Pflegehilfsmittel sind essenzielle Alltagsunterstützungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Sie tragen dazu bei, die häusliche Pflege zu erleichtern, die Hygiene zu verbessern und die Sicherheit der pflegebedürftigen Person zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Schutzmasken – Produkte, die sowohl die Pflegeperson als auch die betreute Person vor Infektionen und anderen gesundheitlichen Risiken schützen.

Doch wer übernimmt die Kosten für diese wichtigen Hilfsmittel? Die gute Nachricht: Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung für Pflegehilfsmittel. Diese Kosten werden in vielen Fällen von der Pflegekasse übernommen, sodass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sich nicht um die Finanzierung sorgen müssen.
In diesem Artikel erfahren Sie:
• Welche Pflegehilfsmittel von der BKK Salzgitter erstattet werden
• Wie der Antragsprozess funktioniert
• Welche besonderen Regelungen für spezielle Erkrankungen gelten
• Ob und wie Personen ohne Pflegegrad Pflegehilfsmittel erhalten können
Inhaltsverzeichnis: BKK Salzgitter Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel und Kostenübernahme durch die BKK Salzgitter
Die BKK Salzgitter ist eine gesetzliche Krankenkasse, die ihre Versicherten nicht nur in medizinischen Belangen unterstützt, sondern auch Pflegebedürftige durch verschiedene Leistungen entlastet. Ein wichtiger Bestandteil dieser Unterstützung ist die Kostenübernahme für bestimmte Pflegehilfsmittel.
Wie hoch ist die Kostenübernahme?
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf eine monatliche Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von bis zu 42 Euro. Diese wird von der Pflegekasse der BKK Salzgitter direkt übernommen, sodass Versicherte für ihre benötigten Hilfsmittel nicht in Vorleistung gehen müssen.
Diese finanzielle Unterstützung kann für verschiedene verbrauchbare Pflegehilfsmittel verwendet werden, die den Pflegealltag erleichtern und die Hygiene sowie Sicherheit verbessern.
Warum übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel?
Die Pflegehilfsmittelpauschale wurde eingeführt, um pflegebedürftigen Menschen zu ermöglichen, weiterhin in ihrer häuslichen Umgebung versorgt zu werden. Durch den Einsatz von geeigneten Pflegehilfsmitteln können viele gesundheitliche Risiken minimiert und die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person erhalten oder sogar verbessert werden. Zudem entlasten diese Hilfsmittel pflegende Angehörige oder private Pflegepersonen, die oft täglich großen Herausforderungen gegenüberstehen.
Die BKK Salzgitter trägt mit dieser Unterstützung dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst lange zu Hause leben können, anstatt frühzeitig auf eine stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim angewiesen zu sein.
Welche Pflegehilfsmittel sind erstattungsfähig?
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die speziell für die Pflege zu Hause entwickelt wurden. Sie unterstützen pflegende Angehörige oder private Pflegepersonen dabei, die tägliche Pflege sicherer und hygienischer zu gestalten. Um Pflegebedürftige finanziell zu entlasten, übernimmt die Pflegekasse der BKK Salzgitter die Kosten für eine festgelegte Auswahl an Pflegehilfsmitteln im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat.
Diese Pflegehilfsmittel werden über die Pflegehilfsmittelpauschale abgedeckt:

✔ Bettschutzeinlagen (zum Einmalgebrauch): Schützen Matratzen vor Feuchtigkeit und Verunreinigungen, was die Hygiene im Pflegebett erheblich verbessert.
✔ Einmalhandschuhe: Schützen die Pflegeperson vor direkten Berührungen mit Körperflüssigkeiten und verhindern die Übertragung von Keimen.
✔ Desinfektionstücher: Ideal für die schnelle Reinigung und Desinfektion von Oberflächen in der häuslichen Umgebung.
✔ Flächendesinfektionsmittel: Dient zur gründlichen Reinigung von Flächen, die regelmäßig mit Keimen in Kontakt kommen, z. B. Türklinken oder Pflegebetten.
✔ Händedesinfektion: Unverzichtbar für eine hygienische Pflege, um Infektionen vorzubeugen und sowohl die Pflegeperson als auch die pflegebedürftige Person zu schützen.
✔ FFP2-Masken: Bieten einen erhöhten Schutz vor luftübertragenen Krankheitserregern und sorgen für zusätzliche Sicherheit bei engem Kontakt zur pflegebedürftigen Person.
