BKK MKK Pflegehilfsmittel – Anspruch, Beantragung und Vorteile

Pflegehilfsmittel mit BKK MKK – Sicher versorgt zu Hause

Die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln ist für viele pflegebedürftige Menschen essenziell, um den Alltag sicher und hygienisch zu gestalten. Versicherte der BKK MKK (Betriebskrankenkasse MKK) haben die Möglichkeit, eine Pflegehilfsmittelpauschale von 42 Euro pro Monat zu nutzen. Damit können sie wichtige Pflegehilfsmittel erhalten, ohne eigene Kosten zu tragen. Doch welche Produkte sind inbegriffen, wer hat Anspruch, und wie läuft die Beantragung ab? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über das Thema BKK MKK Pflegehilfsmittel und zeigt, wie Betroffene schnell und unkompliziert versorgt werden können.

Was sind Pflegehilfsmittel, und wer hat Anspruch darauf?

Diese Produkte sind enthalten in der Pflegehilfsmittelpauschale

Pflegehilfsmittel sind essenzielle Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern und sowohl die Hygiene als auch den Schutz von Pflegebedürftigen und ihren pflegenden Angehörigen oder Pflegekräften sicherstellen. Sie sind darauf ausgelegt, den Pflegealltag zu erleichtern, Infektionen zu vermeiden und eine bessere Versorgung zu ermöglichen.

Die Pflegehilfsmittel, die über die Pflegehilfsmittelpauschale erstattet werden, umfassen ausschließlich verbrauchbare Pflegehilfsmittel, die regelmäßig benötigt werden. Dazu gehören insbesondere:

Einmalhandschuhe – Schützen die Pflegeperson und den Pflegebedürftigen vor Keimen und Infektionen. Sie sind besonders wichtig beim Wechseln von Verbänden, der Unterstützung bei der Körperpflege oder beim Umgang mit Körperausscheidungen.

Händedesinfektionsmittel – Dient der Keimreduktion und verhindert die Übertragung von Krankheitserregern nach Kontakt mit der pflegebedürftigen Person oder Oberflächen.

Flächendesinfektionsmittel – Wird zur Reinigung und Desinfektion von Pflegebetten, Toilettenstühlen, Türklinken und anderen häufig genutzten Flächen eingesetzt.

FFP2-Masken & medizinischer Mund-Nasen-Schutz – Schützen sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegekräfte vor Viren und anderen Infektionserregern, insbesondere bei Erkältungen, Grippewellen oder geschwächtem Immunsystem.

Bettschutzeinlagen – Sorgen für hygienische Sauberkeit im Pflegebett und verhindern, dass Feuchtigkeit in die Matratze eindringt. Sie sind besonders nützlich bei Inkontinenz oder erhöhtem Schwitzen.

Schutzschürzen – Helfen, die Kleidung der Pflegeperson vor Verunreinigungen zu schützen und tragen zur Einhaltung der Hygienevorschriften bei.

Fingerlinge – Werden für die gezielte Reinigung oder das Auftragen von Salben verwendet und sind besonders bei punktuellen Behandlungen von Vorteil.

Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?

Nicht jeder kann Pflegehilfsmittel auf Kosten der Pflegekasse beziehen. Um von der Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 42 Euro monatlich zu profitieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Anspruch haben:

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad (ab Pflegegrad 1)

Pflegebedürftige Personen, die mindestens Pflegegrad 1 besitzen, können Pflegehilfsmittel über ihre Pflegekasse beantragen. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere Gutachterstellen.

Häusliche Pflege oder Pflege in einer Wohngemeinschaft

Die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln gilt nur für Personen, die in den eigenen vier Wänden oder in einer betreuten Wohngemeinschaft leben. Pflegebedürftige in Pflegeheimen haben keinen Anspruch auf diese Leistung, da ihre Pflege bereits über die Einrichtung organisiert und finanziert wird.

Pflege durch Angehörige, Bekannte oder ambulante Pflegedienste

Die Pflege muss durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. Wer sich ausschließlich selbst versorgt, hat keinen Anspruch auf Pflegehilfsmittel über die Pauschale.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Der große Vorteil der Pflegehilfsmittelpauschale ist, dass die Kosten vollständig von der Pflegekasse übernommen werden. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen also nichts aus eigener Tasche bezahlen.

