Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kaufen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kaufen und die Kosten vollständig von der Pflegekasse übernehmen lassen – das ist für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 ein gesetzlicher Anspruch nach § 40 SGB XI. Stellen Sie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und weitere Verbrauchsmittel bequem online zusammen – ohne Zuzahlung, ohne Vorleistung und mit monatlicher Lieferung direkt nach Hause.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – ohne Zuzahlung
- Pflegekasse zahlt bis zu 42 € monatlich (§ 40 SGB XI)
- Gültig für alle Pflegegrade 1–5
- Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
- Monatliche Lieferung versandkostenfrei
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – und wer hat Anspruch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Einmalprodukte, die im täglichen Pflegealltag regelmäßig benötigt und verbraucht werden – dazu zählen Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Masken. Sie lassen sich nicht wiederverwenden und müssen daher monatlich nachgekauft werden.
Genau dafür sieht der Gesetzgeber eine eigene Leistung vor: Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) haben Anspruch darauf, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu kaufen und die Kosten bis zu 42 € monatlich von der Pflegekasse erstatten zu lassen – vollständig, ohne Zuzahlung und ohne Vorleistung.
Der Online-Kauf über box4pflege.de ist dabei der einfachste Weg: Produkte auswählen, Antrag einmalig digital ausfüllen – und monatlich automatisch beliefert werden. Kein Sanitätshaus, keine Wartezeiten, keine Bürokratie.
Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können Sie kaufen?
Folgende Verbrauchsmittel gehören zur Produktgruppe 54 im GKV-Pflegehilfsmittelverzeichnis und können über die Pflegekasse bezogen werden:
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Einmalhandschuhe
für hygienische und sichere Pflege – puderfrei und latexfrei erhältlich
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Desinfektionsmittel
Händedesinfektion und Flächendesinfektion zur Keimreduktion im Pflegealltag
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Bettschutzeinlagen
für Komfort und Schutz bei Inkontinenz – saugstark und hautfreundlich
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FFP2-Masken
Schutz für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige
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Schutzschürzen & mehr
Einmalschürzen, Mundschutzmasken, Fingerlinge, Einmallätzchen u. v. m.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Ihr Konfigurator
Mit unserem Konfigurator wählen Sie ganz einfach aus, welche Verbrauchsmittel Sie monatlich benötigen – und wir kümmern uns um den Rest. Alle Produkte werden direkt über Ihre Pflegekasse abgerechnet.
Einmalhandschuhe
Inhalt pro Packung: 100 Stück
Bettschutzeinlagen
Inhalt pro Packung: 25 Stück
Flächendesinfektionstücher
Inhalt pro Packung: 60 Stück
Flächendesinfektionstücher
Inhalt pro Packung: 30 Stück
Händedesinfektion
1 Flasche à 500 ml
Händedesinfektion
1 Flasche à 100 ml
Händedesinfektionstücher
Inhalt pro Packung: 60 Stück
Händedesinfektionstücher
Inhalt pro Packung: 15 Stück
Flächendesinfektion
1 Flasche à 500 ml
Waschbare Schutzschürze – wiederverwendbar
1 Stück
Schutzschürze Einweg
1 Stück
32% Ihrer Box
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Einmallätzchen
Inhalt pro Packung: 100 Stück
Medizinischer Mund-Nasen-Schutz
Inhalt pro Packung: 50 Stück
FFP2 Masken
Inhalt pro Packung: 5 Stück
Fingerlinge
Inhalt pro Packung: 100 Stück
So kaufen Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – einfach und ohne Aufwand
- Online-Formular ausfüllen – in unter 3 Minuten
Teilen Sie uns Ihren Pflegegrad und Ihre gewünschten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit. Kein kompliziertes Behördenformular – einfach, schnell und sicher über unser Online-Antragsformular. - Wir übernehmen die Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse
Unser Team stellt den Antrag auf Kostenübernahme für Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch direkt bei Ihrer Pflegekasse – Sie müssen nichts weiter tun. Wir kommunizieren, verfolgen den Status und informieren Sie über die Genehmigung. - Monatliche Lieferung Ihrer Verbrauchsmittel direkt zu Ihnen nach Hause
Nach Genehmigung erhalten Sie Ihre individuell zusammengestellten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch jeden Monat versandkostenfrei – vollständig auf Rechnung der Pflegekasse. Keine Zuzahlung, kein Aufwand.
