Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Anspruch, Antrag & Pauschale

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (auch als Verbrauchsmittel oder zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bezeichnet) können Sie mit Pflegegrad 1–5 monatlich bis zu 42 € über die Pflegekasse erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Pflegekasse den Antrag genehmigt. Die Kosten werden in der Regel bis zu diesem Betrag übernommen. Die Beantragung erfolgt in der Regel einmalig, danach können die Produkte regelmäßig nach Hause geliefert werden.

  • Rechtsgrundlage § 40 Abs. 2 SGB XI
  • Monatliche Pauschale Bis zu 42 Euro (seit Januar 2025)
  • Voraussetzung Pflegegrad 1–5 + häusliche Pflege
  • Eigenanteil In der Regel ohne Eigenanteil bei genehmigtem Antrag
  • Produktgruppe Produktgruppe 54 (GKV-Pflegehilfsmittelverzeichnis)
  • Beantragung In der Regel einmalig, danach regelmäßige Lieferung bei Genehmigung
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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Produkte Übersicht häusliche Pflege

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?


Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – auch bekannt als Verbrauchsmittel oder Hilfsmittel zum Verbrauch – sind Einmalartikel, die in der täglichen häuslichen Pflege benötigt werden. Im Gegensatz zu technischen Pflegehilfsmitteln, wie Pflegebetten oder Rollstühlen, werden Verbrauchsmaterialien nach einmaliger Nutzung entsorgt.

Sie sind im GKV-Pflegehilfsmittelverzeichnis unter Produktgruppe 54 gelistet und können dazu beitragen, die häusliche Pflege hygienisch und alltagspraktisch zu unterstützen, für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gleichermaßen.

Diese Produkte gehören dazu:

  • Einmalhandschuhe (Latex, Nitril oder Vinyl)
  • Bettschutzeinlagen / Krankenunterlagen
  • Desinfektionsmittel (Hände- und Flächendesinfektion)
  • Mundschutzmasken und Einmal-Schutzschürzen
  • Fingerlinge
  • Hygienebeutel
  • Einmallätzchen
Diese Hilfsmittel können die hygienische Versorgung unterstützen, die Intimsphäre des Pflegebedürftigen wahren und den Pflegealltag für Angehörige erleichtern.


Pflegehilfsmittel Handschuhe Desinfektion Bettschutz im Alltag

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Einmalig beantragen, in der Regel ohne Eigenanteil. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.

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Wie funktionieren Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Alltag?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bzw. Verbrauchsmittel werden über eine monatliche Pauschale von bis zu 42 € in der Regel von der Pflegekasse übernommen, wenn der Antrag genehmigt wurde. Nach einmaliger Genehmigung können Sie die benötigten Produkte regelmäßig nach Hause geliefert bekommen, in der Regel ohne zusätzliche Kosten und ohne erneute Antragstellung.

So läuft die Versorgung ab:

  1. Monatliche Pauschale nutzen: Sie können bis zu 42 € pro Monat für zugelassene Pflegehilfsmittel nutzen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Pflegekasse den Antrag genehmigt.
  2. Einmal beantragen, dauerhaft erhalten: Der Antrag wird in der Regel nur einmal gestellt. Nach der Genehmigung kann die Versorgung regelmäßig weiterlaufen.
  3. Keine Vorauszahlung notwendig: Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit der Pflegekasse – Sie müssen in der Regel nichts vorstrecken.
  4. Individuelle Zusammenstellung: Sie wählen die Produkte nach Ihrem persönlichen Bedarf aus (z. B. Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz).
  5. Flexible Anpassung jederzeit möglich: Ändert sich Ihr Pflegebedarf, können Sie die Zusammenstellung jederzeit anpassen.
  6. Bequeme Lieferung nach Hause: Die Pflegehilfsmittel werden bei genehmigter Versorgung in der Regel monatlich direkt zu Ihnen geliefert.
Die Versorgung erfolgt auf Basis Ihres individuellen Pflegebedarfs und wird von der zuständigen Pflegekasse genehmigt.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?


Gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI kann ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel) bestehen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Pflegekasse den Antrag genehmigt:

  1. Pflegegrad 1–5 anerkannt:
    Ein offiziell festgestellter Pflegegrad nach § 15 SGB XI ist Pflichtvoraussetzung.
  2. Pflege im häuslichen Umfeld
    Zu Hause, in einer Wohngemeinschaft (WG) oder im betreuten Wohnen, nicht in stationären Einrichtungen.
  3. Pflege zumindest teilweise durch Angehörige oder Pflegedienst
    Familie, Freunde, Bekannte oder ein ambulanter Pflegedienst übernehmen zumindest einen Teil der Pflege.
Wenn alle drei Punkte auf Sie zutreffen, kann ein Anspruch bestehen. Die Versorgung setzt einen Antrag und die Genehmigung der zuständigen Pflegekasse voraus.


