
Die Pflegekasse der IKK ist die zuständige Stelle für alle Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie unterstützt Pflegebedürftige mit Geld- und Sachleistungen, übernimmt Kosten für Pflegehilfsmittel, häusliche Pflege und Entlastungsangebote. Leistungen können mit anerkanntem Pflegegrad direkt über die IKK Pflegekasse beantragt werden.
Wichtige Erkenntnisse
- Die Pflegekasse der IKK ist Teil der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland.
- Sie bietet Leistungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5.
- Zu den wichtigsten Leistungen zählen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege und Entlastungsangebote.
- Nach §40 SGB XI übernimmt die IKK Pflegekasse auch Pflegehilfsmittel bis zu 42 € monatlich.
- Der Antrag kann schriftlich, online oder über Vertragspartner wie box4pflege.de gestellt werden.
- Über die IKK-Pflegekasse erfolgt die Entscheidung (Genehmigung) über einen Antrag in der Regel spätestens innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags.
- Regionale Varianten wie IKK classic oder IKK Südwest bieten dieselben gesetzlichen Pflegeleistungen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Pflegekasse der IKK? (Definition & Aufgaben)
Die Pflegekasse der IKK (Innungskrankenkasse) ist die zuständige Einrichtung für alle Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie unterstützt Menschen mit Pflegebedarf, sorgt für finanzielle Entlastung und gewährleistet, dass notwendige Pflegeleistungen rechtzeitig und zuverlässig erbracht werden.
Die IKK Pflegekasse arbeitet eng mit den Krankenkassen der IKK zusammen. Wer Mitglied einer IKK ist, ist automatisch auch bei der IKK Pflegekasse pflegeversichert.
Hauptaufgaben der IKK Pflegekasse:
- Bewilligung von Pflegeleistungen nach anerkanntem Pflegegrad.
- Auszahlung von Pflegegeld und Organisation von Pflegesachleistungen.
- Genehmigung und Finanzierung von Pflegehilfsmitteln (§40 SGB XI).
- Beratung zu Pflegegraden, Entlastungsbeträgen und häuslicher Pflege.
- Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst (MD) zur Pflegegradbegutachtung.
Die IKK Pflegekasse ist bundesweit vertreten und bietet ihre Leistungen regional über verschiedene Träger an – z. B. IKK classic, IKK Südwest, IKK Brandenburg und Berlin oder IKK gesund plus.
Leistungen der Pflegekasse IKK – Ein Überblick

Die Pflegekasse der IKK bietet eine Reihe gesetzlich verankerter Leistungen für Pflegebedürftige, die je nach Pflegegrad (1–5) beansprucht werden können. Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wurden viele Leistungsbeträge um 4,5 % angepasst.
Zu den wesentlichen Leistungen gehören:
- Pflegegeld: Geldleistung für private Pflege durch Angehörige.
- Pflegesachleistungen: Kostenübernahme professioneller ambulanten Pflegedienste.
- Kombinationsleistung: Teilweiser Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung.
- Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege: Unterstützung bei vorübergehender Pflege bzw. Ersatzpflege.
- Entlastungsbetrag: Haushalts- und Betreuungsleistungen mit monatlich 131 Euro (ab 2025).
- Pflegehilfsmittel: Übernahme von Verbrauchsartikeln und technischen Hilfsmitteln gemäß § 40 SGB XI (bis 42 €/Monat für Verbrauchsartikel).
| Leistung | Beschreibung | Maximalbetrag / Hinweis 2025 |
|---|---|---|
| Pflegegeld (§ 37 SGB XI) | Zahlung bei häuslicher Versorgung durch Angehörige | Pflegegrad 2: 347 €, Grad 3: 599 €, Grad 4: 800 €, Grad 5: 990 € |
| Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) | Finanzierung ambulanter Pflegedienste | Pflegegrad 2: 796 €, Grad 3: 1.497 €, Grad 4: 1.859 €, Grad 5: 2.299 € |
| Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | Für Alltagsunterstützung und Betreuung | 131 €/Monat für Pflegegrade 1–5 |
| Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI) | Verbrauchs- & technische Hilfsmittel zur Erleichterung | Verbrauchsartikel: bis 42 €/Monat |
Pflegehilfsmittel über die IKK beantragen

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) haben gemäß § 40 SGB XI Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, wenn diese zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung von Beschwerden oder zur Förderung einer selbständigeren Lebensführung dienen – sofern sie nicht bereits durch andere Leistungsträger übernommen werden.
Man unterscheidet dabei:
- Verbrauchsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen)
- Technische Hilfsmittel (z. B. Pflegebett, Notrufsysteme)
Technische Hilfsmittel sind in geeigneten Fällen vorrangig leihweise bereitzustellen.
