – körperliche Beweglichkeit im Alltag.
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten.
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen.
  4. Selbstversorgung – z. B. Körperpflege, Ernährung, Ankleiden.
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen.
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Für jedes Modul vergibt der Gutachter Punkte, die zu einer Gesamtbewertung (0–100 Punkte) zusammengefasst werden.

Diese Punktzahl entscheidet dann über den entsprechenden Pflegegrad (1 bis 5).

Die Bewertung orientiert sich an den offiziellen Richtlinien:

Note-box: BRi – Begutachtungsrichtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß § 14 SGB XI, herausgegeben vom MD Bund.

Ablauf der MD-Begutachtung / des Gutachtens (genau geprüft)

Die Begutachtung durch den MD (Medizinischer Dienst) erfolgt grundsätzlich in diesen Schritten:

Antrag bei der Pflegekasse stellen: Sie oder eine bevollmächtigte Person reichen einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegekasse ein. Daraufhin beauftragt die Pflegekasse den MD, eine Pflegebegutachtung durchzuführen.

Terminankündigung: Der MD meldet sich schriftlich oder telefonisch und vereinbart einen Termin. Meist findet die Begutachtung zu Hause statt, gelegentlich per Telefon- oder Videointerview (bei entsprechenden Voraussetzungen) gem. neuen Richtlinien. 

Begutachtung vor Ort / Interview: Ein Gutachter (Pflegefachkraft oder Arzt) erhebt vor Ort oder telefonisch Informationen zu Alltagssituationen. Dabei wird geprüft, wie selbstständig die Person in diversen Lebensbereichen ist.

Es werden u. a. die sechs NBA-Module analysiert: Mobilität, Selbstversorgung, kognitive/kommunikative Fähigkeiten etc.

Gutachten erstellen Der MD fasst die Ergebnisse in einem schriftlichen Gutachten zusammen und gibt eine Pflegegrad-Empfehlung ab.

Bescheid durch die Pflegekasse: Die Pflegekasse prüft das Gutachten und erlässt daraufhin den Pflegegradbescheid, der Ihnen schriftlich zugestellt wird.

Widerspruch und Neuprüfung: Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Die Pflegekasse muss diesen prüfen und ggf. eine erneute Begutachtung veranlassen.

Kriterien und Lebensbereiche der Bewertung

Bei der Pflegebegutachtung durch den MD (Medizinischer Dienst) werden sechs Lebensbereiche bewertet, die zeigen, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann.

Diese Bereiche – auch Module des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) genannt – fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtbewertung ein.

Sechs Bewertungsbereiche des Pflegegrades mit Symbolen für Mobilität, Kognition, Verhalten, Selbstversorgung, Krankheit und Alltag.

Gewichtung der Module

ModulBewertungsschwerpunktGewichtung am Gesamtwert
1. MobilitätKörperliche Beweglichkeit, Positionswechsel, Fortbewegung innerhalb der Wohnung10 %
2. Kognitive und kommunikative FähigkeitenOrientierung, Verstehen, Kommunikation(siehe unten)
3. Verhaltensweisen & psychische ProblemlagenUnruhe, Aggression, Ängste, nächtliche Unruhe(siehe unten)
4. SelbstversorgungKörperpflege, Ernährung, Ankleiden, Toilettengang40 %
5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten AnforderungenMedikamenteneinnahme, Arztbesuche, Wundversorgung20 %
6. Gestaltung des Alltagslebens & sozialer KontakteTagesstruktur, soziale Teilhabe, Kontaktpflege15 %

Die Module 2 und 3 werden gemeinsam mit 15 % gewichtet, wobei nur das Modul mit der höheren Punktzahl in die Berechnung einfließt.

