
Die AOK Norden ist die regionale Pflegekasse für Versicherte in Norddeutschland und bietet umfassende Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit. Sie übernimmt Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Grundlage für diese Leistungen ist ein anerkannter Pflegegrad, der nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) festgelegt wird. Anträge können bequem online, telefonisch oder in einer Geschäftsstelle gestellt werden.
Wichtige Erkenntnisse
- Die AOK Norden ist die regionale Pflegekasse für Versicherte in Norddeutschland.
- Leistungen umfassen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Pflegehilfsmittel.
- Anspruch auf Leistungen besteht nach Anerkennung eines Pflegegrades durch den Medizinischen Dienst (MD).
- Ab Pflegegrad 1 gibt es monatlich 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
- Anträge können online, telefonisch oder in den AOK Geschäftsstellen gestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
Leistungen der AOK Norden Pflegekasse im Überblick

Die AOK Norden Pflegekasse bietet vielfältige Leistungen, die sich nach dem anerkannten Pflegegrad richten. Diese sollen sicherstellen, dass Pflegebedürftige bestmöglich unterstützt werden – egal ob durch Angehörige, ambulante Pflegedienste oder stationäre Einrichtungen.
Leistungen im Detail
- Pflegegeld: Pflegegeld wird gezahlt, wenn Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und liegt ab 2025 zwischen 347 € (Pflegegrad 2) und 990 € (Pflegegrad 5) monatlich. Dieses Geld soll die pflegenden Angehörigen für ihre Unterstützung entlasten.
- Pflegesachleistungen: Wer einen ambulanten Pflegedienst beauftragt, kann sogenannte Pflegesachleistungen erhalten. Dabei rechnet der Dienst direkt mit der AOK Pflegekasse ab. Der Höchstbetrag steigt mit dem Pflegegrad, z. B. 796 € bei Pflegegrad 2 oder 2.299 € bei Pflegegrad 5.
- Kombinationsleistungen: Wird die Pflege sowohl von Angehörigen als auch von einem Pflegedienst übernommen, können Pflegegeld und Sachleistungen kombiniert werden. Beispiel: 50 % Pflegedienst + 50 % Angehörige = anteiliges Pflegegeld + Sachleistungen.
- Verhinderungspflege: Fällt die Hauptpflegeperson wegen Krankheit oder Urlaub aus, übernimmt die AOK Pflegekasse die Kosten für Ersatzpflege. Bis Juni 2025 bis zu 1.685 € pro Jahr, ab Juli 2025 ein flexibles Gesamtbudget von 3.539 € (gemeinsam mit Kurzzeitpflege).
- Kurzzeitpflege: Bei vorübergehend stationärer Pflege – z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt – können bis zu 1.854 € pro Jahr (bis Juni 2025) übernommen werden. Ab Juli 2025 gilt ebenfalls das neue gemeinsame Budget.
- Tages- und Nachtpflege: Teilstationäre Pflegeangebote, die Angehörige entlasten und Pflegebedürftigen mehr soziale Teilhabe ermöglichen. Die AOK übernimmt die Kosten je nach Pflegegrad zusätzlich zum Pflegegeld.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Jeder Versicherte mit Pflegegrad (ab Stufe 1) erhält 42 € pro Monat für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Diese können unkompliziert über Anbieter wie box4pflege.de bezogen werden.
Wichtig zu wissen
- Alle Beträge und Leistungsarten sind bundesweit einheitlich geregelt.
- Unterschiede gibt es nur im Service und in der Beratung der einzelnen regionalen AOK-Kassen.
- Versicherte sollten regelmäßig prüfen, ob alle Leistungen ausgeschöpft werden – viele Ansprüche bleiben ungenutzt.
