Den 42-Euro-Pflegehilfsmittel-Zuschuss nutzen:
Die häusliche Pflege eines Angehörigen bringt viele Herausforderungen mit sich. Neben der emotionalen und körperlichen Belastung müssen pflegende Angehörige sicherstellen, dass die Pflege hygienisch und sicher erfolgt. Genau hier setzt der 42-Euro-Pflegehilfsmittel-Zuschuss an.
Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die über diesen monatlichen Zuschuss finanziert werden. Dazu gehören z. B. Einmalhandschuhe, Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und mehr.
Mit dem richtigen Einsatz dieses Budgets lässt sich die häusliche Pflege nicht nur erleichtern, sondern auch sicherer und effizienter gestalten. In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen, wie Sie den 42-Euro-Zuschuss optimal im Alltag nutzen, welche Produkte infrage kommen und worauf Sie bei Beantragung und Verwendung achten sollten.
Einführung: Was ist der 42-Euro-Pflegehilfsmittel-Zuschuss?

Der 42-Euro-Pflegehilfsmittel-Zuschuss ist eine monatliche Leistung der Pflegekassen für Menschen, die zu Hause gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 1 haben. Ziel dieser Unterstützung ist es, pflegebedürftige Personen sowie deren Angehörige mit wichtigen Verbrauchshilfsmitteln zu versorgen, um die häusliche Pflege hygienischer, sicherer und einfacher zu gestalten.
Mit dem Zuschuss können verschiedene Pflegehilfsmittel beschafft werden, die regelmäßig benötigt und nach Gebrauch entsorgt werden müssen.
Zu den erstattungsfähigen Produkten zählen unter anderem:
- Desinfektionsmittel (Hand- und Flächendesinfektion)
- Einmalhandschuhe
- Schutzschürzen
- FFP2-Masken
- Fingerlinge
- Bettschutzeinlagen
- Einmallätzchen
Anspruch auf den 42-Euro-Pflegehilfsmittel-Zuschuss
- Pflegebedürftigkeit mit anerkanntem Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1)
- Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt (nicht stationär)
- Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse ist erforderlich
1. Pflegehilfsmittel richtig auswählen: Was wird benötigt?
Der erste Schritt, um den 42-Euro-Zuschuss effektiv zu nutzen, besteht darin, die passenden Pflegehilfsmittel für den individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen auszuwählen. Jede Pflegesituation ist anders, und die Anforderungen können je nach gesundheitlichem Zustand stark variieren.
Desinfektionsmittel: Hygiene an erster Stelle
Desinfektionsmittel spielen eine zentrale Rolle in der häuslichen Pflege. Handdesinfektion schützt sowohl die pflegebedürftige Person als auch die pflegende Person vor der Übertragung von Krankheitserregern. Besonders in Zeiten erhöhter Infektionsgefahr – etwa während der Grippezeit oder in Pandemiephasen – sind Desinfektionsmittel unverzichtbar. Auch Flächendesinfektion ist wichtig, um Pflegebereiche wie Betten, Nachttische oder das Badezimmer hygienisch sauber zu halten.
Einmalhandschuhe: Schutz vor Infektionen
Einmalhandschuhe sind ein unverzichtbares Hilfsmittel, um direkten Hautkontakt während der Pflege zu vermeiden – insbesondere bei der Körperpflege, beim Verbandswechsel oder im Umgang mit Inkontinenzmaterial. Sie schützen vor Infektionen und bewahren die Haut der Pflegenden vor Belastung durch häufigen Kontakt mit Feuchtigkeit oder keimbelasteten Stoffen.
Schutzschürzen: Sicherheit für Pflegende
Schutzschürzen schützen die Kleidung der Pflegenden vor Verschmutzung – zum Beispiel bei der Körperpflege, beim Lagern oder beim Bettwäschewechsel. Die Schürzen bestehen meist aus leichtem Kunststoff und sind wasserabweisend, was sie zu einem praktischen Begleiter im Pflegealltag macht.
Hygiene im Alltag
- Regelmäßige Desinfektion von Händen und Oberflächen ist unerlässlich.
- Schutzkleidung wie Einmalhandschuhe und Schürzen schützt zuverlässig vor direktem Kontakt mit Keimen oder Flüssigkeiten.
Bettschutzeinlagen: Sauberkeit und Komfort
Pflegebedürftige, die viel Zeit im Bett verbringen oder unter Inkontinenz leiden, benötigen besonderen Schutz für Matratzen und Bettwäsche. Bettschutzeinlagen sind saugfähig, leicht austauschbar und sorgen für ein hygienisches und trockenes Schlafumfeld. Sie sind in verschiedenen Größen erhältlich und bieten zusätzlichen Komfort und Sicherheit im Pflegealltag.
