
Der DAK Verhinderungspflege Antrag ermöglicht pflegenden Angehörigen eine Entlastung, wenn sie krank, im Urlaub oder verhindert sind. Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 können bis zu 6 Wochen Ersatzpflege pro Jahr in Anspruch nehmen. Ab Juli 2025 erhöht sich der Anspruch auf 8 Wochen mit einem flexiblen Jahresbudget von 3.539 €.
Wichtige Erkenntnisse
- Der DAK Verhinderungspflege Antrag ermöglicht eine Ersatzpflege, wenn Angehörige verhindert sind.
- Anspruch besteht für Versicherte ab Pflegegrad 2.
- Bis Juni 2025: bis zu 1.685 € pro Jahr für maximal 6 Wochen (42 Tage).
- Ab Juli 2025: 3.539 € Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, nutzbar für bis zu 8 Wochen (56 Tage).
- Antragstellung ist online, postalisch oder in der DAK-Geschäftsstelle möglich.
- Auch während der Verhinderungspflege bleibt der Anspruch auf Pflegehilfsmittel (Pflegebox im Wert von 42 € monatlich) bestehen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Verhinderungspflege bei der DAK?
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der DAK-Pflegekasse, die pflegenden Angehörigen eine Auszeit ermöglicht. Fällt die Hauptpflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Verpflichtungen aus, übernimmt die DAK die Kosten für eine Ersatzpflege. Rechtsgrundlage ist § 39 SGB XI.
Definition & Zweck
Verhinderungspflege bedeutet, dass eine andere Person oder ein Pflegedienst die Betreuung übernimmt, während die Hauptpflegeperson verhindert ist. Ziel ist es, die kontinuierliche Pflege und Versorgung sicherzustellen und Angehörigen die Möglichkeit einer planbaren Entlastung zu geben.
Rechtliche Grundlage (§ 39 SGB XI)
Die DAK gewährt Verhinderungspflege, wenn:
- mindestens Pflegegrad 2 vorliegt,
- die Pflege normalerweise im häuslichen Umfeld erfolgt,
- und eine Ersatzpflegeperson oder ein Pflegedienst einspringt.
Unterschied zur Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege: Ersatzpflege findet zu Hause oder in einem häuslichen Umfeld statt.
- Kurzzeitpflege: Pflegebedürftige werden vorübergehend in einer stationären Einrichtung betreut.
- Ab Juli 2025 werden beide Leistungen in einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € zusammengefasst, das flexibel nutzbar ist.
Voraussetzungen für den DAK Verhinderungspflege Antrag
Damit die DAK Pflegekasse die Verhinderungspflege übernimmt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese sind im § 39 SGB XI geregelt und gelten mit Anpassungen durch die Pflegereform 2025.
Pflegegrad ab 2

Ein Anspruch besteht erst ab Pflegegrad 2. Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Verhinderungspflege.
Vorpflegezeit bis Juni 2025
Bis zum 30. Juni 2025 gilt: Die Hauptpflegeperson muss die pflegebedürftige Person mindestens 6 Monate im häuslichen Umfeld gepflegt haben.
Wegfall der Vorpflegezeit ab Juli 2025
Ab 1. Juli 2025 entfällt diese Voraussetzung. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher können dann sofort Verhinderungspflege beantragen.
Anspruchsdauer & Budget
- Bis Juni 2025: Bis zu 6 Wochen (42 Tage) mit maximal 1.685 € pro Jahr.
- Ab Juli 2025: Bis zu 8 Wochen (56 Tage) mit einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 €, das auch für Kurzzeitpflege genutzt werden kann.
Wer darf Verhinderungspflege leisten?
- Angehörige bis zum 2. Grad (z. B. Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel).
- Freunde, Nachbarn oder Bekannte.
- Ambulante Pflegedienste oder professionelle Pflegekräfte.
Bei engen Angehörigen übernimmt die DAK in der Regel nur den Betrag in Höhe des Pflegegeldes plus belegbare Aufwände (z. B. Fahrtkosten). Bei nicht verwandten Personen oder Pflegediensten wird der volle Höchstbetrag erstattet.
Antragstellung bei der DAK: Schritt für Schritt

Um die Verhinderungspflege von der DAK Pflegekasse zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Die DAK stellt dafür ein offizielles Formular online und in den Geschäftsstellen bereit.
Formular herunterladen oder anfordern
- Online über die DAK-Website (Suchbegriff: Antrag Verhinderungspflege).
- Alternativ telefonisch oder direkt in einer Geschäftsstelle anfordern.
Benötigte Unterlagen vorbereiten
- Angaben zur pflegebedürftigen Person (Name, Adresse, Versichertennummer).
- Nachweis des Pflegegrades (mindestens Pflegegrad 2).
- Zeitraum der Verhinderungspflege (von–bis).
