Kosten und Abrechnung der Pflegebox-Anwendung: Die Pflegebox ist ein zentrales Element im Pflegesystem Deutschlands. Sie ermöglicht pflegebedürftigen Personen den monatlichen Bezug von wichtigen Pflegehilfsmitteln, die vollständig von der Pflegekasse übernommen werden. In diesem Leitfaden erfahren Sie, welche Kosten durch die Pflegebox gedeckt sind, wie die Abrechnung funktioniert und wie Sie den Antrag stellen können. Zusätzlich finden Sie praktische Tipps und häufig gestellte Fragen (FAQs), um den Prozess der Antragstellung und Nutzung der Pflegebox besser zu verstehen.
Was ist die Pflegebox und wer hat Anspruch?

Pflegebox und wer hat Anspruch
Die Pflegebox bietet pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 1 eine monatlicPflegebox Anspruchsvoraussetzungen
he Lieferung von Pflegehilfsmitteln. Diese sind unverzichtbar, um den Pflegealltag zu erleichtern und die Hygiene und Sicherheit im häuslichen Umfeld zu gewährleisten. Zu den in der Pflegebox enthaltenen Hilfsmitteln zählen unter anderem Einmalhandschuhe, verschiedene Mittel zur Desinfektion, Schutzschürzen und Mundschutzmasken.
Wer hat Anspruch? Alle Menschen, die in Deutschland häuslich gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 1 haben, können eine Pflegebox beantragen. Voraussetzung ist, dass die Pflege durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste zu Hause erfolgt.
Pflegebox Anspruchsvoraussetzungen
- Mindestens Pflegegrad 1
- Pflege erfolgt häuslich (durch Angehörige oder Pflegedienst)
- Pflegehilfsmittelpauschale von 42 Euro verfügbar
Welche Pflegehilfsmittel sind in der Pflegebox enthalten?
Die Pflegebox enthält eine Reihe von nützlichen Hilfsmitteln, die auf die individuellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person zugeschnitten sind. Diese Produkte sollen vor allem die Hygiene und Sicherheit bei der Pflege verbessern. Hier eine Übersicht der wichtigsten Pflegehilfsmittel, die in der Pflegebox enthalten sein können:
- Einmalhandschuhe: Schützen Pflegende und Pflegebedürftige vor Infektionen bei der täglichen Pflege.
- Flächendesinfektionsmittel: Desinfizieren Oberflächen wie Möbel, Türklinken und Pflegeutensilien, um Keime zu reduzieren.
- Händedesinfektionsmittel: Besonders wichtig für die Handhygiene in der Pflege, um Infektionen zu vermeiden.
- Schutzschürzen: Verhindern, dass Kleidung bei der Pflege verschmutzt oder kontaminiert wird.
- FFP2-Masken oder medizinische Masken: Schützen Pflegende vor der Übertragung von Viren und Bakterien.
- Bettschutzeinlagen: Schützen das Bett oder Polstermöbel vor Feuchtigkeit und Verunreinigungen bei Inkontinenz.
- Fingerlinge: Werden für die hygienische Versorgung von kleineren Wunden oder Eingriffen genutzt.
Die Pflegebox wird individuell an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst. Sie kann je nach Pflegebedarf flexibel zusammengestellt und monatlich angepasst werden.
Pflegebox individuell anpassen
Falls sich der Bedarf ändert, können Sie Ihren Anbieter kontaktieren, um die Inhalte der Pflegebox anzupassen – so bleibt der Pflegealltag immer optimal unterstützt.
Welche Kosten werden übernommen?

Pflegebedürftige Personen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat. Diese Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Es entstehen also keine zusätzlichen Kosten für den Pflegebedürftigen oder dessen Angehörige, solange die Pauschale nicht überschritten wird.
