Anlage 4 Pflegehilfsmittel Vordruck AOK

Person füllt den offiziellen Anlage 4 Pflegehilfsmittel AOK-Vordruck zur Kostenübernahme aus

Die Anlage 4 Pflegehilfsmittel ist das offizielle Formular der AOK zur Beantragung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI. Pflegebedürftige mit Pflegegrad nutzen diesen Vordruck, um ihre monatlichen Pflegehilfsmittel – etwa Handschuhe oder Desinfektionsmittel – über die Pflegekasse ohne zusätzliche Kosten zu erhalten.

Wichtige Erkenntnisse

  • Die Anlage 4 ist das offizielle Formular für die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch durch die Pflegekasse.
  • Sie gilt für Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden.
  • Der monatliche Zuschuss der Pflegekasse beträgt bis zu 40 €, um notwendige Produkte ohne zusätzliche Kosten zu erhalten.
  • Über box4pflege.de können Sie den Antrag einfach ausfüllen, einreichen und abrechnen lassen, ganz ohne bürokratischen Aufwand.
  • Das Formular kann bei der AOK digital oder postalisch eingereicht werden.

Was ist die Anlage 4 Pflegehilfsmittel der AOK?

Die Anlage 4 Pflegehilfsmittel ist ein offizieller Vordruck der Pflegekassen, insbesondere der AOK, der die Beantragung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch ermöglicht. Diese Pflegehilfsmittel fallen unter die Produktgruppe 54 (PG 54) des Hilfsmittelverzeichnisses und umfassen z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen.

Der Vordruck dient als vereinheitlichtes Formular, damit alle Pflegekassen dieselben Angaben erhalten – inklusive Pflegegrad, Versichertendaten, benötigter Produktmengen und Unterschriften. Damit bildet die Anlage 4 die Grundlage für die Kostenübernahme nach § 40 Abs. 2 SGB XI.

Pflegebedürftige oder deren Angehörige füllen die Anlage 4 aus und reichen sie bei der AOK ein. Nach Genehmigung übernimmt die Pflegekasse die monatlichen Kosten bis zu 42 €, sodass die Hilfsmittel regelmäßig geliefert werden können.

Welche Pflegehilfsmittel sind in der Anlage 4 aufgeführt?

In Anlage 4 (Vertrag über die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gem. § 78 Abs. 1 i. V. m. § 40 Abs. 2 SGB XI) sind die Pflegehilfsmittel aufgelistet, die über die Produktgruppe 54 (PG 54) des Hilfsmittelverzeichnisses abgerechnet werden können. Diese Produkte sind für den Verbrauch bestimmt und werden typischerweise in der ambulanten häuslichen Pflege eingesetzt.

Zu diesen Pflegehilfsmitteln gehören u. a.:

PflegehilfsmittelZweck / VerwendungPositionsnummer (PG 54)
Saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch)Schutz von Bett / Matratze54.45.01.0001
EinmalhandschuheSchutz vor Keimen bei Pflegehandlungen54.99.01.1001
Mundschutz / medizinische GesichtsmaskenInfektionsschutz bei engem Kontakt54.99.01.2001
Schutzschürzen (Einmalgebrauch)Schutz der Kleidung während der Pflege54.99.01.3001
Schutzschürzen (wiederverwendbar)Schutz bei mehrfacher Nutzung54.99.01.3002
HändedesinfektionsmittelDesinfektion der Hände bei Pflege54.99.02.0001
FlächendesinfektionsmittelReinigung & Keimreduktion auf Oberflächen54.99.02.0002
FingerlingePunktuelle hygienische Pflege / Schutz einzelner Finger54.99.01.0001 
Schutzservietten / EinmallätzchenErgänzender Schutz von Kleidung / Hygiene(z. B. 54.99.01.4001) – in manchen Anlagen vermerkt

Diese Produkte dürfen im Rahmen des monatlichen Höchstbetrags übernommen werden — sofern der Gesamtwert nicht den gesetzlich zulässigen Höchstbetrag überschreitet. 

