24-Stunden-Pflege zu Hause: Kostenübernahme durch die Krankenkasse

24-Stunden-Pflege zu Hause: Kostenübernahme durch Krankenkasse und Pflegekasse

Eine pauschale Kostenübernahme der 24-Stunden-Pflege durch die Krankenkasse gibt es nicht. Die Krankenkasse übernimmt bei erfüllten Voraussetzungen ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege nach Paragraf 37 SGB V. Dazu gehören insbesondere Behandlungspflege sowie in bestimmten Fällen Krankenhausvermeidungspflege, die auch notwendige Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung umfassen kann. Die laufende Betreuung wird in der Regel privat finanziert und kann durch Leistungen der Pflegekasse ergänzt werden. 

Das Wichtigste in Kürze

  1. Volle Kostenübernahme? Nein, eine 24-Stunden-Pflege wird nicht komplett von einer Kasse bezahlt.
  2. Krankenkasse: übernimmt bei erfüllten Voraussetzungen ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege, insbesondere Behandlungspflege und in bestimmten Fällen Krankenhausvermeidungspflege; ein Pflegegrad ist dafür nicht die maßgebliche Voraussetzung. 
  3. Pflegekasse: beteiligt sich über Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und weitere Leistungen.
  4. Kombinierbar: mehrere Leistungen lassen sich bündeln, um den Eigenanteil zu senken.
  5. Verbrauchsprodukte: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die Pflegekasse zusätzlich, in der Regel ohne Zuzahlung.

Wichtig zur Einordnung: Die 24-Stunden-Pflege ist keine eigene Leistung der Kranken- oder Pflegekasse. Es gibt keinen Tarif mit diesem Namen. Stattdessen setzen Familien mehrere einzelne Leistungen zusammen, um eine Betreuung zu Hause zu finanzieren. Dieser Beitrag erklärt, welche Leistung von welcher Kasse kommt.

Was bedeutet 24-Stunden-Pflege?

Der Begriff 24-Stunden-Pflege oder 24-Stunden-Betreuung ist keine eigenständige gesetzliche Leistungsform. Häufig lebt eine Betreuungskraft im Haushalt und unterstützt die pflegebedürftige Person innerhalb vertraglich vereinbarter Arbeitszeiten. Eine einzelne Betreuungskraft darf jedoch weder 24 Stunden täglich arbeiten noch ständig verfügbar sein. Arbeits-, Ruhe- und Urlaubszeiten müssen eingehalten werden; auch Bereitschaftsdienst kann vergütungspflichtige Arbeitszeit sein. 

Die Aufgaben umfassen in der Regel die Unterstützung im Alltag, die hauswirtschaftliche Versorgung und die Grundpflege. Medizinische Behandlungspflege darf nur von entsprechend qualifizierten Kräften übernommen werden. Diese Unterscheidung ist für die Kostenübernahme entscheidend.

Zahlt die Krankenkasse die 24-Stunden-Pflege?

Vergleich der Leistungen von Krankenkasse und Pflegekasse bei der 24-Stunden-Pflege

Die Krankenkasse zahlt nicht die Betreuung als solche, sondern häusliche Krankenpflege nach Paragraf 37 SGB V. Voraussetzungen sind insbesondere eine ärztliche Verordnung, die medizinische Notwendigkeit und dass keine im Haushalt lebende Person die erforderliche Pflege im notwendigen Umfang übernehmen kann. Ein Pflegegrad ist hierfür nicht die maßgebliche Voraussetzung. Es gibt zwei Formen:

  • Behandlungspflege (Paragraf 37 Absatz 2 SGB V): medizinische Leistungen wie Wundversorgung, Injektionen oder das Richten von Medikamenten. Diese kann bei dauerhaftem Bedarf langfristig verordnet werden.
  • Krankenhausvermeidungspflege (Paragraf 37 Absatz 1 SGB V): umfasst zusätzlich Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, wenn ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird, in der Regel bis zu vier Wochen je Krankheitsfall.

Die reine Betreuung und die dauerhafte Grundpflege im Rahmen einer 24-Stunden-Pflege gehören nicht zur Leistung der Krankenkasse. Dafür ist die Pflegekasse zuständig.