Die Kosten für alle Pflegehilfsmittel, die im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale von 42 Euro enthalten sind, werden direkt von der Pflegekasse übernommen. Sollte der Pflegebedarf jedoch höher sein und die Kosten für die Pflegehilfsmittel die 42 Euro überschreiten, müssen die darüber hinausgehenden Kosten privat getragen werden. In den meisten Fällen reicht die Pauschale jedoch aus, um alle notwendigen Produkte abzudecken.
Pflegehilfsmittelpauschale
- Monatliche Pauschale: 42 Euro
- Kostenübernahme durch die Pflegekasse
- Keine Zuzahlungen erforderlich
Wichtiger Hinweis zur Kostenübernahme
Die Pflegehilfsmittelpauschale gilt ausschließlich für Hilfsmittel, die im Rahmen der häuslichen Pflege verwendet werden. Hilfsmittel, die in stationären Einrichtungen benötigt werden, können nicht über diese Pauschale abgerechnet werden.
Wichtig! Pflegepauschale gilt nur für häusliche Pflege
Achten Sie darauf, dass die Pflegehilfsmittelpauschale nur für Personen gilt, die in häuslicher Pflege betreut werden. Bei stationärer Pflege entfällt der Anspruch auf die Pflegebox.
Wie funktioniert der Antrag für die Pflegebox?
Der Antrag auf eine Pflegebox ist unkompliziert und in wenigen Schritten erledigt. Meist übernimmt der jeweilige Anbieter den gesamten Ablauf – von der Antragstellung bis zur Abrechnung mit der Pflegekasse. So funktioniert es im Detail:
- Passenden Anbieter auswählen:
Recherchieren Sie nach einem vertrauenswürdigen Anbieter, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Bewertungen und persönliche Empfehlungen helfen dabei, einen seriösen Anbieter zu finden.
- Antragsformular ausfüllen:
Das Formular wird Ihnen vom Anbieter zur Verfügung gestellt – entweder online oder in Papierform. Dort tragen Sie Ihre persönlichen Daten, den bestehenden Pflegegrad und die Kontaktdaten Ihrer Pflegekasse ein.
- Antrag einreichen:
Den ausgefüllten Antrag leitet der Anbieter direkt an die zuständige Pflegekasse weiter und übernimmt die gesamte Kommunikation. Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.
- Prüfung und Genehmigung:
Die Pflegekasse prüft den Antrag und stellt fest, ob ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht. In der Regel erfolgt die Genehmigung innerhalb weniger Tage, sofern alle Angaben vollständig sind.
- Monatliche Lieferung der Pflegebox:
Nach erfolgter Genehmigung erhalten Sie Ihre Pflegebox regelmäßig einmal im Monat bequem nach Hause geliefert – kontaktlos und auf Wunsch individuell anpassbar.
Pflegebox Anbieter auswählen
Achten Sie bei der Auswahl des Anbieters darauf, dass dieser eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse anbietet und eine flexible Anpassung der Pflegebox möglich ist.
Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Abrechnung der Pflegebox erfolgt unkompliziert und direkt zwischen dem Anbieter und Ihrer Pflegekasse. Sobald Ihr Antrag genehmigt ist, brauchen Sie sich um nichts weiter zu kümmern.
- Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse:
Der Anbieter rechnet monatlich direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Für die gelieferten Pflegehilfsmittel wird eine Rechnung gestellt – die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem monatlichen Betrag von 42 Euro. Sollten Sie Produkte wählen, die über diesen Betrag hinausgehen, müssen die Mehrkosten privat getragen werden.
- Keine Zuzahlung erforderlich:
Sofern der Gesamtwert der gelieferten Pflegehilfsmittel 42 Euro nicht übersteigt, ist für Sie keine Zuzahlung notwendig. Die Pflegekasse übernimmt in diesem Fall den gesamten Betrag.
- Monatliche Abwicklung:
Nach der einmaligen Genehmigung durch die Pflegekasse wird die Pflegebox automatisch jeden Monat geliefert und abgerechnet. Eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich.
