Hilfsmittel Pflegekasse: Welche Unterstützung gibt es für Pflegebedürftige?

Die häusliche Pflege stellt viele Familien vor große Herausforderungen. Pflegebedürftige benötigen oft spezielle Hilfsmittel, um ihren Alltag sicher und würdevoll zu gestalten. Die Pflegekasse übernimmt viele dieser Hilfsmittel, um sowohl den Pflegebedürftigen als auch den pflegenden Angehörigen den Alltag zu erleichtern. Doch welche Hilfsmittel zahlt die Pflegekasse, wie läuft der Antragsprozess ab, und worauf sollte man achten?

In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles über die Pflegehilfsmittelpauschale, technische Pflegehilfsmittel, die Kostenübernahme und den Antrag bei der Pflegekasse.


1. Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel: Verbrauchsprodukte vs. Technische Hilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind spezielle Produkte, die darauf ausgerichtet sind, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu verbessern. Sie helfen dabei, Komplikationen zu vermeiden, die Mobilität zu fördern und hygienische Standards einzuhalten.

Dabei unterscheidet man zwei Hauptkategorien:


Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Diese Produkte sind Einwegartikel, die regelmäßig im Pflegealltag verbraucht werden und über die Pflegehilfsmittelpauschale bis zu 42 € monatlich von der Pflegekasse erstattet werden.

🔹 Typische Verbrauchsprodukte, die von der Pflegekasse übernommen werden

EinmalhandschuheSchutz vor Keimen & Infektionen

  • Unverzichtbar für die hygienische Pflege zu Hause
  • Verhindert den direkten Hautkontakt mit Körperflüssigkeiten
  • Erhältlich in verschiedenen Materialien (z. B. Latex, Nitril oder Vinyl)

Desinfektionsmittel für Hände & FlächenEffektive Keimbekämpfung

  • Schützt vor der Übertragung von Bakterien und Viren
  • Händedesinfektion sorgt für hygienisch saubere Hände
  • Flächendesinfektion hält Oberflächen keimfrei (z. B. Türklinken, Pflegebetten)

BettschutzeinlagenSchutz vor Feuchtigkeit & Verunreinigungen

  • Sorgt für ein trockenes und hygienisches Bett
  • Besonders wichtig bei Inkontinenz oder erhöhtem Pflegebedarf
  • Einweg- oder wiederverwendbare Varianten erhältlich

SchutzschürzenFür hygienisches & sicheres Arbeiten

  • Schützt die Kleidung vor Verschmutzungen und Keimen
  • Ideal für pflegende Angehörige und Pflegekräfte
  • Einmal- oder Mehrwegvarianten je nach Bedarf

Mund-Nasen-Schutz (MNS)Infektionsprävention für Pflegebedürftige & Angehörige

  • Reduziert das Risiko der Tröpfcheninfektion
  • Besonders wichtig bei Erkältungen oder in Erkältungszeiten
  • FFP2-Masken bieten zusätzlichen Schutz

Diese Pflegehilfsmittel sind über die Pflegehilfsmittelpauschale von 42 € pro Monat erstattungsfähig. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 können sie unkompliziert bei der Pflegekasse beantragen.

💡 Gut zu wissen: Diese Hilfsmittel können über zertifizierte Anbieter wie Box4pflege.de monatlich ohne zusätzliche Kosten nach Hause geliefert werden!


Technische Pflegehilfsmittel – Mehr Sicherheit & Selbstständigkeit

Im Gegensatz zu Einweg-Pflegehilfsmitteln sind technische Pflegehilfsmittel langlebige Geräte, die den Alltag von Pflegebedürftigen erleichtern. Sie dienen der Mobilität, Hygiene und Sicherheit und unterstützen sowohl Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige.

