
Die Hilfsmittel Liste, das GKV-Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis, umfasst zwei Bereiche: Hilfsmittel der Krankenkasse nach Paragraf 33 SGB V, etwa Rollstühle oder Hörgeräte, und Pflegehilfsmittel der Pflegekasse nach Paragraf 40 SGB XI, etwa Pflegebetten oder Einmalhandschuhe. Beide werden auf Antrag übernommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Was ist die Hilfsmittel Liste? Das vom GKV-Spitzenverband geführte Verzeichnis mit über 42.000 erstattungsfähigen Produkten.
- Zwei Bereiche: Hilfsmittel (Krankenkasse, SGB V) und Pflegehilfsmittel (Pflegekasse, SGB XI).
- Hilfsmittel: Produktgruppen 01 bis 33 und 99, in der Regel mit ärztlicher Verordnung.
- Pflegehilfsmittel: Produktgruppen 50, 51, 52 und 54, bei anerkanntem Pflegegrad und häuslicher Pflege.
- Verbrauchsprodukte: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro monatlich, in der Regel ohne Zuzahlung im Rahmen der Pauschale.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Hilfsmittel Liste?
Die Hilfsmittel Liste ist das GKV-Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis. Der GKV-Spitzenverband führt es auf Grundlage von Paragraf 139 SGB V und Paragraf 78 SGB XI. Darin stehen Produkte, die in der Regel von der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung übernommen werden. Aktuell sind es mehr als 42.000 Produkte, zuletzt aktualisiert im März 2026.
Das Verzeichnis ist gegliedert in Produktgruppen, Produktuntergruppen und Produktarten. Jedes Produkt erhält eine eindeutige Hilfsmittelnummer.
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel: zwei Kostenträger

Die Liste vereint zwei Bereiche an einer Stelle. Der entscheidende Unterschied liegt im Kostenträger und in der Art der Beantragung. Wer das versteht, findet schneller den richtigen Weg zur Versorgung.
| Merkmal | Hilfsmittel | Pflegehilfsmittel |
|---|---|---|
| Produktgruppen | 01 bis 33, 99 | 50, 51, 52, 54 |
| Kostenträger | In der Regel die Krankenkasse | In der Regel die Pflegekasse |
| Rechtsgrundlage | Paragraf 33 SGB V | Paragraf 40 SGB XI |
| Voraussetzung | Medizinische Notwendigkeit | Anerkannter Pflegegrad, häusliche Pflege |
| Antrag | In der Regel mit ärztlicher Verordnung | Antrag bei der Pflegekasse |
| Beispiele | Rollstuhl, Hörgerät, Kompressionsstrumpf | Pflegebett, Hausnotruf, Einmalhandschuhe |
Hilfsmittel der Krankenkasse: Liste und Produktgruppen
Hilfsmittel sind bewegliche Gegenstände, die den Erfolg einer Behandlung sichern, einer Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen. Sie umfassen die Produktgruppen 01 bis 33 sowie die Sammelgruppe 99. Insgesamt enthält dieser Bereich mehr als 30 Produktgruppen. Typische Beispiele:
- Sehhilfen und Hörhilfen: Brillen, Lupen, Hörgeräte (Produktgruppen 25 und 13).
- Mobilitätshilfen: Rollstühle, Rollatoren und Gehhilfen (Produktgruppen 10, 18, 22).
- Orthesen und Prothesen: Schienen, Bandagen, Beinprothesen (Produktgruppen 05, 23, 24).
- Inkontinenzhilfen: Vorlagen und Windeln bei Inkontinenz (Produktgruppe 15).
- Kompressionstherapie: Kompressionsstrümpfe und Bandagen (Produktgruppe 17).
- Krankenpflegeartikel: etwa Bettschutz und Lagerungshilfen für die Krankenpflege (Produktgruppe 19).
- Mess- und Therapiegeräte: Blutdruckmessgeräte, Inhalationsgeräte (Produktgruppen 21 und 14).
