Haushaltshilfe durch ein Familienmitglied – Rechte, Pflichten & Möglichkeiten in der häuslichen Pflege

Haushaltshilfe durch ein Familienmitglied – Rechte, Pflichten und Möglichkeiten in der häuslichen Pflege

Ein Familienmitglied kann als Haushaltshilfe tätig werden, wenn eine pflegebedürftige Person Unterstützung im Alltag benötigt. Mit entsprechendem Pflegegrad kann die Tätigkeit über das Pflegegeld finanziert werden. Eine formelle Anstellung ist nicht zwingend erforderlich, aber vertragliche Regelungen und Absicherung sollten beachtet werden.

Wichtige Erkenntnisse

  • Haushaltshilfe durch Angehörige ist bei Pflegegrad möglich
  • Pflegegeld kann als finanzielle Anerkennung dienen
  • Anstellung mit Sozialversicherungspflicht möglich, aber nicht zwingend
  • Auch Entlastungsleistungen (131  €/Monat) können eingesetzt werden
  • Pflegehilfsmittelpauschale von 42 € monatlich zusätzlich nutzbar – z. B. mit box4pflege.de

Was ist eine Haushaltshilfe?

Der Begriff Haushaltshilfe beschreibt eine Person, die im Alltag bei haushaltsnahen Tätigkeiten unterstützt – wie Putzen, Waschen, Einkaufen oder Kochen. Diese Unterstützung ist besonders bei älteren oder kranken Menschen mit eingeschränkter Mobilität notwendig.

Wenn diese Aufgabe durch ein Familienmitglied übernommen wird, stellt sich häufig die Frage: Kann man das offiziell machen? Gibt es Geld dafür? Und was muss man beachten?

Wann ist eine Haushaltshilfe durch Angehörige sinnvoll?

Eine Haushaltshilfe aus dem Familienkreis ist besonders sinnvoll, wenn:

  • der Pflegebedürftige zu Hause lebt.
  • eine Person des Vertrauens in der Nähe wohnt.
  • der Alltag dauerhaft beeinträchtigt ist.
  • eine Entlastung durch ambulante Dienste nicht gewünscht ist.
  • keine fremde Person im Haushalt eingesetzt werden soll.

Beispiel: Die Tochter wohnt in derselben Stadt und besucht die Mutter täglich zum Kochen und Reinigen. Diese Leistungen sind klar haushaltsnah – können jedoch auch als Pflegeleistung geltend gemacht werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt.

Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe durch Familienmitglieder

Haushaltshilfe durch Familienmitglied – Voraussetzungen: Pflegegrad, regelmäßige Unterstützung, freiwillige Übernahme, Pflegegeld nutzen

Damit die Unterstützung eines Familienmitglieds formal als Haushaltshilfe anerkannt oder vergütet werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:

  • Pflegegrad vorhanden (mind. Pflegegrad 1).
  • Unterstützung erfolgt regelmäßig und nachweislich.
  • Angehörige sind bereit, diese Aufgabe nicht-gewerblich zu übernehmen.
  • Pflegegeld oder Entlastungsbetrag werden zur Vergütung genutzt.

Optional kann auch ein schriftlicher Vertrag erstellt werden – insbesondere bei höherem Zeitaufwand oder längeren Einsätzen.

Finanzierungsmöglichkeiten: Pflegegeld & Entlastungsleistungen

Es gibt zwei zentrale Wege, wie eine Haushaltshilfe durch Angehörige finanziert werden kann:

Pflegegeld

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten monatlich Pflegegeld, wenn sie zu Hause von Angehörigen gepflegt werden:

PflegegradPflegegeld/Monat (2025)
1kein Anspruch auf Pflegegeld (stattdessen Entlastungsbetrag 131 €)
2347 €
3599 €
4800 €
5990 €

Dieses Pflegegeld kann der Pflegebedürftige nutzen, um die Haushaltshilfe durch Familienmitglieder freiwillig zu vergüten.

Entlastungsbetrag

Unabhängig vom Pflegegrad (ab Grad 1) erhalten Pflegebedürftige einen Entlastungsbetrag von 131 pro Monat. Dieser darf jedoch nur mit anerkannten Angeboten (z. B. über Pflegedienste oder Ehrenamt) abgerechnet werden – eine direkte Auszahlung an Familienmitglieder ist nicht ohne Weiteres möglich.

Pflegegeld vs. Entlastungsbetrag
Pflegegeld: Direkt nutzbar für Angehörige
Entlastungsbetrag: Nur mit anerkannten Angeboten einsetzbar

Muss ich als Haushaltshilfe angemeldet sein?

Nicht zwingend – Angehörige, die gelegentlich oder regelmäßig unentgeltlich helfen, müssen nicht als Haushaltshilfe angemeldet werden. Anders sieht es aus, wenn eine Bezahlung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgt. In diesem Fall gelten ggf.:

  • Minijob-Regelungen (bis 556 €/Monat)
  • Anmeldung bei der Minijob-Zentrale
  • Sozialversicherungsbeiträge (je nach Umfang)
  • Urlaub, Kündigungsfristen etc.