Krankenkasse und Pflegekasse nicht verwechseln. Die Krankenkasse übernimmt medizinische Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung. Die Pflegekasse beteiligt sich an der Betreuung und Grundpflege über Leistungen, die einen Pflegegrad voraussetzen. Beide Kassen sind organisatorisch oft verbunden, ihre Leistungen folgen aber unterschiedlichen Gesetzen.

Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse kann die häusliche Versorgung bei anerkanntem Pflegegrad finanziell unterstützen. Die Leistungen dürfen jedoch nicht pauschal zur Bezahlung einer Live-in-Betreuungskraft eingesetzt werden: Pflegegeld ist bei sichergestellter häuslicher Pflege flexibel nutzbar, Pflegesachleistungen sind an zugelassene Leistungserbringer gebunden, der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und Kurzzeitpflege wird grundsätzlich vollstationär erbracht. 

  • Pflegegeld: wird ab Pflegegrad 2 an die pflegebedürftige Person gezahlt und kann frei verwendet werden, etwa zur Mitfinanzierung einer Betreuungskraft.
  • Pflegesachleistungen: finanzieren bei Pflegegrad 2 bis 5 Leistungen zugelassener ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienste, etwa körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung. Eine Live-in-Betreuungskraft darf je nach Qualifikation und Vertrag durchaus bei der Grundpflege unterstützen; medizinische Behandlungspflege setzt dagegen eine entsprechende Qualifikation und ärztliche Verordnung voraus.
  • Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro monatlich ab Pflegegrad 1. Er ist zweckgebunden und kann nur für gesetzlich vorgesehene, qualitätsgesicherte Leistungen eingesetzt werden, etwa Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, zugelassene Pflege- oder Betreuungsdienste sowie nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Eine private Live-in-Betreuungskraft kann damit nicht automatisch bezahlt werden.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Seit dem 1. Juli 2025 steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 hierfür ein Gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Verhinderungspflege finanziert eine vorübergehende Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson ausfällt. Kurzzeitpflege ist grundsätzlich eine zeitlich begrenzte vollstationäre Versorgung und dient nicht der laufenden Finanzierung einer Betreuungskraft im Haushalt.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Hygiene- und Schutzprodukte, die im Betreuungsalltag regelmäßig gebraucht werden.

Die Kombinationsleistung

Besonders relevant für die 24-Stunden-Pflege ist die Kombinationsleistung. Nutzen Angehörige oder eine Betreuungskraft die Pflege gemeinsam mit einem ambulanten Pflegedienst, wird der nicht ausgeschöpfte Anteil der Sachleistung anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. So lassen sich die Leistungen flexibel auf die tatsächliche Versorgung abstimmen.

Wie hoch sind die Kosten einer 24-Stunden-Pflege?

Die Kosten hängen vom Beschäftigungsmodell, dem Betreuungsaufwand, den Sprachkenntnissen und weiteren vereinbarten Leistungen ab. Nach Angaben der Verbraucherzentrale liegen die monatlichen Kosten für eine ausländische Vollzeit-Betreuungskraft je nach Modell häufig bei etwa 2.500 bis 3.500 Euro; bei einer direkten Vollzeitanstellung müssen Haushalte mindestens mit rund 2.800 Euro rechnen. Vermittlungsgebühren, Fahrtkosten und weitere Nebenkosten können hinzukommen. Eine Betreuung durch examinierte Pflegefachkräfte liegt in der Regel deutlich höher. 

Zu beachten ist, dass der Betreuungskraft in der Regel ein eigenes Zimmer sowie Kost und Logis zur Verfügung gestellt werden.

Die Leistungen der Pflegekasse decken diese Kosten nicht vollständig, senken aber den Eigenanteil spürbar. Zusätzlich lassen sich Aufwendungen für eine Betreuung im Haushalt unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen, etwa als haushaltsnahe Dienstleistung. Für die individuelle Situation hilft eine unabhängige Beratung, etwa über einen Pflegestützpunkt.

