
Die Knappschaft arbeitet mit bundesweit zugelassenen Vertragspartnern zusammen, die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gemäß § 40 SGB XI liefern. Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad erhalten diese Produkte über geprüfte Anbieter, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Dazu zählen auch digitale Anbieter wie box4pflege.de, die den Antrag und die monatliche Lieferung übernehmen.
Wichtige Erkenntnisse – Knappschaft Pflegehilfsmittel im Überblick
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden von der Knappschaft bis zu 42 Euro monatlich übernommen.
- Anspruch besteht für Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden.
- Vertragspartner der Knappschaft liefern geprüfte Produkte direkt an die Pflegebedürftigen.
- Die Abrechnung erfolgt automatisch zwischen Vertragspartner und Pflegekasse.
- Anbieter wie box4pflege.de sind Knappschaft-kompatibel und übernehmen Antrag sowie Lieferung.
- Technische Pflegehilfsmittel werden separat beantragt und genehmigt.
Inhaltsverzeichnis
Was sind Pflegehilfsmittel und wer hat Anspruch bei der Knappschaft?
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die den Pflegealltag erleichtern und die häusliche Pflege sicherer und hygienischer machen. Sie unterstützen Pflegebedürftige dabei, ihre Selbstständigkeit zu bewahren, und schützen gleichzeitig pflegende Angehörige vor Infektionen und Belastungen.
Bei der Knappschaft gelten dieselben gesetzlichen Grundlagen wie bei anderen Pflegekassen: Pflegehilfsmittel sind im § 40 SGB XI geregelt. Anspruch besteht, wenn
- ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) vorliegt,
- die Pflege zu Hause erfolgt,
- und die Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung von Beschwerden notwendig sind.
Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, die von der Knappschaft übernommen werden, zählen unter anderem Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Händedesinfektion, Flächendesinfektion und Schutzschürzen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Leistungen der Knappschaft im Detail
Die Knappschaft übernimmt die Kosten für alle Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die im häuslichen Umfeld regelmäßig benötigt werden. Diese Leistung basiert auf § 40 Absatz 2 SGB XI und ist für alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad verfügbar. Die monatliche Pflegehilfsmittelpauschale beträgt 42 Euro und deckt alle regelmäßig verbrauchten Produkte ab.
Zu den typischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zählen:
- Einmalhandschuhe für hygienische Pflegearbeiten
- Händedesinfektion und Flächendesinfektion
- Bettschutzeinlagen bei Inkontinenz
- Schutzschürzen und Schutzservietten
- Fingerlinge und Mundschutz
Diese Produkte dienen dem Schutz sowohl der pflegebedürftigen Person als auch der Pflegeperson und sind Teil der Grundausstattung in der häuslichen Pflege.
Die Knappschaft arbeitet hierfür mit zugelassenen Vertragspartnern zusammen, die sicherstellen, dass die Produkte den gesetzlichen Qualitätsstandards entsprechen. Pflegebedürftige können frei entscheiden, über welchen Vertragspartner sie ihre Pflegehilfsmittel beziehen möchten – zum Beispiel über digitale Anbieter wie box4pflege.de, die den gesamten Prozess automatisiert abwickeln.
Knappschaft Vertragspartner – Welche Anbieter liefern Pflegehilfsmittel?
Die Knappschaft arbeitet deutschlandweit mit zertifizierten Vertragspartnern zusammen, um Pflegebedürftigen eine verlässliche Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zu gewährleisten. Diese Vertragspartner erfüllen die Qualitätsanforderungen der Pflegeversicherung und sind berechtigt, Produkte direkt mit der Knappschaft abzurechnen.
Pflegebedürftige können selbst wählen, über welchen Vertragspartner sie ihre Pflegehilfsmittel beziehen möchten. Die meisten Anbieter liefern die Produkte kostenfrei direkt nach Hause – nach einmaliger Genehmigung durch die Knappschaft.