Ihre Pflegeprodukte im Wert von bis zu 42 € in der Regel ohne Zuzahlung bei Genehmigung

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Mit unserem Pflegehilfsmittel-Konfigurator wählen Sie ganz einfach aus, welche Produkte Sie monatlich benötigen – und wir kümmern uns um den Rest.

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Einmalhandschuhe 21% Ihrer Box i

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Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Die Beantragung ist einfacher als viele denken, besonders wenn Sie box4pflege.de nutzen. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und Kommunikation mit der Pflegekasse. Zur Übersicht hier der vollständige Ablauf:

  • Schritt 1: Pflegegrad prüfen Schritt 1: Pflegegrad prüfen

    Stellen Sie sicher, dass ein anerkannter Pflegegrad (1–5) vorliegt. Ohne Pflegegrad ist die Beantragung nicht möglich. Falls noch keiner beantragt wurde, helfen wir auch dabei.

  • Schritt 2: Bedarf festlegen Schritt 2: Bedarf festlegen

    Welche Produkte werden monatlich benötigt? Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutz? Mit box4pflege.de stellen Sie Ihre Box individuell zusammen.

  • Schritt 3: Antragsunterlagen ausfüllen Schritt 3: Antragsunterlagen ausfüllen

    Sie benötigen in der Regel einen Antrag auf Kostenübernahme und eine Erklärung zum Erhalt von Pflegehilfsmitteln. box4pflege.de unterstützt Sie beim Ausfüllen der Antragsunterlagen.

  • Schritt 4: Antrag einreichen Schritt 4: Antrag einreichen

    Der Antrag wird bei Ihrer Pflegekasse eingereicht, per Post, Fax oder digital. box4pflege.de kann Sie bei der Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse unterstützen.

  • Schritt 5: Genehmigung & erste Lieferung Schritt 5: Genehmigung & erste Lieferung

    Nach Genehmigung (in der Regel 2–4 Wochen) erhalten Sie Ihre erste Pflegehilfsmittel. Ab dann kann die Lieferung in der Regel jeden Monat, ohne Eigenanteil, direkt zu Ihnen nach Hause erfolgen.

Mit box4pflege.de erhalten Sie Unterstützung bei Schritt 3 und 4 der Antragstellung.

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Einfacher Antrag, weniger Papierkram und in der Regel kein Eigenanteil. box4pflege.de unterstützt Sie bei der Antragstellung.

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Die Produkte im Detail: Was bis zu 42 Euro abdecken können

Innerhalb der monatlichen Pauschale von bis zu 42 Euro können Sie bei genehmigter Versorgung aus einem breiten Sortiment wählen. Hier sind die wichtigsten Produktkategorien:

Produkt Anwendungsbereich
Einmalhandschuhe (Latex/Nitril/Vinyl) Körperpflege, Hygiene im Pflegealltag, Inkontinenzversorgung
Bettschutzeinlagen / Krankenunterlagen Schutz bei Inkontinenz im Pflegealltag
Händedesinfektionsmittel Hygienische Händedesinfektion im Pflegealltag
Flächendesinfektionsmittel Türgriffe, Geländer, Pflegehilfsmittel
Einmal-Mundschutz / FFP2-Masken Unterstützung hygienischer Abläufe im Pflegealltag
Einmal-Schutzschürzen Körperpflege, Wechsel von Inkontinenzmaterial
Fingerlinge Salbenauftrag und gezielte hygienische Pflege
Hygienebeutel Sichere Entsorgung kontaminierter Materialien
Einmallätzchen Essensunterstützung, Kleidungsschutz

Die Produktauswahl kann monatlich angepasst werden. Wenn sich der Pflegebedarf ändert, können Sie Ihre Produktauswahl bei box4pflege.de in der Regel flexibel und ohne zusätzliche Kosten anpassen.