🔹 Beispiele für technische Pflegehilfsmittel:

Pflegebetten mit HöhenverstellungMehr Komfort & Sicherheit

  • Erleichtert das Aufstehen & Hinlegen durch elektrische Höhenverstellung
  • Unterstützt pflegende Angehörige beim rückenschonenden Arbeiten
  • Oft mit verstellbaren Seitengittern als Schutz vor Stürzen

Rollstühle & GehhilfenFördern die Mobilität

  • Rollstühle ermöglichen Bewegung im Innen- & Außenbereich
  • Gehhilfen (z. B. Rollatoren) geben Stabilität und reduzieren Sturzrisiken
  • Manche Modelle sind klappbar und leicht transportierbar

PatientenlifterErleichtert den sicheren Transfer

  • Hilft beim Heben und Umsetzen vom Bett in den Rollstuhl
  • Reduziert die körperliche Belastung für Pflegepersonen
  • Erhältlich als mobile oder stationäre Variante

NotrufsystemeSchnelle Hilfe im Notfall

  • Notrufknöpfe oder Sensoren alarmieren Angehörige oder Pflegedienste
  • Besonders wichtig für alleinlebende oder sturzgefährdete Personen
  • Moderne Systeme funktionieren per Funk oder App-Anbindung

Dusch- & ToilettenhilfenMehr Selbstständigkeit im Bad

  • Duschhocker & Haltegriffe sorgen für Sicherheit beim Waschen
  • Toilettensitzerhöhungen erleichtern das Hinsetzen & Aufstehen
  • Besonders sinnvoll für Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit

⚠️ Wichtiger Hinweis:

Technische Pflegehilfsmittel müssen gesondert bei der Pflegekasse beantragt werden. In vielen Fällen stellt die Pflegekasse diese Hilfsmittel als Leihgabe zur Verfügung, anstatt sie zu kaufen.

2. Kostenübernahme durch die Pflegekasse – Wer hat Anspruch?

Pflegehilfsmittel sind für viele Pflegebedürftige eine wichtige Unterstützung im Alltag. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Hilfsmittel gemäß § 40 SGB XI, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

✅ Voraussetzungen für die Kostenübernahme:

Damit die Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel trägt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1️⃣ Mindestens Pflegegrad 1

  • Der Pflegebedürftige muss einen anerkannten Pflegegrad (1-5) haben.
  • Der Antrag auf einen Pflegegrad kann bei der Pflegekasse gestellt werden.

2️⃣ Häusliche Pflege oder Wohngemeinschaft

  • Die Pflege muss zu Hause, in einer betreuten Wohngruppe oder bei Angehörigen stattfinden.
  • Bewohner von Pflegeheimen haben keinen Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale.

3️⃣ Pflegehilfsmittel dienen der Erleichterung der Pflege

  • Sie müssen entweder die Pflege erleichtern,
  • die Lebensqualität des Pflegebedürftigen verbessern oder
  • die Selbstständigkeit erhalten oder fördern.

💡Die Kostenübernahme erfolgt entweder als monatliche Pflegehilfsmittelpauschale von 42 € (für Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel) oder über eine individuelle Antragstellung (bei technischen Hilfsmitteln wie Pflegebetten oder Notrufsystemen).

Ihre persönliche Pflegebox

Wählen Sie Ihre Pflegebox

3. Pflegehilfsmittel beantragen: So geht’s!

Pflegehilfsmittel beantragen: Schritt für Schritt

Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln ist unkompliziert und kann schnell erledigt werden. Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen können den Antrag direkt bei der Pflegekasse stellen oder sich von spezialisierten Anbietern unterstützen lassen.


📝 Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung

1️⃣ Antrag ausfüllen – Wo bekomme ich das Formular?

  • Das offizielle Antragsformular für Pflegehilfsmittel gibt es bei der Pflegekasse oder als Download online.
  • Anbieter wie Box4pflege.de bieten bereits vorausgefüllte Anträge, die nur noch unterschrieben werden müssen.
  • Alternativ kann ein formloser Antrag gestellt werden, in dem die benötigten Pflegehilfsmittel aufgelistet sind.

2️⃣ Pflegegrad nachweisen – Wer hat Anspruch?