Berechnung & Pflegegrad-Zuordnung

Die gewichteten Ergebnisse aus

Modul 1 + (höherer Wert aus 2 oder 3) + Modul 4 + Modul 5 + Modul 6

werden addiert, um die Gesamtpunktzahl (0 – 100) zu bestimmen.
Diese Punktzahl entscheidet über den Pflegegrad:

GesamtpunktePflegegradBezeichnung
12,5 – < 27Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung
27 – < 47,5Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigung
47,5 – < 70Pflegegrad 3Schwere Beeinträchtigung
70 – < 90Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigung
90 – 100Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Je höher die Punktzahl, desto größer ist die Pflegebedürftigkeit – und desto umfangreicher sind die Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Punktesystem & Einstufung in Pflegegrade 1–5

Das Punktesystem des Medizinischen Dienstes (MD) bildet das Herzstück der Pflegebegutachtung. Es dient dazu, die Selbstständigkeit einer Person objektiv zu erfassen und diese in einen Pflegegrad (1–5) einzuordnen.

Wie funktioniert das Punktesystem?

  • In jedem der sechs Bewertungsmodule werden Punkte vergeben.
  • Je mehr Einschränkungen, desto höher die Punktzahl.
  • Die Punktwerte werden anschließend gewichtet (siehe NBA-System) und zu einer Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100 zusammengeführt.

Diese Gesamtbewertung entscheidet über den Pflegegrad:

GesamtpunktePflegegradPflegebedürftigkeitTypische Situation
12,5 – < 27Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung der SelbstständigkeitUnterstützung im Alltag nötig, aber keine dauerhafte Pflege
27 – < 47,5Pflegegrad 2Erhebliche BeeinträchtigungHilfe bei Körperpflege, Ankleiden, Haushalt regelmäßig nötig
47,5 – < 70Pflegegrad 3Schwere BeeinträchtigungTägliche Unterstützung durch Pflegeperson erforderlich
70 – < 90Pflegegrad 4Schwerste BeeinträchtigungIntensive Pflege, oft mehrmals täglich notwendig
90 – 100Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen AnforderungenRund-um-die-Uhr-Betreuung, z. B. bei schweren neurologischen Erkrankungen

Beispiel: Wie die Einstufung erfolgt

Beispielperson: Eine 80-jährige Frau mit starker Arthrose und beginnender Demenz.

  • Mobilität eingeschränkt → 8 Punkte
  • Kognitive Fähigkeiten leicht eingeschränkt → 10 Punkte
  • Selbstversorgung stark eingeschränkt → 40 Punkte
  • Krankheitsbedingte Anforderungen (Medikamente, Arzttermine) → 15 Punkte
  • Alltagsgestaltung eingeschränkt → 10 Punkte

Gesamtgewichtung: (10 % × 8) + (15 % × 10) + (40 % × 40) + (20 % × 15) + (15 % × 10) = ca. 46 Punkte → Pflegegrad 2

Damit würde sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen aus Pflegegrad 2 erhalten.

Besondere Fälle & Optionen: Telefonische Begutachtung, Härtefälle

  • Seit der Novelle der Begutachtungs-Richtlinien dürfen in bestimmten Fällen telefonische oder Videobegutachtungen durchgeführt werden (z. B. bei Höherstufungs- oder Wiederholungsanträgen).
  • Bei einer Erstbegutachtung ist in der Regel weiterhin ein persönlicher Hausbesuch vorgeschrieben.
  • Telefonische Begutachtung ist ausgeschlossen bei Kindern unter 14 Jahren sowie bei Widerspruchsverfahren oder wenn aus fachlicher Sicht eine Vor-Ort-Begutachtung notwendig ist.
  • In dringenden Fällen (z. B. nach Krankenhausaufenthalt) kann die Kasse eine Begutachtung nach Aktenlage veranlassen – das heißt: ohne direkten Besuch, basierend auf vorhandenen Unterlagen.
  • Auch bei Härtefällen oder besonderen Voraussetzungen (etwa wenn ein Besuch gesundheitlich kaum möglich ist) kann über alternative Verfahren entschieden werden. 

Wie bereite ich mich optimal auf den MD-Termin vor?

Eine gute Vorbereitung auf den Termin mit dem Medizinischen Dienst (MD) kann entscheidend sein, um den tatsächlichen Pflegebedarf realistisch darzustellen. Viele Anträge auf Pflegegrade werden zu niedrig bewertet, weil wichtige Informationen im Gespräch fehlen oder unterschätzt werden.

