Häusliche Pflege durch Angehörige: Welche Vergütung gibt es? 

Pflegende Angehörige unterstützt eine Seniorin zu Hause, während Unterlagen und Münzen das Pflegegeld symbolisieren

Pflegende Angehörige erhalten von der Pflegekasse grundsätzlich kein festes Gehalt. Stattdessen kann die pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 2 Pflegegeld erhalten und dieses als finanzielle Anerkennung an den Angehörigen weitergeben. Das Pflegegeld wird jedoch direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. 

Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege nutzen: Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor und erfolgt die Versorgung zu Hause, können geeignete Pflegehilfsmittel den Alltag erleichtern. Bei box4pflege.de lassen sich passende Produkte individuell zusammenstellen und die Kostenübernahme bei der Pflegekasse beantragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegende Angehörige erhalten von der Pflegekasse in der Regel kein eigenes Gehalt.
  • Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
  • Diese kann das Pflegegeld ganz oder teilweise an den pflegenden Angehörigen weitergeben.
  • Pflegegeld gibt es grundsätzlich ab Pflegegrad 2.
  • Zusätzlich können pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen durch Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung abgesichert sein.
  • Pflegehilfsmittel und Entlastungsleistungen können die häusliche Pflege zusätzlich unterstützen.

Werden pflegende Angehörige von der Pflegekasse bezahlt?

Pflegende Angehörige erhalten von der Pflegekasse kein festes Gehalt. Stattdessen wird das Pflegegeld ab Pflegegrad 2 an die pflegebedürftige Person überwiesen. Diese entscheidet selbst über die Verwendung und kann es ganz oder teilweise als Anerkennung an die Pflegeperson weitergeben.

Das Pflegegeld ist somit kein Arbeitslohn, sondern eine Leistung zur Sicherstellung der häuslichen Pflege.

Pflegegeld als finanzielle Anerkennung

Das Pflegegeld unterstützt die häusliche Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen. Es wird ab Pflegegrad 2 direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Diese kann frei darüber verfügen und das Geld ganz oder teilweise als Anerkennung an den pflegenden Angehörigen weitergeben.

Wichtig: Das Pflegegeld ist kein festes Gehalt und kein Arbeitslohn der Pflegekasse. Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege zuverlässig sichergestellt ist.

Wie hoch ist das Pflegegeld nach Pflegegrad?

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad:

PflegegradPflegegeld pro Monat
Pflegegrad 1kein Pflegegeld
Pflegegrad 2347 €
Pflegegrad 3599 €
Pflegegrad 4800 €
Pflegegrad 5990 €

Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gezahlt, wenn die häusliche Pflege beispielsweise durch Angehörige sichergestellt ist. Die Auszahlung erfolgt an die pflegebedürftige Person.

Wer erhält das Pflegegeld – Pflegebedürftiger oder Angehöriger?

Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Der pflegende Angehörige hat gegenüber der Pflegekasse grundsätzlich keinen eigenen Anspruch auf diese Zahlung.

Die pflegebedürftige Person kann frei über das Pflegegeld verfügen und es ganz oder teilweise an die Pflegeperson weitergeben. Wie hoch diese Anerkennung ausfällt, können beide Seiten individuell vereinbaren.

Kann das Pflegegeld auf mehrere Pflegepersonen aufgeteilt werden?

Ja. Wird die häusliche Pflege von mehreren Angehörigen oder anderen Pflegepersonen übernommen, kann die pflegebedürftige Person das Pflegegeld nach eigener Entscheidung unter ihnen aufteilen. Die Pflegekasse überweist den Gesamtbetrag jedoch weiterhin an die pflegebedürftige Person und nimmt keine automatische Aufteilung vor.

Wie das Geld verteilt wird, sollte innerhalb der Familie klar und möglichst schriftlich vereinbart werden.

Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren

Angehörige müssen die häusliche Pflege nicht vollständig allein übernehmen. Ab Pflegegrad 2 lassen sich Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen als sogenannte Kombinationsleistung verbinden.

Nutzt ein Pflegedienst nur einen Teil des verfügbaren Sachleistungsbetrags, wird das Pflegegeld anteilig weitergezahlt. Werden beispielsweise 40 Prozent der Pflegesachleistungen genutzt, bleiben grundsätzlich 60 Prozent des Pflegegeldes erhalten.

So können Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und sich bei bestimmten Aufgaben durch einen professionellen Pflegedienst entlasten lassen.

