IKK Pflegehilfsmittel – Antrag, Kosten & Leistungen

IKK Pflegehilfsmittel beantragen – Pflegekraft überreicht Pflegebox an Seniorin, einfache Antragstellung über IKK.

Die IKK Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro monatlich nach § 40 SGB XI. Dazu zählen Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Mundschutz. Anspruch besteht ab Pflegegrad 1, die Kosten werden vollständig von der IKK übernommen – ohne Eigenanteil.

Wichtige Erkenntnisse

  • Die IKK Pflegekasse übernimmt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 € pro Monat (§ 40 SGB XI).
  • Anspruch gilt ab Pflegegrad 1 und kann direkt oder über einen Anbieter beantragt werden.
  • Keine Eigenkosten: Die IKK trägt die gesamten monatlichen Aufwendungen.
  • Erstattet werden z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Mundschutz.
  • Antragstellung ist telefonisch, schriftlich oder online möglich.
  • Nach der Genehmigung erfolgt die monatliche Lieferung automatisch – ohne Neuantrag.
  • Anbieter wie box4pflege.de übernehmen die komplette Abwicklung und Lieferung der Pflegehilfsmittel.

IKK Pflegekasse – Anspruch auf Pflegehilfsmittel

DDie IKK Pflegekasse ist Teil der gesetzlichen Pflegeversicherung und übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 SGB XI. Anspruch darauf haben alle Versicherten, die mindestens Pflegegrad 1 besitzen und zu Hause oder in einer häuslichen Pflegegemeinschaft versorgt werden.

Ziel dieser Leistung ist es, den Pflegealltag zu erleichtern, die Hygiene zu verbessern und Angehörige oder Pflegekräfte zu entlasten. Zu den anerkannten Pflegehilfsmitteln zählen Produkte, die regelmäßig verwendet werden, um den Pflegeprozess sicherer und hygienischer zu gestalten.

Voraussetzungen für den Anspruch:

  • Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5.
  • Pflege findet im häuslichen Umfeld statt (keine stationäre Einrichtung).
  • Die Hilfsmittel dienen der Erleichterung der Pflege oder der Linderung von Beschwerden.
  • Der Antrag wird bei der IKK Pflegekasse gestellt (telefonisch, online oder schriftlich).

Die gesetzliche Grundlage – § 40 Absatz 2 SGB XI – regelt klar, dass die Pflegekassen die Kosten für Pflegehilfsmittel übernehmen, wenn sie zur Sicherstellung der häuslichen Pflege erforderlich sind. Die IKK handhabt diesen Anspruch bundesweit einheitlich und erstattet monatlich bis zu 42 €.

Die IKK übernimmt die Kosten nur für Produkte, die auf der offiziellen Pflegehilfsmittelliste der gesetzlichen Pflegeversicherung stehen. Diese Liste wird regelmäßig vom GKV-Spitzenverband aktualisiert.

Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die IKK? (Liste 2025)

Die IKK Pflegekasse erstattet alle Pflegehilfsmittel, die laut § 40 SGB XI und der offiziellen Pflegehilfsmittelliste des GKV-Spitzenverbands als „zum Verbrauch bestimmt“ gelten. Diese Produkte werden regelmäßig im Pflegealltag benötigt, um Hygiene, Schutz und Sicherheit zu gewährleisten.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Übersicht 2025

Übersicht der IKK Pflegehilfsmittel – Handschuhe, Desinfektion, Einlagen, Schürzen, Masken und Fingerlinge.
Pflegehilfsmittel Beschreibung Typische Nutzung
Einmalhandschuhe Schutz bei Körperpflege, Wundversorgung oder Medikamentengabe Mehrmals täglich
Bettschutzeinlagen (Einmal oder Mehrfach) Schützen Matratze und Bett vor Feuchtigkeit und Verschmutzung Besonders bei Inkontinenz
Händedesinfektionsmittel Zur Desinfektion vor und nach Pflegehandlungen Für Pflegeperson und Pflegebedürftige
Flächendesinfektionsmittel Reinigung von Pflegeutensilien und Kontaktflächen Für Bad, Pflegebett, Rollstuhl etc.
Schutzschürzen Schutz der Kleidung bei Pflege oder Ernährung Bei regelmäßigem Körperkontakt
Mund- und Nasenschutz (OP-Masken/FFP2) Infektionsschutz bei engem Pflegekontakt Besonders in der Erkältungssaison
Fingerlinge / Einmalservietten Für gezielte Hygienetätigkeiten, Wundpflege Je nach Pflegebedarf

Diese Produkte können monatlich kombiniert werden, solange die Gesamtsumme 42 € nicht überschreitet. Die IKK übernimmt die Kosten vollständig – unabhängig davon, welche Artikel gewählt werden.