Zu den Vertragspartnern gehören:
- Lokale Sanitätshäuser mit Pflegehilfsmittelvertrag
- Medizinische Fachhändler mit Knappschaft-Zulassung
- Digitale Anbieter wie box4pflege.de, die den gesamten Prozess online übernehmen
Während Sanitätshäuser oft auf persönliche Beratung setzen, bieten Online-Anbieter wie box4pflege.de eine schnelle und papierlose Lösung: Antrag digital ausfüllen, Genehmigung abwarten und Pflegehilfsmittel automatisch monatlich erhalten.
Wie Vertragspartner mit der Knappschaft zusammenarbeiten
Zwischen den Vertragspartnern und der Knappschaft besteht ein Versorgungsvertrag, der die Produktqualität, Lieferbedingungen und Abrechnungsverfahren regelt. Nach der Genehmigung durch die Pflegekasse liefern die Vertragspartner die Pflegehilfsmittel direkt an die Pflegebedürftigen und rechnen die Kosten automatisch mit der Knappschaft ab – Pflegebedürftige müssen keine Rechnungen einreichen.
Welche Vorteile Vertragspartner für Versicherte bieten
- Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse, keine Eigenkosten
- Monatliche, automatische Lieferung nach Genehmigung
- Auswahl geprüfter, hochwertiger Produkte
- Komfortable Bestellung online oder telefonisch
- Flexible Anpassung der Produktzusammenstellung
Pflegehilfsmittel bei der Knappschaft beantragen – Schritt für Schritt erklärt
Der Antrag auf Pflegehilfsmittel bei der Knappschaft ist unkompliziert und kann direkt über einen Vertragspartner gestellt werden. Wichtig ist, dass ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet. Danach übernimmt die Knappschaft die Kosten im Rahmen der 42-Euro-Pauschale.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Antrag
- Pflegegrad prüfen: Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Der Pflegegrad muss durch den MD (Medizinischen Dienst) bestätigt sein.
- Pflegehilfsmittel auswählen: Entscheiden Sie, welche Produkte regelmäßig benötigt werden – etwa Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen.
- Vertragspartner wählen: Sie können einen zugelassenen Vertragspartner der Knappschaft beauftragen. Anbieter wie box4pflege.de sind Knappschaft-kompatibel und übernehmen die Antragstellung digital.
- Antrag stellen: Der Antrag wird über den Vertragspartner an die Knappschaft übermittelt. Versicherte müssen keine zusätzlichen Unterlagen einsenden.
- Genehmigung erhalten: Nach der Prüfung durch die Pflegekasse erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage die Freigabe.
- Monatliche Lieferung starten: Nach der Genehmigung werden die gewählten Pflegehilfsmittel regelmäßig nach Hause geliefert – ohne Vorabzahlung oder Papierkram.
Abrechnung und monatliche Pflegehilfsmittelpauschale (42 €)
Die Knappschaft erstattet Pflegehilfsmittel zum Verbrauch über eine monatliche Pauschale von 42 Euro. Diese Leistung gilt bundesweit für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad, die zu Hause versorgt werden. Die Abrechnung erfolgt dabei nicht direkt durch die Versicherten, sondern über die Vertragspartner der Knappschaft.
Sobald der Antrag genehmigt ist, übernehmen die Vertragspartner die komplette Verwaltung:
- Sie liefern die genehmigten Produkte monatlich nach Hause.
- Sie rechnen den Betrag direkt mit der Pflegekasse ab.
- Versicherte müssen weder Rechnungen einreichen noch in Vorleistung gehen.
Dadurch ist die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln einfach, transparent und ohne bürokratischen Aufwand möglich. Wenn der tatsächliche Bedarf höher liegt als 42 Euro, können zusätzliche Produkte privat hinzugekauft werden.
Pflegehilfsmittel bequem über box4pflege.de beantragen (Knappschaft-kompatibel)

Pflegebedürftige, die bei der Knappschaft versichert sind, können ihre Pflegehilfsmittel ganz einfach über box4pflege.de beziehen. Die Plattform ist vollständig Knappschaft-kompatibel und übernimmt den gesamten Ablauf – von der Antragstellung bis zur monatlichen Lieferung.
