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Pflegebedürftige Menschen haben in Deutschland Anspruch auf wichtige Pflegehilfsmittel, die sie im Alltag unterstützen – insbesondere in der häuslichen Pflege. Wer bei der Continentale BKK versichert ist, kann diese Leistung unkompliziert beantragen und erhält monatlich Hilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro. Doch was gehört eigentlich dazu? Und wie funktioniert der Antrag?
In diesem Beitrag erfährst du alles rund um das Thema Die Continentale BKK Pflegehilfsmittel – von der gesetzlichen Grundlage bis hin zu praktischen Lösungen für Pflegebedürftige und Angehörige.
Was sind Pflegehilfsmittel und warum sind sie so wichtig?
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die pflegebedürftige Menschen bei der häuslichen Versorgung unterstützen. Sie sollen den Alltag erleichtern, die Hygiene verbessern und vor Infektionen schützen – sowohl für die Pflegebedürftigen selbst als auch für ihre Angehörigen oder Pflegepersonen.
Beispiele für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Folgende Produkte zählen zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gemäß § 42 SGB XI:
- Einmalhandschuhe
- Bettschutzeinlagen
- Händedesinfektion
- Flächendesinfektion
- Schutzschürzen
- Einmallätzchen
- Desinfektionstücher
- FFP2-Masken
- Medizinischer Mund-Nasen-Schutz
- Fingerlinge
Diese Hilfsmittel sind bei allen Pflegekassen – auch bei der Continentale BKK – im Rahmen der Pauschale erstattungsfähig.
Gesetzliche Grundlage: § 42 SGB XI – Anspruch auf Pflegehilfsmittel
Laut § 42 Sozialgesetzbuch XI haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt werden, Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Das gilt unabhängig vom Alter oder Einkommen.
Voraussetzungen für den Anspruch:
- Der oder die Versicherte hat mindestens Pflegegrad 1
- Die Pflege erfolgt häuslich (z. B. durch Angehörige oder ambulante Dienste)
- Es besteht eine Versicherung bei einer gesetzlichen Pflegekasse, wie der Continentale BKK
Die Pflegekassen übernehmen die Kosten monatlich bis zu 42 Euro – als sogenannte Pflegehilfsmittelpauschale.
Kein Rezept notwendig:Für den Erhalt der Pflegehilfsmittel ist kein ärztliches Rezept erforderlich. Die Antragstellung erfolgt direkt über die Pflegekasse – oder über einen zugelassenen Anbieter.
Pflegehilfsmittel bei der Continentale BKK – welche Produkte sind enthalten?
Die Continentale BKK übernimmt im Rahmen der Pauschale alle Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die gesetzlich anerkannt sind. Die Auswahl ist dabei – wie bei allen gesetzlichen Pflegekassen – klar definiert.
Welche Pflegehilfsmittel werden übernommen?
| Pflegehilfsmittel | Zweck |
| Einmalhandschuhe | Schutz bei pflegerischen Tätigkeiten |
| Bettschutzeinlagen | Schutz von Matratzen & Betten |
| Händedesinfektionsmittel | Infektionsschutz für Pflegepersonen |
| Flächendesinfektion | Reinigung von Pflegeumgebung |
| FFP2-Masken | Schutz vor Tröpfcheninfektionen |
| Mund-Nasen-Schutz (medizinisch) | Standard-Hygieneschutz |
| Fingerlinge | Schutz bei kleineren Pflegetätigkeiten |
| Schutzschürzen | Schutzkleidung bei Pflegearbeiten |
| Einmallätzchen | Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme |
So beantragst du Pflegehilfsmittel bei der Continentale BKK

Der Antrag ist einfacher, als viele denken – besonders mit einem spezialisierten Anbieter an der Seite.