So füllen Sie den Anlage-4-Vordruck korrekt aus

Infografik: Anlage 4 Pflegehilfsmittel in 5 Schritten richtig ausfüllen und einreichen

Das Ausfüllen der Anlage 4 Pflegehilfsmittel ist unkompliziert, wenn man die einzelnen Schritte beachtet. Das Formular enthält alle Felder, die für die Beantragung der monatlichen Pflegehilfsmittel bis zu 42 € bei der AOK Pflegekasse notwendig sind.

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Persönliche Angaben eintragen: Tragen Sie Name, Adresse, Geburtsdatum und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person ein. Wichtig ist, dass diese Daten exakt mit der AOK-Versichertenkarte übereinstimmen.
  2. Pflegegrad und Pflegesituation angeben: Kreuzen Sie den anerkannten Pflegegrad (1 – 5) an und markieren Sie, ob die Pflege zu Hause durch Angehörige oder einen Pflegedienst erfolgt. Nur bei häuslicher Pflege ist eine Kostenübernahme möglich.
  3. Pflegehilfsmittel auswählen: Im mittleren Teil des Formulars finden Sie eine Liste der Pflegehilfsmittel (PG 54) mit den zugehörigen Positionsnummern. Kreuzen Sie die gewünschten Produkte an und tragen Sie die benötigte Menge pro Monat ein (z. B. 100 Einmalhandschuhe, 2 Flaschen Händedesinfektion).
  4. Bestätigung und Unterschrift: Unterzeichnen Sie das Formular als Antragsteller oder pflegende Person. Durch die Unterschrift bestätigen Sie, dass die Hilfsmittel ausschließlich für den Pflegebedürftigen verwendet werden.
  5. Einreichung bei der AOK: Reichen Sie das ausgefüllte Formular bei der zuständigen AOK-Pflegekasse ein – per Post, Fax oder digitalem Upload. Nach der Genehmigung erfolgt die Belieferung über den gewählten Anbieter.

Tipp: Wenn Sie den Antrag nicht selbst ausfüllen möchten, unterstützt box4pflege.de Sie dabei. Unser Service prüft Ihre Angaben, ergänzt fehlende Daten und übermittelt die Anlage 4 direkt an die AOK – ohne zusätzlichen Aufwand und ohne zusätzliche Kosten.

Einreichen des Formulars bei der AOK

Nachdem die Anlage 4 Pflegehilfsmittel vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, kann der Antrag auf Kostenübernahme bis zu 42 € pro Monat bei der AOK Pflegekasse eingereicht werden. Dabei haben Sie mehrere bequeme Möglichkeiten.

Einreichungswege

  • Postweg: Senden Sie das Originalformular an die zuständige AOK-Pflegekasse. Die Postadresse finden Sie auf Ihrer AOK-Mitgliedsbescheinigung oder online im AOK-Regionalportal.
  • Fax: Alternativ kann das Formular auch per Fax übermittelt werden – eine Kopie sollte jedoch für die eigenen Unterlagen aufbewahrt werden.
  • Digitaler Upload: Viele AOK-Regionalstellen bieten inzwischen ein sicheres Online-Upload-Portal an, über das Sie den Antrag direkt digital einreichen können.

Bearbeitungsdauer

In der Regel prüft die AOK den Antrag innerhalb von 5 bis 10 Werktagen. Sobald die Genehmigung erfolgt ist, kann die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln starten. Die Pflegekasse informiert Sie schriftlich oder per E-Mail über die Entscheidung.

Genehmigung & Belieferung

Nach der Freigabe übernimmt die AOK die monatlichen Kosten bis zu 42 €. Anschließend erfolgt die Belieferung über den ausgewählten Anbieter – beispielsweise box4pflege.de –, der Ihre Produkte regelmäßig liefert und die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse übernimmt.

Tipp: Wenn Sie die Einreichung nicht selbst übernehmen möchten, kümmert sich box4pflege.de komplett um den Antrag:

Wir übernehmen das Ausfüllen, Einreichen und die Kommunikation mit der AOK, sodass Sie Ihre Pflegehilfsmittel ohne zusätzlichen Aufwand und ohne zusätzliche Kosten erhalten.

