Die Kurzzeitpflege ist eine wertvolle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Sie ermöglicht eine stationäre Betreuung, wenn eine häusliche Pflege kurzfristig nicht gewährleistet werden kann. Doch wie lange kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es? Und gibt es Möglichkeiten zur Verlängerung?
Neben der Kurzzeitpflege gibt es zahlreiche weitere Unterstützungsleistungen, wie z. B. die Pflegemittel Box, die Pflegebedürftige ohne Kosten erhalten können.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie lange Kurzzeitpflege maximal genutzt werden kann und welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen.
Inhaltsverzeichnis: Kurzzeitpflege
1. Was ist Kurzzeitpflege und wann wird sie benötigt?

Die Kurzzeitpflege ist eine temporäre stationäre Pflegeform für Menschen, die für eine begrenzte Zeit auf professionelle Unterstützung angewiesen sind. Sie wird in einer anerkannten Pflegeeinrichtung durchgeführt und dient dazu, eine Versorgungslücke zu überbrücken.
Typische Situationen, in denen Kurzzeitpflege notwendig wird:
✅ Nach einem Krankenhausaufenthalt:
Ein Krankenhausaufenthalt kann eine pflegebedürftige Person körperlich und gesundheitlich stark beeinträchtigen. Oft sind nach der Entlassung besondere pflegerische Maßnahmen notwendig, die zu Hause (noch) nicht sichergestellt werden können. Die Kurzzeitpflege bietet eine sichere Umgebung, um sich zu erholen und auf die Rückkehr in das gewohnte Umfeld vorzubereiten.
✅ Bei Überlastung der pflegenden Angehörigen:
Viele Pflegebedürftige werden von Angehörigen zu Hause betreut. Doch diese Aufgabe kann physisch und emotional sehr herausfordernd sein. Falls pflegende Angehörige eine Pause benötigen, sei es aufgrund von Erschöpfung, Krankheit oder Urlaub, kann die Kurzzeitpflege eine wertvolle Entlastung bieten.
✅ Bei Veränderungen im Pflegebedarf:
Manchmal tritt Pflegebedürftigkeit plötzlich ein, beispielsweise nach einem Sturz oder einer schweren Erkrankung. Falls in kurzer Zeit keine dauerhafte Pflegeorganisation möglich ist – etwa durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Pflegekraft zu Hause –, kann die Kurzzeitpflege eine kurzfristige Lösung darstellen.
✅ Während der Wartezeit auf einen Pflegeheimplatz:
Falls eine dauerhafte stationäre Pflege notwendig ist, aber kein sofort verfügbarer Pflegeheimplatz gefunden wird, kann die Kurzzeitpflege eine Überbrückungsmöglichkeit sein.
Die Pflege in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung erfolgt durch ausgebildetes Fachpersonal und umfasst je nach Bedarf Grundpflege, medizinische Versorgung sowie therapeutische Maßnahmen. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten, wobei es wichtige gesetzliche Regelungen zur Dauer und Finanzierung gibt – darauf gehen wir im nächsten Abschnitt näher ein.
Je nach Pflegegrad bestehen unterschiedliche Ansprüche auf Kurzzeitpflege. Während Pflegegrad 1 keine Kurzzeitpflege-Leistungen erhält, haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Anspruch auf eine Kostenübernahme.
2. Gesetzliche Regelungen zur Dauer der Kurzzeitpflege
Wie lange dauert die Kurzzeitpflege maximal?
Die Dauer der Kurzzeitpflege ist gesetzlich im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt. Pflegebedürftige haben demnach Anspruch auf eine stationäre Kurzzeitpflege für bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr.
Die Pflegekasse übernimmt dabei bis zu 1.774 € pro Jahr für die pflegebedingten Kosten. Dazu zählen insbesondere:
✔ Die pflegerische Versorgung in der Kurzzeitpflegeeinrichtung
✔ Betreuung durch geschultes Pflegepersonal
✔ Medizinisch notwendige Behandlungen, sofern sie Teil der Pflegeleistung sind
Die Kostenübernahme erfolgt unabhängig davon, ob die Kurzzeitpflege an einem Stück oder über mehrere kürzere Aufenthalte im Jahr verteilt genutzt wird. Entscheidend ist, dass die Gesamtdauer 56 Tage pro Kalenderjahr nicht überschreitet.