Soziale Absicherung für pflegende Angehörige

Neben dem Pflegegeld können pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen sozial abgesichert werden:

  • Rentenversicherung: Die Pflegekasse kann Rentenbeiträge zahlen, wenn eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf zwei Tage, nicht erwerbsmäßig gepflegt wird. Die Pflegeperson darf daneben grundsätzlich höchstens 30 Stunden wöchentlich arbeiten.
  • Unfallversicherung: Während der Pflegetätigkeit und auf unmittelbar damit verbundenen Wegen besteht in der Regel gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
  • Arbeitslosenversicherung: Unter zusätzlichen Voraussetzungen kann die Pflegekasse auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung übernehmen.

Die Voraussetzungen sollten direkt mit der Pflegekasse geklärt werden, da die Absicherung von der persönlichen Pflege- und Arbeitssituation abhängt.

Weitere finanzielle Hilfen für pflegende Angehörige

Neben dem Pflegegeld können weitere Unterstützungen infrage kommen:

  • Pflegeunterstützungsgeld: Berufstätige nahe Angehörige können sich in einer akut auftretenden Pflegesituation bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen. Als Ersatz für den Verdienstausfall kann Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse beantragt werden.
  • Pflege-Pauschbetrag: Wer eine Person unentgeltlich persönlich pflegt, kann abhängig vom Pflegegrad einen steuerlichen Pauschbetrag geltend machen:
PflegegradPflege-Pauschbetrag pro Jahr
Pflegegrad 2600 €
Pflegegrad 31.100 €
Pflegegrad 4 oder 51.800 €

Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, sollte mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung geklärt werden.

Entlastung durch Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Fällt die pflegende Person vorübergehend aus, kann die Pflegeversicherung eine Ersatzversorgung unterstützen:

  • Verhinderungspflege: Eine andere Person oder ein Pflegedienst übernimmt die häusliche Pflege.
  • Kurzzeitpflege: Die pflegebedürftige Person wird vorübergehend in einer stationären Einrichtung versorgt.

Beide Leistungen können Angehörige beispielsweise bei Krankheit, Urlaub oder notwendiger Erholung entlasten. Die konkreten Voraussetzungen und erstattungsfähigen Kosten sollten vorab mit der Pflegekasse geklärt werden.

Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege

Pflegehilfsmittel können Angehörige bei der täglichen Versorgung entlasten und zu mehr Hygiene und Sicherheit beitragen. Bei anerkanntem Pflegegrad und häuslicher Pflege kommen beispielsweise folgende Verbrauchsprodukte infrage:

  • Einmalhandschuhe,
  • Schutzschürzen,
  • Hände- und Flächendesinfektionsmittel,
  • saugende Bettschutzeinlagen.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse dafür bis zu 42 Euro monatlich. Über box4pflege.de können passende Produkte individuell zusammengestellt und die Kostenübernahme beantragt werden.

Fazit

Pflegende Angehörige erhalten in der Regel kein festes Gehalt von der Pflegekasse. Die wichtigste finanzielle Unterstützung ist das Pflegegeld, das an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und an die Pflegeperson weitergegeben werden kann.

Zusätzlich können soziale Absicherung, steuerliche Vorteile, Entlastungsleistungen und Pflegehilfsmittel die häusliche Pflege erleichtern.

Häufig gestellte Fragen

Bekommen pflegende Angehörige ein Gehalt?

Nein. Die Pflegekasse zahlt pflegenden Angehörigen grundsätzlich kein festes Gehalt. Die pflegebedürftige Person kann das erhaltene Pflegegeld jedoch als Anerkennung weitergeben.

Wer erhält das Pflegegeld?

Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen. Sie entscheidet grundsätzlich selbst über dessen Verwendung.

Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegegeld?

Pflegegeld kann ab Pflegegrad 2 gezahlt werden, wenn die häusliche Pflege sichergestellt ist.

Kann Pflegegeld mit einem Pflegedienst kombiniert werden?

Ja. Werden nur anteilige ambulante Pflegesachleistungen genutzt, kann das Pflegegeld entsprechend anteilig weitergezahlt werden.

Zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für Angehörige?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Dazu gehören unter anderem Pflegegrad 2 oder höher, mindestens zehn Stunden Pflege pro Woche an wenigstens zwei Tagen und grundsätzlich höchstens 30 Stunden Erwerbstätigkeit pro Woche.

Wird das Pflegegeld bei Verhinderungspflege weitergezahlt?

Während der Verhinderungspflege wird grundsätzlich bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des zuvor bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.