
Der Barmer Verhinderungspflege Antrag ermöglicht es pflegenden Angehörigen, eine Auszeit zu nehmen, wenn sie krank, im Urlaub oder anderweitig verhindert sind. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf bis zu 6 Wochen Ersatzpflege pro Jahr. Ab Juli 2025 erweitert sich der Anspruch auf 8 Wochen mit einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 €.
Wichtige Erkenntnisse
- Der Barmer Verhinderungspflege Antrag dient dazu, Ersatzpflege zu finanzieren, wenn pflegende Angehörige verhindert sind.
- Anspruch haben Versicherte ab Pflegegrad 2.
- Bis Juni 2025: maximal 1.685 € pro Jahr für bis zu 6 Wochen (42 Tage).
- Ab Juli 2025: 3.539 € Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, nutzbar für bis zu 8 Wochen (56 Tage).
- Der Antrag kann online, postalisch oder in der Geschäftsstelle gestellt werden.
- Auch während der Verhinderungspflege bleibt der Anspruch auf Pflegehilfsmittel (Pflegebox im Wert von 42 €) bestehen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Verhinderungspflege bei der Barmer?
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Barmer Pflegekasse, die pflegende Angehörige entlasten soll. Wenn die Hauptpflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Verpflichtungen ausfällt, übernimmt die Barmer die Kosten für eine zeitweise Ersatzpflege. Rechtsgrundlage ist § 39 SGB XI.
Definition & Zweck
Verhinderungspflege bedeutet, dass eine andere Person oder ein Pflegedienst die Betreuung übernimmt, während die Hauptpflegeperson verhindert ist. Sie dient dazu, die kontinuierliche Versorgung der pflegebedürftigen Person zu sichern und pflegenden Angehörigen eine planbare Auszeit zu ermöglichen.
Rechtliche Grundlage (§ 39 SGB XI)
Die Barmer gewährt Verhinderungspflege, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Der Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad 2.
- Die Pflege findet überwiegend im häuslichen Umfeld statt.
- Die Ersatzpflege kann durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder einen professionellen Pflegedienst erfolgen.
Unterschied zur Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege: Ersatzpflege findet im häuslichen Umfeld oder in einer vergleichbaren Umgebung statt.
- Kurzzeitpflege: Die pflegebedürftige Person wird vorübergehend stationär in einer Einrichtung versorgt.
- Ab Juli 2025 werden beide Leistungen in einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € zusammengeführt, das flexibel genutzt werden kann.
Voraussetzungen für den Barmer Verhinderungspflege Antrag
Damit die Barmer Pflegekasse die Kosten für Verhinderungspflege übernimmt, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Diese sind im § 39 SGB XI festgelegt und wurden durch die Pflegereform 2025 teilweise angepasst.
Pflegegrad ab 2

Anspruch auf Verhinderungspflege besteht ab Pflegegrad 2. Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf diese Leistung, da die gesetzliche Regelung von einer geringeren Belastung ausgeht.
Vorpflegezeit – bis Juni 2025
Bis zum 30. Juni 2025 gilt noch die Bedingung, dass die pflegebedürftige Person mindestens 6 Monate zuvor von der Pflegeperson im häuslichen Umfeld betreut worden sein muss.
Wegfall der Vorpflegezeit – ab Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 entfällt die 6-monatige Vorpflegezeit. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher können die Verhinderungspflege dann sofort nutzen, ohne Wartefrist.
Anspruchsdauer und Budget
- Bis Juni 2025: Anspruch auf 6 Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr mit einem Budget von bis zu 1.685 €.
- Ab Juli 2025: Anspruch auf 8 Wochen (56 Tage) mit einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 €, das auch für Kurzzeitpflege verwendet werden kann.
Wer darf die Verhinderungspflege leisten?
- Angehörige bis zum 2. Grad (z. B. Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel).
- Freunde, Nachbarn oder Bekannte.
- Ambulante Pflegedienste oder professionelle Pflegekräfte.
Antragstellung bei der Barmer: Schritt für Schritt

Damit die Verhinderungspflege von der Barmer Pflegekasse übernommen wird, muss ein Antrag gestellt werden. Barmer stellt dafür ein offizielles Formular online und in den Geschäftsstellen bereit. Der Ablauf ist klar geregelt:
Formular herunterladen oder anfordern
- Online verfügbar auf der Barmer-Website.
- Alternativ telefonisch oder direkt in einer Barmer-Geschäftsstelle anfordern.
Erforderliche Unterlagen vorbereiten
- Angaben zur versicherten Person (Name, Adresse, Versichertennummer).
- Nachweis des Pflegegrades (mindestens Pflegegrad 2).