Wichtig:
- Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und eventuelle Investitionskosten der Einrichtung sind nicht in den 1.774 € enthalten und müssen in der Regel privat gezahlt werden.
- Wenn die Pflegeperson privat versichert ist, gelten möglicherweise abweichende Regelungen – hier lohnt sich eine direkte Nachfrage bei der jeweiligen Pflegekasse.
Kann die Kurzzeitpflege verlängert werden?
Ja, eine Verlängerung der Kurzzeitpflege über die 1.774 € hinaus ist möglich – allerdings nur durch die Übertragung von Mitteln aus der Verhinderungspflege.
💡 Verhinderungspflege: Was ist das?
Die Verhinderungspflege dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten, wenn sie aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen vorübergehend die Pflege nicht übernehmen können. Die Pflegekasse stellt hierfür ein Budget von bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung.
Falls die Verhinderungspflege in einem Jahr nicht vollständig ausgeschöpft wird, kann der ungenutzte Betrag für die Kurzzeitpflege übertragen werden. Das bedeutet:
👉 Insgesamt stehen bis zu 3.386 € pro Jahr für die Kurzzeitpflege zur Verfügung!
Leistung | Maximale Dauer | Erstattete Kosten |
---|---|---|
Kurzzeitpflege (regulär) | 8 Wochen (56 Tage) | 1.774 € pro Jahr |
+ Übertragung Verhinderungspflege | zusätzliche Wochen | +1.612 € (zusätzliche Mittel) |
Maximale Leistung gesamt | 8 Wochen (56 Tage) | 3.386 € |
📝 Achtung:
- Die Übertragung der Mittel aus der Verhinderungspflege muss separat bei der Pflegekasse beantragt werden. Eine automatische Umwandlung erfolgt nicht!
- Die zusätzlichen 1.612 € dürfen nur dann genutzt werden, wenn sie im laufenden Jahr nicht bereits für Verhinderungspflege ausgegeben wurden.
- Selbst mit zusätzlicher Finanzierung bleibt die maximale Dauer der Kurzzeitpflege bei 56 Tagen im Jahr. Eine darüber hinausgehende Verlängerung ist nicht möglich.
Tipp: Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 erhalten die höchste Kostenübernahme für Kurzzeitpflege.
Was passiert, wenn die Kosten über 3.386 € hinausgehen?
Falls die Gesamtkosten für die Kurzzeitpflege den Maximalbetrag von 3.386 € überschreiten oder keine Verhinderungspflege-Mittel zur Verfügung stehen, müssen die zusätzlichen Kosten privat übernommen werden. Alternativ gibt es folgende Möglichkeiten:
✅ Sozialhilfe beantragen: Falls die pflegebedürftige Person nicht in der Lage ist, die Eigenanteile zu zahlen, kann unter bestimmten Bedingungen Unterstützung durch das Sozialamt beantragt werden.
✅ Zusätzliche Leistungen der Pflegekasse prüfen: Manche Pflegekassen bieten ergänzende freiwillige Zuschüsse an. Eine Nachfrage lohnt sich.
✅ Andere finanzielle Unterstützungsmodelle nutzen: Manche Bundesländer haben Förderprogramme zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Flexible Finanzierungsmöglichkeiten für Kurzzeitpflege
Durch die Kombination von Kurzzeitpflege-Budget (1.774 €) und nicht genutzten Verhinderungspflege-Mitteln (bis zu 1.612 €) kann die finanzielle Unterstützung für eine stationäre Kurzzeitpflege auf insgesamt 3.386 € pro Jahr erhöht werden.
Allerdings muss die Übertragung aktiv beantragt werden, und die Dauer bleibt auf maximal 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr begrenzt. Wer plant, Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen, sollte sich frühzeitig über die Antragsmodalitäten informieren, um den vollen Leistungsumfang nutzen zu können.
3. Voraussetzungen für die Kurzzeitpflege
Nicht jede pflegebedürftige Person hat automatisch Anspruch auf Kurzzeitpflege. Damit die Pflegekasse die Kosten (teilweise) übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?
