Pflegehilfsmittel beantragen – bis zu 42 € monatlich über die Pflegekasse
Mit einem anerkannten Pflegegrad können Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 SGB XI bis zu 42 € monatlich über die Pflegekasse beantragt werden. Die Versorgung hängt vom individuellen Bedarf und der Genehmigung der Pflegekasse ab. box4pflege.de unterstützt Sie bei der Antragstellung.
- Pflegegrad 1–5 anerkannt
- Wir übernehmen die Antragstellung
- In der Regel ohne Eigenanteil
- In der Regel direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
- Regelmäßige Lieferung nach Genehmigung
- Jederzeit anpassbar
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, können nach § 40 SGB XI Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro pro Monat beantragen. Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch die Pflegekasse, sofern Bedarf und Genehmigung vorliegen.
Voraussetzungen auf einen Blick:
- Pflegegrad 1–5 amtlich anerkannt (§ 15 SGB XI)
- Pflege findet zu Hause statt – auch in Pflege-WG oder betreutem Wohnen
- Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse gestellt – dabei unterstützt box4pflege.de Sie
- Keine ärztliche Verordnung notwendig
Welche Pflegehilfsmittel können Sie beantragen?
Zu den häufig beantragten Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (Produktgruppe 54 im GKV-Pflegehilfsmittelverzeichnis) zählen:
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Einmalhandschuhe
für die hygienische Unterstützung im Pflegealltag
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Flächendesinfektionsmittel
zur hygienischen Unterstützung im häuslichen Pflegealltag
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Bettschutzeinlagen
für den Schutz von Bett und Liegeflächen
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FFP2-Masken
zur hygienischen Unterstützung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige
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Mundschutzmasken
Mundschutzmasken, Einmalschürzen, Fingerlinge u. v. m.
Pflegehilfsmittel Konfigurator
Mit unserem Pflegehilfsmittel-Konfigurator wählen Sie ganz einfach aus, welche Produkte Sie monatlich benötigen – und wir kümmern uns um den Rest.
Einmalhandschuhe
Inhalt pro Packung: 100 Stück
Bettschutzeinlagen
Inhalt pro Packung: 25 Stück
Flächendesinfektionstücher
Inhalt pro Packung: 60 Stück
Flächendesinfektionstücher
Inhalt pro Packung: 30 Stück
Händedesinfektion
1 Flasche à 500 ml
Händedesinfektion
1 Flasche à 100 ml
Händedesinfektionstücher
Inhalt pro Packung: 60 Stück
Händedesinfektionstücher
Inhalt pro Packung: 15 Stück
Flächendesinfektion
1 Flasche à 500 ml
Waschbare Schutzschürze – wiederverwendbar
1 Stück
Schutzschürze Einweg
1 Stück
32% Ihrer Box
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Einmallätzchen
Inhalt pro Packung: 100 Stück
Medizinischer Mund-Nasen-Schutz
Inhalt pro Packung: 50 Stück
FFP2 Masken
Inhalt pro Packung: 5 Stück
Fingerlinge
Inhalt pro Packung: 100 Stück
So einfach funktioniert die Beantragung mit box4pflege.de
- Online-Formular ausfüllen
Teilen Sie uns Ihren Pflegegrad und Ihre gewünschten Pflegehilfsmittel mit. Einfach und sicher über unser Online-Antragsformular. - Wir übernehmen die Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse
Unser Team stellt den Antrag auf Kostenübernahme direkt bei Ihrer Pflegekasse – box4pflege.de unterstützt Sie bei der Antragstellung und informiert Sie zum weiteren Ablauf. - Monatliche Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause
Nach Genehmigung erhalten Sie Ihre individuell zusammengestellten Pflegehilfsmittel regelmäßig nach Hause. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit der Pflegekasse und bis zu 42 € monatlich ohne Zuzahlung.
Ihre Vorteile mit box4pflege.de
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Kostenübernahme bis zu 42 €
Die Pflegekasse übernimmt in der Regel bis zu 42 €/Monat, sofern Bedarf und Genehmigung vorliegen.
