AOK Pflegekasse – Leistungen, Antrag und Unterstützung im Überblick

AOK Pflegekasse Beratung – Leistungen und Antrag einfach erklärt, persönliche Unterstützung bei Pflegebedarf.

Die AOK Pflegekasse ist die Pflegeversicherung der AOK und unterstützt Versicherte umfassend, wenn ein Pflegegrad anerkannt wird. Zu den wichtigsten Leistungen zählen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Pflegehilfsmittel. Grundlage für alle Zahlungen ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK), der den Pflegegrad festlegt. Anträge können bequem online, telefonisch oder in einer Geschäftsstelle der AOK gestellt werden.

Wichtige Erkenntnisse

  • Die AOK Pflegekasse ist Teil der AOK und zuständig für alle Leistungen der Pflegeversicherung.
  • Leistungen umfassen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
  • Ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € pro Monat.
  • Grundlage für die Leistungen ist die Einstufung in einen Pflegegrad durch den MDK.
  • Anträge können online, telefonisch oder in den AOK Geschäftsstellen gestellt werden.

Leistungen der AOK Pflegekasse im Überblick

AOK Pflegekasse Leistungen – Übersicht über Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege und Pflegehilfsmittel.

Die AOK Pflegekasse bietet ein breites Spektrum an Leistungen, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. Die Höhe und Art der Unterstützung hängt vom anerkannten Pflegegrad ab.

Zu den wichtigsten Leistungen gehören:

  • Pflegegeld: Wird gezahlt, wenn Angehörige die Pflege zu Hause übernehmen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad (ab Pflegegrad 2).
  • Pflegesachleistungen: Übernahme der Kosten, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Betreuung übernimmt.
  • Kombinationsleistungen: Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen, wenn Angehörige und Pflegedienst gemeinsam pflegen.
  • Verhinderungspflege: Zuschüsse, wenn die Hauptpflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit ausfällt.
  • Kurzzeitpflege: Finanzielle Unterstützung für eine befristete stationäre Pflege, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt.
  • Tages- und Nachtpflege: Teilstationäre Pflege zur Entlastung von Angehörigen.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Anspruch auf 42 € monatlich für Hilfsmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.

Diese Leistungen gelten bundesweit einheitlich und werden regelmäßig angepasst, zuletzt zum 1. Januar 2025.

Antragstellung bei der AOK Pflegekasse

AOK Pflegekasse Antrag – Ablauf von Antragstellung über MDK-Begutachtung bis zur Leistungsbewilligung.

Um Leistungen der AOK Pflegekasse zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden. Dieser Antrag bildet die Grundlage dafür, dass ein Pflegegrad festgestellt und die entsprechenden Leistungen bewilligt werden.

Ablauf der Antragstellung

  • Antrag einreichen: Der Antrag kann telefonisch, schriftlich, online über „Meine AOK“ oder direkt in einer AOK-Geschäftsstelle gestellt werden.
  • Begutachtung durch den MDK: Nach Eingang des Antrags beauftragt die AOK den Medizinischen Dienst (MDK), der den individuellen Pflegebedarf prüft.
  • Hausbesuch: Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause, um anhand standardisierter Kriterien den Grad der Selbstständigkeit zu ermitteln.
  • Entscheidung der Pflegekasse: Auf Grundlage des Gutachtens erteilt die AOK einen schriftlichen Bescheid mit der Einstufung in Pflegegrad 1 bis 5.

Benötigte Unterlagen

Für den Antrag sollten folgende Dokumente bereitgestellt werden:

  • ärztliche Atteste oder Befunde,
  • falls vorhanden, Berichte von Therapeuten oder Pflegediensten,
  • Nachweise über Hilfsmittel oder regelmäßige Behandlungen.
💡 Ein Tipp:

Ein Pflegetagebuch kann helfen, den tatsächlichen Pflegebedarf detailliert darzustellen und so die Einstufung realistischer zu machen.

Pflegegrade und Leistungen bei der AOK

Die Leistungen der AOK Pflegekasse richten sich nach dem anerkannten Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützung steht Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zur Verfügung. Zum 1. Januar 2025 wurden alle Beträge um 4,5 % angehoben.

Übersichtstabelle (gültig ab 2025)

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat Pflegesachleistungen pro Monat Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
1 kein Pflegegeld — (nur Entlastungsbetrag bis 131 €) 42 €
2 347 € bis 796 € 42 €
3 599 € bis 1.497 € 42 €
4 800 € bis 1.859 € 42 €
5 990 € bis 2.299 € 42 €

Erklärung

  • Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegegeld, aber Nutzung des Entlastungsbetrags (131  €) und Pflegehilfsmittel.
  • Pflegegrad 2 bis 5: Pflegegeld für Angehörige oder Pflegesachleistungen durch Pflegedienste, jeweils bis zu den festgelegten Höchstbeträgen.
  • Kombinationsleistung: Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen ist möglich, wenn Angehörige und Pflegedienste zusammen pflegen.
  • Pflegehilfsmittel: Anspruch auf 42 € monatlich besteht bereits ab Pflegegrad 1 und wird zusätzlich gewährt.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bei der AOK

Wenn pflegende Angehörige vorübergehend ausfallen – etwa durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe – unterstützt die AOK Pflegekasse mit Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Diese Leistungen dienen dazu, die Versorgung des Pflegebedürftigen auch in Abwesenheit der Hauptpflegeperson sicherzustellen.