✔ Pflegegrad 2 oder höher:
Nur Personen mit mindestens Pflegegrad 2 können Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch, da sie nicht als schwer genug pflegebedürftig gelten.
✔ Die häusliche Pflege ist vorübergehend nicht möglich:
Kurzzeitpflege wird nur dann gewährt, wenn eine pflegebedürftige Person vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden kann. Mögliche Gründe sind:
- Nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die häusliche Versorgung noch nicht sichergestellt ist
- Bei Krankheit oder Überlastung der pflegenden Angehörigen
- Während der Wartezeit auf einen Pflegeheimplatz
✔ Die Pflegeeinrichtung muss eine anerkannte Einrichtung sein:
Kurzzeitpflege darf nur in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen stattfinden. Diese müssen von der Pflegekasse anerkannt sein. Eine Unterbringung in privaten Haushalten oder nicht anerkannten Einrichtungen wird nicht gefördert.
💡 Tipp: Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, sollte dieser frühzeitig beantragt werden. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt es hier: Pflegegrad beantragen: So geht’s.
4. Finanzierung und Eigenanteil
Was übernimmt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse übernimmt ausschließlich die pflegerischen Kosten für die Kurzzeitpflege. Je nach Situation stehen folgende Beträge zur Verfügung:
- 1.774 € pro Jahr: Reguläre Leistung für Kurzzeitpflege
- Bis zu 3.386 € pro Jahr: Falls ungenutzte Mittel aus der Verhinderungspflege übertragen werden
💡 Wichtig: Die Pflegekasse erstattet nur die tatsächlichen pflegebedingten Kosten bis zum Höchstbetrag. Sollte die Pflegeeinrichtung höhere Kosten verlangen, müssen diese aus eigener Tasche gezahlt werden.
Welche Kosten müssen privat getragen werden?
Neben den pflegerischen Kosten entstehen in der Kurzzeitpflege zusätzliche Kosten, die nicht von der Pflegekasse übernommen werden. Dazu gehören:
❌ Unterkunft & Verpflegung in der Pflegeeinrichtung:
- Diese Kosten fallen für das Zimmer, Essen und allgemeine Aufenthaltskosten an.
- Sie variieren je nach Pflegeheim, liegen aber oft zwischen 50 und 100 € pro Tag.
❌ Investitionskosten der Einrichtung:
- Viele Pflegeheime berechnen zusätzliche Investitionskosten, um Gebäude und Ausstattung zu finanzieren.
- Diese Kosten sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
❌ Eventuelle Zusatzleistungen:
Manche Einrichtungen bieten Komfortleistungen (z. B. Einzelzimmer, besondere Freizeitangebote), die extra bezahlt werden müssen.
Möglichkeiten zur Übernahme der Eigenkosten
💡 Tipp: Wer sich die Kosten nicht leisten kann, hat folgende Möglichkeiten:
✔ Sozialhilfe beantragen:
Falls das Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, kann unter bestimmten Bedingungen ein Antrag auf Hilfe zur Pflege nach SGB XII beim Sozialamt gestellt werden.
✔ Zusätzliche Pflegekassen-Leistungen prüfen:
Einige Pflegekassen bieten ergänzende Zuschüsse oder Sonderregelungen an. Es lohnt sich, vorab nachzufragen.
✔ Steuerliche Vorteile nutzen:
Bestimmte Pflegekosten können steuerlich abgesetzt werden. Ein Steuerberater oder eine Pflegeberatung kann hierzu beraten.
Mehr Informationen zur finanziellen Unterstützung gibt es hier: Kostenübernahme durch die Pflegekasse.
Finanzierung der Kurzzeitpflege sorgfältig planen
- Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.774 € (oder bis zu 3.386 € bei Verhinderungspflege-Übertragung).
- Zusätzliche Kosten wie Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen selbst gezahlt werden.
- Sozialhilfe oder andere Pflegeleistungen können helfen, die Eigenbeteiligung zu reduzieren.
Wer Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen möchte, sollte sich frühzeitig über die Kosten informieren und ggf. finanzielle Unterstützung beantragen. 🚀
5. Alternative Modelle zur Kurzzeitpflege
Nicht immer ist eine stationäre Kurzzeitpflege die beste oder gewünschte Lösung. In einigen Fällen gibt es Alternativen, die eine Versorgung entweder im häuslichen Umfeld oder durch eine flexible Kombination verschiedener Leistungen ermöglichen.