Antrag auf Pflegegrad bei der AOK (z. B. in der Region „Norden“) / AOK-Pflegekasse
Um Leistungen der Pflegeversicherung über die AOK in Anspruch nehmen zu können, ist die Anerkennung eines Pflegegrades erforderlich. Der Antrag kann in der Regel formlos gestellt werden – wichtig ist das Eingangsdatum, da Leistungen ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden (nicht rückwirkend für Monate vor dem Antrag).
Antrag stellen – die möglichen Wege
- Online / digital: In vielen Regionen über ein Mitgliederportal wie „Meine AOK“, oft mit Antragsformular und Dokumentenupload.
- Schriftlich / per Post: An die zuständige Geschäftsstelle der AOK oder Pflegekasse.
- Persönlich vor Ort: In einer Geschäftsstelle der AOK mit persönlicher Beratung und Abgabe des Antrags.
- Telefonisch: In manchen Fällen kann telefonisch ein Antrag initiiert oder Unterlagen angefordert werden, aber häufig ist zusätzlich eine schriftliche Bestätigung nötig.
Begutachtung durch den MD
Nach Eingang des Antrags beauftragt die AOK den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) mit der Begutachtung. Der Gutachter besucht die antragstellende Person in der Wohnung, bewertet mithilfe des NBA (Neues Begutachtungsassessment) den Unterstützungsbedarf in verschiedenen Lebensbereichen und erstellt einen Bericht.
Benötigte Unterlagen
- ärztliche Atteste oder Befunde.
- Krankenhaus- oder Reha-Berichte.
- Dokumentationen von Pflegediensten oder Therapeuten.
- ein Pflegetagebuch, in dem der tägliche Unterstützungsbedarf dokumentiert ist.
Entscheidung der Pflegekasse
Die AOK entscheidet auf Basis des MD-Gutachtens über den Pflegegrad (1–5). Der Bescheid wird schriftlich mitgeteilt. Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gelten dann die entsprechenden Leistungen – etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel usw.
Pflegegrade und Leistungen bei der AOK (z. B. in der Region Norden)
Die Leistungen der AOK Pflegekasse richten sich nach dem anerkannten Pflegegrad. Ab dem 1. Januar 2025 wurden bundesweit viele Beträge um 4,5 % erhöht.
Übersichtstabelle (gültig ab 2025)
| Pflegegrad | Pflegegeld (monatlich) | Pflegesachleistungen (monatlich) | Pflegehilfsmittel zum Verbrauch |
| 1 | kein Pflegegeld | keine Pflegesachleistungen (nur Entlastungsbetrag) | 42 € |
| 2 | 347 € | bis 796 € | 42 € |
| 3 | 599 € | bis 1.497 € | 42 € |
| 4 | 800 € | bis 1.859 € | 42 € |
| 5 | 990 € | bis 2.299 € | 42 € |
Erklärung & Hinweise
- Pflegegrad 1: Es wird kein Pflegegeld gezahlt und es bestehen keine Pflegesachleistungen. Es besteht jedoch Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat (ab 2025) sowie auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 €).
- Pflegegrade 2–5: Mit höherem Pflegegrad wachsen die Beträge für Pflegegeld oder Pflegesachleistungen entsprechend.
- Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegesachleistungen können anteilig kombiniert werden (wenn Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt werden).
- Pflegehilfsmittel (Verbrauch): Für alle Pflegegrade gilt der Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von 42 € monatlich.
- Entlastungsbetrag: Seit 2025 beträgt dieser monatlich 131 € und steht Pflegebedürftigen (in häuslicher Pflege) zusätzlich zu den anderen Leistungen zu.
- Weitere Leistungen: Zusätzlich existieren Leistungen für Tages- und Nachtpflege, stationäre Pflege sowie Mittel für Um- und Ausbau des Wohnumfelds, digitale Pflegeanwendungen, etc.
Pflegehilfsmittel über die AOK Norden – Anspruch auf die Pflegebox

Versicherte der AOK Norden Pflegekasse haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dazu gehören unter anderem Einmalhandschuhe, Flächen- und Händedesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen. Diese Produkte erleichtern die häusliche Pflege und schützen sowohl Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige.