Die Produktliste wird regelmäßig vom GKV-Spitzenverband geprüft und kann sich leicht ändern. Maßgeblich ist die aktuelle Liste nach § 40 SGB XI (Stand 2025).

Pflegehilfsmittelpauschale – 42 € monatlich laut § 40 SGB XI

Die IKK Pflegekasse erstattet monatlich bis zu 42 Euro für sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese Pauschale wurde 2025 im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) angepasst und gilt bundesweit für alle Pflegekassen gleichermaßen.

Gesetzliche Grundlage

Gemäß § 40 Absatz 2 SGB XI übernehmen Pflegekassen die Kosten für Pflegehilfsmittel, wenn sie zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung von Beschwerden oder zur selbstständigeren Lebensführung beitragen.

Das bedeutet:

  • Anspruch ab Pflegegrad 1.
  • Die Kosten werden vollständig von der IKK getragen.
  • Es ist kein Eigenanteil zu leisten.
  • Die Pauschale gilt zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
  • Die Produkte dürfen monatlich flexibel gewählt werden.

Wichtig zu wissen

Die Pauschale deckt ausschließlich zum Verbrauch bestimmte Artikel ab (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen). Für technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollstühle gelten separate Anträge über die Krankenkasse.

Wird der monatliche Betrag von 42 € nicht vollständig ausgeschöpft, verfällt der Restbetrag. Eine Übertragung auf Folgemonate ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Pflegehilfsmittel bei der IKK beantragen – So geht’s

Infografik: Antrag auf IKK Pflegehilfsmittel stellen – Genehmigung durch IKK und Pflegebox erhalten.

Der Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei der IKK Pflegekasse ist einfach und kann sowohl direkt bei der Kasse als auch über einen zugelassenen Anbieter gestellt werden. Die Genehmigung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen und gilt dauerhaft, solange die häusliche Pflege besteht.

Antrag direkt bei der IKK stellen

  1. Formular anfordern: Das Antragsformular ist telefonisch, schriftlich oder über die Website der jeweiligen IKK erhältlich (z. B. IKK classic, IKK gesund plus, IKK Südwest).
  2. Pflegegrad nachweisen: Eine Kopie des Pflegegrad-Bescheids ist erforderlich.
  3. Bedarf angeben: Einfach ankreuzen, dass Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege benötigt werden.
  4. Formular einreichen: Per Post, E-Mail oder Upload auf dem IKK-Kundenportal.
  5. Genehmigung abwarten: Nach Eingang des Antrags erfolgt die Entscheidung meist innerhalb von 1–3 Wochen.

Nach Genehmigung können Pflegehilfsmittel selbst gekauft und per Rechnung erstattet werden – oder die Belieferung wird automatisch über einen Vertragspartner organisiert.

Antrag über einen zugelassenen Anbieter

Pflegebedürftige können den Antrag auch über einen anerkannten Pflegehilfsmittel-Versorger stellen. Der Anbieter übernimmt die gesamte Kommunikation mit der IKK, einschließlich Antrag, Genehmigung und monatlicher Lieferung.

Vorteile:

  • Kein Papierkram oder Nachreichen von Unterlagen
  • Monatliche Lieferung im Wert von 42 € automatisch nach Hause
  • Jederzeit anpassbare Produktzusammenstellung
  • Keine Vorabzahlung notwendig
Die Genehmigung bleibt gültig, solange die häusliche Pflegesituation besteht. Änderungen – z. B. neuer Pflegegrad oder Umzug – sollten der IKK mitgeteilt werden.

Beispiel für eine monatliche Pflegebox über die IKK

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad (1–5) können die Pflegehilfsmittel-Pauschale der IKK in Höhe von 42 € monatlich optimal nutzen, um ihren Hygienebedarf zu decken. Die folgende Beispiel-Zusammenstellung zeigt, wie eine typische Monatslieferung aussehen kann:

Beispielhafte Pflegebox (Warenwert: 42 €)

Produkt Menge Zweck
Einmalhandschuhe 200 Stück Schutz bei jeder Pflegehandlung
Bettschutzeinlagen (Einmal) 30 Stück Schutz vor Nässe und Verunreinigung
Händedesinfektion 2 × 500 ml Hygiene für Pflegeperson und Pflegebedürftige
Flächendesinfektion 1 Liter Reinigung von Pflegeflächen
Mundschutz (OP-Masken) 50 Stück Infektionsschutz bei engem Kontakt
Schutzschürzen 10 Stück Saubere Kleidung während der Pflege

Diese Zusammenstellung bleibt innerhalb der monatlichen 42 €-Pauschale der IKK und deckt den typischen Bedarf in der häuslichen Pflege. Je nach Pflegesituation, Inkontinenzgrad oder Pflegehäufigkeit kann die Auswahl individuell angepasst werden.