  • Um die Pflegehilfsmittelpauschale von 42 € pro Monat zu erhalten, muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen.
  • Die Pflegekasse prüft, ob der Pflegebedürftige zu Hause oder in einer betreuten Wohngemeinschaft lebt.
  • Falls der Pflegegrad noch nicht bewilligt ist, muss dieser zuerst beantragt werden.

3️⃣ Genehmigung abwarten – Wie lange dauert das?

  • In den meisten Fällen erfolgt die Genehmigung innerhalb von 1-3 Wochen.
  • Falls Rückfragen entstehen, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
  • Nach der Genehmigung erhalten Antragsteller eine Bestätigung von der Pflegekasse.

4️⃣ Lieferung erhalten – Was passiert nach der Bewilligung?

  • Nach der Bewilligung werden die Pflegehilfsmittel monatlich direkt nach Hause geliefert.
  • Die Kosten werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet – es fallen keine Eigenkosten an.
  • Anbieter wie Box4pflege.de kümmern sich um den gesamten Prozess und stellen sicher, dass die Hilfsmittel automatisch jeden Monat versendet werden.

💡Tipp: Spezialisierte Anbieter wie Box4pflege.de übernehmen die komplette Antragstellung und sorgen dafür, dass die Pflegehilfsmittel monatlich ohne Aufwand nach Hause geliefert werden.

👉 Weitere Informationen: Pflegehilfsmittel auf Rezept

4. Pflegehilfsmittel AOK: Spezielle Regelungen & Vorteile

Jede Pflegekasse hat eigene Vorgaben zur Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Auch die AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) bietet eine Pflegehilfsmittelpauschale von 42 € pro Monat, jedoch mit spezifischen Antragsbedingungen und Besonderheiten.


💡 Besondere Regelungen der AOK

Keine Zuzahlung für Verbrauchshilfsmittel

  • Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 erhalten die monatliche Pauschale von 42 €, ohne eine Eigenbeteiligung leisten zu müssen.
  • Die Kostenabrechnung erfolgt direkt zwischen dem Pflegehilfsmittel-Anbieter und der AOK.

Technische Pflegehilfsmittel oft als Leihgabe verfügbar

  • Pflegebetten, Patientenlifter, Rollstühle oder Notrufsysteme werden von der AOK häufig leihweise zur Verfügung gestellt, anstatt sie zu kaufen.
  • Dies spart Kosten und stellt sicher, dass stets funktionstüchtige und moderne Hilfsmittel genutzt werden können.
  • Bei Bedarf übernimmt die AOK auch Wartung & Reparatur dieser Hilfsmittel.

Antragstellung über zertifizierte Anbieter

  • Die AOK arbeitet mit zertifizierten Pflegehilfsmittel-Anbietern zusammen, die sich um die Beantragung und Lieferung kümmern.
  • Patienten können den Antrag entweder direkt bei der AOK stellen oder einen zertifizierten Anbieter (z. B. Box4pflege.de) beauftragen.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 1-3 Wochen.

💡Tipp: Spezialisierte Anbieter wie Box4pflege.de übernehmen den gesamten Antragsprozess und stellen sicher, dass die Hilfsmittel automatisch jeden Monat geliefert werden.

👉 Mehr dazu: Pflegehilfsmittel AOK

5. Was tun, wenn der Antrag auf Pflegehilfsmittel abgelehnt wird?

Nicht jeder Antrag auf Pflegehilfsmittel wird sofort genehmigt. Eine Ablehnung kann frustrierend sein, doch in vielen Fällen lässt sie sich erfolgreich anfechten. Wichtig ist, die Gründe für die Ablehnung zu verstehen und gezielt dagegen vorzugehen.


❌ Häufige Gründe für eine Ablehnung

🔸 Fehlender Nachweis über den Pflegegrad

  • Die Pflegekasse übernimmt Pflegehilfsmittel erst ab Pflegegrad 1.
  • Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, sollte dieser zuerst beantragt werden.