Warum box4pflege.de für Pflegehilfsmittel? – Ihre Vorteile

Sie könnten Pflegehilfsmittel selbst beschaffen und die Kosten erstatten lassen. Aber das kostet Zeit, Nerven und Vorfinanzierung. box4pflege.de macht es einfacher:

Selbst beantragen & beschaffen Mit box4pflege.de
Formulare selbst ausfüllen Wir unterstützen bei den erforderlichen Antragsunterlagen
Selbst mit Kasse kommunizieren Wir übernehmen die gesamte Kommunikation
Kosten in der Regel vorstrecken + warten In der Regel direkte Abrechnung mit der Pflegekasse, in der Regel kein Eigenanteil
Produkte selbst zusammenstellen Individuelle Produktauswahl, wir liefern monatlich
Manuelle Nachbeschaffung Regelmäßige monatliche Lieferung bei genehmigter Versorgung
Zeitaufwand: hoch Zeitaufwand: minimal

box4pflege.de, Ihr Partner für die häusliche Pflege

In der Regel kein Eigenanteil. Weniger Papierkram. Monatlich regelmäßige Lieferung bei genehmigter Versorgung.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Wie hoch ist die Pflegehilfsmittelpauschale 2026?

Die Pauschale beträgt seit Januar 2025 bis zu 42 Euro pro Monat gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI. Dieser Betrag gilt auch 2026 unverändert. Die nächste planmäßige Anpassung ist zum 1. Januar 2028 vorgesehen.

2. Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Ab Pflegegrad 1 kann ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bestehen, sofern die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet und die zuständige Pflegekasse den Antrag genehmigt.

3. Muss ich die Pflegehilfsmittel jeden Monat neu beantragen?

Nein. Der Antrag wird in der Regel einmalig gestellt. Nach der Genehmigung durch Ihre Pflegekasse kann die monatliche Lieferung regelmäßig weiterlaufen. Eine Kündigung ist jederzeit möglich.

4. Kann ich den Antrag ablehnen lassen? Was dann?

Ja, in seltenen Fällen kann ein Antrag abgelehnt werden, z. B. wenn die Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind. In diesem Fall können Sie Widerspruch einlegen. box4pflege.de unterstützt Sie dabei.

5. Welche Formulare brauche ich?

Sie benötigen in der Regel einen Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel und eine Erklärung zum Erhalt von Pflegehilfsmitteln. box4pflege.de unterstützt Sie bei der Antragstellung.

6. Gilt der Anspruch auch in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen?

Ja, ein Anspruch kann auch in der privaten Wohnung, in Wohngemeinschaften (Pflege-WGs) oder im betreuten Wohnen bestehen, sofern keine vollstationäre Unterbringung vorliegt und die Pflegekasse den Antrag genehmigt.

7. Zahle ich etwas dazu?

In der Regel nicht. Die Pflegekasse übernimmt bei genehmigtem Antrag Kosten bis zu 42 Euro pro Monat. Bei box4pflege.de entstehen in der Regel kein Eigenanteil und keine versteckten Kosten.

8. Wie schnell kommen die ersten Pflegehilfsmittel?

Nach der Genehmigung durch die Pflegekasse erhalten Sie Ihre erste Lieferung in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen. box4pflege.de informiert Sie über die Schritte der Antragstellung und Versorgung.

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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können bei erfüllten Voraussetzungen und genehmigtem Antrag als Leistung der Pflegekasse genutzt werden. Sie können bis zu 42 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel beantragen.

box4pflege.de macht es einfach: Wir unterstützen Sie bei den erforderlichen Antragsunterlagen, bei der Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse und liefern Ihre individuell zusammengestellten Pflegehilfsmittel bei genehmigter Versorgung in der Regel jeden Monat direkt zu Ihnen nach Hause.

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1. Formular ausfüllen (2 Minuten) | 2. Wir unterstützen die Antragstellung | 3. Monatlich in der Regel ohne zusätzliche Kosten

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Wichtige Hinweise zur Pflegehilfsmittel-Versorgung

Bedarfshinweis: Die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf. Die Zusammenstellung der Produkte kann entsprechend angepasst werden.

Genehmigungshinweis: Die Leistung setzt einen Antrag und die Genehmigung durch die zuständige Pflegekasse voraus. box4pflege.de unterstützt bei der Antragstellung, entscheidet jedoch nicht über die Genehmigung.

Pauschale-Hinweis: Pflegekassen können für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 42 € monatlich übernehmen. Darüber hinausgehende Kosten können selbst zu tragen sein.

Wahlfreiheit-Hinweis: Versicherte können frei wählen, über welchen zugelassenen Anbieter sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beziehen möchten.

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