✅ Verhinderungspflege – Betreuung zu Hause statt stationär
Die Verhinderungspflege ist eine ideale Alternative zur Kurzzeitpflege, wenn die pflegebedürftige Person weiterhin zu Hause betreut werden soll, während die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist.
🔹 Wie funktioniert Verhinderungspflege?
- Eine Ersatzpflegeperson (z. B. Angehörige, Nachbarn oder ein ambulanter Pflegedienst) übernimmt die Betreuung.
- Der Pflegebedürftige bleibt in seiner gewohnten Umgebung.
- Die Verhinderungspflege kann stundweise oder für mehrere Tage/Wochen in Anspruch genommen werden.
🔹 Leistungsumfang:
- Anspruch besteht für bis zu 6 Wochen (42 Tage) pro Jahr.
- Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 € pro Jahr für Verhinderungspflege.
- Falls Verhinderungspflege nicht genutzt wird, können die Mittel teilweise für die Kurzzeitpflege übertragen werden.
📌 Mehr Informationen dazu gibt es hier: Verhinderungspflege: Wer hat Anspruch?.
✅ Kombination aus Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Für viele Pflegebedürftige ist eine Kombination aus Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sinnvoll, um die Pflege bestmöglich an individuelle Bedürfnisse anzupassen.
🔹 Wie funktioniert die Kombination?
- Kurzzeitpflege (stationär) kann mit Verhinderungspflege (häuslich) kombiniert werden.
- Falls die 1.612 € für Verhinderungspflege nicht genutzt werden, können sie teilweise für die Kurzzeitpflege übertragen werden.
- Dadurch kann die stationäre Kurzzeitpflege aufgestockt und finanziell besser abgesichert werden.
💡 Tipp: Wer unsicher ist, welche Variante am besten passt, kann eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen.
✅ Ambulante Übergangspflege – Unterstützung nach Krankenhausaufenthalt
Falls nach einem Krankenhausaufenthalt eine weitere Betreuung erforderlich ist, aber keine Kurzzeitpflegeeinrichtung infrage kommt, gibt es eine weitere Möglichkeit: die ambulante Übergangspflege.
🔹 Unterschied zur Kurzzeitpflege:
- Die Betreuung findet zu Hause statt, nicht in einer stationären Einrichtung.
- Die Kosten werden nicht von der Pflegekasse, sondern von der Krankenkasse übernommen.
- Leistungen umfassen medizinische Versorgung, Grundpflege und hauswirtschaftliche Unterstützung.
💡 Wichtig: Die Übergangspflege wird nur gewährt, wenn kein Pflegegrad vorliegt oder wenn die häusliche Versorgung kurzfristig organisiert werden muss. Sie ist eine hilfreiche Brücke zwischen Krankenhaus und regulärer Pflege.
6. Tipps für die Beantragung und Planung der Kurzzeitpflege
Die Beantragung der Kurzzeitpflege kann je nach Pflegekasse und individueller Situation unterschiedlich lange dauern. Eine frühzeitige Planung ist daher besonders wichtig, um Verzögerungen oder fehlende Pflegeplätze zu vermeiden.
Wie beantrage ich Kurzzeitpflege?

📝 Die wichtigsten Schritte:
- Passende Pflegeeinrichtung finden:
- Die Einrichtung sollte freie Kapazitäten haben und anerkannt sein.
- Frühzeitige Reservierung ist empfehlenswert, da Plätze oft begrenzt sind.
- Antrag bei der Pflegekasse stellen:
- Den Antrag gibt es entweder direkt bei der Pflegekasse oder auf deren Website.
- Falls eine Verlängerung durch Verhinderungspflege gewünscht ist, muss dies separat beantragt werden.
- Wichtige Unterlagen einreichen:
- Pflegegradnachweis (mindestens Pflegegrad 2 erforderlich)
- Ärztliche Bescheinigung, falls die Kurzzeitpflege aufgrund gesundheitlicher Gründe nötig ist
- Nachweis über Verhinderungspflege-Mittel, falls eine Aufstockung der Leistung gewünscht wird
- Genehmigung abwarten:
- In der Regel dauert die Bearbeitung wenige Tage bis Wochen.
