DAK Pflegekasse – Leistungen, Antrag und Unterstützung im Überblick

DAK Pflegekasse – Pflegeleistungen im Überblick

Die DAK Pflegekasse ist die Pflegeversicherung der DAK-Gesundheit und bietet Versicherten umfassende Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Dazu gehören Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Hilfsmittel zur Erleichterung der häuslichen Versorgung. Eltern, Angehörige und Pflegebedürftige können Leistungen direkt bei der Pflegekasse der DAK beantragen. Grundlage für alle Zahlungen ist die Einstufung in einen Pflegegrad nach einer Begutachtung durch den MDK.

Wichtige Erkenntnisse

  • Die DAK Pflegekasse ist Teil der DAK-Gesundheit und zuständig für alle Leistungen der Pflegeversicherung.
  • Leistungen umfassen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen sowie Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
  • Pflegehilfsmittel wie die Pflegebox im Wert von 42 € pro Monat können ab Pflegegrad 1 beantragt werden.
  • Grundlage für die Leistungen ist die Einstufung in einen Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst (MDK).
  • Anträge können online, per Post oder in den Geschäftsstellen der DAK gestellt werden.

Leistungen der DAK Pflegekasse im Überblick

DAK Pflegekasse Leistungen – Übersicht zu Pflegegeld, Sachleistungen, Kurzzeitpflege und Pflegehilfsmitteln.

Die Pflegekasse der DAK unterstützt Versicherte mit vielfältigen Leistungen, sobald ein Pflegegrad anerkannt wurde. Diese Leistungen sind darauf ausgelegt, die Versorgung im Alltag zu sichern und pflegende Angehörige zu entlasten.

Zu den wichtigsten Leistungen gehören:

  • Pflegegeld: Für Angehörige, die die Pflege zu Hause übernehmen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und reicht von Pflegegrad 2 bis 5.
  • Pflegesachleistungen: Wenn die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt, übernimmt die DAK die Kosten bis zum jeweiligen Höchstbetrag.
  • Kombinationsleistungen: Eine Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen, wenn Pflege durch Angehörige und Pflegedienst kombiniert wird.
  • Verhinderungspflege: Übernahme von Kosten, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist (z. B. Urlaub oder Krankheit).
  • Kurzzeitpflege: Kostenübernahme für eine zeitlich befristete stationäre Pflege, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt.
  • Tages- und Nachtpflege: Teilstationäre Pflege zur Entlastung der Familie.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Anspruch auf monatlich 42 € für Hilfsmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.

Diese Leistungen gelten für alle Pflegegrade ab Stufe 1, wobei der Umfang mit steigendem Pflegegrad zunimmt.

Antragstellung bei der DAK Pflegekasse

DAK Pflegekasse Antrag – Ablauf von Antragstellung über MDK-Begutachtung bis zur Leistungsbewilligung.

Um Leistungen der Pflegekasse der DAK zu erhalten, ist ein offizieller Antrag notwendig. Erst wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde, können Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Hilfsmittel gewährt werden.

Der Antrag kann auf verschiedenen Wegen gestellt werden: telefonisch, schriftlich, online über das Mitgliederportal „Meine DAK“ oder persönlich in einer Geschäftsstelle. Nach Eingang des Antrags beauftragt die DAK den Medizinischen Dienst (MDK) mit einer Begutachtung.

Bei der Begutachtung besucht ein Gutachter die pflegebedürftige Person zu Hause. Er überprüft die Selbstständigkeit in den Bereichen Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und soziale Teilhabe. Auf Grundlage der Punktebewertung wird ein Pflegegrad von 1 bis 5 festgelegt.

Für den Antrag sollten folgende Unterlagen vorbereitet werden:

  • das Antragsformular der DAK,
  • ärztliche Atteste oder Befunde,
  • falls vorhanden Berichte von Therapeuten oder Pflegediensten,
  • Dokumentationen über benötigte Hilfsmittel.

Nach Prüfung aller Unterlagen erteilt die DAK Pflegekasse den offiziellen Bescheid über den Pflegegrad und die dazugehörigen Leistungen.erlagen erteilt die DAK Pflegekasse den offiziellen Bescheid über den Pflegegrad und die dazugehörigen Leistungen.

