AOK Antrag Pflegehilfsmittel: Ein Leitfaden zur unkomplizierten Beantragung und Genehmigung

Pflegebedürftige Menschen in Deutschland haben Anspruch auf wertvolle Unterstützung durch die Pflegekasse. Zu diesen Leistungen zählen Pflegehilfsmittel, die den Alltag der Pflegebedürftigen und Angehörigen erleichtern. Die AOK als eine der größten Krankenkassen in Deutschland spielt hierbei eine zentrale Rolle. Mit dem AOK Antrag Pflegehilfsmittel können Betroffene monatlich bis zu 42 Euro für notwendige Pflegehilfsmittel erhalten – ohne eigene Kosten. In diesem Beitrag erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie den Antrag bei der AOK stellen und welche Produkte zur Verfügung stehen.

Wenn Sie schnell und unkompliziert die notwendigen Pflegehilfsmittel erhalten möchten, bietet ein Pflegehilfsmittel Box Anbieter wie Box4pflege eine besonders bequeme Lösung. Hier übernimmt der Anbieter die Antragstellung, Abwicklung und Lieferung – alles, um den Prozess für Sie so einfach wie möglich zu gestalten.

Was sind Pflegehilfsmittel und wer hat Anspruch?

Pflegehilfsmittel sind essenzielle Produkte, die den Alltag von Pflegebedürftigen erleichtern und pflegende Angehörige bei der Versorgung unterstützen. Sie dienen dazu, die Pflege zu Hause hygienischer, sicherer und effektiver zu gestalten. Dazu gehören sowohl Artikel, die zur Erleichterung der Pflege beitragen, als auch solche, die zur Aufrechterhaltung der Hygiene und Gesundheit beitragen.

Pflegehilfsmittel sind speziell für Menschen gedacht, die in ihrer eigenen häuslichen Umgebung gepflegt werden. Ein wesentlicher Vorteil dieser Hilfsmittel besteht darin, dass sie über die Pflegekassen – wie beispielsweise die AOK Pflegekasse – finanziert werden. Pflegebedürftige können somit monatlich Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro kostenfrei beziehen.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegehilfsmittel

Damit Pflegebedürftige oder deren Angehörige Pflegehilfsmittel beantragen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Anerkannter Pflegegrad:
  • Der Pflegebedürftige muss einen anerkannten Pflegegrad besitzen (ab Pflegegrad 1). Dieser wird durch die Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) festgestellt.
  1. Häusliche Pflege:
  • Die Pflege muss zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft stattfinden. Menschen, die in stationären Pflegeeinrichtungen wie Pflegeheimen leben, haben keinen Anspruch auf diese Leistungen.
  1. Antragstellung bei der Pflegekasse:
  • Ein formeller Antrag auf Pflegehilfsmittel muss bei der zuständigen Pflegekasse, z. B. der AOK, gestellt und genehmigt werden. Der Prozess der Antragstellung kann entweder durch den Pflegebedürftigen selbst, einen Angehörigen oder durch Dienstleister wie Box4pflege übernommen werden.

Beispiele für Pflegehilfsmittel

Die Liste der Pflegehilfsmittel, die im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale übernommen werden, ist klar definiert und beinhaltet vor allem Verbrauchsprodukte zur Sicherstellung der Hygiene und zum Schutz des Pflegebedürftigen und der pflegenden Person. Dazu gehören unter anderem:

  • Einmalhandschuhe:

Sie schützen vor direktem Kontakt mit Körperflüssigkeiten und minimieren das Infektionsrisiko für pflegende Angehörige. Einmalhandschuhe sind ein unverzichtbares Hilfsmittel bei der Durchführung täglicher Pflegetätigkeiten.

  • Desinfektionstücher:

Diese Tücher ermöglichen die schnelle Reinigung und Desinfektion von Oberflächen und Gegenständen, um die Verbreitung von Keimen und Bakterien zu verhindern. Sie sind besonders wichtig bei der Pflege von Personen mit geschwächtem Immunsystem.

