
Einen Pflegegrad bei der DAK beantragt man direkt bei der DAK-Pflegekasse. Der Antrag kann telefonisch, schriftlich oder online gestellt werden. Nach Antragseingang beauftragt die DAK den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung, um den individuellen Pflegebedarf festzustellen und den passenden Pflegegrad zu vergeben.
Wichtige Erkenntnisse
- Antrag bei der DAK-Pflegekasse: telefonisch, schriftlich oder online möglich.
- Voraussetzung: Pflegebedarf voraussichtlich ≥ 6 Monate (SGB XI).
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) entscheidet über den Pflegegrad (1–5).
- Unterlagen: Arztberichte, Medikamentenliste, Pflegeprotokoll beschleunigen die Prüfung.
- Bearbeitungszeit: meist 3–6 Wochen ab Antragseingang.
- Ablehnung: Widerspruch binnen 1 Monats möglich.
- Tipp: Pflegetagebuch führen und alle Einschränkungen realistisch schildern.
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen für den Pflegegrad bei der DAK
Um einen Pflegegrad bei der DAK zu erhalten, muss eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 SGB XI vorliegen. Das bedeutet, dass eine Person körperlich, geistig oder psychisch so eingeschränkt ist, dass sie regelmäßig Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten benötigt. Dieser Hilfebedarf muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen und eine bestimmte Schwere haben, die vom Medizinischen Dienst (MD) bewertet wird.
Pflegegrade werden in fünf Stufen eingeteilt – von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Hilfebedarf). Wer bereits Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhält, muss bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands ebenfalls einen neuen Antrag stellen.
Hinweis-Box: Ein Pflegegrad kann nur beantragt werden, wenn die Einschränkungen voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen. Kurzzeitige Krankheiten oder Rehabilitationen reichen nicht aus.
DAK Pflegegrad beantragen – Welche Unterlagen werden benötigt?
Wer bei der DAK einen Pflegegrad beantragen möchte, sollte alle relevanten Unterlagen sorgfältig vorbereiten. Eine vollständige Dokumentation erleichtert die Prüfung durch die DAK-Pflegekasse und kann die Bearbeitungszeit erheblich verkürzen.
Zu den wichtigsten Unterlagen gehören:
- Ärztliche Berichte und Diagnosen: Nachweise über gesundheitliche Einschränkungen.
- Aktuelle Medikamentenliste: Zeigt, welche Behandlungen regelmäßig erforderlich sind.
- Entlassungsberichte: Falls Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalte stattgefunden haben.
- Pflegetagebuch: Tägliche Aufzeichnungen, wann und wie oft Hilfe benötigt wird.
Das Pflegetagebuch ist besonders hilfreich, da es dem Medizinischen Dienst (MD) ermöglicht, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf realistisch einzuschätzen. Es sollte über mehrere Wochen hinweg geführt werden, um ein genaues Bild des Pflegealltags zu vermitteln.
Eine gründliche Vorbereitung sorgt dafür, dass der Antrag auf Pflegegrad bei der DAK reibungslos bearbeitet wird und unnötige Rückfragen vermieden werden. Bei Unsicherheiten können Versicherte die DAK-Pflegekasse telefonisch oder schriftlich kontaktieren, um individuelle Hinweise zur Antragstellung zu erhalten.
Info-Box: Unvollständige oder veraltete Unterlagen führen häufig zu Verzögerungen. Stelle sicher, dass alle Dokumente aktuell, vollständig und gut lesbar sind, bevor du den Antrag einreichst.
DAK Pflegegrad beantragen – Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wer bei der DAK einen Pflegegrad beantragen möchte, sollte den Ablauf genau kennen. Mit den folgenden Schritten gelingt die Antragstellung reibungslos und ohne unnötige Verzögerungen.
Schritt 1: Kontaktaufnahme mit der DAK-Pflegekasse
Der Antrag auf Pflegegrad kann telefonisch, schriftlich oder über das Online-Formular der DAK gestellt werden. Ein formloses Schreiben mit dem Satz „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung“ genügt bereits, um den Antrag zu starten.
Tipp: Notiere dir Datum, Uhrzeit und den Namen der Ansprechperson, falls du telefonisch beantragst.