🔸 Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen

  • Manchmal fehlen im Antrag wichtige Dokumente (z. B. ärztliche Bescheinigungen).
  • Tipp: Alle Seiten des Antrags sorgfältig ausfüllen und Kopien aufbewahren.

🔸 Nicht erstattungsfähiges Hilfsmittel beantragt

  • Die Pflegehilfsmittelpauschale deckt nur bestimmte Verbrauchsprodukte ab (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen).
  • Technische Hilfsmittel müssen gesondert beantragt werden und werden oft nur als Leihgabe gewährt.

✅ Lösungen: So gehen Sie gegen eine Ablehnung vor

1️⃣ Widerspruch einlegen

  • Widerspruchsfrist: Innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Ablehnungsbescheids.
  • Der Widerspruch muss schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht werden.
  • Eine Begründung ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.

2️⃣ Ärztliche Bescheinigung oder ergänzende Nachweise nachreichen

  • Falls die Pflegekasse ein Hilfsmittel ablehnt, kann eine ärztliche Stellungnahme helfen.
  • Ein Arzt oder Pflegedienst kann bestätigen, dass das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist.

3️⃣ Unterstützung durch Experten einholen

  • Pflegestützpunkte bieten beratende Unterstützung ohne Kosten und helfen bei der Antragsstellung.
  • Zertifizierte Anbieter wie Box4pflege.de können den Antrag erneut einreichen und prüfen, ob Fehlende Unterlagen ergänzt werden müssen.

💡Tipp: Viele Ablehnungen basieren auf Formfehlern oder unvollständigen Unterlagen. Eine erneute Prüfung oder Ergänzung kann oft zum Erfolg führen!

👉 Mehr Infos zur Antragstellung: Pflegehilfsmittel beantragen


6. Pflegehilfsmittel Liste: Welche Produkte sind erstattungsfähig?

Pflegehilfsmittel: Diese Produkte sind erstattungsfähig

Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen. Doch nicht alle Hilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen. Es gibt klare Regelungen, welche Produkte erstattungsfähig sind und welche nur unter bestimmten Bedingungen bewilligt werden.

Die Pflegekasse unterscheidet zwischen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und technischen Pflegehilfsmitteln.

💡Wichtige Unterscheidung: Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebetten, Rollstühle) werden individuell geprüft und oft als Leihgabe bereitgestellt.

📋 Übersicht der erstattungsfähigen Pflegehilfsmittel

ProduktkategorieBeispieleKostenübernahme durch die Pflegekasse
Zum Verbrauch bestimmte PflegehilfsmittelEinmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, BettschutzeinlagenBis zu 42 € pro Monat (Pflegehilfsmittelpauschale)
Technische PflegehilfsmittelPflegebett, Rollstuhl, PatientenlifterEinzelfallprüfung und häufig Leihgabe
HygienehilfsmittelSchutzschürzen, Mund-Nasen-Schutz (MNS)Bis zu 42 € pro Monat (über die Pauschale)
MobilitätshilfenGehhilfen, RollatorenKostenübernahme möglich, jedoch über die Krankenkasse

💡 Die genaue Erstattung hängt von den individuellen Voraussetzungen ab. Besonders technische Pflegehilfsmittel müssen separat beantragt werden.

📌 Hier geht’s zur vollständigen Pflegehilfsmittel Liste mit allen erstattungsfähigen Produkten!


7. Fazit: Pflegehilfsmittel einfach beantragen und Kosten sparen

Pflegehilfsmittel sind eine wertvolle Unterstützung im Pflegealltag – sowohl für Pflegebedürftige als auch für pflegende Angehörige. Die Kosten dafür müssen nicht selbst getragen werden, denn die Pflegekasse übernimmt viele dieser Hilfsmittel vollständig. Dennoch nutzen viele Anspruchsberechtigte diese Möglichkeit nicht oder nur teilweise.


✔ Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

Monatliche Kostenübernahme bis zu 42 €

  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen sind kostenfrei erhältlich.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die Pflegekasse – kein finanzieller Aufwand für die Pflegebedürftigen.