💡 Wichtig:

• Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 42 Euro pro Monat.

• Die Produkte müssen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben genutzt werden und dürfen nicht zweckentfremdet werden.

• Ein formloser Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse ist erforderlich. Sobald dieser genehmigt ist, können die Pflegehilfsmittel regelmäßig bezogen werden.

Diese finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse sorgt dafür, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen die Pflege bestmöglich organisieren können – hygienisch, sicher und ohne zusätzlichen Kostenaufwand.

Wichtige Pflegehilfsmittel für verschiedene Bedürfnisse

Die benötigten Pflegehilfsmittel hängen oft vom individuellen Pflegebedarf ab. Besonders nach schweren Erkrankungen wie einem Schlaganfall ist die richtige Ausstattung entscheidend.

Nach einem Schlaganfall sind Pflegehilfsmittel essenziell, um die Hygiene und Mobilität zu erleichtern. Dazu gehören:

Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel für hygienische Pflegeroutinen

Bettschutzeinlagen, falls die Mobilität eingeschränkt ist

FFP2-Masken und Mundschutz, wenn Angehörige oder Pflegekräfte häufig in Kontakt sind

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Die Rolle der BKK MKK bei der Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln

Die BKK MKK (Betriebskrankenkasse MKK) ist eine gesetzliche Krankenkasse, die auch als Pflegekasse fungiert. Sie unterstützt ihre pflegebedürftigen Versicherten nicht nur medizinisch, sondern auch im Bereich der häuslichen Pflege. Ein wichtiger Bestandteil dieser Unterstützung ist die Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 42 Euro pro Monat. Damit können Versicherte notwendige Pflegehilfsmittel kostenlos erhalten, um eine sichere und hygienische Pflege zu gewährleisten.

Durch diese Leistung werden Pflegebedürftige und deren Angehörige finanziell entlastet, da Verbrauchsmaterialien wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen regelmäßig benötigt werden und ohne diese Pauschale selbst bezahlt werden müssten.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die BKK MKK

Die BKK MKK Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Vorliegen eines anerkannten Pflegegrads

Versicherte mit mindestens Pflegegrad 1 können die monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen. Der Pflegegrad muss zuvor durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder eine andere zuständige Stelle bestätigt worden sein.

Pflege erfolgt in häuslicher Umgebung

Die Pflegebedürftige Person muss zu Hause oder in einer betreuten Wohngemeinschaft versorgt werden. In stationären Pflegeeinrichtungen wie Pflegeheimen werden Pflegehilfsmittel über die Einrichtung gestellt, sodass hier kein Anspruch auf die Pauschale besteht.

Die Pflege wird durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst erbracht

Die Pflege darf nicht ausschließlich von der pflegebedürftigen Person selbst durchgeführt werden. Pflegehilfsmittel werden nur dann von der Pflegekasse finanziert, wenn eine tatsächliche pflegerische Unterstützung durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst stattfindet.

💡 Wichtig: Die Pflegehilfsmittelpauschale muss beantragt werden, bevor die Kostenübernahme durch die BKK MKK erfolgen kann. Ohne eine Genehmigung durch die Pflegekasse können die Kosten für Pflegehilfsmittel nicht rückwirkend erstattet werden.

Wie läuft die Beantragung der Pflegehilfsmittel bei der BKK MKK ab?

Die Beantragung der Pflegehilfsmittel über die BKK MKK ist einfach und schnell erledigt. Um die monatliche Versorgung sicherzustellen, sollte der Antrag frühzeitig gestellt werden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung

1️⃣ Bedarf feststellen:

Bevor der Antrag gestellt wird, sollte geklärt werden, welche Pflegehilfsmittel benötigt werden. Hierbei hilft eine telefonische Beratung, in der der individuelle Bedarf besprochen und abgestimmt werden kann.

2️⃣ Antrag ausfüllen:

Das zentrale Dokument für die Beantragung ist die Anlage 4 Pflegehilfsmittel. Dieses Formular dient der Pflegekasse als Nachweis dafür, dass ein tatsächlicher Bedarf besteht und dass die Pflegehilfsmittel im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben genutzt werden.