✔ Medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Masken): Schützt vor Tröpfcheninfektionen und ist insbesondere bei Erkältungssymptomen sinnvoll.
✔ Fingerlinge: Werden für hygienische Aufgaben wie die gezielte Reinigung empfindlicher Hautbereiche genutzt.
✔ Schutzschürzen: Verhindern Verschmutzungen der Kleidung während der Pflege und reduzieren den Kontakt mit Körperflüssigkeiten.
✔ Einmallätzchen: Unterstützen die Nahrungsaufnahme und schützen die Kleidung der pflegebedürftigen Person vor Verschmutzungen.
💡 Diese Pflegehilfsmittel sind ausschließlich für den einmaligen Gebrauch bestimmt und müssen regelmäßig nachbestellt werden, um eine kontinuierliche Versorgung sicherzustellen.
⚠️ Wichtig: Andere Produkte wie Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Pflegecremes sind nicht in der Pflegehilfsmittelpauschale enthalten. Die Kosten für solche Produkte müssen anderweitig gedeckt werden oder über gesonderte Anträge laufen.
Wer hat Anspruch auf die Pflegehilfsmittel-Pauschale der BKK Salzgitter?
Nicht jeder Versicherte hat automatisch Anspruch auf die monatliche Kostenübernahme von bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel. Um die Pflegehilfsmittelpauschale nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Voraussetzungen für die Kostenübernahme:
✅ Mindestens Pflegegrad 1:
Die pflegebedürftige Person muss von der Pflegekasse einen anerkannten Pflegegrad erhalten haben. Die Pflegekasse stellt nach Antragstellung fest, ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
✅ Häusliche Pflege:
Die Pflege muss zu Hause, in einer betreuten Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens stattfinden. Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen oder Pflegeheimen haben keinen Anspruch auf diese Pauschale, da dort die Ausstattung mit Pflegehilfsmitteln anderweitig geregelt ist.
✅ Pflege durch Angehörige oder eine private Pflegeperson:
Die Versorgung der pflegebedürftigen Person muss durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Pflegepersonen erfolgen. Falls die Pflege ausschließlich durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt wird, besteht in der Regel kein Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale, da der Pflegedienst eigene Materialien mitbringt.
Zusätzliche Hinweise:
📌 Kein Eigenanteil nötig: Pflegebedürftige oder Angehörige müssen die Pflegehilfsmittel nicht selbst bezahlen – die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig.
📌 Regelmäßige Lieferung möglich: Sobald der Antrag genehmigt ist, können die benötigten Hilfsmittel regelmäßig nach Hause geliefert werden.
📌 Flexible Auswahl: Die Pflegehilfsmittelbox kann individuell zusammengestellt werden, um den tatsächlichen Bedarf der pflegebedürftigen Person bestmöglich zu decken.
💡 Sind alle Voraussetzungen erfüllt? Dann kann der Antrag auf Kostenübernahme bei der BKK Salzgitter gestellt werden, um die Pflegehilfsmittel unkompliziert zu erhalten!
So beantragen Sie eine Pflegehilfsmittel-Box bei der BKK Salzgitter

Die Beantragung einer Pflegehilfsmittel-Box über die BKK Salzgitter ist ein unkomplizierter Prozess, der pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen den Zugang zu wichtigen Hilfsmitteln erleichtert. Sobald die Genehmigung vorliegt, erhalten Betroffene die benötigten Produkte monatlich und kostenfrei direkt nach Hause geliefert.
Damit die Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 42 Euro pro Monat genutzt werden kann, muss ein offizieller Antrag gestellt werden. Die gute Nachricht: Dieser Vorgang ist einfach und kann in wenigen Schritten erledigt werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung
🔹 Schritt 1: Bedarf ermitteln
Zunächst sollte geprüft werden, welche Pflegehilfsmittel wirklich benötigt werden. Jede pflegebedürftige Person hat individuelle Bedürfnisse – während manche vor allem Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe benötigen, sind für andere Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen besonders wichtig.
📌 Tipp: Eine praktische Übersicht zu den möglichen Pflegehilfsmitteln bietet die Checkliste für die Pflegehilfsmittel-Box. Diese hilft dabei, eine passende Auswahl zu treffen und sicherzustellen, dass alle notwendigen Hilfsmittel enthalten sind.
