
Pflegegeld können Sie bei der DAK beantragen, wenn ein Pflegegrad ab Stufe 2 vorliegt und die Pflege zu Hause erfolgt. Der Antrag wird direkt bei der DAK-Pflegekasse gestellt, online oder formlos. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.
Wichtige Erkenntnisse
- Pflegegeld gibt es bei der DAK ab Pflegegrad 2
- Der Antrag wird direkt bei der DAK-Pflegekasse gestellt
- Eine Online-Beantragung ist möglich
- Pflegegeld wird ab dem Antragstag gezahlt
- Ein Wechsel von Pflegesachleistungen ist erlaubt
Inhaltsverzeichnis
Was ist Pflegegeld – und wer bekommt es bei der DAK?
Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung nach § 37 SGB XI. Es richtet sich an pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Pflegepersonen betreut werden.
Das Pflegegeld wird nicht für professionelle Pflegedienste gezahlt, sondern als Unterstützung für die häusliche Pflege durch nicht-berufliche Pflegepersonen.
Wichtig zu wissen:
1. Pflegegrad 1 berechtigt nicht zum Pflegegeld
2. Die Pflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden
3. Die Pflegeperson erhält das Geld indirekt über die pflegebedürftige Person
Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Viele Antragsteller sind unsicher, ob sie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beantragen sollen.
Der Unterschied:
- Pflegegeld: Geldleistung für private Pflegepersonen
- Pflegesachleistung: Abrechnung über einen ambulanten Pflegedienst
- Kombinationspflege: Mischung aus beiden Leistungen möglich
Wer bereits Pflegesachleistungen erhält, kann bei der DAK einen Wechsel oder eine Kombination beantragen.
Voraussetzungen für Pflegegeld bei der DAK
Damit Sie bei der DAK Pflegegeld beantragen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch XI und gelten unabhängig von der jeweiligen Pflegekasse.
Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
- Es liegt ein anerkannter Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vor
- Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt
- Die Pflege wird überwiegend durch eine private Pflegeperson übernommen
- Ein Antrag wurde bei der DAK-Pflegekasse gestellt
Pflegegrad 1 berechtigt nicht zum Pflegegeld, sondern nur zu bestimmten Entlastungsleistungen.
Was tun, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt?
Wenn noch kein Pflegegrad festgestellt wurde, muss zunächst ein Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei der DAK gestellt werden. Erst nach erfolgreicher Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) kann Pflegegeld bewilligt werden.
Der Ablauf:
- Antrag bei der DAK-Pflegekasse stellen
- Termin zur Begutachtung durch den MD erhalten
- Pflegegrad-Bescheid abwarten
- Anschließend Pflegegeld beantragen bzw. bestätigen lassen
DAK Pflegegeld beantragen – Schritt-für-Schritt Anleitung (ausführlich)
Wenn ein Pflegegrad (2–5) vorliegt, können Sie das Pflegegeld direkt bei der DAK-Pflegekasse beantragen. Die DAK bietet mehrere gleichwertige Antragswege an. Wichtig ist vor allem, dass der Antrag frühzeitig gestellt wird, da der Antragstag für die rückwirkende Auszahlung entscheidend ist.
Im Folgenden finden Sie alle Möglichkeiten im Detail.
Schritt 1 – Pflegegeld bei der DAK beantragen (alle Optionen)

Sie können den Antrag auf Pflegegeld bei der DAK auf vier Wegen stellen:
✔ Online über das DAK-Serviceportal
- Über das persönliche Online-Serviceportal der DAK
- Alternativ über die „Meine DAK“-App
- Dort können Pflegeleistungen beantragt oder geändert werden
- Besonders geeignet, wenn bereits ein Pflegegrad besteht
Vorteil: Schnell, digital, Status jederzeit einsehbar
✔ Schriftlich mit Antragsformular
- Die DAK stellt offizielle Pflegeantragsformulare bereit
- Das Formular kann ausgefüllt und per Post oder digital eingereicht werden
- Geeignet für Personen ohne Online-Zugang
✔ Formloser Antrag (empfohlen zur Fristwahrung)
- Ein kurzes Schreiben per Brief oder E-Mail reicht aus
- Beispiel: „Hiermit beantrage ich Pflegegeld bei der DAK-Pflegekasse.“
Wichtig:
Ein formloser Antrag sichert den Anspruch ab diesem Datum.
Fehlende Angaben können später nachgereicht werden.
✔ Telefonisch bei der DAK
- Auch ein telefonischer Antrag ist möglich
- Der Antrag wird durch die DAK dokumentiert
- Ideal, wenn es schnell gehen muss
Schritt 2 – Prüfung durch die DAK-Pflegekasse
Nach Eingang des Antrags prüft die DAK:
- Ob ein Pflegegrad (2–5) vorliegt
- Ob die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet
- Wer die Pflege übernimmt (z. B. Angehörige)
- Ob bereits Pflegesachleistungen oder Kombinationspflege genutzt werden
Wichtig:
Liegt noch kein Pflegegrad vor, beauftragt die DAK den
Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung.