1. Pflegetagebuch führen

Dokumentieren Sie über mindestens ein bis zwei Wochen, bei welchen Tätigkeiten Hilfe benötigt wird – etwa beim Aufstehen, Duschen, Ankleiden, Essen, Einkaufen oder bei der Medikamenteneinnahme.

Dieses Pflegetagebuch ist oft der wichtigste Nachweis für den tatsächlichen Unterstützungsbedarf.

2. Relevante Unterlagen bereitlegen

Sammeln Sie vor dem Termin alle Arztberichte, Medikationspläne, Krankenhaus- oder Reha-Entlassbriefe, Hilfsmittelverordnungen sowie Nachweise über bisherige Pflegeleistungen.

3. Angehörige oder Pflegedienste einbeziehen

Wenn möglich, sollte eine Pflegeperson oder ein Angehöriger beim Termin anwesend sein. Diese Person kann ergänzen, welche Unterstützung im Alltag tatsächlich erforderlich ist.

4. Nichts beschönigen

Wichtig ist, die Situation so zu schildern, wie sie im Alltag wirklich ist – auch wenn das schwerfällt. Selbstständigkeit darf nicht überschätzt werden, da dies den Pflegegrad verringern kann.

5. Ablauf und Dauer kennen

Die Begutachtung dauert meist zwischen 45 und 90 Minuten. Anschließend erstellt der MD das Gutachten und übermittelt es an die Pflegekasse.
Das Ergebnis erhalten Antragsteller meist innerhalb von 3 bis 5 Wochen nach dem Termin.

Eine ehrliche und vollständige Darstellung der Pflegesituation ist der beste Weg zu einer fairen Einstufung.

Was passiert nach dem Gutachten? – Bescheid, Widerspruch & Höherstufung

Nachdem der Medizinische Dienst (MD) die Begutachtung abgeschlossen hat, erstellt er ein schriftliches Gutachten, das an die Pflegekasse übermittelt wird. Dieses Gutachten enthält die Punktebewertung, den empfohlenen Pflegegrad sowie Begründungen für die Einstufung.

1. Erhalt des Bescheids

Die Pflegekasse prüft das MD-Gutachten und sendet anschließend den offiziellen Bescheid über den zuerkannten Pflegegrad an die antragstellende Person.

  • Der Bescheid enthält eine Zusammenfassung der Bewertung und Hinweise auf Pflegeleistungen, die ab sofort in Anspruch genommen werden können.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu 25 Arbeitstage nach Antragstellung (§ 18 Abs. 3b SGB XI).

2. Widerspruch einlegen bei Ablehnung oder falscher Einstufung

Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt oder der Antrag abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einzulegen.

Der Widerspruch sollte enthalten:

  • Name, Versichertennummer und Datum des Bescheids
  • Begründung, warum die Entscheidung als fehlerhaft betrachtet wird
  • Optional: neue ärztliche Unterlagen oder Pflegetagebücher

Nach Einreichung des Widerspruchs prüft die Pflegekasse den Fall erneut und kann eine Zweitbegutachtung durch den MD veranlassen.

Tipp: Pflegeberatungsstellen oder Pflegestützpunkte (z. B. AOK, DAK, Verbraucherzentrale) helfen beim korrekten Formulieren des Widerspruchs.

3. Höherstufung beantragen

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, kann jederzeit ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden.

Der Ablauf ist identisch mit dem Erstantrag – es erfolgt eine erneute MD-Begutachtung zur Überprüfung der neuen Pflegesituation.

Eine Höherstufung ist sinnvoll, wenn zusätzliche Hilfe nötig wird, etwa bei Demenz, Mobilitätsverlust oder nach Krankenhausaufenthalten.

5 Häufige Fehler & Tipps zur fairen Bewertung

Viele Pflegeanträge werden zu niedrig eingestuft, weil bei der Begutachtung typische Fehler passieren. Wer diese kennt und vermeidet, kann eine gerechte Bewertung seines Pflegebedarfs erreichen.