Der Prozess ist komplett digital, schnell und ohne Papierkram:
- Antrag online in wenigen Minuten ausfüllen.
- Auswahl der gewünschten Pflegehilfsmittel (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen).
- Prüfung und Genehmigung durch die Knappschaft.
- Monatliche, automatische Lieferung der Produkte nach Hause.
Alle Kosten werden direkt mit der Knappschaft abgerechnet – Versicherte müssen weder Rechnungen einreichen noch selbst etwas bezahlen.
Vorteile von box4pflege.de für Knappschaft-Versicherte:
- 100 % Kostenübernahme durch die Pflegekasse.
- Digitale Antragstellung ohne Formulare.
- Flexible Auswahl und Anpassung der Produkte.
- Regelmäßige Lieferung direkt nach Hause.
- Knappschaft-zertifizierte Versorgung gemäß § 40 SGB XI.
Fazit – So sichern Sie sich Ihre Pflegehilfsmittel über die Knappschaft
Die Knappschaft ermöglicht Pflegebedürftigen eine einfache und zuverlässige Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Über die monatliche Pauschale von 42 Euro können alle wichtigen Verbrauchsprodukte – wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen – bezogen werden. Der gesamte Ablauf, von der Antragstellung bis zur Abrechnung, erfolgt komfortabel über zertifizierte Vertragspartner.
Digitale Anbieter wie box4pflege.de vereinfachen diesen Prozess zusätzlich: Antrag online ausfüllen, Genehmigung durch die Pflegekasse abwarten und monatlich automatisch beliefert werden – ohne Vorabzahlung, Papierkram oder Aufwand. So wird die gesetzliche Pflegeleistung optimal genutzt, und Pflegebedürftige profitieren von einer sicheren, kontinuierlichen Versorgung.
FAQ – Häufige Fragen zur Knappschaft und Vertragspartnern für Pflegehilfsmittel
Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Knappschaft?
Die Knappschaft übernimmt alle Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 SGB XI bis zu einem Betrag von 42 Euro pro Monat. Dazu gehören Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Fingerlinge und ähnliche Produkte für die häusliche Pflege.
Muss ich die Pflegehilfsmittel selbst bezahlen und später einreichen?
Nein. Vertragspartner der Knappschaft – wie box4pflege.de – rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Versicherte müssen weder Rechnungen einreichen noch in Vorleistung gehen.
Wie finde ich Vertragspartner der Knappschaft für Pflegehilfsmittel?
Die Knappschaft arbeitet mit bundesweit zugelassenen Vertragspartnern zusammen, darunter Sanitätshäuser und Online-Anbieter. Über Plattformen wie box4pflege.de kann der Antrag vollständig digital gestellt werden.
Wie lange dauert die Genehmigung des Pflegehilfsmittelantrags bei der Knappschaft?
In der Regel erfolgt die Genehmigung innerhalb weniger Tage, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Digitale Anbieter beschleunigen diesen Prozess deutlich.
Werden technische Pflegehilfsmittel von der Knappschaft ebenfalls bezahlt?
Ja, aber separat. Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme müssen individuell beantragt und von der Pflegekasse geprüft werden.
Kann ich meine Pflegebox später ändern oder pausieren?
Ja. Vertragspartner wie box4pflege.de ermöglichen es, die Pflegebox jederzeit anzupassen oder vorübergehend zu pausieren – ohne Vertragsbindung.
Wer darf den Antrag auf Pflegehilfsmittel bei der Knappschaft stellen?
Sowohl die pflegebedürftige Person als auch pflegende Angehörige dürfen den Antrag stellen, sofern die Pflege zu Hause erfolgt und ein Pflegegrad anerkannt ist.
Was passiert, wenn ich die 42-Euro-Pauschale in einem Monat nicht nutze?
Die Pauschale gilt nur für den jeweiligen Monat. Nicht genutzte Beträge können nicht übertragen oder angespart werden – daher lohnt sich die regelmäßige Bestellung.