Schritt 3 – Bescheid und Auszahlung des Pflegegeldes
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt:
- Rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung
- Monatlich auf das angegebene Konto
- In gleichbleibender Höhe je nach Pflegegrad
Pflegegeld bei der DAK online beantragen oder Formular nutzen – was ist besser?
Viele Antragsteller fragen sich, ob sie das Pflegegeld bei der DAK besser online oder schriftlich per Formular beantragen sollten. Beide Wege sind gleichwertig – entscheidend ist, welcher besser zur eigenen Situation passt.
Online-Antrag bei der DAK – sinnvoll, wenn:
- bereits ein Pflegegrad vorliegt
- ein Internetzugang vorhanden ist
- der Antrag schnell gestellt werden soll
- Änderungen (z. B. Wechsel von Pflegesachleistung) vorgenommen werden sollen
Vorteile:
- Schnelle Bearbeitung
- Kein Papieraufwand
- Status oft online einsehbar
- Auch über die „Meine DAK“-App möglich
Antrag per Formular oder formlos – sinnvoll, wenn:
- kein Online-Zugang vorhanden ist
- Angehörige den Antrag übernehmen
- Unterlagen lieber schriftlich eingereicht werden
- zunächst nur der Anspruch gesichert werden soll
Welche Unterlagen brauche ich für den Pflegegeld-Antrag bei der DAK?
Für den Antrag auf Pflegegeld bei der DAK sind in vielen Fällen nur wenige Angaben notwendig – insbesondere, wenn bereits ein Pflegegrad vorliegt. Dennoch kann eine gute Vorbereitung den Prozess deutlich beschleunigen.
Hier finden Sie eine praktische Übersicht:
Welche Unterlagen brauche ich für den Pflegegeld-Antrag bei der DAK?
Für den Antrag auf Pflegegeld bei der DAK sind in vielen Fällen nur wenige Angaben notwendig – insbesondere, wenn bereits ein Pflegegrad vorliegt. Dennoch kann eine gute Vorbereitung den Prozess deutlich beschleunigen.
Hier finden Sie eine praktische Übersicht:
Checkliste: Diese Angaben und Unterlagen sind wichtig
Persönliche Daten der pflegebedürftigen Person
- Vollständiger Name
- Adresse
- Geburtsdatum
- Versichertennummer bei der DAK
Angaben zur Pflegeperson
- Name der pflegenden Person
- Verwandtschaftsverhältnis (z. B. Tochter, Ehepartner)
- Bestätigung, dass die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgt
Bankverbindung
- IBAN für die Auszahlung des Pflegegeldes
- Kontoinhaber (falls abweichend)
Falls noch kein Pflegegrad vorliegt
- Antrag auf Pflegegrad bei der DAK
- Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
Optional, aber hilfreich:
- Pflegetagebuch (Dokumentation der täglichen Unterstützung)
- Aktuelle Arztberichte
- Medikamentenplan
Diese Unterlagen können die Einstufung erleichtern, sind aber nicht zwingend erforderlich für den reinen Pflegegeld-Antrag, wenn der Pflegegrad bereits anerkannt ist.
Wie viel Pflegegeld zahlt die DAK?
Die Höhe des Pflegegeldes ist gesetzlich festgelegt (§ 37 SGB XI) und gilt bei allen Pflegekassen – also auch bei der DAK. Die DAK zahlt keine eigenen Sonderbeträge, sondern die bundesweit einheitlichen Leistungen.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | Kein Pflegegeld |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Wichtig zu wissen:
Pflegegrad 1 berechtigt nicht zum Pflegegeld
Auszahlung erfolgt monatlich
Bei Kombinationspflege wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, wenn Pflegesachleistungen genutzt werden
Ab wann wird Pflegegeld bei der DAK gezahlt?
Das Pflegegeld wird bei der DAK rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Entscheidend ist also nicht der Zeitpunkt der Begutachtung oder der Bescheid, sondern der Tag, an dem der Antrag bei der DAK-Pflegekasse eingegangen ist.
Das bedeutet konkret:
- Antrag im März gestellt → Anspruch ab März
- Begutachtung im April → Zahlung trotzdem rückwirkend
- Bewilligung im Mai → Nachzahlung für März und April
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, zügig zu entscheiden. In der Praxis gilt:
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) meist innerhalb weniger Wochen
- Bescheid in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang
- Bei Verzögerungen kann unter Umständen eine pauschale Entschädigung erfolgen
Wie erfolgt die Auszahlung?
- Monatlich auf das angegebene Konto
- In der Regel im Voraus für den laufenden Monat
- Direkt an die pflegebedürftige Person
Das Pflegegeld ist steuerfrei und wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.
