24-Stunden Pflege zu Hause: Kostenübernahme durch die Pflegekasse und weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Pflegekraft unterstützt Senior beim Essen – Symbol für 24-Stunden Pflege im eigenen Heim.

Die 24-Stunden Pflege zu Hause bietet eine umfassende Versorgung im gewohnten Umfeld, ist jedoch mit erheblichen monatlichen Ausgaben verbunden. Eine vollständige Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist nicht vorgesehen. Stattdessen besteht Anspruch auf gesetzlich definierte Leistungen, die anteilig zur Finanzierung beitragen. Dazu zählen insbesondere das Pflegegeld, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege sowie zusätzliche Leistungen wie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Pflegeversicherung beteiligt sich nur anteilig an den Kosten der 24-Stunden Pflege zu Hause.
  • Pflegegeld und Kombinationsleistungen bilden die Grundlage der gesetzlichen Unterstützung.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ermöglichen zusätzliche finanzielle Entlastung.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden monatlich bis zu einem festgelegten Höchstbetrag erstattet.
  • Eine vollständige Übernahme der Pflegekosten ist nur über ergänzende Sozialhilfeleistungen möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was bedeutet 24-Stunden Pflege zu Hause?

Die sogenannte 24-Stunden Pflege ist keine offiziell definierte Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung, sondern beschreibt ein Betreuungsmodell, bei dem eine Pflege- oder Betreuungskraft dauerhaft im Haushalt der pflegebedürftigen Person wohnt. Diese übernimmt Aufgaben der Grundpflege, Haushaltsführung und sozialen Betreuung – häufig organisiert über Entsende- oder Vermittlungsagenturen.

Typischer Leistungsumfang

  • Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilisation.
  • Durchführung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten wie Kochen, Reinigen und Waschen.
  • Soziale Betreuung und Anwesenheit im Alltag.
  • Rufbereitschaft in der Nacht (ohne ununterbrochene Arbeitszeit).

Monatliche Kosten der 24-Stunden-Betreuung im Vergleich

Die tatsächlichen Kosten hängen vom gewählten Modell und dem Umfang der Leistungen ab. Besonders häufig wird auf Betreuungskräfte aus Osteuropa zurückgegriffen, da diese über Entsendemodelle legal in deutschen Haushalten tätig werden können.

BetreuungsmodellDurchschnittliche monatliche Kosten
Osteuropäische Betreuungskraft2.200 € – 3.500 €
Deutsche Pflegekraft (angestellt)3.500 € – 6.000 €
Selbstständige Pflegekraftab 2.500 €
Kombination mit Angehörigenstark variabel

In den genannten Beträgen sind Unterkunft, Verpflegung sowie Sozialabgaben in der Regel enthalten.

Leistungen der Pflegeversicherung zur Finanzierung der 24-Stunden Pflege

Symbole für Pflegegeld, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Pflegehilfsmittel – Leistungen der Pflegekasse kombinieren.

Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet keinen vollständigen Ausgleich für die monatlichen Aufwendungen, bietet jedoch mehrere kombinierbare Leistungen an, um Angehörige zu entlasten und die häusliche Pflege zu ermöglichen.

Pflegegeld – Grundbaustein der häuslichen Versorgung

Pflegegeld wird direkt an Pflegebedürftige ausgezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige oder selbst organisierte Kräfte erfolgt.

PflegegradPflegegeld‑Betrag bis 31.12.2024 (alt)Pflegegeld‑Betrag ab 01.01.2025 (neu)Erläuterung
1Für Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, nur der Entlastungsbetrag (125 € bzw. 131 € ab 2025).
2332 €347 €Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten bisher 332 € Pflegegeld im Monat. Ab 2025 steigt der Betrag laut PUEG auf 347 €.
3573 €599 €Für Pflegegrad 3 erhöht sich das Pflegegeld von 573 € auf 599 € pro Monat.
4765 €800 €Pflegegrad 4 erhält derzeit 765 € monatlich; ab 2025 steigt der Betrag auf 800 €.
5947 €990 €Das Pflegegeld für Pflegegrad 5 erhöht sich von 947 € auf 990 € pro Monat.

Diese Leistung kann unmittelbar für die Finanzierung einer 24-Stunden-Betreuung verwendet werden.

Kombinationsleistung – Pflegegeld und Pflegesachleistung

Wer zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, kann beide Leistungen kombinieren. Das verbleibende Pflegegeld wird anteilig berechnet und orientiert sich am tatsächlichen Einsatz der Sachleistung.

Verhinderungspflege

Wenn die Pflegeperson zeitweise ersetzt wird (z. B. durch eine Betreuungskraft), besteht Anspruch auf Verhinderungspflege:

  • Bis zu 1.685 € jährlich
  • Voraussetzung: Pflegegrad ab 2 (die vorherige sechsmonatige Pflege durch Angehörige ist seit Juli 2025 nicht mehr erforderlich)
  • Kombination mit Kurzzeitpflege möglich: bis zu 3.539 € jährlich als gemeinsames Entlastungsbudget ab 1. Juli 2025
  • Insgesamt können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 diese Mittel flexibel für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege nutzen.

Kurzzeitpflege

Diese Leistung steht unabhängig von einer stationären Versorgung zur Verfügung und kann anteilig für die Finanzierung häuslicher Betreuung verwendet werden:

  • Bis zu 1.854 € pro Kalenderjahr (anstatt 1.774 €)
  • Gemeinsam mit Verhinderungspflege kombinierbar im Rahmen eines gemeinsamen Budgets von bis zu 3.539 € jährlich (anstatt 3.386 €)

Pflegehilfsmittel: Erstattung über die Pflegekasse

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch entlasten Pflegebedürftige und Angehörige durch hygienische und praktische Produkte für den Alltag. Die Kosten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung bis zu einer Höhe von 42 € pro Monat übernommen.