Ein schriftlicher Vertrag schafft in jedem Fall Klarheit – besonders, wenn auch andere Geschwister oder Erben involviert sind.

Pflegehilfsmittel zur Unterstützung der Haushaltshilfe

Pflegehilfsmittel einfach beantragen – monatliche Lieferung nach Hause mit box4pflege.de

Wenn Angehörige pflegen oder haushaltsnahe Aufgaben übernehmen, benötigen sie oft zusätzliche Produkte für Hygiene und Schutz. Über die Pflegehilfsmittelpauschale von 42 € pro Monat können folgende Produkte bezogen werden:

  • Einmalhandschuhe
  • Händedesinfektion
  • Flächendesinfektion
  • Bettschutzeinlagen
  • Schutzschürzen
  • Fingerlinge
  • Mundschutz

box4pflege.de ist hier ein zuverlässiger Partner:

  • Übernimmt Antragstellung und Genehmigung.
  • Liefert monatlich und zuverlässig nach Hause.
  • Stellt die Pflegebox individuell zusammen.
  • Rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Entlastung für pflegende Angehörige
Die Pflegehilfsmittelpauschale kann unabhängig vom Pflegegeld beantragt werden – bereits ab Pflegegrad 1.

Haushaltshilfe ohne Pflegegrad – geht das?

Ja – aber dann gelten andere Regeln. Ist kein Pflegegrad vorhanden, kann unter bestimmten Umständen eine Haushaltshilfe beantragt werden.

  • Über Krankenkasse (§ 38 SGB V) – bei Krankheit oder Krankenhausaufenthalt
  • Im Rahmen von ALG II oder Sozialhilfe – über das Sozialamt.
  • Private Vereinbarung zwischen den Angehörigen.

Hier gelten jedoch strengere Voraussetzungen, z. B. dass keine andere im Haushalt lebende Person helfen kann.

Steuern & Sozialabgaben – das sollten Angehörige wissen

Wenn die Hilfe regelmäßig gegen Bezahlung erfolgt, gelten steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regelungen:

  • Minijob: Anmeldung bei Minijob-Zentrale erforderlich.
  • Anstellung auf Lohnsteuerkarte: ab bestimmten Grenzen.
  • Nachweisbare Vergütung kann in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden (für den Pflegebedürftigen).

Bei reiner „familiärer Hilfe“ ohne Bezahlung entsteht jedoch keine Steuerpflicht.

Fazit: Haushaltshilfe durch Familienmitglieder – möglich, sinnvoll und förderfähig

Die Unterstützung durch Angehörige im Haushalt ist nicht nur möglich, sondern häufig der praktikabelste und vertrauteste Weg, um Pflegebedürftige zu entlasten. Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann Pflegegeld als Anerkennung nutzen und zusätzlich Pflegehilfsmittel beantragen.

Mit Anbietern wie box4pflege.de ist die Beantragung der Pflegehilfsmittel denkbar einfach: Antragstellung, Abwicklung mit der Pflegekasse und monatliche Lieferung aus einer Hand – und das bereits ab Pflegegrad 1.

Wer gut informiert ist und klare Absprachen trifft, schafft ein stabiles Pflegenetz innerhalb der Familie – mit rechtlicher Absicherung und finanzieller Förderung.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Muss ein Familienmitglied als Haushaltshilfe angemeldet werden?

Nein – bei unentgeltlicher Hilfe oder Pflegegeldvergütung ist keine Anmeldung nötig.

Kann ich meinem Vater Pflegegeld für die Haushaltshilfe geben?

Ja – das Pflegegeld ist zur freien Verwendung durch den Pflegebedürftigen bestimmt.

Gibt es zusätzlich Pflegehilfsmittel?

Ja – ab Pflegegrad 1 kann die Pauschale von 42 €/Monat beantragt werden, z. B. bei box4pflege.de.

Was ist, wenn kein Pflegegrad vorliegt?

Dann kann ggf. eine haushaltsnahe Hilfe über die Krankenkasse oder das Sozialamt beantragt werden.

Kann ich als Angehöriger eine Rechnung schreiben?

Bei Pflegegeld nein – bei formeller Anstellung oder Minijob ja.

Wie beantrage ich die 42 € für Pflegehilfsmittel?

Einfach über Anbieter wie box4pflege.de – Antrag & Lieferung inklusive.

Was gehört zu den haushaltsnahen Dienstleistungen?

Putzen, Einkaufen, Kochen, Waschen, kleinere Reparaturen, Versorgung im Alltag.

Kann ich mehrere Angehörige als Haushaltshilfe einsetzen?

Ja – das Pflegegeld kann flexibel aufgeteilt werden.

Bekomme ich Urlaub oder Lohnfortzahlung?

Nur bei offiziell angestelltem Haushaltshilfemodell – nicht bei Pflegegeldregelung.

Gilt das auch bei Pflege durch den Ehepartner?

Ja – auch Ehepartner können Pflegegeld für Haushaltshilfe erhalten.

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