Der gesetzliche Anspruch beträgt 42 € pro Monat. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Pflegekasse, sodass keine zusätzlichen Kosten für die Familie entstehen.
Mit box4pflege.de wird dieser Anspruch besonders einfach genutzt:
- individuelle Zusammenstellung der Pflegebox nach Bedarf,
- monatliche Lieferung direkt nach Hause,
- automatische Abrechnung mit der AOK Norden ohne Bürokratie.
Kontakt zur AOK in der Region Norden / AOK Niedersachsen
Die AOK in der Region Norden (z. B. AOK Niedersachsen) bietet verschiedene Wege, um Leistungen zu beantragen oder Beratungen in Anspruch zu nehmen. Versicherte können den für sie passenden Kontaktweg wählen.
Online-Services
Über das Mitgliederportal „Meine AOK“ lassen sich viele Anträge und Anliegen digital bearbeiten: Formulare ausfüllen, Dokumente hochladen, Bearbeitungsstatus einsehen.
Telefonische Beratung
AOK-Geschäfte sind telefonisch erreichbar. Die genaue Servicenummer hängt von Ihrer regional zuständigen AOK ab (bitte über Postleitzahl ermitteln).
Persönliche Beratung in Geschäftsstellen
In einer Geschäftsstelle oder einem Servicezentrum (z. B. in Norden: Hooge Riege 24) können Anträge persönlich eingereicht und Fragen direkt mit Mitarbeitenden besprochen werden.
Tipp: Für eine zügige Bearbeitung empfiehlt es sich, den digitalen Weg zu nutzen und möglichst gleich relevante Unterlagen (Atteste, Befunde, Pflegeberichte) hochzuladen.
Fazit: Leistungen der AOK Norden bestmöglich nutzen
Die AOK Norden Pflegekasse unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit einem umfassenden Leistungspaket – von Pflegegeld über Sach- und Kombinationsleistungen bis hin zu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Ein besonderer Vorteil ist der Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € pro Monat, der bereits ab Pflegegrad 1 gilt.
Für Familien bedeutet das: Wer den Antrag rechtzeitig stellt, vollständige Unterlagen einreicht und die Beratung der AOK nutzt, erhält alle verfügbaren Leistungen ohne Verzögerung. Besonders unkompliziert ist der Bezug von Pflegehilfsmitteln über die Pflegebox von box4pflege.de – individuell zusammengestellt, monatlich geliefert und direkt mit der AOK Norden abgerechnet.
FAQ zur AOK Niedersachsen / AOK Norden Pflegekasse
Wie beantrage ich Leistungen bei der AOK Norden?
Sie können den Antrag online (z. B. über „Meine AOK“), schriftlich per Post, telefonisch oder persönlich in einer Geschäftsstelle einreichen. Nach Eingang beauftragt die AOK den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung zur Feststellung des Unterstützungsbedarfs.
Welche Unterlagen sind für den Antrag wichtig?
Hilfreich sind: ärztliche Atteste, Krankenhaus- oder Reha-Berichte, Therapiepläne, Pflegeberichte von Diensten oder Therapeuten sowie ein Pflegetagebuch über den täglichen Unterstützungsbedarf.
Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegegeld?
Pflegegeld wird erst ab Pflegegrad 2 gezahlt. Die Beträge (Stand 2025) reichen von 347 € (Pflegegrad 2) bis 990 € (Pflegegrad 5).
Besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Ja. Ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von 42 €/Monat.
Wie erreiche ich die AOK Norden?
Online: über das Portal „Meine AOK“
Telefonisch: die AOK bietet regionale Servicenummern; die genaue Nummer hängt von Ihrem Wohnort ab
Vor Ort: in einer Geschäftsstelle Ihrer regionalen AOK (z. B. in der Region Norden)