FFP2-Masken: Schutz vor Ansteckung
In Phasen mit erhöhter Infektionsgefahr – zum Beispiel während der Erkältungssaison oder bei Besuch von externem Pflegepersonal – leisten FFP2-Masken einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz. Sie reduzieren die Gefahr der Übertragung von Viren über die Atemluft und schützen sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegende.
2. Wie Sie den 42-Euro-Pflegehilfsmittel-Zuschuss beantragen

Um den 42-Euro-Pflegehilfsmittel-Zuschuss in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Der Antrag ist in der Regel unkompliziert und kann entweder direkt bei der Pflegekasse eingereicht werden – z. B. bei der Barmer – oder über einen Dienstleister wie box4pflege.de erfolgen.
Solche Anbieter übernehmen die komplette Abwicklung für Sie: von der Antragstellung über die Kommunikation mit der Pflegekasse bis hin zur regelmäßigen Lieferung der Pflegehilfsmittel direkt nach Hause. So profitieren Sie ohne bürokratischen Aufwand von der Ihnen zustehenden Leistung.
Schritte zur Antragstellung:
- Pflegegrad nachweisen: Stellen Sie sicher, dass der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 1 hat. Ohne Pflegegrad besteht kein Anspruch auf den Zuschuss.
- Antrag bei der Pflegekasse einreichen: Der Antrag kann schriftlich, telefonisch oder online bei der Pflegekasse gestellt werden.
- Lieferung der Pflegehilfsmittel: Nach Genehmigung des Antrags können die Pflegehilfsmittel bestellt werden. Anbieter wie box4pflege.de übernehmen die Lieferung und Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.
Tipps zur Antragstellung
- Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, um die Versorgung sicherzustellen
- Bei Unsicherheiten können Dienstleister den Prozess übernehmen
3. Pflegehilfsmittel im Alltag nutzen: Praktische Tipps
Sobald Sie den Zuschuss erhalten und die Pflegehilfsmittel geliefert wurden, stellt sich die Frage, wie Sie diese am besten in den Pflegealltag integrieren. Hier sind einige praktische Tipps, wie Sie die Hilfsmittel effizient nutzen können:
Desinfektion als tägliche Routine
Stellen Sie sicher, dass die Handdesinfektion und Flächendesinfektion an leicht zugänglichen Orten aufbewahrt werden. Legen Sie Wert darauf, dass sich sowohl der Pflegebedürftige als auch der Pflegende regelmäßig die Hände desinfizieren. Desinfektionsmittelspender in der Nähe des Bettes oder im Badezimmer erleichtern die Einhaltung der Hygienevorschriften.
Einmalhandschuhe immer griffbereit halten
Platzieren Sie Einmalhandschuhe an mehreren Stellen im Haus, um schnell auf sie zugreifen zu können, wann immer sie benötigt werden. Besonders in der Nähe des Bettes, der Toilette oder des Badezimmers sollten immer ausreichend Handschuhe vorhanden sein.
Regelmäßiger Wechsel der Bettschutzeinlagen
Es ist wichtig, die Bettschutzeinlagen regelmäßig zu wechseln, um eine saubere und hygienische Schlafumgebung zu gewährleisten. Halten Sie einen Vorrat an Einlagen bereit, sodass bei Bedarf schnell ein Wechsel durchgeführt werden kann.
Schutzmasken bei Besucherbesuchen verwenden
Verwenden Sie FFP2-Masken, wenn Besucher ins Haus kommen oder wenn der Pflegebedürftige Kontakt zu Personen hat, die nicht regelmäßig im Haushalt leben. Das Tragen einer Maske schützt sowohl den Pflegebedürftigen als auch die Besucher.
Effiziente Nutzung der Pflegehilfsmittel
- Bewahren Sie Hilfsmittel wie Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe in Reichweite auf
- Wechseln Sie Bettschutzeinlagen regelmäßig, um den Komfort zu erhöhen
4. Häufige Fehler bei der Nutzung des 42-Euro-Zuschusses
Obwohl der 42-Euro-Zuschuss eine große Hilfe ist, gibt es einige häufige Fehler, die pflegende Angehörige bei der Nutzung machen können:
1. Unregelmäßige Nachbestellung
Ein häufiger Fehler ist es, den Vorrat an Pflegehilfsmitteln nicht regelmäßig zu überprüfen oder zu spät nachzubestellen. Dabei lohnt es sich, den monatlichen Zuschuss vollständig auszuschöpfen – so ist jederzeit eine ausreichende Versorgung mit wichtigen Hilfsmitteln gewährleistet.