Ab dem 1. Januar 2025 dürfen die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel monatlich bis zu 42 € betragen.
So beantragen Sie Pflegehilfsmittel (bei einer IKK oder vergleichbarer Pflegekasse)
- Pflegegrad nachweisen: Vorlage des aktuellen Bescheids über den Pflegegrad.
- Antrag stellen: Je nach Kasse – schriftlich, per E-Mail oder in manchen Fällen über Vertragspartner – Antrag bei der zuständigen Pflegekasse einreichen.
- Bedarf begründen: Kurz darlegen, wofür das Hilfsmittel benötigt wird und in welchem Umfang.
- Prüfung durch die Pflegekasse: Die Pflegekasse prüft die Notwendigkeit; ggf. mit Einbezug einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes.
- Entscheidung & Mitteilung: Die Pflegekasse informiert schriftlich über Genehmigung oder Ablehnung (ggf. mit Bedingungen).
- Lieferung / Inbetriebnahme: Bei Genehmigung erfolgt die Lieferung bzw. Leihüberlassung des Hilfsmittels (je nach Vertrag und Regelung).
Fristen, Kosten & Besonderheiten
- Für Anträge auf Pflegeleistungen (z. B. Feststellung eines Pflegegrades) gilt eine gesetzliche Frist von spätestens 25 Arbeitstagen (§ 18c SGB XI) für die Entscheidung.
- Wird diese Frist schuldhaft überschritten, kann eine Entschädigung (z. B. 70 € pro Woche) fällig werden.
- Für technische Hilfsmittel gelten oft Zuzahlungsregelungen: z. B. 10 % der Kosten, maximal 25 € je Hilfsmittel (dies hängt von der jeweiligen IKK bzw. deren Satzung ab).
- Werden Verbrauchsmittel nicht vollständig innerhalb eines Monats genutzt, verfällt der Betrag – eine nachträgliche Auszahlung ist nicht möglich.
- Entscheiden sich Versicherte für Hilfsmittel über das notwendige Maß hinaus, müssen sie die Mehrkosten selbst tragen.
Anspruch auf Pflegehilfsmittel – Wer wird unterstützt?
Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI stehen allen Personen zu, die einen anerkannten Pflegegrad (1–5) besitzen und zu Hause oder in einer häuslichen Umgebung gepflegt werden. Die IKK Pflegekasse übernimmt die Kosten, wenn das Pflegehilfsmittel notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.
Die Hilfsmittel sollen die Pflege erleichtern, die Selbstständigkeit fördern oder die Hygiene sicherstellen. Anspruch besteht unabhängig vom Einkommen oder Vermögen der pflegebedürftigen Person.
Voraussetzungen für den Anspruch:
- Anerkannter Pflegegrad (1 – 5) durch den Medizinischen Dienst (MD).
- Pflege erfolgt zu Hause, nicht stationär in einem Heim.
- Pflegehilfsmittel dient zur Erleichterung der Pflege oder Hygiene.
- Antragstellung bei der IKK Pflegekasse.
- Kein Anspruch über die Krankenkasse nach § 33 SGB V (medizinische Hilfsmittel).
Leistungsumfang:
- Verbrauchsartikel bis zu 42 € monatlich (Pflegehilfsmittelpauschale 2025).
- Technische Hilfsmittel leihweise oder mit geringer Eigenbeteiligung.
- Kostenübernahme unabhängig von Einkommen oder Familienstand.
box4pflege.de – Unterstützung für IKK-Versicherte
Über box4pflege.de können IKK-Versicherte ihre Pflegehilfsmittel bequem online beantragen. Der Anbieter übernimmt die komplette Kommunikation mit der Pflegekasse, prüft die Anspruchsberechtigung und sorgt für die monatliche Lieferung der Pflegehilfsmittel – ohne zusätzlichen Aufwand oder Kosten für die Pflegebedürftigen.
Häufige Ablehnungsgründe:
1. Antrag bei der Krankenkasse statt bei der Pflegekasse gestellt.
2. Fehlender Pflegegradnachweis.
3. Doppelte Leistungsbeantragung (z. B. über § 33 SGB V).
4. Fehlende Begründung der Notwendigkeit.
Ein korrekter Antrag über einen autorisierten Anbieter wie box4pflege.de sorgt für eine schnelle Genehmigung und eine sichere, monatliche Belieferung durch die IKK Pflegekasse.
Genehmigung und Lieferung – Ablauf bei der IKK-Pflegekasse
Nach Eingang des Antrags prüft die IKK-Pflegekasse, ob die Voraussetzungen für Pflegehilfsmittel gemäß § 40 SGB XI erfüllt sind. Dabei werden insbesondere der Pflegegrad, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit der beantragten Hilfsmittel bewertet.