  • Bettschutzeinlagen:

Bettschutzeinlagen dienen dem Schutz von Matratzen und Sitzflächen vor Nässe. Sie sind saugfähig, hygienisch und bieten einen hohen Schutz bei Inkontinenz.

  • FFP2-Masken:

Atemschutzmasken sorgen dafür, dass pflegende Angehörige vor Krankheitserregern und Viren geschützt sind, insbesondere bei engem Kontakt während der Pflege.

  • Händedesinfektion:

Desinfektionsmittel zur Händereinigung sind essenziell, um die Hygiene in der Pflege sicherzustellen und Infektionen vorzubeugen.

Ein detaillierter Überblick über die verfügbaren Pflegehilfsmittel ist in der Liste Pflegehilfsmittel zu finden.

Warum sind Pflegehilfsmittel wichtig?

Pflegehilfsmittel spielen eine entscheidende Rolle bei der Erleichterung der häuslichen Pflege. Sie helfen dabei, den Pflegealltag sicherer und hygienischer zu gestalten und bieten sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für die Pflegenden enorme Vorteile:

  • Hygiene und Infektionsschutz: Die Nutzung von Desinfektionsmitteln, Einmalhandschuhen und Schutzmasken minimiert das Risiko von Infektionen, insbesondere bei immungeschwächten Personen.
  • Schutz des Pflegeumfelds: Bettschutzeinlagen und Flächendesinfektion halten das Wohnumfeld sauber und hygienisch, was die Lebensqualität der Pflegebedürftigen erhöht.
  • Entlastung für pflegende Angehörige: Mit den richtigen Hilfsmitteln können Pflegende die täglichen Herausforderungen einfacher bewältigen und die körperliche Belastung reduzieren.

Wie erhalte ich Pflegehilfsmittel?

Um Pflegehilfsmittel zu erhalten, müssen Pflegebedürftige oder deren Angehörige einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Beantragung kann zwar selbst erfolgen, ist aber oft mit bürokratischem Aufwand verbunden. Hier bieten Dienstleister wie Box4pflege eine wertvolle Unterstützung: Sie übernehmen die gesamte Antragstellung, Abwicklung und Lieferung der Pflegehilfsmittel.

Dank der monatlichen Pflegehilfsmittelpauschale der Pflegekasse ist der Bezug der Produkte kostenfrei, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Mit einem zuverlässigen Anbieter können Sie sicher sein, dass die benötigten Pflegehilfsmittel regelmäßig und pünktlich zu Ihnen nach Hause geliefert werden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Der AOK Antrag Pflegehilfsmittel

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Der AOK Antrag Pflegehilfsmittel

Der Antrag auf Pflegehilfsmittel bei der AOK ist unkompliziert und kann in wenigen Schritten umgesetzt werden. Dennoch stellt der Prozess für viele Pflegebedürftige und Angehörige eine Herausforderung dar, da nicht immer klar ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie die Beantragung genau abläuft. Im Folgenden erklären wir Ihnen den kompletten Ablauf Schritt für Schritt, damit Sie schnell und problemlos die benötigten Pflegehilfsmittel erhalten.

  1. Antragsformular beschaffen

Der erste Schritt zur Beantragung der Pflegehilfsmittel ist das Beschaffen des richtigen Formulars. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie an das Antragsformular der AOK kommen können:

  • Online: Sie können das Formular bequem von der Website der AOK herunterladen und ausdrucken. Viele regionale AOK-Pflegekassen bieten auf ihren Internetseiten entsprechende Antragsunterlagen zum Download an.
  • Telefonisch oder per E-Mail: Alternativ können Sie Ihre Pflegekasse kontaktieren und das Formular telefonisch oder per E-Mail anfordern. Die AOK sendet Ihnen die erforderlichen Unterlagen dann per Post zu.
  • Persönlich in der Geschäftsstelle: Besuchen Sie Ihre örtliche AOK-Geschäftsstelle und lassen Sie sich die Unterlagen vor Ort aushändigen.
  • Über einen Dienstleister: Wenn Ihnen der Aufwand zu groß ist, können Sie den Antrag auch durch einen erfahrenen Dienstleister wie Box4pflege einreichen lassen. Anbieter wie Box4pflege kümmern sich um das gesamte Verfahren und sorgen dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen korrekt ausgefüllt und rechtzeitig bei der Pflegekasse eingehen.

