Pflegebedürftigkeit betrifft viele Familien in Deutschland – oft ganz plötzlich. Um Betroffene und pflegende Angehörige zu entlasten, stellt die gesetzliche Pflegeversicherung monatlich eine Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 42 Euro zur Verfügung. Auch die BKK SBH beteiligt sich an dieser wichtigen Unterstützung. Doch welche Pflegehilfsmittel werden bezahlt? Wer hat Anspruch – und wie läuft die Beantragung bei der BKK SBH genau ab?
In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie BKK SBH Pflegehilfsmittel beantragen können und welche Produkte dazugehören. Außerdem geben wir wertvolle Tipps für Angehörige, die sich um ihre Liebsten kümmern.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die im Pflegealltag regelmäßig benötigt werden und nicht wiederverwendbar sind. Sie dienen dem Hygieneschutz, der Sicherheit und der Infektionsvermeidung bei der häuslichen Pflege.
Typische Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
| Produkt | Zweck |
| Einmalhandschuhe | Schutz vor direktem Hautkontakt mit Körperflüssigkeiten |
| Bettschutzeinlagen | Schutz der Bettwäsche vor Verunreinigungen |
| Händedesinfektion | Reduktion der Keimbelastung auf den Händen |
| Flächendesinfektion | Reinigung von Oberflächen (z. B. Nachttisch, Pflegebett) |
| FFP2-Masken / OP-Masken | Infektionsschutz für Pflegende |
| Fingerlinge | Hygienische Einzelanwendung z. B. bei Wundpflege |
| Schutzschürzen | Kleidungsschutz bei Pflegetätigkeiten |
| Einmallätzchen | Sauberkeit bei der Nahrungsaufnahme |
| Desinfektionstücher | Schnelle Reinigung kleiner Flächen und Utensilien |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind nicht zu verwechseln mit technischen Hilfsmitteln wie Pflegebetten oder Rollatoren – diese gehören nicht zur 42-Euro-Pauschale und müssen gesondert beantragt werden.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel bei der BKK SBH?
Die Grundlage für den Anspruch auf Pflegehilfsmittel bildet das Sozialgesetzbuch XI (§ 42 SGB XI). Es regelt die Leistungen der Pflegeversicherung und gilt für alle gesetzlichen Pflegekassen – auch die BKK SBH.
Voraussetzungen für den Anspruch:
- Pflegegrad 1 oder höher
- Pflege findet zuhause statt (nicht in einem Pflegeheim)
- Die pflegebedürftige Person ist bei der BKK SBH versichert
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten nicht rückwirkend. Es ist wichtig, den Antrag auf Pflegehilfsmittel frühzeitig zu stellen.
Pflegehilfsmittelpauschale der BKK SBH: 42 € monatlich sichern
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 oder höher erhalten monatlich 42 Euro für den Verbrauch von Pflegehilfsmitteln. Diese Summe muss nicht selbst bezahlt werden – die Pflegekasse übernimmt die Kosten in voller Höhe.
Was ist durch die Pflegehilfsmittelpauschale abgedeckt?
Die Pauschale umfasst ausschließlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, darunter:
- Einmalhandschuhe
- Bettschutzeinlagen
- Desinfektionsmittel
- Masken und Schutzkleidung
Diese Artikel können individuell nach Bedarf kombiniert werden – je nach Pflegesituation.
Die Pauschale wird nicht ausgezahlt, sondern ausschließlich zur Finanzierung der Pflegehilfsmittel verwendet. Anbieter wie Box4pflege.de rechnen direkt mit der BKK SBH ab.
Pflegehilfsmittel beantragen bei der BKK SBH: Schritt für Schritt

Damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt, muss ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Hier erklären wir Ihnen, wie der Antrag Pflegehilfsmittel BKK abläuft.