Schritt 2: Antragsformular ausfüllen
Nach der ersten Kontaktaufnahme sendet die DAK das offizielle Antragsformular zu oder stellt es digital bereit. Hier müssen persönliche Daten, Angaben zur Pflegesituation und eventuell behandelnde Ärzte eingetragen werden.
Achte auf vollständige Angaben, da fehlende Informationen die Bearbeitung verzögern können.
Schritt 3: Unterlagen beifügen
Lege dem Antrag alle relevanten Nachweise bei – dazu gehören Arztberichte, Medikamentenliste, Pflegeprotokoll oder Pflegetagebuch. Diese Dokumente unterstützen die spätere Bewertung durch den Medizinischen Dienst (MD).
Schritt 4: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
Nach Eingang des Antrags beauftragt die DAK den MD, den tatsächlichen Pflegebedarf festzustellen. Der Termin kann zu Hause oder per Videogespräch stattfinden. Der MD bewertet nach sechs Kriterien wie Mobilität, Selbstversorgung und kognitive Fähigkeiten.
Hinweis-Box: Während der Begutachtung sollten Pflegepersonen oder Angehörige anwesend sein, um die Situation realistisch zu schildern.
Schritt 5: Pflegegrad-Bescheid erhalten
Nach der Begutachtung erhält die versicherte Person den schriftlichen Bescheid der DAK. Dieser enthält den festgestellten Pflegegrad (1–5) sowie eine Begründung des Ergebnisses. Wird der Antrag abgelehnt oder erscheint die Einstufung zu niedrig, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Wochen, abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Auslastung des Medizinischen Dienstes. Nach § 18 SGB XI muss die DAK innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden; wird diese Frist überschritten, besteht Anspruch auf eine Begründung.
Bewahre alle Dokumente und Kopien auf – sie werden für eventuelle Nachfragen oder einen Widerspruch benötigt.
Pflegegrad Begutachtung bei der DAK – Ablauf der MDK-Prüfung
Nachdem der Antrag bei der DAK eingegangen ist, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Diese sogenannte MDK-Prüfung ist entscheidend, um den tatsächlichen Pflegebedarf zu ermitteln und den passenden Pflegegrad festzulegen.
Wie läuft die Begutachtung ab?
Die Begutachtung findet in der Regel zu Hause statt, in Ausnahmefällen auch per Videokonferenz. Ein Gutachter oder eine Gutachterin des MD beurteilt, inwieweit die Person ihren Alltag selbstständig bewältigen kann. Bewertet werden sechs zentrale Lebensbereiche:
- Mobilität – Bewegungsfähigkeit und selbstständiges Aufstehen.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – Orientierung, Sprache, Gedächtnis.
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – emotionale Stabilität, Verhalten.
- Selbstversorgung – Körperpflege, Essen, Trinken, Ankleiden.
- Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen – Medikamenteneinnahme, Arztbesuche.
- Gestaltung des Alltagslebens – Teilnahme am sozialen Leben, Tagesstruktur.
Jeder Bereich wird mit Punkten bewertet. Die Gesamtpunktzahl entscheidet über den Pflegegrad (1 bis 5).
Vorbereitung auf den Begutachtungstermin
- Pflegeprotokoll oder Pflegetagebuch bereithalten (mehrere Wochen dokumentieren).
- Angehörige oder Pflegeperson sollten beim Termin anwesend sein.
- Hilfsmittel, Medikamente und ärztliche Unterlagen sichtbar bereitlegen.
- Realistisch schildern, welche Tätigkeiten Unterstützung benötigen – nichts beschönigen.
Hinweis-Box: Eine gute Vorbereitung kann das Ergebnis positiv beeinflussen. Offene Kommunikation hilft dem Gutachter, den Pflegebedarf korrekt einzuschätzen.
Ergebnis und Pflegegrad-Ermittlung
Nach dem Besuch erstellt der MD einen Bericht mit einer Empfehlung an die DAK. Die Pflegekasse trifft daraufhin die endgültige Entscheidung über den Pflegegrad. Dieser Bescheid wird schriftlich zugestellt und enthält die Begründung sowie die erreichte Punktzahl.