- Angaben zur Ersatzpflegeperson (Name, Verwandtschaftsgrad oder Pflegedienst).
- Bei Angehörigen: Nachweise über entstandene Aufwände (z. B. Fahrtkosten, Verdienstausfall).
Antrag einreichen
- Online: über das Mitgliederportal „Meine DAK“.
- Per Post: an die zuständige DAK-Pflegekasse.
- Persönlich: in einer DAK-Geschäftsstelle abgeben.
Bearbeitung & Entscheidung
- Die DAK prüft Anspruch und Unterlagen.
- Bearbeitungszeit: in der Regel 2–4 Wochen.
- Gesetzlich gilt: Eine Entscheidung muss spätestens innerhalb von 3 Wochen erfolgen (§ 39 SGB XI).
Bewilligung & Abrechnung
- Nach Genehmigung: Direkte Abrechnung mit Pflegediensten oder Erstattung nach Einreichung von Rechnungen.
- Versicherte erhalten einen schriftlichen Bescheid mit Zeitraum und Höhe der Leistungen.
Leistungen & Höhe der Kostenübernahme durch die DAK
Die DAK Pflegekasse übernimmt bei genehmigtem Antrag die Kosten für eine Ersatzpflege, wenn pflegende Angehörige verhindert sind. Die Höhe der Leistungen ist gesetzlich in § 39 SGB XI geregelt und wurde durch die Pflegereform 2025 (PUEG) angepasst.
Leistungen bis Juni 2025
- Maximalbetrag: bis zu 1.685 € pro Jahr
- Dauer: maximal 6 Wochen (42 Tage)
- Kombination: nicht genutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege (bis zu 806 €) können zusätzlich eingesetzt werden → Gesamt bis zu 2.491 €
Leistungen ab Juli 2025
- Einführung eines gemeinsamen Jahresbudgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
- Maximalbetrag: bis zu 3.539 € pro Jahr
- Dauer: bis zu 8 Wochen (56 Tage)
- Vorteil: Flexibler Einsatz des Budgets für beide Leistungen
Besonderheiten bei Angehörigen
- Bei nahen Angehörigen bis zum 2. Grad (Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel) übernimmt die DAK in der Regel nur den Betrag in Höhe des Pflegegeldes, plus belegbare Kosten (z. B. Fahrtkosten, Verdienstausfall).
- Bei anderen Personen oder Pflegediensten wird der volle Höchstbetrag erstattet.
5 Häufige Fehler & Tipps beim Antrag
Bei der Beantragung von Verhinderungspflege bei der DAK treten häufig Fehler auf, die zu Verzögerungen oder Kürzungen führen können. Mit den folgenden Tipps lassen sich diese Probleme vermeiden:
Fehlende Unterlagen
- Ein Pflegegrad-Nachweis (mind. Pflegegrad 2) ist zwingend erforderlich.
- Bei nahen Angehörigen sollten Belege für Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten, Verdienstausfall) beigefügt werden, um mehr als das Pflegegeld erstattet zu bekommen.
Falsche Angaben zur Ersatzpflegeperson
- Wichtig ist die genaue Angabe, ob es sich um einen nahen Angehörigen oder eine andere Person / einen Pflegedienst handelt.
- Diese Unterscheidung beeinflusst direkt die Höhe der Erstattung.
Fristen nicht eingehalten
- Grundsätzlich kann die Verhinderungspflege auch rückwirkend beantragt werden (§ 39 SGB XI).
- Dennoch ist es ratsam, den Antrag zeitnah einzureichen, damit die Abrechnung ohne Verzögerung erfolgen kann.
Pflegegeld während der Verhinderungspflege falsch berechnet
- Wird die Ersatzpflege mehr als 8 Stunden täglich geleistet, reduziert sich das Pflegegeld für diesen Zeitraum um 50 %.
- Bei kürzeren Einsätzen bleibt das Pflegegeld vollständig erhalten.
Kombination mit Kurzzeitpflege nicht genutzt
- Bis Juni 2025 können ungenutzte Leistungen aus der Kurzzeitpflege (bis zu 806 €) zusätzlich auf die Verhinderungspflege übertragen werden – Gesamt: 2.491 €.
- Ab Juli 2025 gilt automatisch das gemeinsame Jahresbudget von 3.539 €.
Tipp: Wer unsicher ist, sollte die DAK-Pflegeberatung in Anspruch nehmen oder Anbieter wie box4pflege.de nutzen, die bei Antragstellung und Abrechnung unterstützen.
Verbindung zur Pflegebox: Pflegehilfsmittel während der Verhinderungspflege
Auch während einer Verhinderungspflege bleibt der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bestehen. Das bedeutet: Pflegebedürftige erhalten weiterhin Produkte im Wert von 42 € monatlich, die von der DAK übernommen werden – unabhängig davon, ob Angehörige oder ein Pflegedienst die Betreuung übernehmen.