So beantragen Sie Hilfsmittel bei der Krankenkasse
Der Weg zu einem Hilfsmittel über die Krankenkasse erfolgt in der Regel in diesen Schritten:
- Ärztliche Verordnung: Die medizinische Notwendigkeit wird durch ein ärztliches Rezept bestätigt. In bestimmten Fällen kann auch eine Pflegefachkraft eine Empfehlung aussprechen.
- Verzeichnis prüfen: kontrollieren, ob das Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist.
- Antrag einreichen: das Rezept bei der Krankenkasse einreichen und die Kostenübernahme prüfen lassen.
- Leistungserbringer wählen: nach Genehmigung das Hilfsmittel über ein Sanitätshaus mit Kassenvertrag beziehen.
Was kosten Hilfsmittel der Krankenkasse?
Für Hilfsmittel gilt in der Regel die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln, etwa Inkontinenzprodukten, beträgt die Zuzahlung 10 Prozent je Packung, höchstens jedoch 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit.
Pflegehilfsmittel der Pflegekasse: Liste und Produktgruppen
Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege, lindern Beschwerden oder fördern eine selbstständige Lebensführung. Sie stehen in den Produktgruppen 50, 51, 52 und 54. Anders als bei Hilfsmitteln der Krankenkasse ist hier in der Regel keine ärztliche Verordnung nötig, sondern ein Antrag bei der Pflegekasse. Man unterscheidet technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Technische Pflegehilfsmittel (PG 50, 51, 52)
Wiederverwendbare Geräte, die oft leihweise überlassen werden. Typische Beispiele:
- Produktgruppe 50: Pflegebetten, Bettzurichtungen, Pflegerollstühle, Aufrichthilfen.
- Produktgruppe 51: Waschsysteme, Bettpfannen, Urinflaschen, Lagerungsrollen.
- Produktgruppe 52: Hausnotrufsysteme und Hilfen zur Unterstützung im Alltag.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54)
Einmalprodukte für Hygiene und Schutz im Pflegealltag. Diese Gruppe ist für die monatliche Pauschale relevant. Typische Inhalte sind:
- Einmalhandschuhe: schützen bei der Grundpflege, in verschiedenen Größen.
- Händedesinfektionsmittel: für die Handhygiene vor und nach der Pflege.
- Flächendesinfektionsmittel: für Oberflächen im Pflegeumfeld.
- Bettschutzeinlagen: saugfähige Einlagen zum einmaligen Gebrauch.
- Schutzschürzen: schützen die Kleidung der Pflegeperson.
- Mundschutz und Fingerlinge: für Infektionsschutz und punktuelle Schutzmaßnahmen.
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So beantragen Sie Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse
Der Weg zu Pflegehilfsmitteln folgt in der Regel diesen Schritten:
- Pflegegrad prüfen: ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 muss vorliegen.
- Bedarf klären: festlegen, welche technischen oder Verbrauchsprodukte benötigt werden.
- Antrag stellen: Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse einreichen. box4pflege.de unterstützt bei der Antragstellung für Verbrauchsprodukte.
- Genehmigung abwarten: die Pflegekasse prüft und genehmigt den Antrag. Erst danach beginnt die Versorgung.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie im Beitrag Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel.
Was kosten Pflegehilfsmittel der Pflegekasse?
Bei technischen Pflegehilfsmitteln tragen Versicherte ab dem 18. Lebensjahr bei einer Neuanschaffung in der Regel einen Eigenanteil von 10 Prozent, höchstens jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel. Bei leihweiser Überlassung entfällt der Eigenanteil.
Bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch übernimmt die Pflegekasse in der Regel bis zu 42 Euro pro Monat. Im Rahmen dieser Pauschale entstehen in der Regel keine Eigenanteile, solange der Bedarf den Betrag nicht übersteigt.