- Transparenz und Übersicht:
Sie behalten jederzeit den Überblick über die gelieferten Produkte und die monatliche Abrechnung. Bei Fragen oder Unstimmigkeiten steht Ihnen der jeweilige Anbieter als Ansprechpartner zur Verfügung.
Zuzahlungen bei Mehrbedarf
Sollten Sie zusätzliche Pflegehilfsmittel benötigen, die den monatlichen Betrag von 42 Euro übersteigen, können zusätzliche Kosten anfallen, die Sie selbst tragen müssen. Beachten Sie dies bei der Bestellung.
Vorteile der Pflegebox
Die Pflegebox bringt zahlreiche Vorteile für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige mit sich:
- Bequeme Lieferung nach Hause:
Die Pflegebox wird monatlich direkt bis an die Haustür geliefert. Das spart Wege und Zeit, da Pflegehilfsmittel nicht mehr selbst besorgt werden müssen.
- Keine zusätzlichen Kosten:
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die enthaltenen Pflegehilfsmittel bis zu einem monatlichen Betrag von 42 Euro. Solange dieser Wert nicht überschritten wird, entstehen Ihnen keine Ausgaben.
- Mehr Hygiene und Sicherheit:
Die Produkte in der Pflegebox unterstützen einen hygienischen und sicheren Pflegealltag zu Hause – ganz nach dem aktuellen Bedarf.
- Individuelle Anpassung:
Der Inhalt der Pflegebox kann flexibel an die persönlichen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst und bei Bedarf jederzeit geändert werden.
- ** spürbare Entlastung für Angehörige:**
Die automatische und regelmäßige Versorgung mit Pflegehilfsmitteln erleichtert die häusliche Pflege und nimmt Angehörigen organisatorische Aufgaben ab.Was passiert, wenn ich keinen Anspruch auf die Pflegebox habe?
Pflegebox flexibel anpassen
Sollten sich die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen ändern, können Sie den Inhalt der Pflegebox jederzeit anpassen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Anbieter.
Die Pflegebox bietet pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen eine einfache Möglichkeit, notwendige Pflegehilfsmittel regelmäßig zu erhalten, ohne sich um die Abrechnung kümmern zu müssen. Dank der vollständigen Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist die Pflegebox eine bequeme und kostengünstige Lösung, die den Pflegealltag erheblich erleichtert
FAQs
Wie lange dauert es, bis der Antrag auf die Pflegebox genehmigt wird?
Die Genehmigung erfolgt in der Regel innerhalb von wenigen Tagen, nachdem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. Sobald die Genehmigung erteilt wurde, beginnt die monatliche Lieferung der Pflegebox.
Kann ich den Inhalt der Pflegebox anpassen?
Ja, der Inhalt der Pflegebox kann jederzeit an die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst werden. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Anbieter auf, um die Pflegebox entsprechend zu ändern.
Muss ich für die Pflegebox etwas dazuzahlen?
Solange der Wert der gelieferten Pflegehilfsmittel 42 Euro pro Monat nicht übersteigt, ist keine Zuzahlung erforderlich. Falls der Bedarf jedoch höher ist, müssen die zusätzlichen Kosten privat getragen werden.
Was passiert, wenn ich keinen Anspruch auf die Pflegebox habe?
Falls Sie keinen Anspruch auf die Pflegebox haben, beispielsweise weil Sie keinen anerkannten Pflegegrad besitzen oder in stationärer Pflege sind, können Sie keine Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse abrechnen. Sie müssen dann die Pflegehilfsmittel privat kaufen.
Was passiert, wenn ich den Pflegegrad wechsle?
Wenn sich Ihr Pflegegrad ändert, bleibt der Anspruch auf die Pflegebox in der Regel bestehen. Sollte jedoch eine Änderung des Bedarfs an Pflegehilfsmitteln auftreten, können Sie den Inhalt der Pflegebox entsprechend anpassen.