Leistungen bis 30. Juni 2025

  • Verhinderungspflege: bis zu 1.685 € pro Jahr, maximal 6 Wochen (42 Tage).
  • Kurzzeitpflege: bis zu 1.854 € pro Jahr, maximal 8 Wochen (56 Tage).
  • Kombination: Nicht genutzte Beträge aus der Kurzzeitpflege können in die Verhinderungspflege übertragen werden, wodurch bis zu 2.528 € verfügbar sind.
  • Voraussetzung: Die Hauptpflegeperson muss zuvor mindestens 6 Monate gepflegt haben (Vorpflegezeit).

Leistungen ab 1. Juli 2025 (Pflegereform)

  • Einführung eines gemeinsamen Jahresbudgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
  • Maximalbetrag: 3.539 € pro Jahr.
  • Dauer: bis zu 8 Wochen (56 Tage), flexibel einsetzbar.
  • Wegfall der Vorpflegezeit: Anspruch sofort ab Pflegegrad 2 möglich.
  • Bereits im ersten Halbjahr 2025 genutzte Leistungen werden auf das neue Budget angerechnet.

Besonderheiten

  • Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.
  • Bei Pflege durch Angehörige bis zum 2. Grad wird in der Regel Pflegegeld + nachweisbare Kosten erstattet.
  • Bei professionellen Pflegekräften oder Pflegediensten können die vollen Beträge ausgeschöpft werden.

Pflegehilfsmittel – die AOK Pflegebox

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dazu zählen unter anderem Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen. Diese Produkte erleichtern die häusliche Pflege und werden von der AOK Pflegekasse mit einem festen Betrag unterstützt.

Der monatliche Anspruch beträgt 42 €, unabhängig vom Pflegegrad (ab Pflegegrad 1). Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse, sodass für pflegende Angehörige keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Mit box4pflege.de können Versicherte diesen Anspruch besonders einfach nutzen. Die Pflegebox wird individuell zusammengestellt, monatlich nach Hause geliefert und flexibel angepasst. Die komplette Abrechnung läuft automatisch über die AOK Pflegekasse – ohne bürokratischen Aufwand.

Kontakt zur AOK Pflegekasse

Die AOK Pflegekasse bietet verschiedene Möglichkeiten, Leistungen zu beantragen oder Beratung in Anspruch zu nehmen. Versicherte können sich zwischen digitalen Services, telefonischem Kontakt oder einem persönlichen Besuch entscheiden.

Online-Services

Über das Onlineportal „Meine AOK“ lassen sich viele Anträge digital stellen, Dokumente hochladen und der Bearbeitungsstatus einsehen.

Telefonische Beratung

Die AOK betreibt bundesweit Servicenummern, wobei die konkrete Rufnummer von Ihrer regionalen AOK abhängt (man muss oft zuerst die zuständige AOK über die Postleitzahl ermitteln). Die telefonische Beratung beantwortet u. a. Fragen zu Pflegeanträgen, Pflegegraden und Leistungsansprüchen.

Persönliche Beratung vor Ort

In zahlreichen Geschäftsstellen (Servicecentern) in ganz Deutschland besteht die Möglichkeit, persönlich beraten zu werden. Hier können Anträge eingereicht und individuelle Fragen geklärt werden.

💡 Tipp:

Für eine schnellere Bearbeitung empfiehlt es sich, möglichst den digitalen Weg über „Meine AOK“ zu nutzen und gleich alle relevanten Unterlagen (z. B. Atteste, Befunde, Nachweise) hochzuladen, sofern dies technisch möglich ist.

Fazit: Leistungen der AOK Pflegekasse optimal nutzen

Die AOK Pflegekasse bietet ein umfassendes Leistungspaket für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Von Pflegegeld und Sachleistungen über Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis hin zu Pflegehilfsmitteln – die Unterstützung ist breit aufgestellt und seit 2025 nochmals spürbar gestärkt worden.

Für Versicherte bedeutet das: Wer den Antrag frühzeitig stellt, vollständige Unterlagen einreicht und die Beratung der AOK nutzt, sichert sich alle Leistungen ohne Verzögerung. Besonders unkompliziert ist der Anspruch auf Pflegehilfsmittel: Mit der Pflegebox von box4pflege.de erhalten Familien im Wert von 42 € pro Monat alle wichtigen Verbrauchsmaterialien direkt nach Hause – bequem, individuell und ohne bürokratischen Aufwand.

FAQ zur AOK Pflegekasse

Wie beantrage ich Pflegeleistungen bei der AOK Pflegekasse?

Der Antrag kann telefonisch, schriftlich, online über „Meine AOK“ oder direkt in einer Geschäftsstelle gestellt werden. Nach Antragseingang beauftragt die AOK den MDK mit einer Begutachtung, die über den Pflegegrad entscheidet.

Ab welchem Pflegegrad zahlt die AOK Pflegegeld?

Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gezahlt. Die Beträge reichen ab 2025 von 347 € bis zu 990 € pro Monat, abhängig vom Pflegegrad.

Welche Unterschiede gibt es zur Pflegekasse anderer Krankenkassen?

Die AOK Pflegekasse ist Teil der gesetzlichen Pflegeversicherung, weshalb die Leistungen und Beträge bundesweit einheitlich sind. Unterschiede gibt es nur in Service, Beratung und digitalen Angeboten.

Haben Versicherte Anspruch auf Pflegehilfsmittel bei der AOK?

Ja. Ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 € monatlich. Über box4pflege.de können diese in einer individuell zusammengestellten Pflegebox bezogen werden – die Abrechnung erfolgt automatisch mit der AOK.

Wie erreiche ich die AOK Pflegekasse?

Online über das Portal „Meine AOK“
Persönlich in einer der vielen Geschäftsstellen deutschlandweit