Ihre Vorteile beim Kauf von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch über box4pflege.de
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Vollständige Kostenübernahme
Die Pflegekasse übernimmt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 €/Monat – kein Eigenanteil, keine Zuzahlung.
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Kein Papierkram für Sie
Wir kommunizieren direkt mit Ihrer Pflegekasse und erledigen die gesamte Bürokratie rund um Ihre Verbrauchsmittel.
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Individuelle Produktauswahl
Sie bestimmen, welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Sie monatlich benötigen – jederzeit flexibel anpassbar.
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Zuverlässige monatliche Lieferung
Pünktliche Lieferung Ihrer Verbrauchsmittel jeden Monat direkt an Ihre Haustür, versandkostenfrei.
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Persönliche Beratung
Unser Team begleitet Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Anfrage bis zur monatlichen Versorgung mit Verbrauchsmitteln.
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Transparente Abrechnung
Wir rechnen Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.
Sie haben Fragen zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch? Wir sind für Sie da.
Unser Beratungsteam steht Ihnen gerne zur Verfügung – ob Sie Fragen zur Beantragung, zu Ihrem Pflegegrad, zur Produktauswahl oder zur Abrechnung mit der Pflegekasse haben. Rufen Sie uns einfach an:
Montag–Freitag, 08:00–18:00 Uhr
Alternativ: Nutzen Sie unser Online-Formular – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch kaufen
1. Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Einmalprodukte, die im täglichen Pflegealltag regelmäßig benötigt werden und nicht wiederverwendet werden können. Dazu zählen z. B. Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Masken und Fingerlinge. Sie gehören zur Produktgruppe 54 im GKV-Pflegehilfsmittelverzeichnis.
2. Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zahlt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse übernimmt alle Verbrauchsmittel aus der anerkannten Produktgruppe 54 des GKV-Pflegehilfsmittelverzeichnisses – bis zu 42 € monatlich gemäß § 40 SGB XI. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1–5) und eine häusliche Pflegesituation. Ein Rezept ist nicht erforderlich.
3. Wie kann ich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kaufen und beantragen?
Der einfachste Weg: Online über box4pflege.de. Sie wählen Ihre Produkte im Konfigurator aus, füllen das Antragsformular einmalig digital aus – und wir übernehmen die vollständige Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse. Nach Genehmigung erhalten Sie Ihre Verbrauchsmittel automatisch jeden Monat versandkostenfrei nach Hause.
4. Wie hoch ist die monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Die monatliche Pauschale beträgt bis zu 42 € gemäß § 40 SGB XI. Dieser Betrag wird von der Pflegekasse vollständig übernommen, sofern anerkannte Produkte innerhalb dieses Rahmens gewählt werden. Eine Zuzahlung oder ein Eigenanteil fällt in der Regel nicht an.
5. Kann ich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ohne Rezept kaufen?
Ja – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch benötigen keine ärztliche Verordnung. Der Antrag wird direkt bei der Pflegekasse gestellt, nicht über den Arzt. Wir übernehmen diese Antragstellung vollständig für Sie.
6. Ab welchem Pflegegrad habe ich Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht bereits ab Pflegegrad 1 – also für alle Pflegegrade von 1 bis 5. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause (häuslich) stattfindet und keine dauerhafte vollstationäre Unterbringung vorliegt.
Einmalhandschuhe
Desinfektionsmittel
Bettschutzeinlagen
FFP2-Masken
Vollständige Kostenübernahme
Kein Papierkram für Sie
Individuelle Produktauswahl
Zuverlässige monatliche Lieferung