In Fällen mit technischen Pflegehilfsmitteln oder besonderen Sachverhalten kann die IKK den Medizinischen Dienst (MD) bzw. eine Pflegefachkraft hinzuziehen, um eine fachliche Begutachtung vorzunehmen.
Für standardmäßige Verbrauchsartikel (sofern sie im anerkannten Hilfsmittelverzeichnis liegen und keine Besonderheiten vorliegen) erfolgt die Genehmigung meist ohne aufwändige zusätzliche Prüfung.
Ablauf von Genehmigung und Lieferung
| Schritt | Beschreibung |
|---|---|
| Antragseingang | Der Antrag wird bei der IKK eingereicht — postalisch, elektronisch oder über zugelassene Partner. |
| Prüfung | Die Pflegekasse prüft Pflegegrad, medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit. Bei Bedarf wird der Medizinische Dienst oder eine Pflegefachkraft hinzugezogen. |
| Entscheidung / Genehmigung | Wird der Antrag als förmlich geeigneter Antrag eingereicht (z. B. mit pflegefachlicher Empfehlung), hat die Pflegekasse innerhalb von 3 Wochen zu entscheiden. Wird eine externe Begutachtung erforderlich, kann diese Frist auf 5 Wochen verlängert werden. (siehe § 40 Abs. 6 SGB XI) |
| Mitteilung | Der Versicherte erhält schriftlich die Entscheidung (Genehmigung oder Ablehnung). Bei Ablehnung sind Gründe anzugeben. Gemäß § 18c SGB XI muss die Pflegekasse zudem die Entscheidung über empfohlene Hilfsmittel “unverzüglich” übersenden. |
| Belieferung / Inbetriebnahme | Nach Genehmigung werden die Pflegehilfsmittel über Leistungserbringer oder Vertragspartner direkt an die Pflegeadresse geliefert oder – bei technischen Hilfsmitteln – leihweise überlassen bzw. aufgebaut und ggf. angepasst. |
Rechtliche Hinweise / Fristen & Konsequenzen
- Bei regulären Anträgen gilt (gemäß § 18c SGB XI) eine Frist von 25 Arbeitstagen für die Entscheidung, sofern keine verkürzte Frist greift.
- Wird die Frist schuldhaft überschritten, kann die Pflegekasse für jede begonnene Woche der Verzögerung 70 € an Entschädigung zahlen. (§ 18c Abs. 5 SGB XI).
- Die Frist beginnt mit dem Eingang des förmlichen Leistungsantrags (§ 33 SGB XI) und kann unterbrochen werden, wenn die Pflegekasse fehlende Unterlagen nachfordert. (§ 18c Abs. 6).
- Bei einem Krankenhausaufenthalt oder unmittelbar anschließendem Pflegebedarf können verkürzte Fristen gelten (z. B. bei nahtlosem Übergang).
- Die Begutachtungsrichtlinien sehen vor, dass im Rahmen der Begutachtung auch die Angemessenheit der Versorgung mit Hilfsmitteln geprüft wird.
Pflegehilfsmittelpauschale 2025 bei der IKK
Seit dem 1. Januar 2025 gilt bundesweit eine Pflegehilfsmittelpauschale von 42 Euro pro Monat gemäß § 40 SGB XI. Diese Pauschale deckt alle zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel, die regelmäßig in der häuslichen Pflege benötigt werden – etwa Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder Schutzschürzen.
Die IKK Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig, wenn ein anerkannter Pflegegrad (1–5) vorliegt und die Pflege zu Hause stattfindet. Versicherte müssen dafür keinen Eigenanteil leisten. Der Antrag wird einmal gestellt, anschließend erfolgt die regelmäßige Belieferung automatisch über Vertragspartner oder spezialisierte Anbieter.
box4pflege.de – Ihr Partner für Pflegehilfsmittel über die IKK:
Box4pflege.de unterstützt IKK-Versicherte bei der einfachen Beantragung und monatlichen Belieferung aller Pflegehilfsmittel im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale. Nach einer kurzen Online-Anmeldung übernimmt box4pflege.de den Antrag, die Abrechnung mit der IKK Pflegekasse und die pünktliche Lieferung direkt nach Hause – ganz ohne Bürokratie.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Anspruch gilt für Pflegegrade 1–5.
- Monatliche Erstattung bis zu 42 Euro.
- Keine Eigenbeteiligung erforderlich.