- Es kann sinnvoll sein, regelmäßig bei der Pflegekasse nachzufragen, falls es Verzögerungen gibt.
- Pflegeplatz antreten:
- Nach Genehmigung kann die pflegebedürftige Person die Einrichtung beziehen.
- Falls Kosten für Unterkunft & Verpflegung selbst getragen werden müssen, sollte dies vorher mit der Einrichtung geklärt werden.
💡 Tipp:
- Wer regelmäßig Kurzzeitpflege benötigt (z. B. zur Entlastung der Angehörigen), sollte jedes Jahr frühzeitig einen Antrag stellen.
- Da die Pflegekassen-Budgets pro Kalenderjahr gelten, ist es ratsam, die Leistungen rechtzeitig zu nutzen, bevor das Jahr endet.
- Wer noch Fragen zur Antragstellung oder Finanzierung hat, kann sich direkt an die Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle wenden. 💙
7. Fazit – Wie lange kann Kurzzeitpflege genutzt werden?
Die Kurzzeitpflege ist eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei kurzfristigem Pflegebedarf. Doch die wichtigste Frage bleibt: Wie lange kann Kurzzeitpflege tatsächlich genutzt werden?
Wichtige Erkenntnisse im Überblick:
✅ Maximale Dauer: Die reguläre Kurzzeitpflege kann für bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr in Anspruch genommen werden. Eine längere Nutzung ist nicht vorgesehen, es sei denn, andere Finanzierungsmöglichkeiten werden genutzt.
✅ Kostenübernahme durch die Pflegekasse:
- Die Pflegekasse zahlt standardmäßig bis zu 1.774 € pro Jahr für pflegebedingte Kosten.
- Falls die Mittel aus der Verhinderungspflege (bis zu 1.612 €) nicht genutzt wurden, können sie auf die Kurzzeitpflege übertragen werden.
- Somit kann die Kurzzeitpflege auf bis zu 3.386 € jährlich aufgestockt werden.
✅ Verlängerung der Kurzzeitpflege:
- Eine direkte Verlängerung über 8 Wochen hinaus ist nicht möglich.
- Allerdings kann die Kombination mit der Verhinderungspflege eine flexible Lösung bieten.
✅ Welche Alternativen gibt es?
- Falls eine stationäre Kurzzeitpflege nicht infrage kommt oder die 8 Wochen nicht ausreichen, können Alternativen genutzt werden:
- Verhinderungspflege: Betreuung zu Hause durch eine Ersatzpflegeperson, finanziert durch die Pflegekasse (bis zu 6 Wochen/Jahr).
- Ambulante Übergangspflege: Falls nach einem Krankenhausaufenthalt noch keine häusliche Pflege organisiert ist, kann diese durch die Krankenkasse übernommen werden.
Wichtige Empfehlungen für Pflegebedürftige und Angehörige
💡 Wer sich unsicher ist, sollte sich frühzeitig bei der Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle informieren.
Da Kurzzeitpflegeplätze oft schnell ausgebucht sind, empfiehlt es sich:
✔ Frühzeitig einen Pflegeplatz zu suchen, wenn absehbar ist, dass Kurzzeitpflege benötigt wird.
✔ Jährlich einen neuen Antrag zu stellen, da die Leistungen kalenderjahrbezogen sind.
✔ Die Kombination mit Verhinderungspflege oder anderen Pflegeleistungen zu prüfen, um die Versorgung bestmöglich abzusichern.
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten
➡ Wer pflegebedürftig ist und noch keine Pflegehilfsmittel beantragt hat, kann sich hier informieren:
📌 Pflegehilfsmittel beantragen
📌 Pflegegrad beantragen: So geht’s
📌 Verhinderungspflege: Wer hat Anspruch?
📌 Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Allgemeine Fragen zur Kurzzeitpflege
Was ist Kurzzeitpflege und für wen ist sie gedacht?
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende stationäre Pflege, wenn die häusliche Pflege für eine gewisse Zeit nicht möglich ist. Sie richtet sich an pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher, die beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt Unterstützung benötigen oder deren Angehörige eine Auszeit brauchen.
Wie lange kann man Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?
Die Kurzzeitpflege kann bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr genutzt werden.