Ein professioneller Anbieter wie Box4pflege spart Zeit und Mühe, indem er die Antragstellung für Sie übernimmt. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren.

  1. Antragsformular ausfüllen

Sobald Sie das Antragsformular vorliegen haben, gilt es, dieses vollständig und korrekt auszufüllen. Die AOK benötigt hierbei einige grundlegende Informationen, um den Antrag prüfen zu können:

  • Persönliche Daten: Name, Anschrift, Geburtsdatum und Versicherungsnummer des Pflegebedürftigen.
  • Angaben zum Pflegegrad: Tragen Sie den aktuell anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) ein. Falls Sie noch keinen Pflegegrad haben, müssen Sie diesen zunächst beantragen.
  • Bestätigung der häuslichen Pflege: Hier wird angegeben, dass die Pflege zu Hause und nicht in einer stationären Einrichtung stattfindet. Oft ist hierfür die Unterschrift des pflegenden Angehörigen erforderlich.

Tipp: Wenn Sie unsicher sind, wie Sie das Formular korrekt ausfüllen sollen, oder sich den Aufwand sparen möchten, unterstützt Sie ein Anbieter wie Box4pflege beim Pflegehilfsmittel Beantragen. Damit stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt sind und der Antrag zügig bearbeitet wird.

  1. Pflegehilfsmittelbedarf angeben

In diesem Schritt legen Sie fest, welche Pflegehilfsmittel Sie benötigen. Die Pflegekasse – in diesem Fall die AOK – übernimmt ausschließlich die Kosten für Produkte, die in der sogenannten Liste der erstattungsfähigen Pflegehilfsmittel enthalten sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Einmalhandschuhe: Schutz bei der täglichen Pflege, um Infektionen zu vermeiden.
  • Bettschutzeinlagen: Schutz für Matratzen und Sitzmöbel bei Inkontinenz.
  • Desinfektionstücher und Händedesinfektion: Zur Sicherstellung der Hygiene im Pflegealltag.
  • FFP2-Masken und Schutzschürzen: Für den Schutz von pflegenden Angehörigen.

Eine vollständige Übersicht der Produkte finden Sie entweder bei Ihrer AOK oder online in der Liste Pflegehilfsmittel.

Hinweis: Überlegen Sie vorab genau, welche Hilfsmittel Sie regelmäßig benötigen und in welcher Menge. Anbieter wie Box4pflege bieten Ihnen die Möglichkeit, ein fertiges Pflegehilfsmittelpaket zusammenzustellen, das monatlich automatisch geliefert wird.

  1. Antrag einreichen

Nachdem das Antragsformular vollständig ausgefüllt wurde, muss es bei der zuständigen AOK Pflegekasse eingereicht werden. Hier haben Sie verschiedene Optionen:

  • Per Post: Senden Sie das Formular per Brief an die zuständige Geschäftsstelle Ihrer AOK. Die Adresse finden Sie auf der Website Ihrer regionalen AOK oder auf dem Formular selbst.
  • Persönlich: Sie können das Antragsformular auch persönlich in Ihrer AOK-Geschäftsstelle abgeben. Dort haben Sie die Möglichkeit, eventuelle Fragen direkt vor Ort zu klären.
  • Durch einen Dienstleister: Wenn Sie die Antragstellung komplett auslagern möchten, übernimmt ein Anbieter wie Box4pflege diesen Schritt für Sie. Box4pflege kümmert sich darum, dass der Antrag vollständig und fristgerecht bei der AOK eingereicht wird.
  1. Genehmigung abwarten

Sobald der Antrag bei der AOK Pflegekasse eingegangen ist, erfolgt die Bearbeitung. In der Regel dauert es nur wenige Werktage, bis die AOK den Antrag geprüft hat.

