Pflegehilfsmittel beantragen – bis zu 42 € monatlich durch Ihre Pflegekasse
Mit einem anerkannten Pflegegrad haben Sie gesetzlichen Anspruch auf monatliche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – vollständig übernommen von der Pflegekasse gemäß § 40 SGB XI. Wir übernehmen die gesamte Antragstellung für Sie: kein Papierkram, keine Warteschleifen am Telefon.
- Pflegegrad 1–5 anerkannt
- Wir übernehmen die Antragstellung
- 0 € Eigenanteil
- Abrechnung direkt mit der Pflegekasse
- Monatliche Lieferung nach Hause
- Jederzeit anpassbar
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, haben nach § 40 SGB XI ein gesetzliches Recht auf monatliche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 42 Euro pro Monat vollständig – Sie zahlen keinen Cent aus eigener Tasche.
Voraussetzungen auf einen Blick:
- Pflegegrad 1–5 amtlich anerkannt (§ 15 SGB XI)
- Pflege findet zu Hause statt – auch in Pflege-WG oder betreutem Wohnen
- Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse gestellt – das übernehmen wir für Sie
- Keine ärztliche Verordnung notwendig
Welche Pflegehilfsmittel können Sie beantragen?
Zu den häufig beantragten Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (Produktgruppe 54 im GKV-Pflegehilfsmittelverzeichnis) zählen:
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Einmalhandschuhe
für hygienische und sichere Pflege
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Flächendesinfektionsmittel
zur Keimreduktion im häuslichen Pflegealltag
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Bettschutzeinlagen
für Komfort und Schutz bei Inkontinenz
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FFP2-Masken
Schutz für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige
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Mundschutzmasken
Mundschutzmasken, Einmalschürzen, Fingerlinge u. v. m.
Pflegehilfsmittel Konfigurator
Mit unserem Pflegehilfsmittel-Konfigurator wählen Sie ganz einfach aus, welche Produkte Sie monatlich benötigen – und wir kümmern uns um den Rest.
Bettschutzeinlagen
Inhalt pro Packung: 25 Stück
Einmalhandschuhe
Inhalt pro Packung: 100 Stück
Flächendesinfektionstücher
Inhalt pro Packung: 60 Stück
Flächendesinfektionstücher
Inhalt pro Packung: 30 Stück
Händedesinfektion
1 Flasche à 500 ml
Händedesinfektion
1 Flasche à 100 ml
Händedesinfektionstücher
Inhalt pro Packung: 60 Stück
Händedesinfektionstücher
Inhalt pro Packung: 15 Stück
Flächendesinfektion
1 Flasche à 500 ml
Waschbare Schutzschürze – wiederverwendbar
1 Stück
Schutzschürze Einweg
1 Stück
32% Ihrer Box
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Einmallätzchen
Inhalt pro Packung: 100 Stück
Medizinischer Mund-Nasen-Schutz
Inhalt pro Packung: 50 Stück
FFP2 Masken
Inhalt pro Packung: 5 Stück
Fingerlinge
Inhalt pro Packung: 100 Stück
So einfach funktioniert die Beantragung mit box4pflege.de
- Online-Formular ausfüllen – in unter 3 Minuten
Teilen Sie uns Ihren Pflegegrad und Ihre gewünschten Pflegehilfsmittel mit. Kein kompliziertes Behördenformular – einfach, schnell und sicher über unser Online-Antragsformular. - Wir übernehmen die Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse
Unser Team stellt den Antrag auf Kostenübernahme direkt bei Ihrer Pflegekasse – Sie müssen nichts weiter tun. Wir kommunizieren, verfolgen den Status und informieren Sie über die Genehmigung. - Monatliche Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause
Nach Genehmigung erhalten Sie Ihre individuell zusammengestellten Pflegehilfsmittel jeden Monat versandkostenfrei – vollständig auf Rechnung der Pflegekasse. Keine Zuzahlung, kein Aufwand.
Ihre Vorteile mit box4pflege.de
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Vollständige Kostenübernahme
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 €/Monat – kein Eigenanteil.
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Kein Papierkram für Sie
Wir kommunizieren direkt mit Ihrer Pflegekasse und erledigen die gesamte Bürokratie.
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Individuelle Produktauswahl
Sie bestimmen, welche Pflegehilfsmittel Sie monatlich benötigen – jederzeit anpassbar.
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Zuverlässige monatliche Lieferung
Pünktliche Lieferung jeden Monat direkt an Ihre Haustür, versandkostenfrei.
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Persönliche Beratung
Unser Team begleitet Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Anfrage bis zur monatlichen Versorgung.
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Transparente Abrechnung
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.
Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.
Unser Beratungsteam steht Ihnen gerne zur Verfügung – ob Sie Fragen zur Beantragung, zu Ihrem Pflegegrad oder zur Produktauswahl haben. Rufen Sie uns einfach an:
Montag–Freitag, 08:00–18:00 Uhr
Alternativ: Nutzen Sie unser Online-Formular – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Häufige Fragen zur Beantragung von Pflegehilfsmitteln
1. Kann ich Pflegehilfsmittel ohne Arztrezept beantragen?
Ja – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch benötigen keine ärztliche Verordnung. Der Antrag wird direkt bei der Pflegekasse gestellt. Wir übernehmen das vollständig für Sie.
2. Wie lange dauert die Genehmigung durch die Pflegekasse?
Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 3 Wochen zu entscheiden (§ 40 SGB XI). Ist ein Gutachten notwendig, verlängert sich die Frist auf 5 Wochen. Danach beginnt die monatliche Lieferung automatisch.
3. Was passiert, wenn ich meinen Bedarf an Pflegehilfsmitteln ändern möchte?
Kein Problem – Sie können Ihre Produktauswahl jederzeit flexibel anpassen. Teilen Sie uns Ihren neuen Bedarf mit, und wir kümmern uns um alles Weitere bei Ihrer Pflegekasse.
4. Gilt der Anspruch auch bei Pflegegrad 1?
Ja – der Anspruch auf Pflegehilfsmittel gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5, solange die Pflege zu Hause stattfindet.
5. Muss ich als Angehöriger den Antrag selbst stellen oder übernimmt das box4pflege.de?
Wir übernehmen die vollständige Antragstellung für Sie. Sie müssen lediglich unser Online-Formular ausfüllen und einmalig eine Vollmacht erteilen – der Rest liegt bei uns.
6. Fallen für mich Versandkosten an?
Nein – die monatliche Lieferung Ihrer Pflegehilfsmittel erfolgt versandkostenfrei direkt an Ihre Haustür.
Einmalhandschuhe
Flächendesinfektionsmittel
Bettschutzeinlagen
FFP2-Masken
Vollständige Kostenübernahme
Kein Papierkram für Sie
Individuelle Produktauswahl
Zuverlässige monatliche Lieferung