Voraussetzungen für die Erstattung

  • Anerkannter Pflegegrad (ab Stufe 1)
  • Pflege im häuslichen Umfeld
  • Regelmäßiger Bedarf an Verbrauchsprodukten
  • Antragstellung bei der Pflegekasse

Erstattungsfähige Produkte

  • Einmalhandschuhe
  • Bettschutzeinlagen
  • Flächendesinfektion
  • Händedesinfektion
  • FFP2-Masken
  • Schutzschürzen
  • Fingerlinge
  • Medizinischer Mund-Nasen-Schutz
  • Schutzservietten

Diese Produkte können monatlich bezogen werden, ohne dass für Versicherte zusätzliche Belastungen entstehen – sofern die Voraussetzungen erfüllt und die Pflegekasse die Kostenübernahme genehmigt hat.

Pflegehilfsmittel einfach erhalten: box4pflege.de als Lösung

Pflegehilfsmittel Box von Box4pflege.de – unkompliziert monatlich nach Hause geliefert.

Der Anbieter box4pflege.de bietet Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad eine standardisierte Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Der gesamte Abrechnungs- und Genehmigungsprozess wird übernommen.

Vorteile des Angebots von box4pflege.de

  • Beantragung der Kostenübernahme direkt über die Plattform.
  • Lieferung der Hilfsmittel erfolgt monatlich.
  • Flexible Anpassung des Inhalts möglich.
  • Keine Vorauszahlung durch Versicherte.
  • Möglichkeit des Anbieterwechsels durch einfache Wechselerklärung.

Beispielhafter Box-Inhalt:

ProduktStückzahl / Inhalt
Einmalhandschuhe100 Stück
Bettschutzeinlagen25 Stück
Flächendesinfektion1 x 500 ml
Händedesinfektion1 x 100 ml oder 500 ml
FFP2-Masken5 Stück
Schutzschürzen100 Stück
Fingerlinge100 Stück

Die Lieferung erfolgt nach Genehmigung der Pflegekasse monatlich und ohne zusätzlichen Aufwand für den Versicherten oder seine Angehörigen.

Ergänzende Möglichkeiten zur Finanzierung der 24-Stunden Betreuung

Die gesetzliche Pflegeversicherung allein reicht nicht aus, um die Kosten einer 24-Stunden Pflege vollständig zu decken. Es gibt jedoch weitere Wege, die finanzielle Belastung zu verringern.

Steuerliche Absetzbarkeit

Pflegebedürftige oder Angehörige, die die Pflege organisieren, können Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen – bis zu 20 % der Kosten, maximal 4.000 € pro Jahr.

Sozialhilfe nach SGB XII

In Härtefällen und bei unzureichendem Einkommen kann ergänzende Hilfe durch das Sozialamt beantragt werden. Voraussetzung ist, dass keine vorrangigen Leistungen zur Verfügung stehen und keine Selbstfinanzierung möglich ist.

Pflegeunterstützungsgeld

Für kurzfristige Ausfälle am Arbeitsplatz bei plötzlichem Pflegebedarf eines Angehörigen kann Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Tage beantragt werden (§ 44a SGB XI).

Fazit: Die 24-Stunden Pflege zu Hause ist bezuschusst, aber nicht vollständig finanziert

Die Pflegekassen leisten einen bedeutsamen, aber begrenzten Beitrag zur Finanzierung der 24-Stunden Pflege. Pflegegeld, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und die Erstattung von Pflegehilfsmitteln ermöglichen eine Teilfinanzierung, entlasten pflegende Angehörige und fördern die häusliche Versorgung.

Eine strategische Kombination aller Leistungen sowie zusätzliche private oder soziale Ressourcen sind erforderlich, um die Finanzierung dieser umfassenden Betreuungsform langfristig zu sichern.

FAQ: 24-Stunden Pflege zu Hause – Kostenübernahme und Erstattung

Wird die 24-Stunden Pflege vollständig von der Pflegekasse übernommen?

Nein. Die Pflegekasse leistet nur anteilige Beiträge wie Pflegegeld oder Sachleistungen. Die vollständigen Betreuungskosten müssen eigenständig oder über ergänzende Sozialleistungen getragen werden.

Wie hoch ist das Pflegegeld je Pflegegrad?

Das Pflegegeld variiert zwischen 347€ (Pflegegrad 2) und 990€ (Pflegegrad 5). Es kann für selbst organisierte Pflegeformen verwendet werden, auch für die Finanzierung einer Betreuungskraft.

Kann die Verhinderungspflege für 24-Stunden Betreuung genutzt werden?

Ja. Die Verhinderungspflege kann z. B. zur Finanzierung temporärer Betreuungslösungen verwendet werden, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist.

Welche Pflegehilfsmittel sind über die Pauschale abgedeckt?

Dazu zählen Verbrauchsprodukte wie Handschuhe, Einlagen, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen und FFP2-Masken. Die Pauschale beträgt maximal 42 € pro Monat.

Wie funktioniert der Service von box4pflege.de?

Box4pflege.de beantragt die Pflegehilfsmittelpauschale bei der Pflegekasse, übernimmt die Abwicklung und stellt monatlich eine Pflegehilfsmittelbox bereit. Versicherte müssen sich nicht um den Verwaltungsprozess kümmern.

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