Pflegegrad Entscheidung bei der DAK – Bearbeitungszeit und Fristen 2025
Nach Eingang des Antrags prüft die DAK-Pflegekasse alle Unterlagen und das Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD). Die Dauer bis zur endgültigen Entscheidung hängt maßgeblich von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Verfügbarkeit des Gutachters ab.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Pflegegrad-Antrags bei der DAK?
In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit 3 bis 6 Wochen.
Gemäß § 18 SGB XI ist die DAK verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagen über den Antrag zu entscheiden. Wird diese Frist überschritten, muss die Pflegekasse den Antragsteller schriftlich informieren und die Gründe nennen.
Erfolgt keine Entscheidung innerhalb von 25 Tagen, kann der Antragsteller eine Fristsetzung verlangen. In dringenden Fällen besteht Anspruch auf eine vorläufige Entscheidung.
Wann kommt der Pflegegrad-Bescheid?
Sobald das Gutachten des MD vorliegt, erstellt die DAK den Pflegegrad-Bescheid. Dieses Schreiben enthält:
- den festgestellten Pflegegrad (1 bis 5)
- eine Begründung der Entscheidung
- den Hinweis auf den Beginn der Leistungsgewährung
Der Bescheid wird per Post zugestellt.
Sollte der Antrag abgelehnt oder der Pflegegrad zu niedrig eingestuft werden, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Tipps zur schnelleren Entscheidung
- Reiche den Antrag vollständig mit allen Nachweisen ein.
- Führe ein Pflegetagebuch – das erleichtert die Bewertung.
- Erreichbarkeit sicherstellen, um Termine des MD nicht zu verpassen.
- Bei Verzögerungen schriftlich nachfragen und auf § 18 SGB XI verweisen.
Durchschnittlich genehmigt die DAK rund 9 von 10 Anträgen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Pflegegrad abgelehnt bei der DAK – So legst du erfolgreich Widerspruch ein
Wird der Pflegegrad von der DAK Pflegekasse abgelehnt oder erscheint die Einstufung zu niedrig, besteht das Recht auf Widerspruch. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich bei der DAK eingehen.
Schritt 1: Bescheid und Gutachten prüfen
Zuerst sollte der schriftliche Bescheid sorgfältig gelesen werden. Besonders wichtig ist das Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD), das die Grundlage der Entscheidung bildet.
Überprüfe, ob alle Einschränkungen und Pflegesituationen vollständig und korrekt beschrieben sind. Häufig werden alltägliche Belastungen im Gutachten unterschätzt.
Das MD-Gutachten kann bei der DAK angefordert werden – es wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
Schritt 2: Schriftlichen Widerspruch einlegen
Der Widerspruch kann formlos erfolgen, sollte aber folgende Angaben enthalten:
- Name, Versichertennummer und Datum des Bescheids
- Begründung, warum der Pflegegrad nicht korrekt ist
- Hinweise auf übersehene gesundheitliche Einschränkungen oder Pflegeaufwand
Empfohlen wird, den Widerspruch per Einschreiben einzureichen, um einen Nachweis zu haben.
Tipp: Füge zusätzliche Arztberichte oder Pflegetagebuch-Auszüge bei, um den erhöhten Unterstützungsbedarf zu belegen.
Schritt 3: Neue Begutachtung beantragen
Nach dem Widerspruch wird die DAK den Fall erneut prüfen und in vielen Fällen eine zweite Begutachtung durch den MD anordnen.
Während dieses Termins sollten alle Beteiligten besonders darauf achten, den tatsächlichen Pflegeaufwand deutlich zu machen – insbesondere, wenn sich der Zustand seit dem ersten Antrag verschlechtert hat.
Ergebnis und weitere Schritte
- Wird der Widerspruch anerkannt, wird der Pflegegrad nachträglich angepasst.
- Wird er erneut abgelehnt, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht. Diese ist kostenfrei und kann auch mit Unterstützung eines Pflegedienstes oder Sozialverbands eingereicht werden.
Laut Erfahrungswerten werden rund 35–40 % aller Widersprüche nach einer erneuten Begutachtung zugunsten der Antragstellenden entschieden.