5 Häufige Fehler beim Ausfüllen vermeiden

Beim Ausfüllen der Anlage 4 Pflegehilfsmittel treten immer wieder kleine, aber entscheidende Fehler auf, die die Genehmigung durch die AOK verzögern oder verhindern können. Mit etwas Aufmerksamkeit lassen sich diese leicht vermeiden.

1. Fehlende oder falsche Versichertendaten

Oft wird die Versichertennummer oder das Geburtsdatum nicht korrekt angegeben. Diese Daten müssen exakt mit den Informationen auf der AOK-Versichertenkarte übereinstimmen.

2. Pflegegrad nicht angegeben

Der Pflegegrad (1–5) ist zwingend erforderlich, da er die Anspruchsgrundlage für die Kostenübernahme bildet. Ohne Pflegegrad kann die AOK den Antrag nicht bewilligen.

3. Unvollständige Produktauswahl

Einige Antragsteller vergessen, die gewünschte Produktmenge oder Positionsnummern einzutragen. Dadurch bleibt unklar, welche Pflegehilfsmittel beantragt werden. Prüfen Sie die Angaben sorgfältig, bevor Sie unterschreiben.

4. Fehlende Unterschrift des Antragstellers oder der Pflegeperson

Ohne Unterschrift ist der Antrag ungültig. Achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Felder ausgefüllt und unterschrieben sind.

5. Falscher Empfänger oder veraltetes Formular

Verwenden Sie stets die aktuelle Version der Anlage 4 (Stand 2025) und senden Sie den Antrag an die zuständige AOK-Pflegekasse Ihrer Region. Alte Formularversionen oder falsche Adressen führen häufig zu Verzögerungen.

Tipp: Über box4pflege.de können Sie Fehler vermeiden – wir prüfen Ihr Formular vor dem Versand und übernehmen die direkte Einreichung bei der AOK. So ist Ihr Antrag vollständig, korrekt und garantiert ohne zusätzlichen Aufwand.

Höchstbeträge & Kostenregelung (Stand 2025)

Die Pflegekasse – darunter auch die AOK – übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 42 €. Dieser Betrag wurde zuletzt angepasst, um steigende Material- und Lieferkosten auszugleichen.

Was bedeutet der Betrag von 42 € konkret?

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad (1–5), die zu Hause gepflegt werden, können Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder Schutzschürzen im Wert von bis zu 42 € pro Monat über ihre Pflegekasse erhalten.

Diese Leistung gilt ohne zusätzliche Kosten für den Versicherten – die Abrechnung erfolgt direkt über den Anbieter mit der AOK.

Was passiert bei höherem Bedarf?

Wenn der tatsächliche Bedarf die 42 € übersteigt, kann der Versicherte entweder

  • die Differenz selbst tragen oder
  • einen Antrag auf Sondergenehmigung stellen (z. B. bei erhöhter Pflegeintensität).

In der Praxis reicht der Zuschuss von 42 € für den durchschnittlichen Monatsverbrauch in der häuslichen Pflege meist aus.

Wer darf die Pflegehilfsmittel beantragen?

Den Antrag können sowohl

  • Pflegebedürftige selbst,
  • pflegende Angehörige oder
  • Pflegedienste im Auftrag
    stellen – sofern die Pflege zu Hause erfolgt.

Tipp: Über box4pflege.de können Sie Ihre Pflegebox im Wert von 42 € monatlich ganz einfach beantragen. Wir übernehmen den gesamten Prozess – von der Antragstellung über die AOK bis hin zur Lieferung, ohne zusätzlichen Aufwand und ohne zusätzliche Kosten.

Unterstützung durch box4pflege.de

Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € monatlich über box4pflege.de beantragen

Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln über die Anlage 4 kann zeitaufwendig und verwirrend sein – besonders, wenn Formulare, Pflegekasse und Produktwahl koordiniert werden müssen. Genau hier hilft box4pflege.de: Wir übernehmen alle Schritte für Sie – einfach, sicher und ohne zusätzliche Kosten.

Antragstellung leicht gemacht

Über unser Online-Formular können Sie die Anlage 4 digital ausfüllen. Wir prüfen automatisch, ob alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt sind, und ergänzen fehlende Daten wie Pflegegrad oder Kassennummer.