3️⃣ Einreichung bei der Pflegekasse:

Nachdem der Antrag ausgefüllt und unterschrieben wurde, wird er an die BKK MKK Pflegekasse gesendet. Dies kann per Post, E-Mail oder Fax erfolgen. Viele Anbieter übernehmen diesen Schritt für die Antragsteller, um den Prozess zu erleichtern.

4️⃣ Genehmigung abwarten:

Nach Eingang des Antrags prüft die Pflegekasse die Unterlagen. In den meisten Fällen dauert die Genehmigung nur wenige Tage. Falls Rückfragen bestehen, kann sich die Pflegekasse beim Antragsteller melden.

5️⃣ Pflegehilfsmittel regelmäßig erhalten:

Nach erfolgter Genehmigung können die Pflegehilfsmittel monatlich geliefert werden. Die Versorgung erfolgt meist automatisch, sodass kein erneuter Antrag notwendig ist – solange sich an den Voraussetzungen nichts ändert.

💡 Gut zu wissen:

• Sollte sich der Pflegebedarf ändern, können auch die bestellten Pflegehilfsmittel angepasst werden.

• Die Pflegehilfsmittelpauschale kann nicht in Geld ausgezahlt werden, sondern ausschließlich für zugelassene Produkte verwendet werden.

Wechsel des Anbieters: So funktioniert es

Pflegebedürftige, die bereits über einen anderen Anbieter Pflegehilfsmittel beziehen, aber zur BKK MKK oder einem neuen Versorger wechseln möchten, müssen eine Wechselerklärung unterschreiben. Diese dient dazu, den bisherigen Anbieter bei der Pflegekasse abzumelden und den neuen Anbieter als Leistungserbringer einzutragen.

Wichtige Punkte beim Anbieterwechsel:

Selbst kündigen oder Wechselerklärung nutzen:

Manche Pflegekassen verlangen eine eigenständige Kündigung beim bisherigen Anbieter.

Doppelabrechnungen vermeiden:

Es darf immer nur ein Anbieter pro Monat abgerechnet werden.

Nahtlose Versorgung sicherstellen:

Der Wechsel sollte so geplant werden, dass keine Versorgungslücke entsteht.

👉 Tipp: Wer bereits über einen anderen Anbieter versorgt wird, kann sich von seinem neuen Anbieter bei der Formalität des Wechsels unterstützen lassen.

Mehr über die Pflege nach einem Schlaganfall und die passenden Hilfsmittel erfahren Sie hier: ➡️ Pflege bei Schlaganfall – Wichtige Maßnahmen und Hilfsmittel

Pflegehilfsmittel bei Notfällen online bestellen

Es gibt Situationen, in denen Pflegehilfsmittel dringend und kurzfristig benötigt werden – sei es durch einen plötzlichen Mehrbedarf, eine verzögerte Lieferung oder den Wechsel des Anbieters. In solchen Fällen ist es entscheidend, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht auf essenzielle Produkte verzichten müssen. Eine schnelle und unkomplizierte Online-Bestellung ermöglicht es, dringend benötigte Pflegehilfsmittel sofort zu beantragen und eine zeitnahe Lieferung zu erhalten.

Wann ist eine Notfallbestellung sinnvoll?

💡 Typische Notfälle, in denen eine schnelle Bestellung notwendig ist:

✔ Die bisherige Versorgung mit Pflegehilfsmitteln wurde unerwartet eingestellt

✔ Der Pflegebedarf hat sich verändert, und zusätzliche Hilfsmittel werden benötigt

✔ Ein neuer Pflegegrad wurde genehmigt, aber es sind noch keine Hilfsmittel vorhanden

✔ Der bisherige Anbieter hat Lieferschwierigkeiten oder es gab Verzögerungen

In solchen Fällen hilft eine Notfallbestellung, um die benötigten Pflegehilfsmittel schnellstmöglich zu erhalten und eine Versorgungslücke zu vermeiden.

Wie funktioniert die schnelle Online-Bestellung von Pflegehilfsmitteln?