1. Alltagssituation wird beschönigt

Viele Pflegebedürftige möchten selbstständig wirken und spielen Einschränkungen herunter. Dadurch entsteht ein zu positives Bild, das zu einem niedrigeren Pflegegrad führt.

Tipp: Schildern Sie realistisch, wann Sie Hilfe benötigen – auch bei kleineren Dingen wie Anziehen oder Treppensteigen.

2. Fehlende Vorbereitung

Ohne Pflegetagebuch oder aktuelle Arztunterlagen fehlen wichtige Nachweise.

Tipp: Führen Sie mindestens 7–10 Tage Buch über Hilfebedarf und legen Sie medizinische Befunde bereit.

3. Angehörige sind nicht anwesend

Pflegepersonen oder Familienangehörige können wertvolle Beobachtungen ergänzen, etwa zu nächtlicher Unruhe oder Sturzrisiken.

Tipp: Lassen Sie sich beim Termin begleiten, damit nichts vergessen wird.

4. Zeitdruck oder Nervosität beim Gespräch

Manche Betroffene sind beim Begutachtungsgespräch nervös und vergessen wichtige Details.

Tipp: Schreiben Sie sich vorher Stichpunkte auf – so behalten Sie den Überblick.

5. Wichtige Bereiche werden übersehen

Manche Module (z. B. soziale Kontakte oder psychische Belastung) werden zu wenig thematisiert.

Tipp: Sprechen Sie über alle Bereiche des Alltags, auch über emotionale oder mentale Schwierigkeiten.

Zusammenfassung

Eine faire Pflegegradeinstufung gelingt, wenn der tatsächliche Alltag ehrlich, vollständig und nachvollziehbar beschrieben wird.

Gute Vorbereitung, Dokumentation und offene Kommunikation sind die Schlüssel für eine gerechte Bewertung durch den MD.

Pflegeleistungen im Alltag – Verbindung zu Pflegegraden

Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen eine pflegebedürftige Person erhält – sowohl in finanzieller Hinsicht als auch bei der alltäglichen Unterstützung.

Mit der Pflegereform wurden 2025 zahlreiche Leistungsbeträge angepasst.

Nachfolgend eine aktuelle Übersicht der wichtigsten Leistungen nach Pflegegrad.

Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige)

Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden betreut werden, können Pflegegeld erhalten.

Dieses Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden.

PflegegradPflegegeld pro Monat (€)
1kein Anspruch
2347
3599
4800
5990

Pflegesachleistungen (bei professioneller ambulanter Pflege)

Wer sich durch einen ambulanten Pflegedienst unterstützen lässt, erhält Sachleistungen, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

PflegegradPflegesachleistungen pro Monat (€)
1kein Anspruch
2796
31.497
41.859
52.299

Tages- und Nachtpflege

Für Pflegebedürftige, die tagsüber oder nachts in einer Einrichtung betreut werden, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten.

PflegegradLeistung pro Monat (€)
1kein Anspruch
2721
31.357
41.685
52.085

Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige aller Pflegegrade (ab Pflegegrad 1) haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €.

Er kann genutzt werden für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote, Alltagsbegleiter oder Fahrdienste.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5 können über ihre Pflegekasse bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen erhalten.

Anbieter wie box4pflege.de übernehmen Antrag, Lieferung und Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Für den barrierefreien Umbau der Wohnung oder des Badezimmers gewährt die Pflegeversicherung einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme.

Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann der gemeinsame Höchstbetrag bis zu 16.720 € betragen.

Vollstationäre Pflege

Bei der stationären Pflege übernimmt die Pflegeversicherung je nach Pflegegrad einen monatlichen Zuschuss.

PflegegradZuschuss (€)
2805
31.319
41.855
52.096

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Pflegebedürftige können ab Juli 2025 für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 € nutzen.

Damit lassen sich Entlastungszeiten oder kurzfristige Ausfälle der Hauptpflegeperson besser abdecken.