Wichtige Fristen für den Widerspruch
| Schritt | Frist | Empfohlene Aktion |
| Eingang Bescheid | Tag 0 | Bescheid prüfen |
| Widerspruch einlegen | innerhalb 1 Monat | Schriftlich an DAK senden |
| Zweite Begutachtung | 2–4 Wochen nach Widerspruch | Termin wahrnehmen |
| Entscheidung DAK | ca. 2–6 Wochen danach | Pflegegrad-Bescheid erhalten |
Pflegegrad genehmigt – Leistungen & nächste Schritte (DAK)
Nach der Genehmigung des Pflegegrads erhalten Versicherte bundeseinheitliche Leistungen nach SGB XI (gelten bei allen Pflegekassen, also auch bei der DAK). Die wichtigsten Bausteine – kurz erklärt, mit Beträgen und Praxis-Hinweisen:
Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige)
Wenn die Pflege zu Hause vorrangig von Angehörigen/Freunden erfolgt, gibt es monatlich Pflegegeld:
Praxis-Hinweis: Das Geld geht direkt an die versicherte Person. Es ist frei verwendbar für die Organisation der häuslichen Pflege (z. B. Anerkennung für Angehörige, kleine Hilfen, Fahrten).
Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst)
Bei professioneller Pflege zu Hause übernimmt die Kasse Sachleistungen bis zu:
- PG 2: 796€, PG 3: 1.497€, PG 4: 1.859€, PG 5: 2.299€ pro Monat.
Praxis-Hinweis: Abgerechnet wird direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse; Eigenanteile können entstehen, wenn der Umfang über den Höchstbetrag hinausgeht.
Kombinationsleistung (Pflegegeld + Sachleistung)
Beides lässt sich kombinieren: Nutzt man den Pflegedienst nur teilweise, wird das Pflegegeld anteilig gezahlt (gesetzlicher Standardmechanismus).
Beispiel: Wird 60 % des Sachleistungsbudgets genutzt, werden 40 % des Pflegegeldes ausgezahlt.
Entlastungsbetrag (zusätzliche Unterstützung)
Für alle Pflegegrade (PG 1–5) gibt es 131€ monatlich für anerkannte Unterstützungsangebote (z. B. Haushaltshilfe, Betreuungsangebote, Alltagsbegleiter).
Praxis-Hinweis: Nicht verbrauchtes Geld kann in die Folgemonate übertragen werden (bis 30. Juni des Folgejahres; Details je Bundesland).
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Für Hygiene/Schutz in der häuslichen Pflege sind bis zu 42 € monatlich erstattungsfähig (z. B. Handschuhe, Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen).
Praxis-Hinweis: Gilt zusätzlich zu Pflegegeld/Sachleistungen; Antrag genügt, dann laufende Versorgung.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Für Umbauten, die Pflege ermöglichen/erleichtern (z. B. Haltegriffe, bodengleiche Dusche, Rampe), gibt es bis zu 4.180 € je Maßnahme; wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, bis zu 16.720€ gesamt möglich.
Praxis-Hinweis: Vorab Kostenvoranschlag einreichen und Notwendigkeit begründen (z. B. Sturzgefahr, Barrieren).
Weitere wichtige Leistungen (Auszug)
- Teilstationäre Tages-/Nachtpflege: je nach Pflegegrad, z. B. PG 5 bis 2.085€ mtl.
- Kurzzeitpflege (bis zu 8 Wochen/Jahr): bis 3.539€ jährlich (gemeinsamer Jahrestopf mit Verhinderungspflege).
- Verhinderungspflege (Ersatzpflege bei Ausfall der Pflegeperson): wird über den gemeinsamen Jahresbetrag bis 3.539€ finanziert.
- Renten-/Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen: Beiträge können je nach Leistungsart übernommen werden.
So entscheiden Sie, welche Leistung passt:
- Pflege vor allem durch Angehörige? → Pflegegeld (ggf. plus Entlastungsbetrag & Pflegehilfsmittel).
- Regelmäßige Profi-Unterstützung nötig? → Pflegesachleistungen (ggf. mit Kombinationsleistung).
- Tagesstruktur/Entlastung tagsüber? → Tagespflege (zusätzlich zu Pflegegeld möglich – Landesregeln beachten).
- Wohnung nicht pflegegerecht? → Zuschuss für Umbauten (4.180€ je Maßnahme).
Wichtig: Alle Beträge gelten bundesweit und sind rechtlich festgelegt; DAK setzt sie 1:1 um. Der individuelle Anspruch hängt vom Pflegegrad und der tatsächlichen Nutzung ab.
