BKK Akzo Nobel Pflegehilfsmittel: So beantragen Sie Ihre 42-Euro-Pflegepauschale richtig

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause betreut werden, stehen im Alltag vor vielen Herausforderungen. Ein wichtiger Teil der Versorgung sind sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Versicherte der BKK Akzo Nobel haben Anspruch auf diese Leistung – und können sie unkompliziert monatlich beantragen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Pflegehilfsmittel übernommen werden, wie der Antragsprozess bei der BKK Akzo Nobel funktioniert und warum Anbieter wie box4pflege.de eine echte Erleichterung im Alltag darstellen können.


Was sind Pflegehilfsmittel – und warum sind sie wichtig?

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die den Alltag von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen erleichtern. Sie dienen dazu, Hygiene, Sicherheit und Pflegequalität zu gewährleisten – besonders bei der häuslichen Pflege, wo professionelle Strukturen oft fehlen.

Besonders relevant sind die sogenannten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese Produkte werden regelmäßig benötigt, können nicht wiederverwendet werden und verursachen monatlich laufende Kosten.


Gesetzlicher Anspruch laut § 42 SGB XI

Laut Sozialgesetzbuch (§ 42 SGB XI) haben Pflegebedürftige in häuslicher Pflege einen Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale. Diese beträgt derzeit 42 Euro pro Monat (Stand: Dezember 2025) und wird von der Pflegekasse übernommen – bei BKK Akzo Nobel ist das die Pflegekasse der BKK.

Anspruchsvoraussetzungen:

  • Pflegegrad 1 bis 5
  • Häusliche Pflege (nicht im Pflegeheim)
  • Kein ärztliches Rezept erforderlich
  • Antrag einmalig notwendig
  • Monatlich kostenfreie Lieferung möglich

Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die BKK Akzo Nobel?

Die Pflegehilfsmittelpauschale darf ausschließlich für folgende Produkte verwendet werden:

Tabelle: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch laut § 42 SGB XI

PflegehilfsmittelBeschreibung
EinmalhandschuheSchutz bei pflegerischen Tätigkeiten
HändedesinfektionVerhindert Keimübertragung bei Kontakt
FlächendesinfektionZur Reinigung von Pflegeumgebung
BettschutzeinlagenSchützt Bett und Möbel vor Flüssigkeiten
FFP2-MaskenSchutz bei engem Kontakt, z. B. bei Infektionen
Medizinischer Mund-Nasen-SchutzErgänzende Schutzmaßnahme
FingerlingeAlternative zu Handschuhen bei punktuellem Einsatz
SchutzschürzenSchutz der Kleidung bei pflegerischen Maßnahmen
EinmallätzchenHilfreich bei der Nahrungsaufnahme
DesinfektionstücherPraktisch für unterwegs oder schnelle Reinigung

Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebetten, Lagerungshilfen) fallen nicht unter diese Pauschale und müssen separat beantragt werden.


Pflegehilfsmittel beantragen bei der BKK Akzo Nobel – So funktioniert’s

So beantragen Sie Pflegehilfsmittel bei der BKK Akzo Nobel

Der Antrag auf Pflegehilfsmittel ist unkompliziert – dennoch gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.

Schritt-für-Schritt: Antrag bei der BKK Akzo Nobel stellen

  1. Pflegegrad prüfen: Anspruch besteht ab Pflegegrad 1.
  2. Formular ausfüllen: Die BKK stellt ein standardisiertes Antragsformular zur Verfügung.
  3. Pflegehilfsmittel auswählen: Sie können individuell angeben, welche Produkte benötigt werden.
  4. Einreichen bei der Pflegekasse: Der Antrag geht direkt an die Pflegekasse der BKK Akzo Nobel.
  5. Genehmigung abwarten: Meist erfolgt die Freigabe innerhalb weniger Tage.
  6. Versorgung starten: Nach Genehmigung erhalten Sie monatlich die gewünschten Produkte.

Es ist kein Rezept erforderlich. Die Pflegekasse entscheidet auf Basis des Pflegegrads und des angegebenen Bedarfs.


Pflegeboxen – einfache Lieferung durch spezialisierte Anbieter

Pflegehilfsmittel selbst beantragen oder mit Anbieter?

Statt jeden Monat einzelne Pflegehilfsmittel zu bestellen, entscheiden sich viele Betroffene für eine Pflegebox – also ein Komplettpaket mit den individuell benötigten Produkten.

Vorteile auf einen Blick:

Pflegebox-Vorteile:

  • Monatliche Lieferung direkt nach Hause
  • Produkte individuell wählbar
  • Kein Papierkram – Anbieter übernehmen Antrag und Abrechnung
  • Kostenlos für Versicherte (im Rahmen der 42 €-Pauschale)

Anbieter wie box4pflege.de haben sich auf diese Versorgung spezialisiert. Nach einem kurzen Beratungsgespräch wird der Bedarf ermittelt und der Antrag automatisch erstellt – inklusive direkter Abwicklung mit der BKK Akzo Nobel.


Aktueller Stand: Pflegehilfsmittelpauschale 2025

Die Pflegehilfsmittelpauschale liegt zum Stand Dezember 2025 weiterhin bei 42 Euro monatlich. Eine Erhöhung auf 42 Euro ist bislang nicht erfolgt. Die Leistung gilt bundesweit und wird von allen gesetzlichen Pflegekassen – einschließlich der BKK Akzo Nobel – angeboten.


Wechsel zu einem neuen Anbieter: Was BKK-Versicherte beachten müssen

Wenn Sie bereits von einem anderen Anbieter Pflegehilfsmittel beziehen, können Sie problemlos zu einem neuen Anbieter wie box4pflege.de wechseln.

Dafür ist lediglich eine Wechseleinverständniserklärung erforderlich, die beim neuen Anbieter unterschrieben wird. Dieser übernimmt dann den Kontakt zur Pflegekasse und stellt sicher, dass keine Doppelabrechnungen erfolgen.


Fazit: Pflegehilfsmittel der BKK Akzo Nobel einfach beantragen – mit Unterstützung noch leichter

Pflegehilfsmittel sind ein fester Bestandteil der häuslichen Pflege – und Versicherte der BKK Akzo Nobel haben ein gesetzlich verbrieftes Anrecht darauf. Besonders die monatliche Pauschale von 42 Euro für Verbrauchsprodukte hilft, den Pflegealltag sicher und hygienisch zu gestalten.

Wer den Antrag nicht selbst stellen möchte oder kann, kann sich an Anbieter wie box4pflege.de wenden. Dort wird die komplette Abwicklung übernommen – von der Antragstellung über die Genehmigung bis zur monatlichen Lieferung.

Die Leistung ist für Versicherte komplett kostenfrei – die Pflegekasse trägt die gesamten Kosten im Rahmen der Pauschale.