Direkte Einreichung bei der Pflegekasse (AOK)

Nach Ihrer Freigabe übermitteln wir den Antrag direkt an die AOK Pflegekasse. Dadurch sparen Sie sich den Papierkram, Postwege und Rückfragen.

Monatliche Pflegebox im Wert von 42 €

Nach der Genehmigung erhalten Sie Ihre individuell zusammengestellte Pflegebox – mit allen gewünschten Produkten wie Handschuhen, Desinfektionsmitteln oder Bettschutzeinlagen – bequem nach Hause geliefert.

Die Kostenabrechnung erfolgt automatisch mit der Pflegekasse. Für Sie entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten.

Flexible Anpassung & Service

Wenn sich Ihr Bedarf ändert, können Sie die Inhalte Ihrer Pflegebox jederzeit anpassen. Unser Kundenservice steht Ihnen dabei persönlich zur Seite – telefonisch oder online.

Vorteile auf einen Blick:

  • Antrag & Abrechnung vollständig digital
  • Kein Papierkram – keine Formulare mehr per Post
  • Monatliche Pflegehilfsmittel im Wert von 42 €
  • Immer aktuell gemäß Pflegekassenrichtlinien
  • 100 % kostenübernahmefähig, ohne zusätzlichen Aufwand

Fazit – Zusammenfassung & Handlungsempfehlung

Die Anlage 4 Pflegehilfsmittel ist das zentrale Formular, um die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € pro Monat bei der AOK Pflegekasse zu beantragen. Sie stellt sicher, dass Pflegebedürftige und Angehörige notwendige Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen ohne bürokratischen Aufwand erhalten.

Damit der Antrag schnell genehmigt wird, sollten alle Angaben vollständig, korrekt und mit aktuellem Formularstand eingereicht werden. Über box4pflege.de können Sie den gesamten Prozess digital abwickeln – von der Antragsprüfung über die Einreichung bis zur monatlichen Lieferung Ihrer Pflegebox.

So profitieren Sie von einer einfachen, sicheren und vollständig übernommenen Versorgung, ohne Formulare, Druckkosten oder Postversand.

Empfohlene nächste Schritte:

  • Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Pflegehilfsmittel mit dem Online-Formular.
  • Füllen Sie die Anlage 4 direkt digital über box4pflege.de aus.
  • Erhalten Sie Ihre Pflegebox im Wert von 42 € monatlich regelmäßig nach Hause geliefert – ohne zusätzlichen Aufwand und ohne zusätzliche Kosten.

FAQ – Häufige Fragen zur Anlage 4 Pflegehilfsmittel

Wo finde ich die Anlage 4 der AOK?

Die Anlage 4 Pflegehilfsmittel (AOK) steht als PDF-Vordruck auf der Website der AOK oder direkt über Anbieter wie box4pflege.de zur Verfügung. Sie kann digital ausgefüllt oder ausgedruckt und per Post eingereicht werden.

Wie hoch ist der monatliche Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € pro Monat, wenn sie zu Hause gepflegt werden.

Muss ein Arzt die Anlage 4 unterschreiben?

Nein. Eine ärztliche Unterschrift ist nicht erforderlich. Der Antrag wird vom Pflegebedürftigen, Angehörigen oder Pflegedienst unterschrieben und direkt an die Pflegekasse gesendet.

Kann ich die Anlage 4 auch online einreichen?

Ja. Viele AOK-Regionalstellen bieten ein Online-Upload-Portal an. Alternativ übernimmt box4pflege.de die komplette digitale Übermittlung ohne zusätzlichen Aufwand.

Was passiert, wenn die AOK den Antrag ablehnt?

In seltenen Fällen kann die Pflegekasse zusätzliche Nachweise verlangen. Sollte eine Ablehnung erfolgen, kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden. box4pflege.de unterstützt Sie auch in diesem Fall beim erneuten Einreichen.

Kann ich die beantragten Produkte später ändern?

Ja. Sie können die Auswahl jederzeit anpassen, wenn sich der Pflegebedarf ändert. Über box4pflege.de lässt sich die Pflegebox monatlich individuell konfigurieren.