Wie hoch sind die finanziellen Leistungen der Pflegekasse für die Kurzzeitpflege?
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.774 € pro Jahr für pflegebedingte Aufwendungen.
Falls Verhinderungspflege-Mittel nicht genutzt wurden, kann der Betrag auf bis zu 3.386 € pro Jahr erhöht werden.
Wer kann Kurzzeitpflege beantragen?
Jede Person mit Pflegegrad 2 oder höher, die vorübergehend nicht zu Hause gepflegt werden kann.
Wo findet Kurzzeitpflege statt?
In einer zugelassenen stationären Pflegeeinrichtung (z. B. einem Pflegeheim mit Kurzzeitpflegeplätzen).
📝 Finanzierung und Kostenübernahme
Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse übernimmt nur die pflegerischen Kosten – bis zu 1.774 € (oder 3.386 € mit Verhinderungspflege-Mitteln).
Welche Kosten müssen privat getragen werden?
❌ Unterkunft & Verpflegung in der Pflegeeinrichtung
❌ Investitionskosten der Einrichtung
❌ Eventuelle Zusatzleistungen (z. B. Einzelzimmer, besondere Betreuungsangebote)
Was passiert, wenn die Kosten über 3.386 € hinausgehen?
Falls die Kosten höher sind oder keine Verhinderungspflege-Mittel verfügbar sind, muss der Eigenanteil privat gezahlt werden. Alternativ kann Sozialhilfe beantragt werden.
Gibt es finanzielle Unterstützung, wenn man sich die Kurzzeitpflege nicht leisten kann?
Ja, es gibt verschiedene Optionen:
• Sozialhilfe beantragen (Hilfe zur Pflege nach SGB XII)
• Zusätzliche Pflegekassen-Leistungen prüfen
• Steuerliche Vorteile nutzen (bestimmte Pflegekosten können steuerlich abgesetzt werden)
📌 Mehr dazu hier: Kostenübernahme durch die Pflegekasse
📝 Verlängerung und Alternativen zur Kurzzeitpflege
Kann Kurzzeitpflege über 8 Wochen hinaus verlängert werden?
Nein, eine direkte Verlängerung über 8 Wochen ist nicht möglich.
Allerdings kann man die Verhinderungspflege-Mittel nutzen, um die Finanzierung aufzustocken.
Welche Alternativen gibt es zur Kurzzeitpflege?
Verhinderungspflege: Die Pflege findet zu Hause durch eine Ersatzpflegeperson statt.
Ambulante Übergangspflege: Wird nach einem Krankenhausaufenthalt von der Krankenkasse übernommen.
Kombination aus Kurzzeit- und Verhinderungspflege: So kann die Versorgung individuell angepasst werden.
📌 Mehr dazu hier: Verhinderungspflege: Wer hat Anspruch?
📝 Beantragung und Planung der Kurzzeitpflege
Wie beantrage ich Kurzzeitpflege?
📝 Schritte zur Beantragung:
1️⃣ Passende Pflegeeinrichtung finden und freien Platz reservieren
2️⃣ Antrag bei der Pflegekasse stellen (Formulare gibt es online oder bei der Pflegekasse)
3️⃣ Wichtige Unterlagen einreichen: Pflegegradnachweis, ärztliche Bescheinigung, ggf. Nachweis über Verhinderungspflege-Mittel
4️⃣ Genehmigung abwarten (Dauer: wenige Tage bis Wochen)
5️⃣ Pflegeplatz antreten, sobald die Genehmigung vorliegt
💡 Tipp: Da die Leistungen pro Kalenderjahr gelten, sollte man die Kurzzeitpflege rechtzeitig beantragen, um ungenutzte Budgets zu vermeiden.
📌 Mehr Informationen dazu hier: Pflegegrad beantragen: So geht’s
📝 Fazit zur Kurzzeitpflege
Was sind die wichtigsten Punkte zur Kurzzeitpflege?
Maximale Dauer: 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr
Pflegekassenleistung: 1.774 € (bis zu 3.386 € mit Verhinderungspflege)
Alternativen: Verhinderungspflege, ambulante Übergangspflege
Frühzeitige Planung ist wichtig, da Kurzzeitpflegeplätze begrenzt sind!