- Lieferung automatisch über die Pflegekasse oder Anbieter wie box4pflege.de.
box4pflege.de – Pflegehilfsmittel einfach über die IKK erhalten
Die Beantragung und regelmäßige Lieferung von Pflegehilfsmitteln kann über Anbieter wie box4pflege.de besonders einfach erfolgen – speziell für Versicherte der IKK Pflegekasse. box4pflege.de ist auf Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI spezialisiert und arbeitet direkt mit den Pflegekassen zusammen. Nach einer kurzen Online-Anmeldung übernimmt das Team alle weiteren Schritte:
- Prüfung der Anspruchsberechtigung (Pflegegradnachweis).
- Antragstellung bei der IKK Pflegekasse.
- Abrechnung und Genehmigung gemäß Pflegehilfsmittelpauschale.
- Regelmäßige, kostenfreie Lieferung der Pflegehilfsmittel direkt nach Hause.
Für Pflegebedürftige und Angehörige entfällt dadurch jeglicher Verwaltungsaufwand. Die Produkte – etwa Bettschutzeinlagen, Handschuhe oder Desinfektionsmittel – werden automatisch im Rahmen der 42-Euro-Pauschale geliefert.
Diese einfache Lösung stellt sicher, dass Pflegebedürftige dauerhaft mit allen wichtigen Pflegehilfsmitteln versorgt sind – sicher, bequem und zuverlässig.
Fazit
Die Pflegekasse der IKK spielt eine zentrale Rolle in der Unterstützung pflegebedürftiger Menschen. Sie sorgt dafür, dass Pflegeleistungen – von Pflegegeld über Pflegesachleistungen bis hin zu Pflegehilfsmitteln – zuverlässig und unbürokratisch bereitgestellt werden. Durch die gesetzlich festgelegte Pflegehilfsmittelpauschale von 42 Euro monatlich (Stand 2025) wird die häusliche Pflege deutlich erleichtert.
Pflegebedürftige können diese Leistungen einfach beantragen und erhalten die wichtigsten Verbrauchsartikel regelmäßig über die IKK. Anbieter wie box4pflege.de übernehmen dabei alle notwendigen Schritte – von der Antragstellung bis zur kostenfreien Lieferung – damit Pflege und Alltag reibungslos funktionieren.
Diese Kombination aus gesetzlicher Absicherung und praktischer Unterstützung stärkt die Pflege zu Hause und entlastet Familien spürbar.
Häufige Fragen (FAQs)
Was ist die Pflegekasse der IKK?
Die Pflegekasse der IKK ist Teil der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie bearbeitet Ansprüche von Pflegebedürftigen – z. B. für Pflegegeld, Pflegehilfsmittel oder Betreuungsleistungen.
Welche Leistungen bietet die IKK-Pflegekasse?
Sie übernimmt u. a. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel gemäß § 40 SGB XI.
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel bei der IKK?
Man kann den Antrag schriftlich, online oder – falls von der jeweiligen IKK ermöglicht – über Kooperationspartner stellen. Ein aktueller Pflegegradnachweis muss beigelegt werden.
Wie hoch ist die Pflegehilfsmittelpauschale 2025 bei der IKK?
Ab 2025 beträgt der Höchstbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 42 € pro Monat.
Wer hat Anspruch auf Leistungen der IKK-Pflegekasse?
Pflegeversicherte mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5), die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden, können Leistungen beantragen.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?
Für Anträge nach § 33 SGB XI muss die Pflegekasse die Entscheidung spätestens innerhalb von 25 Arbeitstagen schriftlich mitteilen. (§ 18c SGB XI)
Werden technische Pflegehilfsmittel übernommen?
Ja. Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Haltegriffe etc. können übernommen werden. Dafür kann eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Kosten, maximal 25 €, anfallen.
Muss ich Pflegehilfsmittel selbst bezahlen?
Bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln bis zum Höchstbetrag von 42 € pro Monat ist keine Zuzahlung erforderlich. Für darüber hinausgehende Leistungen oder bei technischen Hilfsmitteln (je nach Kosten) können Zuzahlungen oder Eigenanteile anfallen.
Gibt es Unterschiede zwischen IKK classic, Südwest oder gesund plus?
Grundsätzlich gelten für alle IKK-Kassen dieselben gesetzlichen Leistungen gemäß SGB XI. Unterschiede können in den Verwaltungsabläufen, Vertragspartnern oder Serviceangeboten bestehen.
Wie hilft ein Anbieter wie box4pflege.de bei der IKK-Pflegekasse?
Solche Anbieter könnenAntrag, Abrechnung und Lieferung in Kooperation mit der Pflegekasse übernehmen. Es ist jedoch wichtig, dass eine individuelle Bedarfsermittlung und korrekte Antragsstellung erfolgt – und dass der Anbieter vertraglich mit der jeweiligen Pflegekasse zusammenarbeitet.