  • Genehmigung: Wenn der Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie entweder eine Bestätigung oder direkt die gewünschten Pflegehilfsmittel. In vielen Fällen organisiert ein Anbieter wie Box4pflege sogar die monatliche Lieferung der Hilfsmittel zu Ihnen nach Hause.
  • Verzögerungen: Sollte die Bearbeitung länger dauern, zögern Sie nicht, bei der AOK nachzufragen. In seltenen Fällen kann es zu Rückfragen oder der Anforderung zusätzlicher Unterlagen kommen.

Achtung: Bei Ablehnung des Antrags haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Ein professioneller Anbieter wie Box4pflege kann Sie auch in solchen Fällen unterstützen, um eine schnelle Lösung zu finden.

Pflegehilfsmittel einfach über Box4pflege erhalten

Der Prozess der Beantragung kann, gerade für pflegende Angehörige, zeitaufwendig sein. Hier kommt Box4pflege ins Spiel: Ein Pflegehilfsmittel Box Anbieter, der Ihnen die komplette Arbeit abnimmt. Von der Antragstellung bis zur Abrechnung mit der AOK – alles erfolgt bequem und zuverlässig.

Vorteile von Box4pflege:

  • Komplette Antragstellung: Kein Papierkram für Sie.
  • Schnelle Lieferung: Ihre Pflegehilfsmittel werden monatlich direkt zu Ihnen nach Hause geliefert.
  • Direkte Abrechnung: Box4pflege rechnet direkt mit der AOK Pflegekasse ab – Sie zahlen nichts dazu.

Welche Pflegehilfsmittel werden von der AOK übernommen?

Die AOK Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro monatlich. Diese finanzielle Unterstützung ist ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Pflege und entlastet sowohl die Pflegebedürftigen als auch deren Angehörige.

Die Pflegehilfsmittelpauschale umfasst ausschließlich Verbrauchsprodukte, die den Pflegealltag erleichtern und zur Verbesserung der Hygiene und Sicherheit beitragen. Zu den erstattungsfähigen Produkten gehören vor allem Artikel, die regelmäßig benötigt und aufgebraucht werden. Die AOK orientiert sich dabei an der gesetzlichen Liste der anerkannten Pflegehilfsmittel, die für alle Pflegekassen verbindlich ist.

Pflegehilfsmittel im Überblick

Im Folgenden eine ausführliche Darstellung der Pflegehilfsmittel, die von der AOK übernommen werden:

Pflegehilfsmittel Beispiele & Vorteile

Einmalhandschuhe – Schützen vor direktem Hautkontakt und reduzieren das Infektionsrisiko. – Unverzichtbar für hygienische Pflegetätigkeiten wie Waschen, Anziehen oder Wundversorgung.

Bettschutzeinlagen – Saugfähige Einlagen schützen Matratzen und Sitzflächen vor Nässe. – Besonders hilfreich bei Inkontinenz und zur Vermeidung von Gerüchen.

DesinfektionsmittelHändedesinfektion: Zum Schutz vor Krankheitserregern und Bakterien. –

Flächendesinfektion: Ermöglicht die schnelle Reinigung von Oberflächen wie Tischen, Türklinken oder Pflegehilfen.

FFP2-Masken – Schützen pflegende Angehörige vor Viren, Bakterien und Krankheitserregern. – Wichtig bei engem körperlichen Kontakt während der Pflege.

Schutzschürzen – Hygienischer Schutz vor Verschmutzungen und Kontamination. – Besonders nützlich bei pflegerischen Tätigkeiten wie Körperpflege, Mahlzeiten oder medizinischen Behandlungen.

Warum sind diese Pflegehilfsmittel wichtig?

Pflegehilfsmittel tragen wesentlich dazu bei, den Pflegealltag sicherer, hygienischer und komfortabler zu gestalten. Sie erfüllen wichtige Funktionen für die Pflegebedürftigen sowie die pflegenden Angehörigen:

  1. Schutz der Gesundheit:

Durch die Verwendung von Einmalhandschuhen, Desinfektionsmitteln und FFP2-Masken wird das Infektionsrisiko erheblich reduziert. Gerade bei der Pflege immungeschwächter Personen ist ein hoher Hygienestandard unerlässlich.