1️⃣ Online-Antrag ausfüllen

Die Bestellung kann einfach und bequem über ein Online-Formular erfolgen. Dort werden die benötigten Pflegehilfsmittel sowie die persönlichen Angaben zur Pflegekasse und zum Pflegegrad erfasst.

2️⃣ Beratung & Bestätigung

Nach Eingang des Antrags erfolgt eine schnelle Überprüfung und Bestätigung der Angaben. Falls notwendig, kann eine telefonische Beratung erfolgen, um sicherzustellen, dass alle benötigten Produkte in der Bestellung enthalten sind.

3️⃣ Genehmigung durch die Pflegekasse

Die Pflegekasse prüft den Antrag auf Kostenübernahme. In den meisten Fällen erfolgt die Genehmigung innerhalb weniger Tage.

4️⃣ Schnelle Lieferung der Pflegehilfsmittel

Sobald die Genehmigung vorliegt, werden die Pflegehilfsmittel umgehend versendet, sodass die Versorgung ohne Verzögerung gewährleistet ist.

👉 Tipp: Um Notfälle zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, monatlich eine Pflegemittelbox zu nutzen. So ist immer eine ausreichende Menge an Pflegehilfsmitteln auf Vorrat vorhanden. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

➡️ Pflegehilfsmittel bei Notfällen online bestellen – So funktioniert es

Die Vorteile einer Pflegemittelbox für eine kontinuierliche Versorgung

Pflegehilfsmittel jeden Monat automatisch erhalten – bequem & sicher

Damit Pflegehilfsmittel nicht jeden Monat aufs Neue bestellt werden müssen, gibt es die Pflegemittelbox. Sie sorgt dafür, dass alle notwendigen Pflegehilfsmittel monatlich automatisch geliefert werden – ohne zusätzlichen Aufwand für die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige.

Warum ist eine Pflegemittelbox sinnvoll?

✔ Kein monatliches Neubeantragen notwendig

Einmal genehmigt, erfolgt die Lieferung automatisch jeden Monat. So entfällt der Aufwand, die Hilfsmittel immer wieder neu zu bestellen.

✔ Stets ausreichende Versorgung mit wichtigen Pflegehilfsmitteln

Es gibt keine Engpässe oder Notfälle, da die benötigten Produkte regelmäßig zur Verfügung stehen.

✔ Individuelle Anpassung des Inhalts an den persönlichen Bedarf

Jeder Pflegebedürftige hat unterschiedliche Bedürfnisse. Die Pflegemittelbox kann individuell angepasst werden, sodass genau die benötigten Pflegehilfsmittel enthalten sind.

✔ Sichere & hygienische Pflege im Alltag

Eine kontinuierliche Versorgung stellt sicher, dass Pflegehilfsmittel immer verfügbar sind, um eine hygienische und sichere Pflege zu ermöglichen.

➡️ Pflegemittelbox – Unterstützung im Pflegealltag

Fazit: Einfacher Zugang zu Pflegehilfsmitteln mit der BKK MKK

Pflegebedürftige Versicherte der BKK MKK haben Anspruch auf eine monatliche Pflegehilfsmittelpauschale von 42 Euro, mit der sie wichtige Produkte für die tägliche Pflege kostenlos erhalten können. Die Beantragung ist unkompliziert und erfolgt direkt über die Pflegekasse.

Durch die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel in Notfällen online zu bestellen, bleibt die Versorgung auch bei unvorhergesehenem Bedarf sichergestellt. Wer eine Pflegemittelbox nutzt, profitiert zusätzlich von einer automatischen und kontinuierlichen Lieferung der benötigten Hilfsmittel – ohne zusätzlichen Aufwand.

📌 Wichtig: Wer Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale hat, sollte diese unbedingt nutzen, um sich die tägliche Pflege zu erleichtern. Eine gute Versorgung mit Pflegehilfsmitteln trägt maßgeblich zu einer hygienischen, sicheren und stressfreien Pflege bei.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu BKK MKK Pflegehilfsmitteln

Allgemeine Fragen zur Pflegehilfsmittelpauschale

Was sind Pflegehilfsmittel, und warum sind sie wichtig?

Pflegehilfsmittel sind Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzmasken, die die häusliche Pflege erleichtern. Sie helfen, Infektionen zu vermeiden und die Hygiene im Pflegealltag sicherzustellen.