Schritt-für-Schritt Anleitung:
- Nachweis des Pflegegrads vorlegen (mind. Pflegegrad 1)
- Formular zur Kostenübernahme ausfüllen (kann vom Anbieter gestellt werden)
- Antrag bei der Continentale BKK einreichen
- Genehmigung abwarten (in der Regel wenige Tage bis 4 Wochen)
- Monatliche Lieferung der Pflegehilfsmittel erhalten
Pflegehilfsmittel ohne Rezept: Viele Versicherte wissen nicht: Pflegehilfsmittel können ganz ohne Rezept beantragt werden – lediglich der Nachweis über den Pflegegrad ist erforderlich.
Pflegeboxen: Bequeme Komplettlösung für Pflegebedürftige
Immer mehr Pflegebedürftige nutzen sogenannte Pflegeboxen, um ihre Hilfsmittel automatisch zu erhalten. Dabei wird eine Box individuell aus den zugelassenen Produkten zusammengestellt und monatlich nach Hause geliefert – ganz ohne Zusatzkosten.
Vorteile einer Pflegebox:
- Keine Bürokratie: Der Anbieter übernimmt Antrag & Abrechnung mit der Continentale BKK
- Individuelle Auswahl: Produkte werden nach Bedarf kombiniert
- Automatische Lieferung: Jeden Monat direkt nach Hause
- Keine Vorkasse: Die Pflegekasse übernimmt 100 % der Kosten
Anbieterwechsel möglich Wenn du bereits über einen anderen Anbieter versorgt wirst, kannst du jederzeit wechseln. Dafür ist nur eine Wechselerklärung notwendig. Ein Anbieter wie Box4pflege.de hilft dir beim unkomplizierten Wechsel zur Continentale BKK Pflegehilfsmittelversorgung.
Warum wurde die Pauschale (noch) nicht erhöht?
Zum aktuellen Stand (Dezember 2025) liegt die Pflegehilfsmittelpauschale weiterhin bei 42 Euro monatlich. Eine geplante Erhöhung auf 42 Euro wurde noch nicht gesetzlich umgesetzt. Daher gilt für Versicherte der Continentale BKK derzeit der ursprüngliche Betrag.
Pflegebedürftige Angehörige unterstützen – ganz ohne Aufwand
Gerade für Angehörige ist es wichtig, einfache und rechtssichere Lösungen zu finden. Die Beantragung über zertifizierte Anbieter spart Zeit, verhindert Fehler und stellt sicher, dass die Versorgung reibungslos läuft.
Pflegehilfsmittel für Angehörige: Pflegende Angehörige dürfen im Namen der pflegebedürftigen Person handeln – inklusive Antragstellung und Kommunikation mit der Pflegekasse.
Fazit: So einfach erhalten Versicherte der Continentale BKK ihre Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind ein zentraler Bestandteil der häuslichen Pflege und stehen auch Versicherten der Continentale BKK zu. Dank der gesetzlichen Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 42 Euro pro Monat können Betroffene und Angehörige die nötigen Hilfsmittel kostenlos beziehen – ohne Rezept oder Vorkasse.
Wer sich den Papierkram und die Auswahl der Produkte erleichtern möchte, kann auf einen zertifizierten Anbieter wie box4pflege.de zurückgreifen. Dieser übernimmt:
- Antragstellung bei der Continentale BKK
- Produktauswahl mit telefonischer Beratung
- Monatliche Lieferung frei Haus
- Komplett kostenfrei für alle mit Pflegegrad ab 1
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Pflegehilfsmittelpauschale bei der Continentale BKK?
Die Pauschale beträgt aktuell 42 Euro pro Monat (Stand: Dezember 2025).
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt werden.
Wie kann ich Pflegehilfsmittel bei der Continentale BKK beantragen?
Du kannst den Antrag direkt bei der Continentale BKK einreichen oder über einen Anbieter wie Box4pflege.de stellen lassen.
Ist ein Wechsel des Anbieters möglich?
Ja, ein Anbieterwechsel ist jederzeit möglich. Du musst lediglich eine Wechselerklärung unterzeichnen.