Pflegegrade und Leistungen bei der DAK

Die Leistungen der DAK Pflegekasse richten sich nach dem anerkannten Pflegegrad. Ab dem 1. Januar 2025 wurden die Beträge bundesweit um 4,5 % erhöht. Damit gelten für alle gesetzlichen Pflegekassen, auch die DAK, folgende Werte:

Übersichtstabelle (gültig ab 2025)

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat Pflegesachleistungen pro Monat Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
1 kein Pflegegeld — (nur Entlastungsbetrag bis 131 €) 42 €
2 347 € bis 796 € 42 €
3 599 € bis 1.497 € 42 €
4 800 € bis 1.859 € 42 €
5 990 € bis 2.299 € 42 €

Erklärung

  • Pflegegrad 1 beinhaltet kein Pflegegeld, aber Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € sowie Pflegehilfsmittel.
  • Ab Pflegegrad 2 zahlt die DAK monatlich Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige oder übernimmt die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst.
  • Auch eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen (Kombinationsleistung) ist möglich.
  • Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € pro Monat besteht ab Pflegegrad 1 unabhängig von Pflegegeld oder Sachleistungen.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bei der DAK

Die DAK-Pflegekasse übernimmt Kosten für Verhinderungspflege (Ersatzpflege) und Kurzzeitpflege, wenn pflegende Angehörige vorübergehend entlastet werden müssen (z. B. bei Krankheit, Urlaub oder nach einem Krankenhausaufenthalt). Die Leistungen richten sich nach den bundesweit geltenden Bestimmungen der Pflegeversicherung (SGB XI).

Leistungen bis 30. Juni 2025

  • Verhinderungspflege: bis zu 1.685 € jährlich, für maximal 6 Wochen (42 Tage).
  • Kurzzeitpflege: bis zu 1.854 € jährlich, für maximal 8 Wochen (56 Tage).
  • Kombination / Übertragung: Nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege können (anteilig) auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Damit steigt der mögliche Betrag der Verhinderungspflege auf bis zu 2.528 €.
  • Vorpflegezeit: Bis zum 30. Juni 2025 war es erforderlich, dass die Hauptpflegeperson bereits mindestens 6 Monate Pflege geleistet hat, bevor Verhinderungspflege erstmalig beansprucht werden konnte.

Leistungen ab 1. Juli 2025 (Neuregelung / Pflegereform)

  • Gemeinsames Jahresbudget: Die bisherigen getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zusammengeführt in ein gemeinsames Jahresbudget.
  • Höchstbetrag: Bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr stehen zur Verfügung, flexibel nutzbar für beide Leistungsarten.
  • Dauer / Höchstzeit: Bis zu 8 Wochen (56 Tage) können für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege genutzt werden (nicht getrennt, sondern aus dem gemeinsamen Budget).
  • Wegfall der Vorpflegezeit: Ab diesem Zeitpunkt entfällt die vorherige Anforderung eines sechsmonatigen Pflegevordienstes – sobald ein Pflegegrad ≥ 2 vorliegt, kann Verhinderungspflege beansprucht werden.
  • Anrechnung bisheriger Leistungen 2025: Leistungen, die bereits im ersten Halbjahr des Jahres 2025 (Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege) in Anspruch genommen wurden, werden auf das neue gemeinsame Budget angerechnet.

Besonderheiten / Zusätzliche Hinweise

  • Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 (sowohl vor als auch nach der Reform).
  • Wird die Pflege durch nahe Angehörige erbracht, werden in der Regel nur das Pflegegeld und nachweisbare Aufwendungen erstattet. → Externe Pflegekräfte oder Pflegedienste ermöglichen meist eine vollständige Ausschöpfung der Budgets.
  • Die DAK weist explizit darauf hin, dass seit dem 1. Juli 2025 ein gemeinsames Budget zählt und flexibel von den Versicherten verwendet werden kann.
  • Die Neuregelung soll den bürokratischen Aufwand verringern und die Nutzung der Leistung flexibler machen.

Anspruch auf Pflegehilfsmittel – die Pflegebox bei der DAK

Alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dazu gehören Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen. Diese Produkte sind für die häusliche Pflege gedacht und werden von der DAK Pflegekasse finanziert.