Tipp: Die Pflegebox kann monatlich angepasst werden – z. B. mehr Desinfektion im Winter oder mehr Einlagen bei höherem Pflegeaufwand.

💡 Tipp:

Die Pflegebox kann monatlich angepasst werden – z. B. mehr Desinfektion im Winter oder mehr Einlagen bei höherem Pflegeaufwand.

Pflegehilfsmittel einfach über box4pflege.de erhalten

Wer seine Pflegehilfsmittel über die IKK bezieht, kann den gesamten Prozess bequem digital abwickeln – ohne Formulare oder aufwendige Nachweise.

Über box4pflege.de lässt sich der Antrag für die monatlichen Pflegehilfsmittel in wenigen Minuten online stellen.

Das Team übernimmt:

  1. Antragstellung bei der IKK Pflegekasse.
  2. Prüfung und Genehmigung durch die Kasse.
  3. Regelmäßige Lieferung der Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € direkt nach Hause.

Die Pflegebox wird individuell nach Bedarf zusammengestellt – z. B. mit Handschuhen, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmitteln oder Schutzschürzen. Änderungen sind jederzeit möglich, sodass die Produkte immer zur aktuellen Pflegesituation passen.

Der Service erfolgt auf Grundlage von § 40 SGB XI. Die Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen, solange ein Pflegegrad besteht und häusliche Pflege erfolgt.

Fazit – Pflegehilfsmittel über die IKK einfach nutzen

Pflegehilfsmittel sind ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Versorgung. Die IKK Pflegekasse unterstützt Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 mit einer monatlichen Pauschale von 42 €, um Hygiene, Sicherheit und Pflegekomfort zu gewährleisten. Dazu zählen Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und weitere Verbrauchsprodukte, die den Pflegealltag spürbar erleichtern.

Anstatt Anträge selbst auszufüllen oder regelmäßig Produkte zu bestellen, kann der gesamte Ablauf über box4pflege.de erfolgen. Der Anbieter übernimmt die Antragstellung bei der IKK, sorgt für die Genehmigung und liefert die Pflegehilfsmittel jeden Monat direkt nach Hause – individuell zusammengestellt und vollständig von der Pflegekasse übernommen.

Die Leistungsbeträge und Anspruchsbedingungen für Pflegehilfsmittel sind gesetzlich im § 40 SGB XI geregelt und gelten bundesweit einheitlich (Stand 2025).

Häufige Fragen (FAQ) – IKK Pflegehilfsmittel 2025

Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die IKK?

Die IKK übernimmt alle Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gemäß § 40 SGB XI bis zu 42 € monatlich. Dazu zählen Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen, Masken und Fingerlinge.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel bei der IKK?

Anspruch haben alle Versicherten ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt werden. Bewohner stationärer Einrichtungen erhalten Pflegehilfsmittel über die Einrichtung, nicht über die IKK.

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel bei der IKK?

Der Antrag kann telefonisch, schriftlich oder online gestellt werden – direkt bei der IKK Pflegekasse oder über einen Anbieter wie box4pflege.de, der die komplette Abwicklung übernimmt.

Muss ich die Pflegehilfsmittel selbst bezahlen?

Nein. Die IKK übernimmt die Kosten vollständig bis zu 42 € monatlich. Ein Eigenanteil ist nicht vorgesehen, solange ein gültiger Pflegegrad besteht.

Wie lange ist die Genehmigung der IKK gültig?

Die Genehmigung gilt dauerhaft, solange die häusliche Pflege besteht. Änderungen wie Umzug oder Pflegegradwechsel müssen der IKK gemeldet werden.

Kann ich die Produkte in meiner Pflegebox ändern?

Ja, die Zusammenstellung kann jederzeit angepasst werden – etwa mehr Desinfektionsmittel im Winter oder zusätzliche Einlagen bei höherem Bedarf.

Wie schnell erfolgt die Lieferung nach Genehmigung?

Nach der Genehmigung durch die IKK erfolgt die erste Lieferung in der Regel innerhalb von 5–10 Werktagen. Anschließend wird die Box monatlich automatisch versendet.