GKV Hilfsmittelverzeichnis – Alles, was Sie wissen müssen

GKV Hilfsmittelverzeichnis einfach erklärt mit Pflegekraft und Seniorin bei der Hilfsmittelberatung

Das GKV Hilfsmittelverzeichnis ist das offizielle Verzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung für erstattungsfähige Hilfsmittel nach § 139 SGB V. Es listet alle zugelassenen Produkte mit Produktnummern, Anforderungen und Qualitätskriterien. Das Verzeichnis steht als PDF über den GKV-Spitzenverband zum Download bereit und ist die verbindliche Grundlage für die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln in Deutschland.

Wichtige Erkenntnisse

  • Das GKV Hilfsmittelverzeichnis listet alle erstattungsfähigen medizinischen Hilfsmittel nach § 139 SGB V.
  • Es umfasst über 30 Produktgruppen (PG) mit tausenden von Einzelprodukten und Produktnummern.
  • Das Verzeichnis wird vom GKV-Spitzenverband geführt und ist online sowie als PDF verfügbar.
  • Pflegehilfsmittel (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz) sind nicht Teil des GKV-HMV – sie werden separat über die Pflegekasse nach § 40 SGB XI bis zu 42 €/Monat abgedeckt.
  • Zur Erstattung eines Hilfsmittels ist eine ärztliche Verordnung (Rezept) und die Listung im Verzeichnis erforderlich.
  • Die Pflegebox von box4pflege.de ermöglicht die Nutzung der 42-€-Pauschale – unabhängig vom GKV-Hilfsmittelverzeichnis.

Was ist das GKV Hilfsmittelverzeichnis?

Das GKV Hilfsmittelverzeichnis („Hilfsmittel-Verzeichnis“, kurz HMV) ist ein vom GKV-Spitzenverband geführtes, öffentlich zugängliches Verzeichnis aller medizinischen Hilfsmittel, die von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erstattet werden können. Es bildet die rechtliche Grundlage nach § 139 SGB V für die Versorgung von GKV-Versicherten mit Hilfsmitteln.

Das Verzeichnis wird regelmäßig aktualisiert und enthält für jedes Produkt:

  • Die eindeutige Produktnummer (zwingend für die Abrechnung)
  • Die Produktgruppe (z. B. PG 23 für Mobilitätshilfen)
  • Technische Anforderungen und Qualitätskriterien
  • Informationen zur Indikation und Verordnungsfähigkeit
  • Festbeträge oder Erstattungsobergrenzen
ℹ️ Rechtliche Grundlage: § 139 SGB V
Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis basiert auf § 139 SGB V (Sozialgesetzbuch, fünftes Buch). Es verpflichtet den GKV-Spitzenverband, ein Verzeichnis zugelassener Hilfsmittel mit Qualitätsanforderungen und Festbeträgen zu führen und laufend zu aktualisieren.

Wo kann ich das GKV Hilfsmittelverzeichnis als PDF herunterladen?

Das GKV Hilfsmittelverzeichnis ist öffentlich zugänglich und kann auf verschiedenen Wegen eingesehen oder als PDF heruntergeladen werden:

QuelleURL / WegFormatHinweis
GKV-Spitzenverband (offiziell)www.gkv-spitzenverband.de → Versorgung → HilfsmittelOnline-Datenbank + ExportOffizielle und aktuellste Version
Reimbursement Institutereimbursement.instituteOnline-SucheNutzungsfreundliche Aufbereitung
DIMDI / BfArMwww.dimdi.de / www.bfarm.dePDF/DatenbankHistorische und regulatorische Daten
Spezifische KrankenkassenWebsite jeweiliger KasseEigene Listen (Ausschnitte)Nur kassenspezifische Auswahl

Produktgruppen im GKV Hilfsmittelverzeichnis

Übersicht wichtiger Produktgruppen im GKV Hilfsmittelverzeichnis mit Mobilitätshilfen, Orthesen und Pflegehilfsmitteln

Das Verzeichnis ist in Produktgruppen (PG) gegliedert, die jeweils eine Hilfsmittel Kategorie abbilden. Jede Produktgruppe enthält Untergruppen und einzelne Produktarten mit eindeutigen 10-stelligen Produktnummern.