🔹 Schritt 2: Antrag ausfüllen
Die Pflegekasse benötigt ein offizielles Formular, um die Kostenübernahme prüfen zu können. Dieses Formular nennt sich Anlage 4 Pflegehilfsmittel und ist standardisiert. Es kann entweder direkt bei der BKK Salzgitter angefordert oder über einen Anbieter wie Box4pflege.de bereitgestellt werden.
Im Antrag müssen grundlegende Angaben zur pflegebedürftigen Person sowie eine Aufstellung der gewünschten Pflegehilfsmittel gemacht werden.
🔹 Schritt 3: Antrag unterschreiben und einreichen
Nachdem das Formular vollständig ausgefüllt wurde, muss es von der pflegebedürftigen Person oder einer vertretungsberechtigten Person (z. B. Angehörige) unterschrieben werden. Anschließend wird der Antrag direkt an die Pflegekasse der BKK Salzgitter geschickt.
📌 Hinweis: Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte darauf geachtet werden, dass alle Angaben vollständig sind und keine wichtigen Dokumente fehlen.
🔹 Schritt 4: Genehmigung durch die Pflegekasse
Die BKK Salzgitter prüft den Antrag und entscheidet, ob die Kosten für die Pflegehilfsmittel übernommen werden. In den meisten Fällen erfolgt die Genehmigung innerhalb weniger Tage. Nur in seltenen Fällen kann die Bearbeitung bis zu vier Wochen dauern.
🔹 Schritt 5: Erste Lieferung erhalten
Sobald die Pflegekasse die Genehmigung erteilt hat, erfolgt die erste Lieferung der Pflegehilfsmittel-Box direkt nach Hause. Die Pflegehilfsmittel werden in der Regel monatlich geliefert, sodass eine kontinuierliche Versorgung gewährleistet ist.
💡 Tipp: Wer sich den bürokratischen Aufwand sparen möchte, kann sich an Box4pflege.de wenden. Der Anbieter übernimmt den gesamten Antragsprozess sowie die Abrechnung mit der Pflegekasse – einfach, schnell und unkompliziert.
Besondere Fälle: Pflegehilfsmittel ohne Pflegegrad & für spezielle Erkrankungen
Nicht alle Pflegebedürftigen haben bereits einen anerkannten Pflegegrad. Trotzdem gibt es Situationen, in denen Pflegehilfsmittel dringend benötigt werden. Welche Möglichkeiten bestehen in diesen Fällen?
Pflegehilfsmittel ohne Pflegegrad – Ist das möglich?
Grundsätzlich ist die Pflegehilfsmittelpauschale an einen anerkannten Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) gekoppelt. Das bedeutet, dass nur Personen mit einem festgestellten Pflegegrad Anspruch auf die monatliche Kostenübernahme in Höhe von bis zu 42 Euro haben. Doch gibt es Ausnahmen oder Alternativen für Menschen, die noch keinen Pflegegrad haben, aber trotzdem Pflegehilfsmittel benötigen?
Möglichkeiten für Menschen ohne Pflegegrad
Obwohl die Pflegekassen grundsätzlich nur Personen mit Pflegegrad unterstützen, gibt es besondere Situationen, in denen auch Menschen ohne Pflegegrad Unterstützung für Pflegehilfsmittel erhalten können:
1️⃣ Pflegegrad wurde beantragt, aber noch nicht bewilligt
• Wer bereits einen Antrag auf Pflegegrad gestellt hat, aber noch auf die Entscheidung der Pflegekasse wartet, kann Pflegehilfsmittel zunächst privat beschaffen.
• Wird der Pflegegrad später rückwirkend anerkannt, besteht die Möglichkeit, eine Erstattung für bereits gekaufte Pflegehilfsmittel zu beantragen.
2️⃣ Kurzfristige Pflegebedürftigkeit (z. B. nach einem Unfall oder einer Operation)
• In solchen Fällen greift häufig die gesetzliche Krankenversicherung. Kranken- oder Krankenzusatzversicherungen können in bestimmten Fällen Pflegehilfsmittel auf Rezept erstatten.
• Nach einem Krankenhausaufenthalt kann es möglich sein, dass der Arzt vorübergehende Hilfsmittel auf Rezept verschreibt.
3️⃣ Kostenübernahme durch soziale Einrichtungen oder Stiftungen
• Manche Wohlfahrtsverbände, Stiftungen oder Hilfsorganisationen bieten finanzielle Unterstützung für Menschen, die dringend auf Pflegehilfsmittel angewiesen sind, aber keinen Pflegegrad haben.