Technische Hilfsmittel oft als Leihgabe

  • Pflegebetten, Rollstühle, Patientenlifter oder Notrufsysteme werden meist als Leihgabe zur Verfügung gestellt.
  • In bestimmten Fällen ist auch eine vollständige Kostenübernahme möglich.

Einfacher Antrag – mit Unterstützung durch Anbieter

  • Der Antrag auf Pflegehilfsmittel kann direkt bei der Pflegekasse gestellt werden.
  • Viele spezialisierte Anbieter übernehmen die gesamte Abwicklung, sodass sich Pflegebedürftige um nichts kümmern müssen.

💡Tipp: Viele Pflegebedürftige nutzen ihren vollen Anspruch nicht! Es lohnt sich, regelmäßig zu prüfen, welche Pflegehilfsmittel Ihnen zustehen und ob der Antrag aktualisiert werden sollte.

📢 Jetzt informieren und Pflegehilfsmittel einfach beantragen!

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln

Welche Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen?

Die Pflegekasse übernimmt zwei Arten von Hilfsmitteln:
🔹 Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:
Einmalhandschuhe
Desinfektionsmittel (Hände- und Flächendesinfektion)
Bettschutzeinlagen
Schutzschürzen
Mund-Nasen-Schutz
🔹 Technische Pflegehilfsmittel:
Pflegebetten
Rollstühle & Gehhilfen
Notrufsysteme
Duschstühle & Toilettensitzerhöhungen
👉 Eine komplette Liste erstattungsfähiger Pflegehilfsmittel finden Sie hier: Pflegehilfsmittel Liste.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel können von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 beantragt werden, wenn die Pflege zu Hause oder in einer betreuten Wohngemeinschaft stattfindet.
🚫 Kein Anspruch besteht für Bewohner in vollstationären Pflegeeinrichtungen, da diese Hilfsmittel dort gestellt werden müssen.

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse?

Die Beantragung ist einfach:
1️⃣ Antragsformular bei der Pflegekasse oder online besorgen.
2️⃣ Nachweis des Pflegegrade beifügen.
3️⃣ Antrag einreichen – entweder selbst oder über Anbieter wie Box4pflege.de, die sich um alles kümmern.
4️⃣ Genehmigung abwarten (i. d. R. innerhalb weniger Wochen).
5️⃣ Monatliche Lieferung der Pflegehilfsmittel erhalten.

Wie hoch ist die Pflegehilfsmittelpauschale?

Die Pflegekasse erstattet bis zu 42 € pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Die Abrechnung erfolgt direkt über einen Anbieter oder per Kostenerstattung.
📌 Technische Hilfsmittel haben keine feste Pauschale, sondern werden je nach Bedarf und ärztlicher Verordnung geprüft.

Muss ich Pflegehilfsmittel vorfinanzieren?

Nein!
Mit einem zertifizierten Anbieter wie Box4pflege.de müssen Sie nichts vorstrecken. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
Alternativ können Sie Pflegehilfsmittel auch selbst kaufen und die Rechnung zur Erstattung einreichen.

Was tun, wenn mein Antrag auf Pflegehilfsmittel abgelehnt wird?

Ein Ablehnungsbescheid kann folgende Gründe haben:
❌ Fehlender Nachweis über den Pflegegrad
❌ Nicht erstattungsfähiges Hilfsmittel
❌ Formfehler im Antrag
Lösung:
✔ Innerhalb von 4 Wochen Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen.
✔ Ärztliche Begründung oder detaillierte Bedarfsbeschreibung nachreichen.
✔ Unterstützung durch Anbieter oder Pflegestützpunkte einholen.
💡 Tipp: Viele Ablehnungen lassen sich durch eine erneute Prüfung revidieren!

Können Pflegehilfsmittel auch für Angehörige beantragt werden?