PG-Nr.ProduktgruppeTypische ProdukteZuständig
01AbsauggeräteAbsaugsysteme für AtemwegeKrankenkasse
04BandagenKnie-, Sprung-, HandgelenkbandagenKrankenkasse
08EinlagenOrthopädische SchuheinlagenKrankenkasse
10GehhilfenGehstöcke, Rollatoren, UnterarmstützenKrankenkasse / Pflegekasse
14Inhalations- u. AtemtherapieInhalatoren, CPAP-GeräteKrankenkasse
15InkontinenzhilfenEinlagen, Systeme (nicht PG 31)Krankenkasse
21Messgeräte KörperzuständeBlutdruckmessgeräteKrankenkasse
22Messgeräte KörperstoffeBlutzuckermessgeräte, CGMKrankenkasse
23MobilitätshilfenRollstühle, StehgeräteKrankenkasse
24OrthesenArm-, Bein-, RumpforthesenKrankenkasse
31Pflegehilfsmittel (Verbrauch)Handschuhe, Bettschutz, DesinfektionPflegekasse § 40 SGB XI
36ProthesenArm-, BeinprothesenKrankenkasse
50SehhilfenBrillen (Kinder), KontaktlinsenKrankenkasse
54HörhilfenHörgeräte, Cochlea-ImplantateKrankenkasse
Produktgruppe 31 – Pflegehilfsmittel
Obwohl Pflegehilfsmittel im GKV-Hilfsmittelverzeichnis unter PG 31 aufgeführt sind, werden Verbrauchs-Pflegehilfsmittel wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel NICHT über das GKV-HMV abgerechnet. Ihre Finanzierung erfolgt separat über die Pflegekasse nach § 40 SGB XI mit einer Pauschale von bis zu 42 € pro Monat – ohne Rezept, ab Pflegegrad 1.

GKV Hilfsmittelverzeichnis vs. Pflegehilfsmittel – der entscheidende Unterschied

Ein zentrales Missverständnis in der Pflege: Viele Anwender suchen im GKV-Hilfsmittelverzeichnis nach Produkten wie Einmalhandschuhen oder Desinfektionsmitteln – obwohl diese nicht erstattet werden. Hier ist die klare Abgrenzung:

GKV-Hilfsmittelverzeichnis (Krankenkasse)Pflegehilfsmittel-Pauschale (Pflegekasse)
Krankenkasse zuständigPflegekasse zuständig
§ 33 SGB V (Hilfsmittel)§ 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel)
§ 139 SGB V (Verzeichnis)Kein HMV-Eintrag erforderlich
Ärztliches Rezept erforderlichKein Rezept erforderlich
Im GKV-HMV gelistetÜber Pflegebox-Anbieter beziehbar
Rollstuhl, Hörgerät, ProthesenHandschuhe, Desinfektionsmittel
Inhalationsgeräte, OrthesenBettschutzeinlagen, Schutzschürzen
Festbeträge / Zuzahlung möglichBis 42 € / Monat (ab Pflegegrad 1)
Abgabe durch SanitätshausMonatliche Lieferung nach Hause
Genehmigung durch KrankenkasseDirekte Abrechnung mit Pflegekasse

Wie beantrage ich Hilfsmittel über das GKV-Hilfsmittelverzeichnis?

Damit eine Krankenkasse ein Hilfsmittel aus dem GKV-Hilfsmittelverzeichnis erstattet, müssen bestimmte Schritte eingehalten werden:

  1. Arzttermin: Hausarzt oder Facharzt aufsuchen und das benötigte Hilfsmittel schildern
  2. Rezept ausstellen lassen: Arzt stellt eine Verordnung aus (Rezept), auf der das Hilfsmittel mit PG-Nummer oder Beschreibung vermerkt ist
  3. Sanitätshaus / Lieferant aufsuchen: Einen zugelassenen Vertragspartner der Krankenkasse auswählen
  4. Kostenvoranschlag einholen: Der Lieferant prüft die Listung im GKV-HMV und stellt einen Kostenvoranschlag aus
  5. Antrag bei Krankenkasse einreichen: Rezept + Kostenvoranschlag werden bei der Kasse eingereicht
  6. Genehmigung abwarten: Die Kasse prüft (in der Regel innerhalb von 3 Wochen)
  7. Versorgung erhalten: Nach Genehmigung Hilfsmittel beim Lieferanten erhalten oder liefern lassen
⚠️ Genehmigungsvorbehalt bei der Krankenkasse
Die Krankenkasse kann einen Antrag ablehnen, wenn das Hilfsmittel nicht im GKV-HMV gelistet ist, die medizinische Notwendigkeit nicht ausreichend belegt ist oder ein günstigeres vergleichbares Produkt verfügbar ist. In diesem Fall besteht das Recht auf Widerspruch.

Festbeträge und Zuzahlung bei GKV-Hilfsmitteln

Für viele Hilfsmittel im GKV-Hilfsmittelverzeichnis gelten Festbeträge. Das bedeutet: Die Krankenkasse erstattet bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Kosten darüber hinaus trägt der Versicherte selbst (Mehrkosten).