Wer hat Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale der BKK MKK?

Anspruch haben alle Versicherten mit mindestens Pflegegrad 1, die zu Hause oder in einer betreuten Wohngemeinschaft gepflegt werden. Die Pflege muss durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgen.

Welche Produkte werden von der Pflegehilfsmittelpauschale abgedeckt?

Die Pauschale umfasst ausschließlich verbrauchbare Pflegehilfsmittel, darunter:
✔ Einmalhandschuhe
✔ Händedesinfektionsmittel
✔ Flächendesinfektionsmittel
✔ FFP2-Masken & medizinischer Mund-Nasen-Schutz
✔ Bettschutzeinlagen
✔ Schutzschürzen
✔ Fingerlinge

Beantragung & Abwicklung der Pflegehilfsmittel

Wie kann ich die Pflegehilfsmittelpauschale bei der BKK MKK beantragen?

Der Antrag erfolgt durch das Formular Anlage 4 Pflegehilfsmittel, das bei der BKK MKK eingereicht wird. Viele Anbieter übernehmen die Antragstellung und Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.

Wie lange dauert die Genehmigung durch die Pflegekasse?

In der Regel wird der Antrag innerhalb weniger Tage genehmigt. In seltenen Fällen kann es bis zu vier Wochen dauern.

Muss ich die Pflegehilfsmittel jeden Monat neu beantragen?

Nein, die Genehmigung gilt dauerhaft, solange die Voraussetzungen (Pflegegrad, häusliche Pflege) bestehen. Die Lieferung erfolgt dann monatlich automatisch.

Wechsel des Anbieters

Ich beziehe Pflegehilfsmittel bereits von einem anderen Anbieter – kann ich wechseln?

Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Dafür muss eine Wechselerklärung unterzeichnet werden, damit die BKK MKK den neuen Anbieter als Versorger einträgt.

Muss ich meinen alten Anbieter selbst kündigen?

Manche Pflegekassen fordern, dass der Versicherte den bisherigen Anbieter eigenständig kündigt. Am besten direkt bei der Pflegekasse oder dem neuen Anbieter nachfragen.

Was passiert, wenn zwei Anbieter gleichzeitig abrechnen?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten nur für einen Anbieter pro Monat. Eine doppelte Abrechnung ist nicht möglich.

Notfallbestellung & schnelle Lieferung

Was kann ich tun, wenn ich dringend Pflegehilfsmittel benötige?

In Notfällen können Pflegehilfsmittel online oder telefonisch schnell beantragt werden. Viele Anbieter bieten eine Express-Lieferung an.

Wie funktioniert eine Notfallbestellung?

Die Schritte für eine schnelle Bestellung sind:
1️⃣ Online-Antrag ausfüllen
2️⃣ Telefonische Beratung & Bestätigung
3️⃣ Schnelle Genehmigung durch die Pflegekasse
4️⃣ Lieferung innerhalb weniger Tage
➡️ Mehr Infos zur Notfallbestellung: Pflegehilfsmittel bei Notfällen online bestellen

Pflegemittelbox & kontinuierliche Versorgung

Was ist eine Pflegemittelbox?

Eine Pflegemittelbox ist eine individuell zusammengestellte Lieferung mit den benötigten Pflegehilfsmitteln, die monatlich automatisch nach Hause geschickt wird.

Welche Vorteile bietet eine Pflegemittelbox?

Die wichtigsten Vorteile sind:
✔ Kein monatliches Neubeantragen erforderlich
✔ Immer eine ausreichende Menge an Pflegehilfsmitteln verfügbar
✔ Individuelle Zusammenstellung je nach persönlichem Bedarf

Kann ich den Inhalt der Pflegemittelbox anpassen?

Ja, die Auswahl der Pflegehilfsmittel kann flexibel angepasst werden, falls sich der Bedarf ändert.

➡️ Mehr Infos zur Pflegemittelbox: Pflegemittelbox – Unterstützung im Pflegealltag
Falls weitere Fragen bestehen, lohnt es sich, direkt bei der BKK MKK oder einem Pflegehilfsmittel-Anbieter nachzufragen. 📞💬