Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Anspruch, Antrag & Pauschale

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (auch als Verbrauchsmittel oder zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bezeichnet) können Sie mit Pflegegrad 1–5 monatlich bis zu 42 € über die Pflegekasse erhalten. Die Kosten werden vollständig übernommen. Die Beantragung erfolgt einmalig, danach werden die Produkte regelmäßig nach Hause geliefert.

  • Rechtsgrundlage § 40 Abs. 2 SGB XI
  • Monatliche Pauschale Bis zu 42 Euro (seit Januar 2025)
  • Voraussetzung Pflegegrad 1–5 + häusliche Pflege
  • Eigenanteil Keiner, vollständige Kostenübernahme
  • Produktgruppe Produktgruppe 54 (GKV-Pflegehilfsmittelverzeichnis)
  • Beantragung Einmalig, danach läuft die Lieferung automatisch
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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Produkte Übersicht häusliche Pflege

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – auch bekannt als Verbrauchsmittel oder Hilfsmittel zum Verbrauch – sind Einmalartikel, die in der täglichen häuslichen Pflege benötigt werden. Im Gegensatz zu technischen Pflegehilfsmitteln, wie Pflegebetten oder Rollstühlen, werden Verbrauchsmaterialien nach einmaliger Nutzung entsorgt.

Sie sind im GKV-Pflegehilfsmittelverzeichnis unter Produktgruppe 54 gelistet und dienen dazu, die Pflege hygienisch, sicher und würdevoll zu gestalten, für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gleichermaßen.

Diese Produkte gehören dazu:

  • Einmalhandschuhe (Latex, Nitril oder Vinyl)
  • Bettschutzeinlagen / Krankenunterlagen
  • Desinfektionsmittel (Hände- und Flächendesinfektion)
  • Mundschutzmasken und Einmal-Schutzschürzen
  • Fingerlinge
  • Hygienebeutel
  • Einmallätzchen
Diese Hilfsmittel reduzieren das Infektionsrisiko erheblich, schützen die Intimsphäre des Pflegebedürftigen und erleichtern den Pflegealltag für Angehörige deutlich.


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Wie funktionieren Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Alltag?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bzw. Verbrauchsmittel werden über eine monatliche Pauschale von bis zu 42 € von der Pflegekasse übernommen. Nach einmaliger Genehmigung erhalten Sie die benötigten Produkte regelmäßig nach Hause geliefert, ohne zusätzliche Kosten und ohne erneute Antragstellung.

So läuft die Versorgung ab:

  1. Monatliche Pauschale nutzen: Ihnen stehen bis zu 42 € pro Monat für zugelassene Pflegehilfsmittel zur Verfügung.
  2. Einmal beantragen, dauerhaft erhalten: Der Antrag wird nur einmal gestellt. Nach der Genehmigung läuft die Versorgung automatisch weiter.
  3. Keine Vorauszahlung notwendig: Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse – Sie müssen nichts vorstrecken.
  4. Individuelle Zusammenstellung: Sie wählen die Produkte nach Ihrem persönlichen Bedarf aus (z. B. Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz).
  5. Flexible Anpassung jederzeit möglich: Ändert sich Ihr Pflegebedarf, können Sie die Zusammenstellung jederzeit anpassen.
  6. Bequeme Lieferung nach Hause: Die Pflegehilfsmittel werden monatlich direkt zu Ihnen geliefert – zuverlässig und ohne Unterbrechung.
Die Versorgung erfolgt auf Basis Ihres individuellen Pflegebedarfs und wird von der zuständigen Pflegekasse genehmigt.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel), wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Pflegegrad 1–5 anerkannt:
    Ein offiziell festgestellter Pflegegrad nach § 15 SGB XI ist Pflichtvoraussetzung.
  2. Pflege im häuslichen Umfeld
    Zu Hause, in einer Wohngemeinschaft (WG) oder im betreuten Wohnen, nicht in stationären Einrichtungen.
  3. Pflege zumindest teilweise durch Angehörige oder Pflegedienst
    Familie, Freunde, Bekannte oder ein ambulanter Pflegedienst übernehmen zumindest einen Teil der Pflege.
Wenn alle drei Punkte auf Sie zutreffen: Sie haben Anspruch. Jetzt.


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Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Die Beantragung ist einfacher als viele denken, besonders wenn Sie box4pflege.de nutzen. Wir erledigen den gesamten Prozess für Sie. Zur Übersicht hier der vollständige Ablauf:

  • Schritt 1: Pflegegrad prüfen Schritt 1: Pflegegrad prüfen

    Stellen Sie sicher, dass ein anerkannter Pflegegrad (1–5) vorliegt. Ohne Pflegegrad ist die Beantragung nicht möglich. Falls noch keiner beantragt wurde, helfen wir auch dabei.

  • Schritt 2: Bedarf festlegen Schritt 2: Bedarf festlegen

    Welche Produkte werden monatlich benötigt? Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutz? Mit box4pflege.de stellen Sie Ihre Box individuell zusammen.