Nein, Pflegehilfsmittel stehen nur dem pflegebedürftigen Versicherten zu. Pflegepersonen erhalten jedoch spezielle Unterstützungen, z. B. Schulungen zur richtigen Anwendung von Hilfsmitteln.

Was sind technische Pflegehilfsmittel?

Diese langlebigen Hilfsmittel erleichtern die Pflege und Mobilität. Beispiele:
✔ Pflegebetten
✔ Rollatoren & Gehhilfen
✔ Patientenlifter
✔ Toilettenhilfen
📌 Diese müssen mit ärztlicher Verordnung beantragt werden. Die Kosten werden meist komplett übernommen, teilweise mit geringem Eigenanteil.

Wie unterscheiden sich Pflegehilfsmittel von medizinischen Hilfsmitteln?

🔹 Pflegehilfsmittel (von der Pflegekasse erstattet):
Erleichtern die Pflege (z. B. Desinfektion, Handschuhe)
Werden bei häuslicher Pflege benötigt
🔹 Medizinische Hilfsmittel (von der Krankenkasse erstattet):
Dienen der Behandlung von Krankheiten (z. B. Rollstuhl, Hörgeräte)
Erfordern oft eine ärztliche Verordnung

Sind Pflegehilfsmittel auch für Demenzkranke erhältlich?

Ja, Demenzkranke mit Pflegegrad haben Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale und spezielle Hilfsmittel wie:
✔ Anti-Dekubitus-Matratzen
✔ Notrufsysteme
✔ Orientierungshilfen

Können Pflegehilfsmittel auch privat gekauft werden?

Ja, aber eine Kostenerstattung ist nur möglich, wenn die Pflegekasse dies vorher genehmigt. Andernfalls müssen Sie die Kosten selbst tragen.
💡 Tipp: Nutzen Sie Anbieter wie Box4pflege.de, um die Pflegehilfsmittel kostenlos über die Pflegekasse zu beziehen.

Pflegehilfsmittel AOK: Gibt es Unterschiede zu anderen Kassen?

Ja, die AOK hat eigene Richtlinien zur Kostenübernahme:
✔ Keine Zuzahlung für Verbrauchsprodukte
✔ Technische Hilfsmittel oft als Leihgabe verfügbar
✔ Antrag über zertifizierte Anbieter möglich
👉 Mehr dazu hier: Pflegehilfsmittel AOK.

Welche Fristen gelten für die Antragstellung?

Es gibt keine feste Frist, aber Pflegehilfsmittel können erst ab Genehmigung genutzt werden. Rückwirkende Erstattung ist oft nur für wenige Monate möglich.
💡 Tipp: Beantragen Sie Pflegehilfsmittel frühzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden.

Kann ich mehrere Anbieter für Pflegehilfsmittel nutzen?

🚫 Nein, pro Pflegebedürftigem darf nur ein Anbieter die Pflegehilfsmittelpauschale mit der Pflegekasse abrechnen.
Falls Sie wechseln möchten:
✔ Kündigung beim alten Anbieter notwendig
✔ Neuer Antrag für den Wechsel erforderlich

Wo kann ich Pflegehilfsmittel am einfachsten beantragen?

Pflegehilfsmittel können bei der Pflegekasse oder über spezialisierte Anbieter beantragt werden.
Vorteile eines Anbieters wie Box4pflege.de:
Kein Papierkram – wir übernehmen die Beantragung!
Monatliche Lieferung ohne Aufwand
Keine Vorkasse – direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
📌 Jetzt einfach online Pflegehilfsmittel beantragen und profitieren! 🚑

Fazit: Pflegehilfsmittel sichern und Alltag erleichtern

✔ Die Pflegekasse zahlt bis zu 42 € monatlich für Verbrauchsprodukte
✔ Technische Hilfsmittel werden oft komplett übernommen
✔ Ein einfacher Antrag genügt – viele Anbieter helfen bei der Abwicklung

👉 Nutzen Sie Ihren Anspruch und lassen Sie sich Ihre Pflegehilfsmittel bequem nach Hause liefern!