Der Pflegegrad ist somit die zentrale Grundlage, um den individuellen Anspruch auf Geld- und Sachleistungen festzulegen.

Er sichert pflegebedürftigen Menschen finanzielle Unterstützung und erleichtert den Alltag nachhaltig.

box4pflege.de – Ihr Partner für Pflegehilfsmittel mit Pflegegrad

Wenn Sie bereits einen anerkannten Pflegegrad haben, können Sie Ihre Pflegehilfsmittel ganz einfach über box4pflege.de beziehen.
Unser Service richtet sich speziell an pflegebedürftige Menschen, die ihre Ansprüche aus der Pflegeversicherung effizient nutzen möchten.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Monatliche Pflegebox im Wert von bis zu 42 € – direkt über die Pflegekasse abgerechnet.
  • Kostenlose Lieferung nach Hause.
  • Kein Papierkram – wir übernehmen Antrag und Abrechnung.
  • Individuelle Beratung, um genau die Produkte zu erhalten, die Sie benötigen.

FAQ – Häufige Fragen zu MD / Pflegegraden

Was ist der Unterschied zwischen MDK und MD?

Bis 2022 hieß der Medizinische Dienst „MDK“ (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung). Seit der Reform trägt er den neuen Namen „MD“ (Medizinischer Dienst), da er organisatorisch von den Krankenkassen getrennt wurde. Inhaltlich bleibt die Aufgabe gleich: Begutachtung und Einstufung der Pflegebedürftigkeit.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Pflegeantrags?

Die Pflegekasse muss laut § 18 Abs. 3b SGB XI innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. In dringenden Fällen (z. B. Krankenhausentlassung) soll das Gutachten innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Wer darf beim MD-Termin anwesend sein?

Neben der pflegebedürftigen Person dürfen Angehörige, gesetzliche Betreuer oder Pflegepersonen teilnehmen. Deren Anwesenheit ist hilfreich, um Alltagssituationen realistisch zu schildern.

Wie kann ich mich gegen einen falschen Pflegegrad wehren?

Bei einer Ablehnung oder zu niedrigen Einstufung kann innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Die Pflegekasse prüft den Fall dann erneut, häufig mit einer Zweitbegutachtung durch den MD.

Wann sollte eine Höherstufung beantragt werden?

Ein Antrag auf Höherstufung ist sinnvoll, wenn sich der Gesundheitszustand dauerhaft verschlechtert hat – z. B. bei Mobilitätsverlust, Demenz oder nach einem Krankenhausaufenthalt.

Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 1 zu?

Pflegegrad 1 gilt für Menschen mit geringem Unterstützungsbedarf. Sie erhalten kein Pflegegeld, aber Anspruch auf:
1. Entlastungsbetrag (131 € monatlich)
2. Pflegehilfsmittel (42 € monatlich)
3. Zuschüsse für Wohnumfeldverbesserung (bis 4.180 €)

Wird das Pflegegeld automatisch angepasst?

Nein, die Beträge ändern sich nur durch gesetzliche Anpassungen. Die letzte Erhöhung erfolgte zum 1. Januar 2025 im Rahmen der Pflegereform.

Kann ich gleichzeitig Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten?

Ja. Wer sowohl Angehörigenpflege als auch professionelle Dienste nutzt, kann beides kombinieren (sogenannte Kombinationsleistung). Die Pflegekasse berechnet dann den anteiligen Anspruch beider Leistungen.

Was passiert, wenn sich der Zustand verbessert?

Verbessert sich der Gesundheitszustand, kann die Pflegekasse eine Neubegutachtung veranlassen. In diesem Fall kann der Pflegegrad auch herabgestuft werden.

Wo bekomme ich kostenlose Pflegeberatung?

Pflegeberatungen bieten:
1. Pflegestützpunkte der Kommunen
2. Pflegekassen (z. B. AOK, DAK, TK)
3. Verbraucherzentrale und Sozialverbände
Diese Beratung ist gesetzlich vorgeschrieben und für Versicherte kostenfrei.