  1. Erhalt der Lebensqualität:

Produkte wie Bettschutzeinlagen sorgen für mehr Komfort und Sauberkeit, was den Pflegebedürftigen ein würdevolles Leben in ihrer häuslichen Umgebung ermöglicht.

  1. Entlastung für pflegende Angehörige:

Die richtigen Hilfsmittel erleichtern Pflegetätigkeiten erheblich. Schutzschürzen und Desinfektionsmittel beispielsweise sorgen dafür, dass die Pflege hygienisch und effizient durchgeführt werden kann.

  1. Kostenersparnis:

Dank der monatlichen Pauschale von bis zu 42 Euro müssen Pflegebedürftige und Angehörige diese wichtigen Produkte nicht selbst finanzieren. Die Kostenübernahme durch die AOK sorgt dafür, dass der Pflegealltag wirtschaftlich entlastet wird.

Wie können die Pflegehilfsmittel bezogen werden?

Wie können die Pflegehilfsmittel bezogen werden?

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben die Möglichkeit, die benötigten Pflegehilfsmittel auf verschiedenen Wegen zu beziehen:

  1. Selbstbeschaffung: Die Pflegehilfsmittel können in Sanitätshäusern oder Apotheken gekauft werden. Anschließend werden die Kosten bei der AOK zur Erstattung eingereicht.
  2. Pflegehilfsmittelanbieter: Eine deutlich einfachere und bequemere Lösung bieten spezialisierte Anbieter wie Box4pflege. Hier werden die Pflegehilfsmittel nicht nur zusammengestellt, sondern auch direkt zu Ihnen nach Hause geliefert. Die Abrechnung erfolgt dabei unkompliziert direkt mit der AOK.

Tipp: Um den monatlichen Aufwand zu minimieren, lohnt sich die Nutzung eines Anbieters wie Box4pflege. Ein professioneller Anbieter sorgt dafür, dass Sie regelmäßig die benötigten Hilfsmittel erhalten, ohne sich selbst um Anträge oder Abrechnungen kümmern zu müssen.

Eine vollständige Auflistung der Pflegehilfsmittel

Die vollständige Übersicht der anerkannten Pflegehilfsmittel, die im Rahmen der monatlichen Pauschale übernommen werden, ist in der offiziellen Liste Pflegehilfsmittel zu finden. Diese Liste enthält alle Produkte, die für die häusliche Pflege zugelassen sind und deren Kosten durch die Pflegekassen übernommen werden. Sie dient als Grundlage für die Beantragung und Abrechnung der Pflegehilfsmittel.

Weitere Leistungen der AOK Pflegekasse

Neben der monatlichen Pauschale für Pflegehilfsmittel bietet die AOK weitere Leistungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen:

Fazit: Jetzt Pflegehilfsmittel sichern

Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln bei der AOK ist ein einfacher Prozess, der Pflegebedürftigen eine wichtige Unterstützung im Alltag bietet. Mit dem AOK Antrag Pflegehilfsmittel können Sie bis zu 42 Euro monatlich für notwendige Hilfsmittel erhalten – schnell und unkompliziert.

Anbieter wie Box4pflege machen es Ihnen dabei besonders leicht: Von der Antragstellung bis zur Lieferung übernehmen sie alle Schritte für Sie. Wenn Sie also Pflegehilfsmittel beantragen möchten, sparen Sie sich Zeit und Aufwand und nutzen Sie die praktische Unterstützung von Box4pflege.

Starten Sie noch heute und erleichtern Sie sich den Pflegealltag!

Häufige Fragen zum AOK Antrag Pflegehilfsmittel

Der Antrag auf Pflegehilfsmittel wirft bei vielen Pflegebedürftigen und Angehörigen Fragen auf. Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zu diesem Thema ausführlich:

Wer übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu einer Höhe von 42 Euro monatlich. Wenn Sie bei der AOK versichert sind, reichen Sie den Antrag direkt bei der AOK Pflegekasse ein.

Muss ich die Pflegehilfsmittel selbst kaufen?