Warum Pflegehilfsmittel unverzichtbar bleiben
- Ersatzpflegekräfte benötigen die gleiche hygienische Ausstattung wie die reguläre Pflegeperson.
- Handschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen sichern eine kontinuierliche Versorgung auf gleichem Niveau.
Weniger Aufwand mit box4pflege.de
- box4pflege.de kümmert sich um die komplette Abrechnung direkt mit der DAK.
- Angehörige oder Ersatzpflegekräfte müssen keine Quittungen oder Formulare sammeln.
- Die Pflegebox lässt sich flexibel an die aktuellen Bedürfnisse anpassen.
Nutzen Sie Ihre DAK-Leistungen optimal – beantragen Sie Verhinderungspflege und sichern Sie sich gleichzeitig Ihre Pflegebox von box4pflege.de.
Fazit: DAK Verhinderungspflege Antrag frühzeitig stellen & Vorteile nutzen
Die Verhinderungspflege der DAK ist eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige. Sie ermöglicht dringend benötigte Auszeiten, ohne dass die Versorgung der pflegebedürftigen Person gefährdet wird. Bis Juni 2025 stehen hierfür 1.685 € pro Jahr für maximal 6 Wochen zur Verfügung. Ab Juli 2025 profitieren Pflegebedürftige von einem flexiblen Jahresbudget von 3.539 €, das sowohl für Verhinderungs- als auch für Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann.
Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte der Antrag rechtzeitig gestellt werden – auch wenn eine rückwirkende Beantragung möglich ist.
Nutzen Sie Ihre DAK-Leistungen doppelt: Beantragen Sie Verhinderungspflege und sichern Sie sich parallel Ihre Pflegebox von box4pflege.de – mit Pflegehilfsmitteln im Wert von 42 € monatlich, bequem geliefert und direkt mit der DAK abgerechnet.
Häufige Fragen zum DAK Verhinderungspflege Antrag
Wie beantrage ich Verhinderungspflege bei der DAK?
Der Antrag kann online über das DAK-Mitgliederportal „Meine DAK“, per Post oder direkt in einer Geschäftsstelle gestellt werden. Die DAK stellt ein offizielles Formular bereit, das Angaben zur pflegebedürftigen Person, dem Pflegegrad, der Ersatzpflegeperson sowie dem Zeitraum der Verhinderungspflege enthält. Belege wie Rechnungen oder Nachweise für Fahrtkosten sollten beigelegt werden.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege bei der DAK?
Anspruch haben Versicherte mit mindestens Pflegegrad 2, die überwiegend zu Hause gepflegt werden. Bis Juni 2025 musste zusätzlich eine 6-monatige Vorpflegezeit durch die Hauptpflegeperson erfüllt sein. Diese Voraussetzung entfällt ab dem 1. Juli 2025.
Wie hoch ist die Kostenübernahme durch die DAK?
Bis Juni 2025: bis zu 1.685 € pro Jahr für maximal 6 Wochen.
Mit Kurzzeitpflege-Kombination: bis zu 2.491 €.
Ab Juli 2025: ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € für bis zu 8 Wochen Ersatz- und Kurzzeitpflege.
Kann Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden?
Ja. Die DAK erlaubt eine rückwirkende Antragstellung, solange die notwendigen Nachweise (z. B. Rechnungen) eingereicht werden. Dadurch können auch bereits erbrachte Leistungen übernommen werden.
Wer darf die Ersatzpflege übernehmen?
Die Ersatzpflege kann von Angehörigen bis zum 2. Grad, Freunden, Nachbarn oder einem professionellen Pflegedienst übernommen werden. Für nahe Angehörige gilt, dass die DAK in der Regel nur das Pflegegeld plus belegbare Kosten erstattet. Für externe Pflegekräfte oder Pflegedienste gilt der volle Höchstbetrag.
Kann Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege kombiniert werden?
Ja. Bis Juni 2025 können 806 € ungenutzte Kurzzeitpflege-Leistungen in die Verhinderungspflege übertragen werden. Ab Juli 2025 wird automatisch ein gemeinsames Budget von 3.539 € genutzt.
Bleibt der Anspruch auf die Pflegebox während der Verhinderungspflege bestehen?
Ja. Auch während der Ersatzpflege besteht der Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € pro Monat. Mit box4pflege.de erfolgt die Lieferung direkt nach Hause, die Abrechnung übernimmt box4pflege.de direkt mit der DAK.
Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt?
Ja, allerdings mit Einschränkungen:
Bei mehr als 8 Stunden Pflege pro Tag wird das Pflegegeld für diesen Zeitraum halbiert.
Bei weniger als 8 Stunden bleibt es in voller Höhe bestehen.