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Unterstützung bei der Antragstellung für Sie
box4pflege.de unterstützt Sie bei der Antragstellung und Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse.
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Individuelle Produktauswahl
Sie bestimmen, welche Pflegehilfsmittel Sie monatlich benötigen – jederzeit anpassbar.
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Zuverlässige monatliche Lieferung
Regelmäßige Lieferung nach Genehmigung direkt an Ihre Haustür, in der Regel ohne separate Versandkosten.
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Beratung zu Pflegehilfsmitteln
Unser Team begleitet Sie bei Fragen zur Produktauswahl, Antragstellung und monatlichen Versorgung.
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Transparente Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit Ihrer Pflegekasse – transparent und ohne versteckte Kosten.
Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.
Unser Beratungsteam steht Ihnen gerne zur Verfügung – ob Sie Fragen zur Beantragung, zu Ihrem Pflegegrad oder zur Produktauswahl haben. Rufen Sie uns einfach an:
Montag–Freitag, 08:00–18:00 Uhr
Alternativ: Nutzen Sie unser Online-Formular für Ihre Anfrage.
Häufige Fragen zur Beantragung von Pflegehilfsmitteln
1. Kann ich Pflegehilfsmittel ohne Arztrezept beantragen?
Ja – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch benötigen keine ärztliche Verordnung. Der Antrag wird direkt bei der Pflegekasse gestellt. box4pflege.de unterstützt Sie bei der Antragstellung.
2. Wie lange dauert die Genehmigung durch die Pflegekasse?
Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 3 Wochen zu entscheiden (§ 40 SGB XI). Ist ein Gutachten notwendig, verlängert sich die Frist auf 5 Wochen. Nach Genehmigung kann die monatliche Lieferung regelmäßig beginnen.
3. Was passiert, wenn ich meinen Bedarf an Pflegehilfsmitteln ändern möchte?
Kein Problem – Sie können Ihre Produktauswahl jederzeit flexibel anpassen. Teilen Sie uns Ihren neuen Bedarf mit, und wir kümmern uns um alles Weitere bei Ihrer Pflegekasse.
4. Gilt der Anspruch auch bei Pflegegrad 1?
Ja – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können bei Pflegegrad 1 bis 5 beantragt werden, sofern häusliche Pflege, individueller Bedarf und Genehmigung der Pflegekasse vorliegen.
5. Muss ich als Angehöriger den Antrag selbst stellen oder übernimmt das box4pflege.de?
Wir übernehmen die vollständige Antragstellung für Sie. Sie müssen lediglich unser Online-Formular ausfüllen und einmalig eine Vollmacht erteilen – box4pflege.de unterstützt Sie anschließend bei der Antragstellung.
6. Fallen für mich Versandkosten an?
Nein – die monatliche Lieferung Ihrer Pflegehilfsmittel erfolgt in der Regel ohne separate Versandkosten direkt an Ihre Haustür.
Jetzt Anspruch prüfen und Pflegehilfsmittel beantragen
Online-Anfrage ausfüllen – box4pflege.de unterstützt Sie bei der Antragstellung.
Jetzt Pflegehilfsmittel beantragenWichtige Hinweise zur Pflegehilfsmittelversorgung
Die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und setzt die Genehmigung Ihrer Pflegekasse voraus.
Die monatliche Kostenübernahme ist auf bis zu 42 € begrenzt. Welche Produkte in welchem Umfang übernommen werden, hängt vom Bedarf, der Produktauswahl und der Entscheidung der zuständigen Pflegekasse ab.
Sie können frei wählen, bei welchem zugelassenen Anbieter Sie Pflegehilfsmittel beantragen möchten. box4pflege.de unterstützt Sie bei der Antragstellung und Versorgung mit individuell zusammengestellten Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
Einmalhandschuhe
Flächendesinfektionsmittel
Bettschutzeinlagen
FFP2-Masken
Kostenübernahme bis zu 42 €
Unterstützung bei der Antragstellung für Sie
Individuelle Produktauswahl
Zuverlässige monatliche Lieferung