Fazit – Pflegegrad beantragen bei der DAK
Ein Pflegegrad bietet Pflegebedürftigen wertvolle Unterstützung – finanziell und organisatorisch. Der Weg dorthin führt über einen klar geregelten Prozess: Antragstellung bei der DAK, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und anschließende Bewilligung der Leistungen.
Nach der Genehmigung können Versicherte zahlreiche Leistungen nutzen – vom Pflegegeld und Pflegesachleistungen über den Entlastungsbetrag bis hin zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Jede Leistung trägt dazu bei, den Pflegealltag zu erleichtern und Angehörige zu entlasten.
Besonders praktisch sind die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, auf die ab Pflegegrad 1 ein Anspruch in Höhe von 42 € monatlich besteht. Hier können Produkte wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen regelmäßig bezogen werden – einfach, bequem und ohne eigene Kosten.
Wer diese Versorgung unkompliziert abwickeln möchte, kann die Pflegehilfsmittel über box4pflege.de beziehen. Der Anbieter übernimmt die Antragstellung bei der Pflegekasse sowie die monatliche Lieferung direkt nach Hause – damit Pflegebedürftige und Angehörige mehr Zeit für das Wesentliche haben.
Häufige Fragen (FAQ) – DAK Pflegegrad beantragen 2025
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Pflegegrad-Antrags bei der DAK?
In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit 3 bis 6 Wochen, sofern alle Unterlagen vollständig sind. Die Pflegekasse muss gemäß § 18 SGB XI binnen 25 Arbeitstagen entscheiden, sonst ist sie verpflichtet, den Antragsteller über Verzögerungen schriftlich zu informieren.
Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?
Typischerweise werden benötigt: ärztliche Berichte, Diagnosen, Medikamentenlisten, ein Pflegetagebuch, Entlassungsberichte sowie persönlicher Nachweis (Versichertennummer, Ausweis). Vollständige Dokumentation reduziert Nachfragen und Verzögerungen.
Welche Leistungen erhalte ich nach Genehmigung des Pflegegrads?
Zu den zentralen Leistungen gehören:
1. Pflegegeld im häuslichen Bereich
2. Pflegesachleistungen bei Nutzung eines Pflegedienstes
3. Kombinationsleistung (Anteil von beidem)
4. Entlastungsbetrag (131€/Monat)
5. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42€/Monat
6. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Zuschuss bis 4.180€)
7. Verhinderungs- / Kurzzeitpflege, Tages-/Nachtpflege etc.
Wie viel Pflegegeld erhalte ich 2025?
Die Beträge (Stand 01.01.2025) sind:
1. PG 2: 347€
2. PG 3: 599€
3. PG 4: 800€
4. PG 5: 990€
Wie hoch sind die Pflegesachleistungen 2025?
Die monatlichen Höchstbeträge 2025 lauten:
1. PG 2: 796€
2. PG 3: 1.497€
3. PG 4: 1.859€
4. PG 5: 2.299€
Was ist der Entlastungsbetrag und wie viel bekomme ich?
Der Entlastungsbetrag beträgt ab 2025 131€ monatlich für alle Pflegegrade (1 bis 5). Er dient zur Unterstützung bei Haushaltshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung.
Wie funktionieren Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nach 2025?
Ab 1. Juli 2025 wird ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € aus dem bisherigen Budget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gebildet. Bereits genutzte Leistungen im ersten Halbjahr werden angerechnet.
Gibt es Anspruch auf Wohnumfeldanpassung (Umbaumaßnahmen)?
Ja, Zuschüsse bis 4.180€ je Maßnahme sind möglich (§ 40 SGB XI). Wenn mehrere Pflegebedürftige zusammenwohnen, kann sich der Gesamtbetrag (mehrere Maßnahmen) auf bis zu 16.720€ erhöhen.
Kann ich höhere Leistungen beantragen, wenn sich mein Zustand verschlechtert?
Ja — bei deutlicher gesundheitlicher Verschlechterung kann jederzeit eine Höherstufung des Pflegegrads beantragt werden. Die Kasse veranlasst dann eine erneute Begutachtung.
Was passiert, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?
Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Die Pflegekasse prüft neu und ordnet meist eine weitere Begutachtung durch den MD an.