Drei Wege der Kostensenkung
1. Pflegekassenleistungen bündeln: Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen können als Kombinationsleistung genutzt werden. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden; Verhinderungspflege steht nur für eine notwendige vorübergehende Ersatzpflege zur Verfügung. 
2. Behandlungspflege verordnen lassen: medizinische Leistungen laufen über die Krankenkasse und belasten das Pflegebudget nicht.
3. Steuervorteile nutzen: Betreuung im Haushalt kann als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar sein.

Rechtlicher Rahmen: die Beschäftigungsmodelle

Wer eine Betreuungskraft im Haushalt beschäftigt, sollte den rechtlichen Rahmen kennen. In der Praxis gibt es vor allem drei Modelle. Die Wahl wirkt sich auf Kosten, Aufwand und Verantwortung aus.

  • Entsendemodell: die Betreuungskraft ist bei einem ausländischen Unternehmen angestellt und wird nach Deutschland entsandt. Eine A1-Bescheinigung bestätigt, dass Sozialabgaben im Heimatland gezahlt werden.
  • Arbeitgebermodell: die pflegebedürftige Person oder die Familie stellt die Betreuungskraft direkt an und übernimmt die Arbeitgeberpflichten.
  • Selbstständigkeitsmodell: die Betreuungskraft arbeitet selbstständig, was rechtlich anspruchsvoll ist und einer sorgfältigen Prüfung bedarf.

Auf Legalität achten. Eine legale 24-Stunden-Pflege setzt korrekte Anstellung, angemeldete Sozialabgaben und die Einhaltung des Arbeitsschutzes voraus. Unklare oder nicht angemeldete Beschäftigung kann rechtliche und finanzielle Folgen haben. Eine seriöse Vermittlungsagentur und eine rechtliche Beratung geben hier Sicherheit.

Pflegehilfsmittel im 24-Stunden-Haushalt

Pflegehilfsmittel für die 24-Stunden-Pflege zu Hause ab Pflegegrad 1

In einem Haushalt mit Rundum-Betreuung ist der Bedarf an Hygiene- und Schutzprodukten hoch. Genau diese Produkte übernimmt die Pflegekasse zusätzlich als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, unabhängig von der Finanzierung der Betreuungskraft. Sie stehen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und werden im Rahmen der monatlichen Pauschale in der Regel ohne Zuzahlung bereitgestellt.

  • Einmalhandschuhe: für Hygiene bei der Grundpflege und beim Wechseln.
  • Hände- und Flächendesinfektion: für Hände und Oberflächen im Betreuungsalltag.
  • Bettschutzeinlagen: saugfähige Einlagen zum einmaligen Gebrauch.
  • Schutzschürzen und Mundschutz: für Schutz und Hygiene bei der Versorgung.

Eine vollständige Übersicht bietet die Pflegehilfsmittel Liste. Genau diese Produkte stellt die box4pflege.de Pflegebox individuell zusammen und entlastet so den Betreuungsalltag.

Überblick: Welche Kasse zahlt was?

Die folgende Tabelle ordnet die wichtigsten Leistungen den Kostenträgern zu.

LeistungKostenträgerVoraussetzung
Behandlungspflege (Paragraf 37 SGB V)KrankenkasseÄrztliche Verordnung
PflegegeldPflegekassePflegegrad 2 bis 5 
PflegesachleistungenPflegekassePflegegrad 2 bis 5, zugelassener Pflege- oder Betreuungsdienst 
EntlastungsbetragPflegekassePflegegrad, ab PG 1
Verhinderungs- und KurzzeitpflegePflegekassePflegegrad 2 bis 5 und die jeweiligen gesetzlichen Leistungsvoraussetzungen 
Pflegehilfsmittel zum VerbrauchPflegekassePflegegrad, ab PG 1

So gehen Sie vor

Die Organisation einer 24-Stunden-Pflege gelingt strukturiert in mehreren Schritten:

  1. Pflegegrad sichern: einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, falls noch kein Pflegegrad vorliegt.
  2. Behandlungspflege klären: bei medizinischem Bedarf eine ärztliche Verordnung für die häusliche Krankenpflege einholen.
  3. Leistungen bündeln: Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen können kombiniert werden. Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen eingesetzt werden. 
  4. Modell und Agentur wählen: ein legales Beschäftigungsmodell und eine seriöse Vermittlung auswählen.
  5. Verbrauchsprodukte organisieren: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei der Pflegekasse beantragen.