- Angaben zur Ersatzpflegeperson (Name, Verwandtschaftsgrad oder Pflegedienst).
- Zeitraum der Verhinderungspflege (von–bis-Daten).
- Bei nahen Angehörigen: Nachweise über Aufwände (z. B. Fahrtkosten, Verdienstausfall).
Antrag einreichen
- Online über das Barmer-Mitgliederportal.
- Per Post an die zuständige Geschäftsstelle.
- Persönlich direkt vor Ort abgeben.
Bearbeitung und Entscheidung
- Die Barmer prüft die Voraussetzungen und eingereichten Unterlagen.
- Die Bearbeitungszeit liegt meist zwischen 2–4 Wochen.
- Gesetzlich ist geregelt, dass eine Entscheidung spätestens innerhalb von 3 Wochen erfolgen muss (§ 39 SGB XI).
Bewilligung und Auszahlung
- Nach Genehmigung werden die Kosten entweder direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet oder nach Vorlage von Rechnungen an den Versicherten erstattet.
- Versicherte erhalten einen schriftlichen Bescheid mit den genehmigten Leistungen.
Leistungen & Höhe der Kostenübernahme durch die Barmer
Die Barmer Pflegekasse übernimmt bei bewilligtem Antrag die Kosten für eine Ersatzpflege, wenn pflegende Angehörige verhindert sind. Die Höhe der Leistungen ist gesetzlich geregelt (§ 39 SGB XI) und wurde mit der Pflegereform 2025 (PUEG) angepasst.
Leistungen bis Juni 2025
- Maximalbetrag: bis zu 1.685 € pro Jahr
- Dauer: bis zu 6 Wochen (42 Tage)
- Kombination: ungenutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege (bis zu 806 €) können zusätzlich genutzt werden → Gesamtbetrag bis 2.491 €
Leistungen ab Juli 2025
- Einführung eines gemeinsamen Jahresbudgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
- Maximalbetrag: bis zu 3.539 € pro Jahr
- Dauer: bis zu 8 Wochen (56 Tage)
- Vorteil: Flexibler Einsatz des Budgets zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Besonderheiten bei Angehörigen
- Bei nahen Angehörigen bis zum 2. Grad (Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel) übernimmt die Barmer in der Regel nur den Betrag in Höhe des Pflegegeldes, plus belegbare Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten oder Verdienstausfall).
- Bei anderen Personen oder Pflegediensten wird der volle Betrag bis zur Höchstgrenze erstattet.
Häufige Fehler & Tipps beim Antrag
Bei der Antragstellung auf Verhinderungspflege bei der Barmer passieren häufig Fehler, die zu Verzögerungen oder Kürzungen führen können. Mit den folgenden Tipps lassen sich Probleme vermeiden.
- Fehlende Unterlagen: Der Nachweis des Pflegegrades (ab 2) ist zwingend erforderlich. Bei nahen Angehörigen sollten unbedingt Belege für Aufwände (Fahrtkosten, Verdienstausfall) beigefügt werden.
- Falsche Angaben zur Ersatzpflegeperson: Wichtig ist die Angabe, ob es sich um enge Angehörige (bis 2. Grad) oder andere Personen/Pflegedienste handelt. Diese Unterscheidung bestimmt, ob die Barmer nur das Pflegegeld oder den vollen Höchstbetrag erstattet.
- Fristen nicht im Blick: Der Antrag kann auch rückwirkend gestellt werden (§ 39 SGB XI). Trotzdem empfiehlt es sich, die Einreichung zeitnah vorzunehmen, um Nachfragen zu vermeiden und eine schnelle Auszahlung zu sichern.
- Pflegegeld während der Verhinderungspflege falsch kalkuliert: Bei mehr als 8 Stunden Ersatzpflege pro Tag wird das Pflegegeld für diesen Zeitraum halbiert. Bei stundenweiser Ersatzpflege (unter 8 Stunden) bleibt das Pflegegeld in voller Höhe bestehen.
- Kombination mit Kurzzeitpflege übersehen: Bis Juni 2025 können ungenutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege (bis zu 806 €) zusätzlich eingesetzt werden – das erhöht den Betrag auf bis zu 2.491 €. Ab Juli 2025 wird dies automatisch durch das gemeinsame Jahresbudget von 3.539 € geregelt.
Tipp: Nutzen Sie die Pflegeberatung der Barmer oder Anbieter wie box4pflege.de, die Antrag und Abrechnung unterstützen und so den Aufwand für Angehörige deutlich reduzieren.
Verbindung zur Pflegebox: Pflegehilfsmittel während der Verhinderungspflege
Auch wenn Angehörige durch die Verhinderungspflege entlastet werden, bleibt der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bestehen. Pflegebedürftige haben weiterhin Anspruch auf Produkte im Wert von 42 € monatlich, die von der Barmer übernommen werden – unabhängig davon, wer gerade die Pflege übernimmt.