Pflegegeld statt Pflegesachleistung – Wechsel bei der DAK
Viele Versicherte bei der DAK erhalten zunächst Pflegesachleistungen, zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst. Später stellt sich oft die Frage, ob ein Wechsel zu Pflegegeld oder eine Kombination beider Leistungen sinnvoller ist.
Grundsätzlich gilt: Ein Wechsel ist jederzeit möglich und wird direkt bei der DAK beantragt.
Wechsel von Pflegesachleistung zu Pflegegeld
Wenn die Pflege künftig überwiegend durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen erfolgt, können Sie bei der DAK den Wechsel von Pflegesachleistungen zu Pflegegeld beantragen.
So funktioniert der Wechsel:
- Änderungsantrag bei der DAK-Pflegekasse stellen
- Beginn des Pflegegeldes ab dem Änderungsmonat
- Keine erneute Begutachtung notwendig, wenn der Pflegegrad gleich bleibt
Kombinationspflege bei der DAK – Pflegegeld und Sachleistung kombinieren
Alternativ bietet die DAK die sogenannte Kombinationspflege an. Dabei werden Pflegesachleistungen teilweise genutzt, während der verbleibende Anspruch als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt wird.
Wichtig zu wissen:
1. Pflegegeld wird prozentual gekürzt
2. Die Kürzung richtet sich nach dem Anteil der genutzten Sachleistung
3. Die Kombination muss bei der DAK beantragt werden
Beispiel: Wird bei Pflegegrad 3 nur 40 % der Pflegesachleistung genutzt, werden 60 % des Pflegegeldes ausgezahlt.
Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde? (Widerspruch bei der DAK)
Wird der Antrag auf einen Pflegegrad von der DAK abgelehnt oder niedriger eingestuft als erwartet, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Viele Ablehnungen sind nicht endgültig – ein gut begründeter Widerspruch kann erfolgreich sein.
Wie lange habe ich Zeit für den Widerspruch?
Nach Erhalt des Bescheids haben Sie in der Regel einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen.
Beispiel: „Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein.“
Wie begründe ich einen Widerspruch richtig?
Ein erfolgreicher Widerspruch sollte nachvollziehbar begründet werden. Sinnvoll sind:
- Prüfung des Gutachtens des Medizinischen Dienstes (MD)
- Dokumentation von Pflegeaufwand im Alltag
- Ergänzende Arztberichte
- Ein detailliertes Pflegetagebuch
Je genauer die tatsächliche Belastung dargestellt wird, desto höher sind die Erfolgschancen.
Kann ich eine Höherstufung beantragen?
Ja. Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, kann jederzeit ein Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades gestellt werden – auch bei der DAK.
Das Verfahren entspricht dem ursprünglichen Antrag:
- Antrag stellen
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
- Neuer Bescheid
Pflegegeld sinnvoll ergänzen – Unterstützung im Pflegealltag
Neben dem Pflegegeld haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € pro Monat. Diese unterstützen den Pflegealltag zu Hause, zum Beispiel durch Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.
Wir bei box4pflege.de helfen dabei, diese Leistungen einfach und bedarfsgerecht zu nutzen.
Unser Ziel ist es, den Pflegealltag für Pflegebedürftige und Angehörige spürbar zu erleichtern – transparent, flexibel und zuverlässig.
Häufige Fragen zum DAK Pflegegeld Antrag
Kann ich Pflegegeld bei der DAK online beantragen?
Ja. Pflegegeld kann bei der DAK online über das Serviceportal oder die „Meine DAK“-App beantragt werden. Alternativ sind auch schriftliche, formlose oder telefonische Anträge möglich.
Ab welchem Pflegegrad zahlt die DAK Pflegegeld?
Pflegegeld wird bei der DAK ab Pflegegrad 2 gezahlt. Pflegegrad 1 berechtigt nicht zum Pflegegeld, sondern nur zu bestimmten Entlastungsleistungen.
Ab welchem Pflegegrad zahlt die DAK Pflegegeld?
Pflegegeld wird bei der DAK ab Pflegegrad 2 gezahlt. Pflegegrad 1 berechtigt nicht zum Pflegegeld, sondern nur zu bestimmten Entlastungsleistungen.
Wird Pflegegeld rückwirkend gezahlt?
Ja. Das Pflegegeld wird rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gezahlt, unabhängig davon, wann die Begutachtung oder der Bescheid erfolgt.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja. Bei der sogenannten Kombinationspflege können Pflegesachleistungen teilweise genutzt werden. Das Pflegegeld wird dann anteilig gekürzt.
Was passiert, wenn mein Pflegegrad abgelehnt wird?
Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ein gut begründeter Widerspruch mit Pflegetagebuch und Arztunterlagen erhöht die Erfolgschancen.
Muss Pflegegeld versteuert werden?
Nein. Pflegegeld ist steuerfrei und wird nicht als Einkommen angerechnet.