Nein, Sie müssen die Pflegehilfsmittel nicht selbst kaufen oder in Vorkasse treten. Anbieter wie Box4pflege stellen die Pflegehilfsmittel zusammen, liefern sie monatlich zu Ihnen nach Hause und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Das spart Zeit und Aufwand.

Wie oft kann ich Pflegehilfsmittel beantragen?

Der Anspruch besteht monatlich. Ein einmal gestellter Antrag muss nicht jeden Monat neu eingereicht werden, sondern bleibt bestehen, solange die Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Pflegegrad und häusliche Pflege).

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Sollte die AOK Ihren Antrag auf Pflegehilfsmittel ablehnen, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Pflegekasse oder holen Sie sich Unterstützung bei einem spezialisierten Anbieter wie Box4pflege, der Sie durch den Widerspruchsprozess begleitet.

Welche Pflegehilfsmittel werden von der AOK übernommen?

Die AOK übernimmt ausschließlich die Kosten für bestimmte Verbrauchsprodukte, darunter:
• Einmalhandschuhe
• Bettschutzeinlagen
• Desinfektionsmittel (Hände- und Flächendesinfektion)
• FFP2-Masken
• Schutzschürzen
Eine vollständige Aufstellung der Produkte finden Sie in der Liste Pflegehilfsmittel.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

In der Regel bearbeitet die AOK den Antrag auf Pflegehilfsmittel innerhalb von 3–7 Werktagen. Sollte es zu Verzögerungen kommen, lohnt es sich, direkt bei der AOK nachzufragen.

Können Pflegehilfsmittel individuell angepasst werden?

Ja, der Bedarf an Pflegehilfsmitteln ist individuell unterschiedlich. Sie können die Hilfsmittel nach Ihren persönlichen Bedürfnissen auswählen, solange diese in der Liste der erstattungsfähigen Pflegehilfsmittel enthalten sind. Dienstleister wie Box4pflege bieten vorgefertigte Pflegeboxen, die flexibel angepasst werden können.

Was passiert, wenn der monatliche Bedarf an Pflegehilfsmitteln nicht ausgeschöpft wird?

Die Pflegehilfsmittelpauschale von 42 Euro wird nicht ausgezahlt. Wenn der Betrag in einem Monat nicht vollständig genutzt wird, verfällt der restliche Anspruch. Es lohnt sich daher, regelmäßig zu prüfen, ob Sie alle benötigten Hilfsmittel erhalten.

Muss ich bei Änderungen der Pflegebedürftigkeit einen neuen Antrag stellen?

In der Regel bleibt der Antrag auf Pflegehilfsmittel auch bei Änderungen der Pflegesituation bestehen. Sollten Sie jedoch in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden oder sich der Bedarf an Pflegehilfsmitteln ändern, kann es sinnvoll sein, den Antrag zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Können Pflegehilfsmittel auch für mehrere pflegende Personen genutzt werden?

Ja, die Pflegehilfsmittel dienen dazu, die Pflege zu Hause sicherer und hygienischer zu gestalten – sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für pflegende Angehörige oder Freunde. Alle Pflegenden können die Hilfsmittel gemeinsam nutzen, solange sie zur Pflege der betreffenden Person dienen.

Wie bekomme ich regelmäßig meine Pflegehilfsmittel?

Der einfachste Weg ist die Zusammenarbeit mit einem Anbieter wie Box4pflege. Nach erfolgreicher Antragstellung liefert der Anbieter die benötigten Pflegehilfsmittel monatlich direkt zu Ihnen nach Hause. Die Abrechnung erfolgt automatisch mit der Pflegekasse, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

Was muss ich tun, wenn mein Bedarf an Pflegehilfsmitteln steigt?

Falls Sie feststellen, dass der monatliche Bedarf an Pflegehilfsmitteln höher ist als bisher angegeben, können Sie den Antrag bei der AOK anpassen lassen. Ein erfahrener Dienstleister wie Box4pflege kann Ihnen dabei helfen, den Bedarf zu ermitteln und den Antrag entsprechend zu aktualisieren.