
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad erhalten über die Pflegekasse eine Haushaltshilfe, meist finanziert durch den Entlastungsbetrag in Höhe von 131€ pro Monat. Ab Pflegegrad 2 sind auch Sachleistungen möglich. Voraussetzung ist, dass der Anbieter offiziell anerkannt ist.
Wichtige Erkenntnisse
- Haushaltshilfe kann über den Entlastungsbetrag oder Sachleistungen finanziert werden.
- Pflegegrad 1 reicht aus, um Entlastungsleistungen zu nutzen.
- Pflegekasse übernimmt Kosten bei zertifizierten Anbietern.
- Kombination mit Pflegehilfsmitteln über box4pflege.de ist sinnvoll.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse?
Pflegebedürftige Menschen benötigen häufig Hilfe bei alltäglichen Aufgaben wie dem Einkaufen, Putzen oder Waschen. Die Pflegekasse kann in solchen Fällen eine Haushaltshilfe finanzieren – entweder als Ergänzung zur Pflege oder als eigenständige Entlastung.
Die Haushaltshilfe unterstützt ausschließlich bei haushaltsnahen Tätigkeiten. Medizinische Pflegeaufgaben gehören nicht dazu.
Wichtig ist: Die Finanzierung erfolgt nur, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt.
Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick

Es gibt zwei Wege, wie die Pflegekasse eine Haushaltshilfe finanziert: den Entlastungsbetrag und die Sachleistungen.
Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1)
Pflegebedürftige erhalten jeden Monat 131€, die für sogenannte „niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote“ verwendet werden dürfen. Darunter fällt auch die Haushaltshilfe – etwa für Reinigungsarbeiten oder Unterstützung beim Einkauf. Eine Auszahlung ist nicht möglich. Das Geld muss bei einem zertifizierten Anbieter eingesetzt werden.
Sachleistungen (ab Pflegegrad 2)
Bei höherem Pflegegrad besteht zusätzlich die Möglichkeit, haushaltsnahe Unterstützung durch einen Pflegedienst im Rahmen der monatlichen Sachleistung zu erhalten. Der Dienstleister rechnet die Stunden direkt mit der Pflegekasse ab.
Weitere Infos bietet unser Ratgeber zu den Pflegesachleistungen 2025.
Voraussetzungen für die Finanzierung
Um die Hilfe in Anspruch zu nehmen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Wichtigste Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Dieser wird durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes oder Medicproof festgestellt.
Zudem muss die Unterstützung im eigenen Zuhause erfolgen. Menschen in stationären Einrichtungen (z. B. Pflegeheimen) haben keinen Anspruch auf Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag. Die eingesetzte Haushaltshilfe muss zudem über die Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt zugelassen und anerkannt sein.
Praxisbeispiele: Wer profitiert?
Beispiel 1 – Pflegegrad 1: Herr Becker, 78, lebt allein und kann sich nur eingeschränkt um den Haushalt kümmern. Mit Pflegegrad 1 erhält er seit Januar 2025 den erhöhten Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (zuvor 125 €). Diesen nutzt er für eine zertifizierte Haushaltshilfe, die einmal pro Woche seine Wohnung reinigt und die Einkäufe erledigt.
Beispiel 2 – Pflegegrad 3: Frau Schuster benötigt neben Grundpflege auch Hilfe bei der Haushaltsführung. Sie beauftragt einen ambulanten Pflegedienst, der neben pflegerischen Leistungen auch die Wäsche und Reinigung übernimmt. Die Kosten werden über die Sachleistung gedeckt.
Beispiel 3 – Angehörige helfen mit: Wenn Angehörige im Haushalt unterstützen, kann das Pflegegeld genutzt werden, um diese informell zu entlohnen. Eine direkte Finanzierung der Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag ist hier jedoch nicht möglich – außer der Angehörige ist offiziell registriert und anerkannt.
Kombination mit Pflegehilfsmitteln

Neben der Haushaltshilfe können Pflegebedürftige auch Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € monatlich über die Pflegekasse beziehen. Diese Hilfsmittel sind für die tägliche Pflege zu Hause gedacht und beinhalten u. a. Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.
box4pflege.de ist ein spezialisierter Anbieter, der sich auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln konzentriert. Nach der Antragstellung übernimmt box4pflege.de den kompletten Prozess: von der Genehmigung bis zur monatlichen Lieferung – ohne zusätzliche Kosten für den Pflegebedürftigen. Die Produkte werden individuell angepasst und direkt an die Haustür geliefert.
Antragstellung Schritt für Schritt erklärt
- Pflegegrad beantragen: Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte bei seiner Pflegekasse einen Antrag stellen. Diese leitet ein Gutachtenverfahren ein.
- Bedarf anmelden: Sobald der Pflegegrad bestätigt ist, kann der Entlastungsbetrag oder die Sachleistung für Haushaltshilfe genutzt werden. Hierfür ist es hilfreich, den Bedarf konkret darzustellen – z. B. durch ein Pflegetagebuch.
- Geeigneten Anbieter auswählen: Die Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt stellt eine Liste zugelassener Anbieter zur Verfügung. Nur diese dürfen über die Pflegekasse abrechnen.
- Leistung beauftragen: Nach Auswahl des Anbieters wird die Unterstützung vereinbart. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Pflegekasse – in der Regel müssen Pflegebedürftige nicht in Vorleistung gehen.
Fazit: Haushaltshilfe über die Pflegekasse – Mehr Lebensqualität für zu Hause
Eine Haushaltshilfe ist für viele Pflegebedürftige ein unverzichtbarer Bestandteil des Alltags. Die Pflegekasse bietet mit dem Entlastungsbetrag sowie den Sachleistungen zwei Wege, um diesen Bedarf zu decken – ab Pflegegrad 1 bereits möglich.
box4pflege.de ist ein spezialisierter Anbieter, der sich auf die Versorgung mit Pflegeboxen konzentriert. Nach der Antragstellung übernimmt box4pflege.de den kompletten Prozess: von der Genehmigung bis zur monatlichen Lieferung – ohne zusätzliche Kosten für den Pflegebedürftigen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Können auch Familienangehörige als Haushaltshilfe bezahlt werden?
Nur wenn sie offiziell anerkannt sind – z. B. über einen Vertrag als Minijob oder über einen registrierten Dienstleister.
Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht nutze?
Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Danach verfallen sie.
Darf die Haushaltshilfe auch Medikamente verabreichen?
Nein. Für medizinische Tätigkeiten ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig.
Kann ich Haushaltshilfe und Pflegegeld gleichzeitig beziehen?
Ja, das ist möglich. Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag und Pflegegeld für Angehörigenpflege lassen sich kombinieren.
Wie finde ich einen anerkannten Anbieter in meiner Region?
Pflegekassen und kommunale Pflegestützpunkte helfen bei der Vermittlung seriöser Dienstleister.