• Besonders Familien mit geringem Einkommen können von solchen Unterstützungen profitieren.
📌 Mehr Details zu diesem Thema erfahren Sie hier:
➡ Pflegebox beantragen ohne Pflegegrad – ist das möglich?
Pflegebox für Menschen mit besonderen Erkrankungen
Bestimmte Erkrankungen wie Demenz, Parkinson, Multiple Sklerose oder ALS führen oft zu einem erhöhten Pflegebedarf. In diesen Fällen sind Pflegehilfsmittel besonders wichtig, um die Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten und die Pflege zu erleichtern. Doch wie wirkt sich eine spezielle Erkrankung auf die Kostenübernahme aus?
Sonderregelungen für Menschen mit besonderen Erkrankungen
💡 Demenz:
• Menschen mit Demenz benötigen häufig eine besondere Pflege, insbesondere in Bezug auf Hygiene und Sicherheit.
• Pflegehilfsmittel wie Schutzschürzen, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel sind hier besonders wichtig, da viele Betroffene nicht mehr eigenständig für ihre Körperpflege sorgen können.
💡 Parkinson:
• Durch die eingeschränkte Beweglichkeit bei Parkinson-Patienten ist es oft notwendig, Oberflächen regelmäßig zu desinfizieren und auf Hygiene zu achten.
• Flächendesinfektionsmittel, Händedesinfektion und Bettschutzeinlagen sind daher essenzielle Pflegehilfsmittel für diese Patientengruppe.
💡 Multiple Sklerose (MS):
• Bei fortgeschrittener MS können pflegebedürftige Personen ihre Arme oder Beine oft nur noch eingeschränkt bewegen, wodurch die Unterstützung durch Angehörige oder Pflegepersonen erforderlich wird.
• Hygienemaßnahmen sind entscheidend, um Infektionen zu vermeiden. Daher sind Handschuhe, Schutzschürzen und Desinfektionsmittel wichtige Pflegehilfsmittel.
📌 Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
➡ Pflegebox für Menschen mit besonderen Erkrankungen beantragen
Fazit: Unterstützung durch die BKK Salzgitter nutzen
Die BKK Salzgitter bietet pflegebedürftigen Personen eine wertvolle finanzielle Unterstützung in Form der Pflegehilfsmittelpauschale von bis zu 42 Euro pro Monat. Diese Pauschale deckt eine Vielzahl an verbrauchbaren Pflegehilfsmitteln ab, die den Pflegealltag sicherer, hygienischer und einfacher gestalten.
Der Antragsprozess ist unkompliziert und kann von spezialisierten Anbietern wie Box4pflege.de vollständig übernommen werden. Das bedeutet: Kein bürokratischer Aufwand für Pflegebedürftige oder Angehörige – stattdessen schnelle und zuverlässige Unterstützung!
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Welche Pflegehilfsmittel werden von der BKK Salzgitter übernommen?
Die BKK Salzgitter übernimmt die Kosten für eine festgelegte Auswahl an verbrauchbaren Pflegehilfsmitteln, darunter:
• Einmalhandschuhe
• Bettschutzeinlagen
• Desinfektionstücher
• Flächendesinfektionsmittel
• Händedesinfektion
• FFP2-Masken
• Medizinischer Mund-Nasen-Schutz
• Fingerlinge
• Schutzschürzen
• Einmallätzchen
Wie hoch ist die Kostenübernahme der BKK Salzgitter für Pflegehilfsmittel?
Die Pflegehilfsmittelpauschale beträgt bis zu 42 Euro pro Monat. Diese wird direkt von der Pflegekasse übernommen, sodass Pflegebedürftige oder Angehörige nicht in Vorleistung gehen müssen.
Warum übernimmt die BKK Salzgitter die Kosten für Pflegehilfsmittel?
Die Pflegehilfsmittelpauschale soll pflegebedürftigen Menschen ermöglichen, länger in ihrer häuslichen Umgebung versorgt zu werden. Pflegehilfsmittel helfen dabei, gesundheitliche Risiken zu minimieren und die Pflege sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für Angehörige sicherer und hygienischer zu gestalten.
Wer kann die Pflegehilfsmittelpauschale der BKK Salzgitter in Anspruch nehmen?