Zuzahlung im Vergleich: Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
Die folgende Übersicht zeigt, wie sich die Eigenbeteiligung je nach Bereich unterscheidet. Alle Angaben gelten für Versicherte ab 18 Jahren.
| Bereich | Eigenbeteiligung |
|---|---|
| Hilfsmittel (Krankenkasse) | 10 Prozent, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro je Hilfsmittel |
| Hilfsmittel zum Verbrauch (Krankenkasse) | 10 Prozent je Packung, höchstens 10 Euro im Monat |
| Technische Pflegehilfsmittel (Kauf) | 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel |
| Technische Pflegehilfsmittel (Leihe) | entfällt in der Regel |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | in der Regel ohne Zuzahlung bis zu 42 Euro im Monat |
Zahlen und Fakten zur Hilfsmittel Liste
Die folgenden Daten ordnen die Hilfsmittel Liste ein. Alle Angaben beruhen auf offiziellen und verifizierten Quellen.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Produkte im GKV-Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis | über 42.000 |
| Produktgruppen für Hilfsmittel (Krankenkasse) | mehr als 30 (PG 01 bis 33, 99) |
| Produktgruppen für Pflegehilfsmittel (Pflegekasse) | 4 (PG 50, 51, 52, 54) |
| Monatliche Pauschale zum Verbrauch (seit 01.01.2025) | bis zu 42 Euro |
| Letzte Fortschreibung des Verzeichnisses | März 2026 |
| Anspruch auf Pflegehilfsmittel in der Regel ab | Pflegegrad 1 |
Quellen: GKV-Spitzenverband, Bundesgesundheitsministerium (Paragraf 33 SGB V, Paragraf 40 SGB XI) sowie das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).
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Häufige Fragen zur Hilfsmittel Liste
Was steht in der Hilfsmittel Liste?
In der Hilfsmittel Liste, dem GKV-Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis, stehen über 42.000 Produkte, die in der Regel von der Kranken- oder Pflegeversicherung übernommen werden. Sie ist in Hilfsmittel der Krankenkasse (PG 01 bis 33, 99) und Pflegehilfsmittel der Pflegekasse (PG 50, 51, 52, 54) gegliedert.
Worin unterscheiden sich Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel?
Hilfsmittel laufen über die Krankenkasse nach Paragraf 33 SGB V und benötigen in der Regel eine ärztliche Verordnung. Pflegehilfsmittel laufen über die Pflegekasse nach Paragraf 40 SGB XI und setzen einen anerkannten Pflegegrad sowie häusliche Pflege voraus.
Wo finde ich die Hilfsmittel Liste?
Der GKV-Spitzenverband stellt eine frei zugängliche Onlineversion des Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses bereit. Dort lässt sich nach Produktgruppen sortieren, filtern und drucken.
Wie hoch ist die Zuzahlung für Hilfsmittel?
Für Hilfsmittel der Krankenkasse gilt in der Regel 10 Prozent, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel. Bei technischen Pflegehilfsmitteln sind es 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel, bei Leihe entfällt der Eigenanteil. Unter 18 Jahren besteht Zuzahlungsbefreiung.
Welche Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse monatlich?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch aus Produktgruppe 54, etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Mundschutz und Fingerlinge, in der Regel bis zu 42 Euro pro Monat. Die Zusammenstellung ist individuell anpassbar.
Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegehilfsmittel?
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht in der Regel bereits ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege, nach Antrag und Genehmigung. Mehr dazu im Beitrag Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegehilfsmittel.
Gehört ein Rollator zur Hilfsmittel Liste?
Ja, ein Rollator ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse aus Produktgruppe 10. Er gehört nicht zu den Pflegehilfsmitteln und wird über die Krankenkasse mit ärztlicher Verordnung beantragt.
- Bedarfshinweis: Die konkrete Auswahl und Menge der Pflegehilfsmittel richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf und ist individuell anpassbar.
- Genehmigungshinweis: Die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln setzt in der Regel einen Antrag und die Genehmigung durch die Pflegekasse voraus. box4pflege.de unterstützt bei der Antragstellung für Verbrauchsprodukte, die Genehmigung erteilt die Pflegekasse.
- Hinweis zur Pauschale: Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht in der Regel ein Anspruch im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat gemäß Paragraf 40 Absatz 2 SGB XI.
- Hinweis zur Wahlfreiheit: Pflegebedürftige können ihren Anbieter für Pflegehilfsmittel frei wählen.