Warum Pflegehilfsmittel wichtig bleiben
- Ersatzpflegepersonen benötigen die gleiche hygienische Ausstattung wie reguläre Pflegepersonen.
- Handschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen sichern eine kontinuierliche und sichere Versorgung.
Weniger Bürokratie mit Box4pflege
- Box4pflege übernimmt die komplette Abrechnung direkt mit der Barmer.
- Angehörige oder Ersatzpflegekräfte müssen sich nicht um Formulare oder Quittungen kümmern.
- Die Inhalte der Pflegebox können jederzeit flexibel an die aktuelle Pflegesituation angepasst werden.
Fazit: Barmer Verhinderungspflege Antrag rechtzeitig stellen & Vorteile nutzen
Die Verhinderungspflege der Barmer ist eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige. Sie ermöglicht dringend benötigte Auszeiten, ohne dass die Versorgung der pflegebedürftigen Person gefährdet ist. Bis Juni 2025 stehen dafür 1.685 € pro Jahr für maximal 6 Wochen zur Verfügung. Ab Juli 2025 profitieren Versicherte von einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 €, das flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden kann.
Damit die Leistungen reibungslos gewährt werden, sollte der Antrag frühzeitig gestellt werden – auch wenn er rechtlich rückwirkend möglich ist.
Nutzen Sie Ihre Ansprüche bei der Barmer nicht nur für Verhinderungspflege, sondern sichern Sie sich auch Ihre Pflegebox über box4pflege.de – mit Pflegehilfsmitteln im Wert von 42 € pro Monat, bequem geliefert und direkt mit der Barmer abgerechnet.
Häufige Fragen zum Barmer Verhinderungspflege Antrag
Wie beantrage ich Verhinderungspflege bei der Barmer?
Der Antrag kann online über das Barmer-Mitgliederportal, per Post oder direkt in einer Geschäftsstelle gestellt werden. Barmer stellt dafür ein offizielles Formular bereit, in dem Angaben zur pflegebedürftigen Person, dem Pflegegrad (mindestens 2), der Ersatzpflegeperson sowie dem Zeitraum der Verhinderungspflege gemacht werden müssen. Rechnungen oder Nachweise für Aufwände sind beizufügen.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege bei der Barmer?
Anspruch haben Versicherte der Barmer ab Pflegegrad 2, die überwiegend im häuslichen Umfeld gepflegt werden. Bis Juni 2025 musste die Pflegeperson mindestens 6 Monate zuvor die Betreuung übernommen haben – diese Bedingung entfällt ab 1. Juli 2025.
Wie hoch ist die Kostenübernahme durch die Barmer?
Bis Juni 2025: maximal 1.685 € pro Jahr für bis zu 6 Wochen.
Ab Juli 2025: 3.539 € Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, nutzbar für bis zu 8 Wochen.
Bei nahen Angehörigen übernimmt die Barmer in der Regel nur den Betrag in Höhe des Pflegegeldes plus belegbare Kosten (z. B. Fahrtkosten).
Kann Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden?
Ja. Der Antrag muss nicht zwingend im Voraus gestellt werden. Auch rückwirkende Beantragung ist möglich, solange die notwendigen Nachweise eingereicht werden (§ 39 SGB XI).
Wer darf die Ersatzpflege übernehmen?
Die Ersatzpflege kann von Angehörigen bis zum 2. Grad, Freunden, Nachbarn oder professionellen Pflegediensten übernommen werden. Für nahe Angehörige gelten besondere Erstattungsregeln, während bei externen Personen oder Pflegediensten der volle Höchstbetrag erstattet wird.
Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt?
Ja, aber mit Einschränkungen:
Bei einer Ersatzpflege über mehr als 8 Stunden pro Tag wird das Pflegegeld für diese Zeit halbiert.
Bei kürzeren Pflegeeinsätzen bleibt es in voller Höhe bestehen.
Kann Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege kombiniert werden?
Ja. Bis Juni 2025 können ungenutzte Leistungen der Kurzzeitpflege (bis zu 806 €) zusätzlich auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Ab Juli 2025 gilt automatisch das gemeinsame Budget von 3.539 €, das flexibel auf beide Leistungen verteilt werden kann.
Bleibt der Anspruch auf die Pflegebox während der Verhinderungspflege bestehen?
Ja, der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 € pro Monat bleibt bestehen – unabhängig davon, ob Angehörige oder ein Pflegedienst die Pflege übernehmen. Mit box4pflege.de erfolgt die Lieferung automatisch und die Abrechnung direkt mit der Barmer.