Anspruch haben Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Mindestens Pflegegrad 1
• Häusliche Pflege, d. h. die Person wird zu Hause oder in einer betreuten Wohngemeinschaft gepflegt (nicht in einem Pflegeheim)
• Pflege durch Angehörige oder eine private Pflegeperson (kein vollumfänglicher Pflegedienst)
Kann ich die Pflegehilfsmittelpauschale beantragen, wenn ich in einem Pflegeheim lebe?
Nein, Personen, die in einem stationären Pflegeheim leben, erhalten Pflegehilfsmittel direkt über die Einrichtung. Die Pflegehilfsmittelpauschale ist ausschließlich für häuslich gepflegte Personen vorgesehen.
Was passiert, wenn mein Pflegegrad noch nicht bewilligt ist?
Falls der Pflegegrad noch nicht offiziell genehmigt wurde, müssen Pflegehilfsmittel zunächst privat bezahlt werden. Wird der Pflegegrad später rückwirkend anerkannt, kann möglicherweise eine Erstattung erfolgen.
📌 Mehr Infos hier: Pflegebox beantragen ohne Pflegegrad – ist das möglich?
Wie beantrage ich eine Pflegehilfsmittel-Box bei der BKK Salzgitter?
Die Beantragung erfolgt in 5 einfachen Schritten:
1️⃣ Bedarf ermitteln – Welche Pflegehilfsmittel werden benötigt? Eine Checkliste für die Pflegehilfsmittel-Box hilft bei der Auswahl.
2️⃣ Antrag ausfüllen – Die Pflegekasse benötigt das Formular Anlage 4 Pflegehilfsmittel.
3️⃣ Antrag unterschreiben und einreichen – Der Antrag wird an die BKK Salzgitter gesendet.
4️⃣ Genehmigung durch die Pflegekasse – In den meisten Fällen dauert die Prüfung nur wenige Tage.
5️⃣ Lieferung der Pflegehilfsmittel – Nach der Genehmigung erfolgt die regelmäßige Lieferung nach Hause.
Wie lange dauert es, bis mein Antrag genehmigt wird?
In der Regel erfolgt die Genehmigung innerhalb weniger Tage. In seltenen Fällen kann die Bearbeitung bis zu 4 Wochen dauern.
Kann ich den Antrag selbst stellen oder übernimmt das ein Anbieter?
Sie können den Antrag selbst bei der BKK Salzgitter einreichen oder sich an einen Anbieter wie Box4pflege.de wenden. Box4pflege.de übernimmt den gesamten Antragsprozess und die Abrechnung mit der Pflegekasse – schnell und unkompliziert.
Kann ich Pflegehilfsmittel erhalten, wenn ich keinen Pflegegrad habe?
Grundsätzlich ist die Pflegehilfsmittelpauschale an einen Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) gebunden. Doch es gibt einige Ausnahmen:
• Wenn ein Pflegegrad beantragt wurde, aber noch nicht genehmigt ist
• Bei kurzfristiger Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall oder einer Operation (mögliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse)
• Stiftungen, soziale Einrichtungen oder Wohlfahrtsverbände können in bestimmten Fällen unterstützen
📌 Mehr dazu hier: Pflegebox beantragen ohne Pflegegrad – ist das möglich?
Welche Pflegehilfsmittel sind für Menschen mit besonderen Erkrankungen wichtig?
Personen mit Erkrankungen wie Demenz, Parkinson oder Multiple Sklerose haben oft einen besonderen Bedarf an Pflegehilfsmitteln:
• Demenz: Schutzschürzen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel
• Parkinson: Flächendesinfektionsmittel, Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen
• Multiple Sklerose: Handschuhe, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel
📌 Mehr Informationen finden Sie hier: Pflegebox für Menschen mit besonderen Erkrankungen beantragen
Was bringt mir die Pflegehilfsmittelpauschale der BKK Salzgitter?
Die Pflegehilfsmittelpauschale von 42 Euro pro Monat ermöglicht eine regelmäßige und kostenfreie Versorgung mit wichtigen Pflegehilfsmitteln. Das erleichtert die häusliche Pflege und sorgt für mehr Sicherheit und Hygiene.
Muss ich für die Pflegehilfsmittel selbst bezahlen?
Nein, die Kosten werden komplett von der BKK Salzgitter übernommen, sobald der Antrag genehmigt ist. Es ist kein Eigenanteil erforderlich.
Wie kann ich meine Pflegehilfsmittel schnell und einfach erhalten?
Box4pflege.de übernimmt den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zur regelmäßigen Lieferung der Pflegehilfsmittel direkt nach Hause.