2. Falsche Pflegehilfsmittel wählen
Manchmal werden Produkte bestellt, die für den konkreten Pflegebedarf nicht geeignet sind. Deshalb ist es sinnvoll, sich im Vorfeld genau zu überlegen, welche Pflegehilfsmittel tatsächlich gebraucht werden – gegebenenfalls in Rücksprache mit einem Pflegedienst oder dem Anbieter.
3. Den Zuschuss nicht beantragen
Ein weiterer Fehler besteht darin, den Zuschuss gar nicht zu nutzen, obwohl Anspruch besteht. Viele Angehörige wissen nicht, dass Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5 diese Leistung erhalten können. Dadurch wird eine wichtige Unterstützung nicht in Anspruch genommen – obwohl die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln dringend benötigt wird.
5. Pflegedienstleister wie box4pflege.de nutzen

Einige spezialisierte Anbieter wie box4pflege.de übernehmen den kompletten Prozess der Bestellung, Abwicklung und Abrechnung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dieser Rundum-Service entlastet pflegende Angehörige deutlich – denn Antragstellung, Nachbestellung und Lieferung laufen automatisch.
Vorteile der Nutzung eines Dienstleisters:
- Automatische Lieferung: Monatliche Zustellung direkt nach Hause – planbar und bequem.
- Abrechnung mit der Pflegekasse: Kein Aufwand für Zahlungsabwicklung oder Rückerstattung – die Anbieter rechnen direkt ab.
- Einfache Verwaltung: Kein Aufwand mit Nachbestellung oder Lagerung – alles wird zuverlässig organisiert.
Fazit
Der 42-Euro-Pflegehilfsmittel-Zuschuss ist eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Mit der passenden Auswahl und regelmäßigen Nutzung der Pflegehilfsmittel kann der Alltag spürbar erleichtert und die Versorgung sicherer gestaltet werden.
Anbieter wie box4pflege.de ermöglichen eine komfortable und zuverlässige Lösung – ganz ohne Papierkram. Nutzen Sie den Zuschuss sinnvoll und sorgen Sie dafür, dass die benötigten Hilfsmittel jederzeit zur Verfügung stehen. So wird die häusliche Pflege für alle Beteiligten einfacher und angenehmer.
FAQs
Welche Pflegehilfsmittel werden vom 42-Euro-Zuschuss abgedeckt?
Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln zählen:
Händedesinfektionsmittel
Flächendesinfektionsmittel
Einmalhandschuhe
FFP2-Masken
Schutzschürzen
Bettschutzeinlagen
Fingerlinge
Einmallätzchen
Diese Produkte gelten als Verbrauchsmaterialien und können im Rahmen des 42-Euro-Pflegehilfsmittel-Zuschusses monatlich über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Wie kann ich den 42-Euro-Zuschuss beantragen?
Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Sie können ihn schriftlich, telefonisch oder online einreichen – je nach Vorgabe Ihrer Pflegeversicherung.
Alternativ übernehmen Dienstleister wie box4pflege.de den gesamten Prozess für Sie: von der Antragstellung über die Kommunikation mit der Kasse bis zur monatlichen Lieferung der Pflegehilfsmittel – einfach, zuverlässig und ohne bürokratischen Aufwand.
Kann ich den Zuschuss auch erhalten, wenn ich in einer stationären Einrichtung lebe?
Nein, der 42-Euro-Zuschuss ist ausschließlich für Personen vorgesehen, die ambulant, also im häuslichen Umfeld, gepflegt werden – etwa durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst.
In stationären Pflegeeinrichtungen übernimmt die Einrichtung selbst die Bereitstellung der Pflegehilfsmittel, daher wird der Zuschuss dort nicht gewährt.
Muss ich die Pflegehilfsmittel selbst bezahlen und dann den Zuschuss zurückfordern?
Nein, bei der Nutzung eines Dienstleisters wie box4pflege.de müssen Sie die Hilfsmittel nicht vorfinanzieren. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
Was passiert, wenn der Zuschuss meine Pflegehilfsmittel nicht vollständig abdeckt?
Sollten die benötigten Pflegehilfsmittel den monatlich gewährten Zuschuss von 42 Euro übersteigen, müssen Sie die Kosten für den darüber hinausgehenden Betrag selbst tragen.
Daher ist es sinnvoll, die Pflegehilfsmittel gezielt und bedarfsgerecht auszuwählen, um innerhalb des Budgets zu bleiben und dennoch eine optimale Versorgung sicherzustellen.