Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Anspruch, Antrag & Pauschale
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (auch als Verbrauchsmittel oder zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bezeichnet) können Sie mit Pflegegrad 1–5 monatlich bis zu 42 € über die Pflegekasse erhalten. Die Kosten werden vollständig übernommen. Die Beantragung erfolgt einmalig, danach werden die Produkte regelmäßig nach Hause geliefert.
- Rechtsgrundlage § 40 Abs. 2 SGB XI
- Monatliche Pauschale Bis zu 42 Euro (seit Januar 2025)
- Voraussetzung Pflegegrad 1–5 + häusliche Pflege
- Eigenanteil Keiner, vollständige Kostenübernahme
- Produktgruppe Produktgruppe 54 (GKV-Pflegehilfsmittelverzeichnis)
- Beantragung Einmalig, danach läuft die Lieferung automatisch
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – auch bekannt als Verbrauchsmittel oder Hilfsmittel zum Verbrauch – sind Einmalartikel, die in der täglichen häuslichen Pflege benötigt werden. Im Gegensatz zu technischen Pflegehilfsmitteln, wie Pflegebetten oder Rollstühlen, werden Verbrauchsmaterialien nach einmaliger Nutzung entsorgt.
Sie sind im GKV-Pflegehilfsmittelverzeichnis unter Produktgruppe 54 gelistet und dienen dazu, die Pflege hygienisch, sicher und würdevoll zu gestalten, für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gleichermaßen.
Diese Produkte gehören dazu:
- Einmalhandschuhe (Latex, Nitril oder Vinyl)
- Bettschutzeinlagen / Krankenunterlagen
- Desinfektionsmittel (Hände- und Flächendesinfektion)
- Mundschutzmasken und Einmal-Schutzschürzen
- Fingerlinge
- Hygienebeutel
- Einmallätzchen
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Wie funktionieren Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Alltag?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bzw. Verbrauchsmittel werden über eine monatliche Pauschale von bis zu 42 € von der Pflegekasse übernommen. Nach einmaliger Genehmigung erhalten Sie die benötigten Produkte regelmäßig nach Hause geliefert, ohne zusätzliche Kosten und ohne erneute Antragstellung.
So läuft die Versorgung ab:
- Monatliche Pauschale nutzen: Ihnen stehen bis zu 42 € pro Monat für zugelassene Pflegehilfsmittel zur Verfügung.
- Einmal beantragen, dauerhaft erhalten: Der Antrag wird nur einmal gestellt. Nach der Genehmigung läuft die Versorgung automatisch weiter.
- Keine Vorauszahlung notwendig: Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse – Sie müssen nichts vorstrecken.
- Individuelle Zusammenstellung: Sie wählen die Produkte nach Ihrem persönlichen Bedarf aus (z. B. Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz).
- Flexible Anpassung jederzeit möglich: Ändert sich Ihr Pflegebedarf, können Sie die Zusammenstellung jederzeit anpassen.
- Bequeme Lieferung nach Hause: Die Pflegehilfsmittel werden monatlich direkt zu Ihnen geliefert – zuverlässig und ohne Unterbrechung.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel), wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Pflegegrad 1–5 anerkannt:
Ein offiziell festgestellter Pflegegrad nach § 15 SGB XI ist Pflichtvoraussetzung. - Pflege im häuslichen Umfeld
Zu Hause, in einer Wohngemeinschaft (WG) oder im betreuten Wohnen, nicht in stationären Einrichtungen. - Pflege zumindest teilweise durch Angehörige oder Pflegedienst
Familie, Freunde, Bekannte oder ein ambulanter Pflegedienst übernehmen zumindest einen Teil der Pflege.
Schritt 1: Pflegegrad prüfen
Schritt 2: Bedarf festlegen
Schritt 3: Formulare ausfüllen: Anlage 4 + Anlage 2
Schritt 4: Antrag einreichen