  • Schritt 3: Formulare ausfüllen: Anlage 4 + Anlage 2 Schritt 3: Formulare ausfüllen: Anlage 4 + Anlage 2

    Sie benötigen zwei offizielle Formulare: Anlage 4 (Antrag auf Kostenübernahme) und Anlage 2 (Erklärung zum Erhalt von Pflegehilfsmitteln). box4pflege.de übernimmt das Ausfüllen für Sie.

  • Schritt 4: Antrag einreichen Schritt 4: Antrag einreichen

    Der Antrag wird bei Ihrer Pflegekasse eingereicht, per Post, Fax oder digital. box4pflege.de kommuniziert direkt mit Ihrer Kasse.

  • Schritt 5: Genehmigung & erste Lieferung Schritt 5: Genehmigung & erste Lieferung

    Nach Genehmigung (in der Regel 2–4 Wochen) erhalten Sie Ihre erste Pflegehilfsmittel. Ab dann läuft die Lieferung automatisch jeden Monat, 0 € Eigenanteil, direkt zu Ihnen nach Hause.

Mit box4pflege.de ist Schritt 3 und 4 für Sie erledigt, Sie müssen sich um nichts kümmern.

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Die Produkte im Detail: Was die 42 Euro abdecken

Innerhalb der monatlichen Pauschale von 42 Euro können Sie aus einem breiten Sortiment wählen. Hier sind die wichtigsten Produktkategorien:

Produkt Anwendungsbereich
Einmalhandschuhe (Latex/Nitril/Vinyl) Körperpflege, Wundversorgung, Inkontinenzversorgung
Bettschutzeinlagen / Krankenunterlagen Schutz bei Inkontinenz, bettlägerige Patienten
Händedesinfektionsmittel Nach jedem Pflegekontakt, schützt beide Seiten
Flächendesinfektionsmittel Türgriffe, Geländer, Pflegehilfsmittel
Einmal-Mundschutz / FFP2-Masken Bei Infektionsgefahr, immungeschwächten Personen
Einmal-Schutzschürzen Körperpflege, Wechsel von Inkontinenzmaterial
Fingerlinge Wundversorgung, Salbenauftrag, gezielte Pflege
Hygienebeutel Sichere Entsorgung kontaminierter Materialien
Einmallätzchen Essensunterstützung, Kleidungsschutz

Das Budget kann monatlich angepasst werden. Wenn sich der Pflegebedarf ändert, passen Sie Ihre Produktauswahl bei box4pflege.de einfach an, flexibel, ohne zusätzliche Kosten und ohne Aufwand.

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Produkte selbst zusammenstellen Individuelle Produktauswahl, wir liefern monatlich
Manuell nachbestellen Automatische monatliche Lieferung, keine Unterbrechung
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Wie hoch ist die Pflegehilfsmittelpauschale 2026?

Die Pauschale beträgt seit Januar 2025 bis zu 42 Euro pro Monat gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI. Dieser Betrag gilt auch 2026 unverändert. Die nächste planmäßige Anpassung ist zum 1. Januar 2028 vorgesehen.

2. Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Ab Pflegegrad 1. Alle fünf Pflegegrade (1–5) berechtigen zum Bezug von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, sofern die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet.

3. Muss ich die Pflegehilfsmittel jeden Monat neu beantragen?

Nein. Der Antrag wird einmalig gestellt. Nach der Genehmigung durch Ihre Pflegekasse läuft die monatliche Lieferung automatisch weiter. Eine Kündigung ist jederzeit möglich.

4. Kann ich den Antrag ablehnen lassen? Was dann?

Ja, in seltenen Fällen kann ein Antrag abgelehnt werden, z. B. wenn die Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind. In diesem Fall können Sie Widerspruch einlegen. box4pflege.de unterstützt Sie dabei.

5. Welche Formulare brauche ich?

Sie benötigen zwei Formulare: Anlage 4 (Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel) und Anlage 2 (Erklärung zum Erhalt von Pflegehilfsmitteln). Mit box4pflege.de erledigen wir das vollständig für Sie.

6. Gilt der Anspruch auch in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen?

Ja. Der Anspruch besteht nicht nur für die private Wohnung, sondern auch für Wohngemeinschaften (Pflege-WGs) und betreutes Wohnen, sofern keine vollstationäre Unterbringung vorliegt.

7. Zahle ich etwas dazu?

In der Regel nicht. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig bis zu 42 Euro pro Monat. Bei box4pflege.de entstehen keine versteckten Kosten und kein Eigenanteil.

8. Wie schnell kommt die ersten Pflegehilfsmittel?

Nach der Genehmigung durch die Pflegekasse (typisch 2–4 Wochen) erhalten Sie Ihre erste Lieferung zeitnah. box4pflege.de informiert Sie über jeden Schritt des Prozesses.

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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen Ihnen gesetzlich zu, Sie müssen diesen Vorteil nur einmal beantragen. Nutzen Sie Ihren Anspruch von bis zu 42 Euro monatlich, die Ihre Pflegekasse vollständig übernimmt.

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