HilfsmittelZuzahlungsregelungHinweis
Rollstuhl (Standard)Festbetrag, kein Mehrkosten-Anteil bei StandardversorgungHöherwertige Modelle: Eigenanteil möglich
HörgerätKassenzuschuss ca. 685 € je Ohr; Übersteigendes selbst tragenViele wählen höherwertige Geräte mit Eigenanteil
KompressionsstrümpfeFestbetrag je Strumpf; Mehrkosten möglichRezept alle 6 Monate erneuern
OrthesenFestbetrag; bei Maßanfertigung höherer Eigenanteil möglichIndividuelle Beratung empfohlen
InkontinenzhilfsmittelFestbetrag-System nach Produktgruppe 15Zuzahlung: 10 % je Packung (mind. 5 €, max. 10 €)
Pflegehilfsmittel (PG 31)Bis 42 €/Monat ohne Zuzahlung – über PflegekasseKein GKV-HMV-Verfahren

GKV Hilfsmittelverzeichnis 2026 – Aktualisierungen und Änderungen

Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis wird laufend aktualisiert. Neue Produkte werden aufgenommen, veraltete Produkte entfernt und Festbeträge angepasst. Versicherte sollten daher bei der Antragstellung stets auf die aktuelle Version des Verzeichnisses zurückgreifen.

  • Neue Produktgruppen und Produktarten können jährlich hinzukommen
  • Festbeträge werden regelmäßig durch den GKV-Spitzenverband neu verhandelt
  • Digitale Hilfsmittel (z. B. Apps, Wearables) erhalten zunehmend Einzug in das Verzeichnis
  • Die Pflegehilfsmittelpauschale wurde 2025 von 40 € auf 42 € erhöht – unabhängig vom GKV-HMV

Pflegehilfsmittel einfach erhalten – ohne GKV-HMV-Antrag

Während medizinische Hilfsmittel über das GKV-Hilfsmittelverzeichnis und einen aufwendigen Antragsprozess beantragt werden müssen, ist der Weg zu Verbrauchs-Pflegehilfsmitteln wesentlich einfacher: Die monatliche Pflegebox von box4pflege.de wird direkt über die Pflegekasse abgerechnet – kein Rezept, kein aufwendiger Antrag, keine Wartezeiten.

MerkmalGKV-HMV-Hilfsmittel (Krankenkasse)Pflegehilfsmittel-Pauschale (Pflegekasse)
Rechtsgrundlage§ 33 SGB V + § 139 SGB V§ 40 SGB XI
AntragRezept + Kostenvoranschlag + PrüfungEinmalige Anmeldung beim Anbieter
GenehmigungDurch Krankenkasse (bis 3 Wochen)Häufig direkt möglich
ProdukteRollstuhl, Hörgerät, Orthesen u. v. m.Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz
BetragFestbeträge, ggf. ZuzahlungBis 42 €/Monat ohne Aufpreis
LieferungSanitätshaus / AbholungMonatlich nach Hause
AbrechnungZwischen Lieferant und KrankenkasseDirekt zwischen Anbieter und Pflegekasse

Häufige Fragen – GKV Hilfsmittelverzeichnis

Was ist das GKV Hilfsmittelverzeichnis?

Das GKV Hilfsmittelverzeichnis ist das offizielle Register aller von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähigen medizinischen Hilfsmittel nach § 139 SGB V. Es wird vom GKV-Spitzenverband geführt und enthält Produktnummern, Qualitätsanforderungen und Festbeträge für über 30 Produktgruppen.

Sind Pflegehilfsmittel im GKV Hilfsmittelverzeichnis enthalten?

Technisch gesehen sind Pflegehilfsmittel unter Produktgruppe 31 gelistet. Die Verbrauchs-Pflegehilfsmittel (Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutz) werden jedoch nicht über das GKV-HMV-Verfahren abgerechnet, sondern separat über die Pflegekasse nach § 40 SGB XI mit bis zu 42 €/Monat.

Muss ich für Hilfsmittel aus dem GKV-Verzeichnis ein Rezept vorlegen?

Ja. Für alle Hilfsmittel aus dem GKV-Hilfsmittelverzeichnis ist eine ärztliche Verordnung (Rezept) Grundvoraussetzung. Ohne Rezept übernimmt die Krankenkasse keine Kosten.

Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmittelverzeichnis und Pflegehilfsmittelkatalog?

Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis listet medizinische Hilfsmittel der Krankenkasse (§ 139 SGB V). Der Pflegehilfsmittelkatalog bei box4pflege.de umfasst die Verbrauchs-Pflegehilfsmittel der Pflegekasse (§ 40 SGB XI). Beide Systeme sind voneinander unabhängig.

Wie oft wird das GKV Hilfsmittelverzeichnis aktualisiert?

Das Verzeichnis wird laufend aktualisiert. Es gibt keine feste jährliche Periode; Änderungen (neue Produkte, geänderte Festbeträge, gestrichene Produkte) werden fortlaufend veröffentlicht. Vor der Antragstellung sollte immer die aktuelle Version geprüft werden.

Wer hat Anspruch auf Hilfsmittel aus dem GKV-Verzeichnis?

Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln aus dem Verzeichnis, sofern eine ärztliche Verordnung und eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich.

Kann ich sowohl GKV-Hilfsmittel als auch Pflegehilfsmittel gleichzeitig beantragen?

Ja. Beide Leistungen sind vollständig unabhängig voneinander. Wer z. B. einen Rollstuhl über die Krankenkasse erhält, kann gleichzeitig die 42-€-Pauschale der Pflegekasse für Verbrauchsprodukte nutzen.