Zahlen und Fakten

Die folgenden Angaben beruhen auf offiziellen und verifizierten Quellen.

KennzahlWert
Volle Kostenübernahme 24-Stunden-Pflegenicht vorgesehen
Krankenkasse zahltBehandlungspflege nach Paragraf 37 SGB V
Grundlage Behandlungspflegeärztliche Verordnung, kein Pflegegrad nötig
Krankenhausvermeidungspflegein der Regel bis zu vier Wochen je Krankheitsfall
Pflegekassenleistungensetzen einen Pflegegrad voraus
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchab Pflegegrad 1, in der Regel ohne Zuzahlung

Quellen: Sozialgesetzbuch (Paragraf 37 SGB V, SGB XI) und Bundesgesundheitsministerium.

box4pflege.de: Ihr Partner für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

box4pflege.de ist ein spezialisierter Anbieter von Pflegeboxen für Menschen mit Pflegegrad in Deutschland. Die Betreuungskraft selbst wird über die genannten Leistungen und Modelle finanziert. Bei den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch unterstützt box4pflege.de: Die box4pflege.de Pflegebox wird individuell zusammengestellt, und auf Wunsch übernimmt box4pflege.de die komplette Abwicklung mit der Pflegekasse, von der Antragstellung bis zur Abrechnung. Die Genehmigung erteilt die Pflegekasse.

  • Individuell anpassbar: Sie stellen Ihre Verbrauchsprodukte nach persönlichem Bedarf zusammen.
  • Beratung zu Pflegehilfsmitteln: persönliche und unverbindliche Unterstützung bei der Auswahl.
  • Deutschlandweiter Versand: regelmäßige Lieferung direkt nach Hause.
  • Abwicklung auf Wunsch: Unterstützung bei der Antragstellung bei der Pflegekasse.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse die 24-Stunden-Pflege?

Nicht komplett. Die Krankenkasse übernimmt keine laufende Live-in-Betreuung. Sie kann jedoch bei erfüllten Voraussetzungen ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege nach Paragraf 37 SGB V übernehmen. Dazu gehören Behandlungspflege sowie in bestimmten Fällen zeitlich begrenzte Krankenhausvermeidungspflege mit notwendiger Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung. Die dauerhafte Betreuung und allgemeine häusliche Pflege werden dadurch nicht vollständig finanziert. 

Wird die 24-Stunden-Pflege komplett von einer Kasse bezahlt?

Nein. Eine vollständige Kostenübernahme ist nicht vorgesehen. Leistungen der Pflege- und Krankenkasse können den Eigenanteil je nach Pflegegrad, medizinischem Bedarf und individueller Nutzung der Leistungen verringern.

Welche Voraussetzung gilt für die Leistungen der Pflegekasse?

Ein anerkannter Pflegegrad. Pflegegeld gibt es in der Regel ab Pflegegrad 2, der Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bereits ab Pflegegrad 1.

Kann ich Pflegegeld für eine Betreuungskraft verwenden?

Ja. Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden und kann frei verwendet werden, auch zur Mitfinanzierung einer Betreuungskraft. Es lässt sich zudem mit Pflegesachleistungen kombinieren.

Welche Rolle spielen Pflegehilfsmittel?

In einem Betreuungshaushalt ist der Bedarf an Hygieneprodukten hoch. Diese übernimmt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, in der Regel ohne Zuzahlung. Eine Übersicht bietet die Pflegehilfsmittel Liste.

Wichtige Hinweise
Pflichtangaben
1. Bedarfshinweis: Die konkrete Auswahl und Menge der Pflegehilfsmittel richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf und ist individuell anpassbar.
2. Genehmigungshinweis: Die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln setzt in der Regel einen Antrag und die Genehmigung durch die Pflegekasse voraus. box4pflege.de unterstützt bei der Antragstellung für Verbrauchsprodukte, die Genehmigung erteilt die Pflegekasse.
3. Hinweis zur Pauschale: Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht in der Regel ein Anspruch im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat gemäß Paragraf 40 Absatz 2 SGB XI.
4. Hinweis zur Wahlfreiheit: Pflegebedürftige können ihren Anbieter für Pflegehilfsmittel frei wählen.