Schritt 1: Anspruch prüfen
Überprüfen Sie, ob folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Pflegegrad liegt vor (mindestens Pflegegrad 1)
- Pflege findet im häuslichen Umfeld statt
- Versicherter ist bei der BKK SBH
Schritt 2: Formular ausfüllen
Für den Antrag wird das Formular „Anlage 4 Pflegehilfsmittel“ benötigt. Dieses kann direkt bei der BKK SBH oder über einen Dienstleister bezogen werden. Es enthält:
- Angaben zur pflegebedürftigen Person
- Nachweis des Pflegegrades
- Erklärung zur häuslichen Pflege
Schritt 3: Antrag einreichen
Das Formular kann per Post, E-Mail oder Fax bei der BKK SBH eingereicht werden. Alternativ kann ein autorisierter Anbieter wie Box4pflege.de den gesamten Prozess übernehmen.
Schritt 4: Genehmigung abwarten
In der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme.
Schritt 5: Monatliche Lieferung erhalten
Nach erfolgreicher Genehmigung beginnt die regelmäßige Belieferung mit den gewünschten Pflegehilfsmitteln.
Die Genehmigung gilt meist unbefristet – die Produkte kommen dann monatlich automatisch nach Hause.
BKK SBH Pflegegrad Leistungen im Überblick
Die BKK SBH Pflegekasse bietet verschiedene Leistungen abhängig vom Pflegegrad. Neben der Pflegehilfsmittelpauschale gehören auch folgende Angebote dazu:
| Pflegegrad | Pflegehilfsmittel | Pflegegeld | Weitere Leistungen |
| PG 1 | ja (42 €/Monat) | nein | Beratung, Entlastungsbetrag |
| PG 2–5 | ja (42 €/Monat) | ja | Kombinationsleistung, Verhinderungspflege etc. |
Auch bei Pflegegrad 1 besteht bereits Anspruch auf Pflegehilfsmittel – viele Versicherte wissen das nicht!
Tipps für Angehörige und pflegende Personen
Wer einen Angehörigen pflegt, hat meist viele Fragen – und wenig Zeit. Um die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sicherzustellen, empfehlen wir:
1. Frühzeitig beantragen
Viele Angehörige zögern mit dem Antrag – dabei kann die Versorgung sofort starten, sobald der Pflegegrad bestätigt ist.
2. Bedarf regelmäßig prüfen
Pflegesituationen ändern sich. Die Auswahl der Produkte kann monatlich angepasst werden – je nach Bedarf.
3. Unterstützung durch Dienstleister nutzen
Spezialisierte Anbieter wie Box4pflege.de übernehmen den gesamten Prozess – von der Bedarfsermittlung bis zur Lieferung.
Pflegende Angehörige haben selbst Anspruch auf Schutz – z. B. durch FFP2-Masken und Desinfektion. Auch diese Produkte sind über die Pauschale abgedeckt.
Pflegepaket monatlich kostenlos erhalten: So einfach geht’s
Mit dem genehmigten Antrag erhalten Sie jeden Monat automatisch ein Pflegepaket nach Hause – kostenlos und ohne Aufwand. Der Inhalt kann flexibel gestaltet werden, etwa:
- 2x Einmalhandschuhe (100 Stück)
- 1x Händedesinfektion (500 ml)
- 1x Bettschutzeinlage (25 Stück)
- 2x FFP2-Masken (10 Stück pro Packung)
Die Zusammenstellung kann jederzeit geändert werden – ganz ohne zusätzlichen Antrag.
Fazit: Pflegehilfsmittel von der BKK SBH – eine wertvolle Entlastung im Pflegealltag
Die Pflegehilfsmittelpauschale der BKK SBH bietet pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen eine wichtige Unterstützung. Mit 42 Euro pro Monat können unverzichtbare Pflegehilfsmittel einfach und zuverlässig bezogen werden. Wichtig ist, den Antrag rechtzeitig zu stellen und sich bei Fragen Hilfe zu holen.
Wenn Sie den bürokratischen Aufwand vermeiden möchten, gibt es Dienstleister, die die gesamte Abwicklung für Sie übernehmen. Box4pflege.de ist ein solcher Anbieter: Von der Bedarfsermittlung über den Antrag bis zur Lieferung nach Hause – alles aus einer Hand.