Der monatliche Betrag beträgt 42 € – ein bundesweit festgelegter Anspruch, der unabhängig vom Pflegegrad (ab Stufe 1) gilt. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse, sodass pflegende Angehörige keine zusätzlichen Kosten tragen müssen.

Mit box4pflege.de können Familien diesen Anspruch besonders einfach nutzen. Die Pflegehilfsmittel werden in Form einer Pflegebox individuell zusammengestellt und direkt nach Hause geliefert. Änderungen am Inhalt sind jederzeit möglich, und die Abrechnung läuft vollständig über die Pflegekasse der DAK.

Kontakt zur DAK Pflegekasse

Die DAK Pflegekasse bietet verschiedene Wege, um Anträge einzureichen oder Fragen zu Leistungen zu klären. Versicherte können den Kontakt flexibel wählen – online, telefonisch oder persönlich vor Ort.

Online-Services

Im Mitgliederportal „Meine DAK“ lassen sich viele Pflegeanträge, Leistungsnachweise und sonstige Unterlagen digital einreichen oder Formulare herunterladen. Auch der Bearbeitungsstand von Anträgen und bereits genehmigte Leistungen sind dort einsehbar.

Telefonische Beratung

Die DAK ist bundesweit über die zentrale Servicenummer 040 325 325 555 erreichbar – rund um die Uhr und zum Ortstarif. Die telefonische Kundenbetreuung beantwortet Fragen zu Pflegeleistungen, Anträgen und anderen Anliegen.

Persönliche Beratung in Servicezentren

Die DAK verfügt über ~ 310 Geschäftsstellen (Servicezentren) deutschlandweit. Insbesondere in lokalen Servicezentren können Versicherte und Angehörige persönliche Gespräche führen und Anträge vor Ort stellen oder Dokumente einreichen.

💡 Tipp:

Für eine schnellere Bearbeitung sollten Sie möglichst die Online-Services nutzen und alle relevanten Unterlagen (Atteste, Befunde, Nachweise) direkt hochladen, sofern dies technisch möglich ist.

Fazit: Leistungen der DAK Pflegekasse optimal nutzen

Die DAK Pflegekasse bietet ein breites Leistungsspektrum – von Pflegegeld und Pflegesachleistungen über Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis hin zu Hilfsmitteln. Mit der Pflegereform 2025 wurden die Leistungen spürbar angehoben, sodass pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen mehr finanzielle Unterstützung und Flexibilität erhalten.

Für Familien bedeutet das: Wer rechtzeitig einen Antrag stellt, alle Nachweise beilegt und sich beraten lässt, sichert sich wichtige Hilfeleistungen und entlastet den Pflegealltag. Besonders unkompliziert ist der Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Über box4pflege.de können diese bequem in Form einer Pflegebox im Wert von 42 € monatlich genutzt werden – direkt nach Hause geliefert und automatisch mit der DAK abgerechnet.

FAQ zur DAK Pflegekasse

Wie beantrage ich Pflegeleistungen bei der DAK?

Ein Antrag kann online über das Portal „Meine DAK“, schriftlich per Post oder persönlich in einer Geschäftsstelle gestellt werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den MDK mit einer Begutachtung, die über den Pflegegrad entscheidet.

Welche Unterlagen sind für den Antrag erforderlich?

Hilfreich sind das ausgefüllte Antragsformular, ärztliche Atteste, Befunde sowie – falls vorhanden – Berichte von Therapeuten oder Pflegediensten. Diese Unterlagen unterstützen den Nachweis des Pflegebedarfs.

Ab wann zahlt die DAK Pflegegeld?

Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gezahlt, wenn Angehörige oder Bekannte die häusliche Pflege übernehmen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und wurde ab 2025 auf bis zu 990 € monatlich angehoben.

Welche Unterschiede gibt es zu anderen Pflegekassen?

Die DAK Pflegekasse ist Teil des bundesweiten Systems der gesetzlichen Pflegeversicherung. Das bedeutet: Die Leistungsbeträge sind identisch zu allen anderen Kassen, Unterschiede gibt es nur im Service, in der Beratung und in den digitalen Angeboten.

Bleibt der Anspruch auf Pflegehilfsmittel bestehen?

Ja, alle Versicherten mit Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 € pro Monat. Mit box4pflege.de können diese bequem bestellt werden – die Abrechnung erfolgt automatisch mit der DAK.